Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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MarcFD
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Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#1

Beitrag von MarcFD »

Hallo,
ich muss im Januar zum Amtsarzt um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen.

Mein Hausarzt hat den Fragebogen und sämtliche Untersuchungsergebnisse mit eingereicht.

An dem besagten Termin saß ich einem etwa 70 jährigen, auf dem Stuhl herumlungernden Arzt vor,
der mir im ersten Satz schon klar gemacht hat das er für das Amt entscheidet.

Er hat sich die Sachen vom Hausarzt nicht angeschaut (u.a. nur 50% Lungenfunktion)
Schlafstörungen durch sehr wahrscheinliche 3. Corona Impfung, Übergewicht etc.

Das Ergebnis wurde mir jetzt von meiner Sachbereiterin mit einem Grinsen vorgestellt:

Vollschichtig Erwerbsfähig mit ständiger Arbeit im Gehen, sitzen oder stehen bei leichter und mittelschwerer Arbeit und überwiegend bei Schwerer Arbeit.

Sie sagte mir auch gleich das ich dagegen kein Wiederspruch oder ähnliches Einlegen kann. Jetzt kommen täglich Einladungen wo ich zum Probearbeiten hin muss.

Der Amtsarzt hat mich nicht untersucht sondern nur mein Gewicht gemessen.


Noch etwas anderes:
Gibt es für diese Termine nicht auch Fahrtgeld?


Ich freue mich wenn mir jemand schnellstmöglich weiterhelfen kann, weiß nicht mehr weiter
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kleinchaos
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Marc,

1. Fahrgeld gibt es, ist schließlich auf Einladung des JC gewesen

2. Widerspruch gibt es gegen dieses Pamphlet wirklich nicht. Die Vermittlungsvorschläge bedienen. Also bewerben. Man kann zwar in der Bewerbung bzw im Gespräch gewisse Einschränkungen angeben, aber nicht so plakativ, dass der Arbeitgeber voller Entrüstung ans JC eine Beschwerde über dein Verhalten schreibt. (Stichwort sozialwidriges Verhalten, Verhinderung der Arbeitsaufnahme).
Wenn du tatsächlich eingestellt werden solltest, dann fängst du natürlich an zu arbeiten, bis es eben nicht mehr geht und du dich krankmelden musst.
Oder der AG sagt, wir versuchen es ab morgen wieder ohne Sie.
Parallel dazu evtl in Absprache mit dem Hausarzt Beschwerde bei der Ärztekammer gegen den Schlechtachter einlegen.
Ansonsten einfach weiter wie oben, von Bewerbung zu Bewerbung, von AG zu AG. Und wenns keinen Nektar zu saufen gibt fürs JC dann wird relativ schnell ein neues Gutachten eingeholt werden. Aber so ca 6 Monate musst du mindestens einplanen
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MarcFD
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#3

Beitrag von MarcFD »

Kann auch der Hausarzt kein Gegengutachten erstellen?
Kann doch nicht sein das er damit durchkommt.
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kleinchaos
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#4

Beitrag von kleinchaos »

Dein Hausarzt kann eine Stellungnahme zur arbeitsmedizinischen Einschätzung schreiben und die kannst du der Beschwerde bei der Ärztekammer beifügen. Ein exaktes Gutachten ist die Einschätzung des Medizinischen Dienstes nicht. Wenn dein Hausarzt ein Gutachten anfertigen soll, kostet das ordentlich Geld. Und er darf nicht, weil er dein Behandler ist und somit befangen.
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jcgeschaedigter
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#5

Beitrag von jcgeschaedigter »

Die Beschwerde bei der Ärztekammer würde ich aber auf jeden Fall machen.

Ansonsten wie kc schon schrieb: Bewerben. Was dann passiert, wird man sehen, ist aber absehbar. Nämlich entweder gar keine Einstellung oder aber Entlassung nach kurzer Zeit. Hilfreich wäre auch jeweils eine Krankschreibung nach einer gewissen Zeit. :zwinker:
HarzerUrvieh
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich würde es ggü. dem "Amtsarzt" mal mit versuchter Körperverletzung probieren. :ka:
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Koelsch
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#7

Beitrag von Koelsch »

Keine Chance nach meiner Meinung
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marsupilami
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#8

Beitrag von marsupilami »

@ HarzerUrvieh
MarcFD hat geschrieben: Do 14. Mär 2024, 09:23 Der Amtsarzt hat mich nicht untersucht sondern nur mein Gewicht gemessen.
Das ist garantiert keine Körperverletzung.

