Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Hallo,
ich bin selbständig, habe aufgestockt.
Normalerweise habe ich die abschließende EKS auch immer abgegeben.
Die letzte allerdings nicht, da es mir sehr schlecht ging und ( auch wenn es unglaubwürdig klingt ) nichts mehr auf die Reihe bekommen.
So auch die letzte abschließende EKS nicht. Ich habe die Frist mehrfach verschoben, was zunächst auch bewilligt wurde.
Natürlich macht das Jobcenter das nicht ewig mit und es kam, wie es kommen müsste, heute habe ich den gelben Brief erhalten, in dem die Bezüge
des betreffenden Bewilligungszeitraums in voller Höhe zurückgefordert werden.
Dort steht auch, ich solle noch nichts überweisen ( was ich jetzt auch gar nicht könnte ), ich bekäme noch einen gesonderten Bescheid, aus dem ich die Art der Einziehung entnehmen könnte.
Meine erste Frage ist jetzt, weiß jemand von euch, wieviel nun zukünftig von meinem Bürgergeld einbehalten wird? Denn ich gehe davon aus,
dass das Jobcenter das so machen wird.
Ich beziehe derzeit voll, da ich, wie gesagt, überhaupt nicht auf der Höhe bin ( bin auch krank geschrieben, ist eine längere Sache ).
Meine zweite Frage, wenn ich Widerspruch einlege und die abschließende EKS noch abgebe, habe ich eine Chance, dass die Rückforderung
zurückgenommen wird?
Denn zu Unrecht hatte ich die Leistungen nicht bezogen. Kontoauszüge usw. hatten hatte das Jobcenter auch durchgehend vorliegen.
Es fehlte "nur" die abschließende EKS. Ich weiß, sie ist nun mal Pflicht.
ich bin selbständig, habe aufgestockt.
Normalerweise habe ich die abschließende EKS auch immer abgegeben.
Die letzte allerdings nicht, da es mir sehr schlecht ging und ( auch wenn es unglaubwürdig klingt ) nichts mehr auf die Reihe bekommen.
So auch die letzte abschließende EKS nicht. Ich habe die Frist mehrfach verschoben, was zunächst auch bewilligt wurde.
Natürlich macht das Jobcenter das nicht ewig mit und es kam, wie es kommen müsste, heute habe ich den gelben Brief erhalten, in dem die Bezüge
des betreffenden Bewilligungszeitraums in voller Höhe zurückgefordert werden.
Dort steht auch, ich solle noch nichts überweisen ( was ich jetzt auch gar nicht könnte ), ich bekäme noch einen gesonderten Bescheid, aus dem ich die Art der Einziehung entnehmen könnte.
Meine erste Frage ist jetzt, weiß jemand von euch, wieviel nun zukünftig von meinem Bürgergeld einbehalten wird? Denn ich gehe davon aus,
dass das Jobcenter das so machen wird.
Ich beziehe derzeit voll, da ich, wie gesagt, überhaupt nicht auf der Höhe bin ( bin auch krank geschrieben, ist eine längere Sache ).
Meine zweite Frage, wenn ich Widerspruch einlege und die abschließende EKS noch abgebe, habe ich eine Chance, dass die Rückforderung
zurückgenommen wird?
Denn zu Unrecht hatte ich die Leistungen nicht bezogen. Kontoauszüge usw. hatten hatte das Jobcenter auch durchgehend vorliegen.
Es fehlte "nur" die abschließende EKS. Ich weiß, sie ist nun mal Pflicht.
Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Danke für das Willkommen und die schnelle Antwort :-)
Puh...10% geht ja noch.
Wie begründe ich denn so einen Widerspruch? Immerhin hatte ich mehrere Fristen genehmigt bekommen.
"Ich war neben der Spur" gilt wohl nicht. Ich war krank gemeldet aber ich denke, das gilt auch nicht.
Ist ja normal auch kein Hexenwerk ( außer man ist SO neben der Spur, wie ich es leider war ).
Puh...10% geht ja noch.
Wie begründe ich denn so einen Widerspruch? Immerhin hatte ich mehrere Fristen genehmigt bekommen.
"Ich war neben der Spur" gilt wohl nicht. Ich war krank gemeldet aber ich denke, das gilt auch nicht.
Ist ja normal auch kein Hexenwerk ( außer man ist SO neben der Spur, wie ich es leider war ).
