Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
eLB erhielt die folgende Einladung mit "und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt"
Frage:
Bei diesem Jobcenter.digital handelt es sich doch um eine absolut freiwillige Sache. Wie kann dann die Einladung zu solch einem freiwilligen Gedöns strafbewehrt zur Pflicht jedes eLB gekürt werden?
Frage:
Bei diesem Jobcenter.digital handelt es sich doch um eine absolut freiwillige Sache. Wie kann dann die Einladung zu solch einem freiwilligen Gedöns strafbewehrt zur Pflicht jedes eLB gekürt werden?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30984
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Jobenter.digital soll wohl eine Art Maßnahme sein zur Nutzung des Internets?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30984
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Ich war bisher bei 3 Gesprächen anwesend, als es um die Kooperationsvereinbarungen ging.
Die Vermittler sagten, und so stand das auch in der Vereinbarung, dass Meldetermine erstmal ohne RFB rausgehen. Erst, wenn Termine 2 mal nicht wahrgenommen würden ohne vorherige begründete Absage, gehen die nächsten Termine mit RFB und Androhung raus.
Hier jedoch ist es wohl eine Art Maßnahme? Wo steht, dass diese Gruppeninformation freiwillig ist?
Die Nutzung von jobcenter.digital ist bisher freiwillig und wird es auch so lange bleiben, wie es Menschen ohne internetfähige Endgeräte und Zugang gibt. Der Gesetzgeber schreibt eine Nutzungspflicht nicht vor.
Die Vermittler sagten, und so stand das auch in der Vereinbarung, dass Meldetermine erstmal ohne RFB rausgehen. Erst, wenn Termine 2 mal nicht wahrgenommen würden ohne vorherige begründete Absage, gehen die nächsten Termine mit RFB und Androhung raus.
Hier jedoch ist es wohl eine Art Maßnahme? Wo steht, dass diese Gruppeninformation freiwillig ist?
Die Nutzung von jobcenter.digital ist bisher freiwillig und wird es auch so lange bleiben, wie es Menschen ohne internetfähige Endgeräte und Zugang gibt. Der Gesetzgeber schreibt eine Nutzungspflicht nicht vor.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12408
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Man muss wohl unterscheiden zwischen dem Termin zur "Info" und der Teilnahme am "jobcenter.digital".
Der Infotermin heißt ja nicht, dass man einer Teilnahme von jobcenter.digital zustimmen muss.
Man soll halt überredet informiert werden ...
Der Infotermin heißt ja nicht, dass man einer Teilnahme von jobcenter.digital zustimmen muss.
Man soll halt überredet informiert werden ...
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Ich denke, wir fragen einfach mal "zart" nach
Ihre Einladung für den 5.3.24
Sehr geehrte Damen und Herren
an dem Termin werden wir nicht teilnehmen können.
1.
2.
3. jobcenter.digital ist nach unserem Wissen, ein freiwilliges Angebot von Ihnen. Begründen Sie ggf. rechtssicher, warum die Einladung zu einer Information über ein freiwilliges Angebot mit Sanktionsdrohungen verbunden sein kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35707
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Gründe, warum der Termin nicht wahrgenommen wird, u.a. Geld verdienen geht vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Sobald in das delektronische Postfach eingewilligt wurde, wird auch eingewilligt, dieses Postfach täglich abzurufen, um rechtsfolgenbewehrte Einladungen wie die da oben abzurufen. Es besteht dann eine Pflicht zur werktäglichen Leerung des elektronischen Postfaches, ähnlich wie bei DE-Mail. Demnach kann die Einladung ganz normal eine Refo-Belehrung enthalten.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4193
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Das halte ich so lange für ein Gerücht, bis das Gegenteil bewiesen wurde.Olivia hat geschrieben: ↑So 25. Feb 2024, 11:44 Sobald in das delektronische Postfach eingewilligt wurde, wird auch eingewilligt, dieses Postfach täglich abzurufen, um rechtsfolgenbewehrte Einladungen wie die da oben abzurufen. Es besteht dann eine Pflicht zur werktäglichen Leerung des elektronischen Postfaches, ähnlich wie bei DE-Mail. Demnach kann die Einladung ganz normal eine Refo-Belehrung enthalten.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35707
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... achservice
Da kommt nix vor von wegen MUSS täglich abgerufen werden.
Hier auch nicht
Vielleicht noch ein paar Kommentare zu jobcenter.digital
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... alog-endet
Da kommt nix vor von wegen MUSS täglich abgerufen werden.
Hier auch nicht
Vielleicht noch ein paar Kommentare zu jobcenter.digital
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... alog-endet
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30984
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Müssen muss man auch den Briefkasten nicht täglich leeren. Wenn man nicht will/kann. Aber man muss sicherstellen, dass man ihn täglich erreichen kann.
Wie das im Zuge eines neuen Postgesetzes und weiterer Einschränkungen des Briefverkehrs bzw dessen Zustellung durch die Post in Zukunft aussieht, weis der Himmel.
Wie das im Zuge eines neuen Postgesetzes und weiterer Einschränkungen des Briefverkehrs bzw dessen Zustellung durch die Post in Zukunft aussieht, weis der Himmel.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Das klingt alles nach einer unausgegorenen Sache. Das elektronische Postfach sollte der eLB kündigen.
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
eLB hat und will kein elektronisches Postfach beim JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Jetzt verstehe ich erst. Die Einladung ist zu einer Gruppenveranstaltung, die über das freiwillige Angebot informieren soll, und enthält eine Refo-Belehrung. War schlecht zu lesen im Ausgangsposting.
Ich hatte irrtümlich gedacht, eLB hat schon eingewilligt und beschwert sich nun, das Postfach abrufen zu sollen.
Also zu einem freiwilligen Angebot kann m.E. keine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung ausgesprochen werden.
Ich hatte irrtümlich gedacht, eLB hat schon eingewilligt und beschwert sich nun, das Postfach abrufen zu sollen.
Also zu einem freiwilligen Angebot kann m.E. keine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung ausgesprochen werden.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30984
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Also mal ehrlich: da macht sich irgendwo jemand die Mühe und arbeitet ein mehrstündiges Konzept aus, wie man Dummies den Umgang mit dem digitalen JC beibringen kann. Womöglich noch über eine europaweite Ausschreibung. Und dann kommt dieses supertolle Angebot in die Liste der JC-Weiterbildungsmaßnahmen. Ein hochbezahlter SB ist dafür zuständig, dass diese Maßnahme beworben und bekannt gemacht wird. Das JC gibt viel Geld dafür aus. Und dann will da keiner hingehen? Ja was wollt ihr denn? Ihr werdet doch gefördert. So viele schöne Maßnahmen, so viel Förderung. Und die Bürger wollen nur Geld und ne neue Hängematte. So geht das natürlich nicht, da muss man auch mal sanktionieren dürfen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35707
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Einladung vom JC - Rechtsfolgebelehrung
Das hast Du - kc - jetzt aber schön gesagt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?