- marsupilami
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Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
im Forum.
Auf alle Fälle den Erstattungs- oder Rückforderungsbescheid sorgfältig prüfen oder prüfen lassen.
Zeitraum, Höhe von Regelsatz und KdU, .....
Natürlich kannst Du Widerspruch einlegen, das gibt einen Zeitgewinn.
Dann bist Du gefordert, zu sagen: kann ich nicht, ich will Ratenzahlung.
Ich bin krank (Attest!!) und brauche eine Menge Medis, ich kann max. 10 € pro Monat abgeben.
Ansonsten: es wird normalerweise mit 10% aufgerechnet; je nach dem welche §§ sie geltend machen.
Die aEKS noch nachträglich im Widerspruchsverfahren nachreichen - kommt drauf an, wie "kulant" das JC bzw. der/die SB ist.
Ob dann von einer Rückforderung abgesehen wird, weiß nur der liebe Gott.
Auf alle Fälle den Erstattungs- oder Rückforderungsbescheid sorgfältig prüfen oder prüfen lassen.
Zeitraum, Höhe von Regelsatz und KdU, .....
Natürlich kannst Du Widerspruch einlegen, das gibt einen Zeitgewinn.
Es könnte sein, dass man die komplette Summe auf einmal fordert.
Dann bist Du gefordert, zu sagen: kann ich nicht, ich will Ratenzahlung.
Ich bin krank (Attest!!) und brauche eine Menge Medis, ich kann max. 10 € pro Monat abgeben.
Ansonsten: es wird normalerweise mit 10% aufgerechnet; je nach dem welche §§ sie geltend machen.
Die aEKS noch nachträglich im Widerspruchsverfahren nachreichen - kommt drauf an, wie "kulant" das JC bzw. der/die SB ist.
Ob dann von einer Rückforderung abgesehen wird, weiß nur der liebe Gott.
Signatur?
Muss das sein?
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- marsupilami
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Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Krank, entsprechende Atteste.
"Am besten" sowohl physisch als auch psychisch krank.
Long Covid wäre "ideal".
Man weiß einerseits zu wenig über die Auswirkungen und richtige Behandlung - andererseits weiß man, dass Long Covid sehr heftig sein kann.
Reicht wirklich nicht.
Beleg durch ärztliches Attest wäre schon wichtig.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Moin,Lovis hat geschrieben: ↑Sa 9. Mär 2024, 19:48 ...
Wie begründe ich denn so einen Widerspruch? Immerhin hatte ich mehrere Fristen genehmigt bekommen.
"Ich war neben der Spur" gilt wohl nicht. Ich war krank gemeldet aber ich denke, das gilt auch nicht.
Ist ja normal auch kein Hexenwerk ( außer man ist SO neben der Spur, wie ich es leider war ).
erstmal den Widerspruch unbegründet einreichen/einlegen. Dann ist der Prozess aktiviert und Du verpasst keine Frist. Die Begründung für den Widerspuch kannst Du nachreichen.
Die aEKS und die dazu gehörigen Belege kannst Du jederzeit einreichen. Auch nach dem W-Verfahren, z.B. im Klageverfahren.
Viel Erfolg!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Wichtigstes Argument für den Widerspruch:
Hier meine aEKS, das sind die realen Zahlen, die zu berücksichtigen sind.
Hier meine aEKS, das sind die realen Zahlen, die zu berücksichtigen sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Ok, vielen vielen Dank an euch, das hilft mir sehr!
Ich werde Montag erstmal unbegründet Widersprechen, die Gründe reiche ich dann mit der EKS ein.
Attest sollte auch kein Problem sein, es liegt ja tatsächlich was vor.
Was meint ihr...Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben direkt an die Sachbearbeiterin?
Ich werde Montag erstmal unbegründet Widersprechen, die Gründe reiche ich dann mit der EKS ein.
Attest sollte auch kein Problem sein, es liegt ja tatsächlich was vor.
Was meint ihr...Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben direkt an die Sachbearbeiterin?
Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Einwurf reicht. Oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Und das hier auch: viewtopic.php?p=495493#p495493 Stichwort "Präklusion"
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Ist der TE denn inzwischen gesundheitlich wieder in der Lage, ein Widerspruchsverfahren zu führen und die aEKS nun quasi im Nachgang aufzubereiten und vorzulegen?
- kleinchaos
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Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Selbst im an ein Widerspruchsverfahren anschließendes Gerichtsverfahren kann man noch Unterlagen nachreichen.
Aber gut wäre es, wenn du so langsam wieder in die Puschen kämst, notfalls auch mit Hilfe und Unterstützung
Aber gut wäre es, wenn du so langsam wieder in die Puschen kämst, notfalls auch mit Hilfe und Unterstützung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Finde ich auch. Am besten die Arbeit in "Portionen" einteilen:
Tag 1) Erstmal den Widerspruch schreiben
Tag 2) Dann eine Excel-Liste machen mit der aEKS
Tag 3) Dann das EKS-Formular ausfüllen
Tag 4) Dann alle Belege kopieren und die Daten nichtleistungsberechtigter Dritter datenschutzgerecht schwärzen.
Tag 5) Ruhetag
Tag 6) Dann zusätzlich geforderte Unterlagen raussuchen und kopieren.
Tag 7) Alle Unterlagen zusammenstellen und prüfen bzw. durchgehen.
Tag 8) Ggf. erforderliche Begründungen zu einzelnen Ausgaben aufschreiben und als Anschreiben an die Widerspruchsstelle fertig machen.
Tag 9) Ruhetag
Tag 10) Alle Unterlagen für den eigenen Aktenordner kopieren.
Tag 11) Unterlagen für die Widerspruchsstelle in Umschlag stecken und nachweissicher in den Jobcenter-Briefkasten einwerfen, z.B. mit Zeugen die den Umschlaginhalt kennen, oder durch Handy-Video dokumentieren. Oder als Einwurf-Einschreiben abschicken.
Tag 20) Bei Versand als Einschreiben: Kontrolle der Sendungsverfolgung der Deutschen Post, ob das Einwurf-Einschreiben zugestellt wurde.
Tag 25) Anruf bei der Jobcenter-Hotline, ob die Unterlagen nun in der E-Akte vorliegen. Ggf. Bestätigung der Widerspruchsstelle anfordern über den Unterlagen-Eingang.
Tag 1) Erstmal den Widerspruch schreiben
Tag 2) Dann eine Excel-Liste machen mit der aEKS
Tag 3) Dann das EKS-Formular ausfüllen
Tag 4) Dann alle Belege kopieren und die Daten nichtleistungsberechtigter Dritter datenschutzgerecht schwärzen.
Tag 5) Ruhetag
Tag 6) Dann zusätzlich geforderte Unterlagen raussuchen und kopieren.
Tag 7) Alle Unterlagen zusammenstellen und prüfen bzw. durchgehen.
Tag 8) Ggf. erforderliche Begründungen zu einzelnen Ausgaben aufschreiben und als Anschreiben an die Widerspruchsstelle fertig machen.
Tag 9) Ruhetag
Tag 10) Alle Unterlagen für den eigenen Aktenordner kopieren.
Tag 11) Unterlagen für die Widerspruchsstelle in Umschlag stecken und nachweissicher in den Jobcenter-Briefkasten einwerfen, z.B. mit Zeugen die den Umschlaginhalt kennen, oder durch Handy-Video dokumentieren. Oder als Einwurf-Einschreiben abschicken.
Tag 20) Bei Versand als Einschreiben: Kontrolle der Sendungsverfolgung der Deutschen Post, ob das Einwurf-Einschreiben zugestellt wurde.
Tag 25) Anruf bei der Jobcenter-Hotline, ob die Unterlagen nun in der E-Akte vorliegen. Ggf. Bestätigung der Widerspruchsstelle anfordern über den Unterlagen-Eingang.
Re: Abschließende EKS nicht eingereicht - Rückforderung
Seit 5 Wochen ist hier nichts mehr geschrieben worden, also ist der (zumindest "nackte") Widerspruch wohl rechtzeitig eingereicht worden.
Aber auch für andere ggf. spätere Leser ganz wichtig: Ein Nachreichen der aEKS im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens ist nicht möglich! --> Wenn Widerspruchs- oder Klagefrist versäumt wurde, bleibt es bei der Null-Festsetzung und demgemäß Rückforderung!!
Aber auch für andere ggf. spätere Leser ganz wichtig: Ein Nachreichen der aEKS im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens ist nicht möglich! --> Wenn Widerspruchs- oder Klagefrist versäumt wurde, bleibt es bei der Null-Festsetzung und demgemäß Rückforderung!!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!