Der Tatbestand ist erst erfüllt, wenn er - also der Amtsarzt - bei seiner "Untersuchung" mit dem Hämmerchen, mit üblicherweise Nervenreflexe gepüft werden, so auf die Kniescheibe gehauen hätte, dass die entzwei springt.


Was mir auffällt und wo man evtl. dran drehen könnte:
MarcFD hat geschrieben: Do 14. Mär 2024, 09:23 Er hat sich die Sachen vom Hausarzt nicht angeschaut (u.a. nur 50% Lungenfunktion)
Die Lungenfunktion hat sicherlich ein Facharzt festgestellt.
Wenn also der Amtsarzt es unterlässt, Unterlagen - vom Facharzt - zu sichten und in die Beurteilung einfließen zu lassen, dann hat sich der Amtsarzt doch in's eigene Knie geschossen.

Da Widerspruch - lt. kc - nicht geht, was ist mit Dienstaufsichtsbeschwerde?
JaJaJaJa - ich weiß - wird gerne für nutz- weil wirkungslos - gehalten.

Aber vielleicht ein "allgemeines" Schreiben an's JC - mit Verteiler an Regio-Direktion und Kd.Reakt.Management in Nürnberg - in dem man/vrau seiner Verwunderung Ausdruck verleiht, wie simpel die Untersuchung verlaufen ist und dass offenbar die vorliegenden Unterlagen - Diagnose Lungen-Facharzt - nicht berücksichtigt werden.
Denn die deutlich reduzierte Lungenfunktion führt selbst ohne körperliche Anstrengung zu einem erheblichen Verlust an Lebensqualität.

Oder so ähnlich.

btw: könnte man/vrau bei der Einschränkung nicht einen Behinderten-Ausweis beantragen?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/grad- ... 11968.html
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Koelsch
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#9

Beitrag von Koelsch »

Hört sich gut an (ja ich kann mit dem Ohr lesen).
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marsupilami
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#10

Beitrag von marsupilami »

OT: mit welchem?
Links oder rechts?
:8:
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Koelsch
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#11

Beitrag von Koelsch »

Rechts, links bin ich doch taub, da seh ich nix.
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kleinchaos
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#12

Beitrag von kleinchaos »

Beschwerde beim KRM dürfte wenig bis gar nix bringen.
1. weil gerade solche Schlechtachter gern gesehen sind bei den MDK und der RV, weil sie viel Geld einsparen. Warum? Es wehren sich max 10% gegen solche "Bewertungen".
2. weil der Mensch vielleicht gar nicht beim MD der BA angestellt ist, sondern extern in einer Praxis oder
3. als Pensionär bis zur zulässigen Altersgrenze sich noch ein Zubrot verdient. Gutachten kann man (glaube ich) noch über die Altersgrenze hinaus machen.

Trotzdem wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde der Weg der Wahl., um solchen Menschen das Handwerk zumindest zu erschweren
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marsupilami
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#13

Beitrag von marsupilami »

Sag' ich doch.

Nicht einfach hinnehmen.

zumindest mal ein Schreiben - aber doch mit Verteiler - und dann schauen, welche Reaktionen da kommen.
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HarzerUrvieh
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#14

Beitrag von HarzerUrvieh »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 15. Mär 2024, 07:08 ... Fachaufsichtsbeschwerde ...
Bei der Ärztekammer, oder?

Habe ich auf die Schnelle für "Nordrhein" gefunden. https://www.aekno.de/patienten/beschwerde-einlegen

Man müsste wissen, bei welcher Ärztekammer dieser Arzt "geführt" wird.
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#15

Beitrag von kleinchaos »

Ja
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marsupilami
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#16

Beitrag von marsupilami »

Steht evtl. auf der Einladung zur Untersuchung.

Bzw. in dem Bericht - ich gehe davon aus, dass Du eine Kopie für Dich und Deine Unterlagen bekommen hast.
Ansonsten anfordern.

Oder - recht umständlich und aufwändig - nochmal in das Gebäude, Stockwerk, Flur und dann außen neben der entsprechenden Türe den Namen ablesen.
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Pegasus
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#17

Beitrag von Pegasus »

Ist schon einige Jahe her, aber meine FM traute den MD des JC nicht. Si beauftragte das Gesundheitsamt für ein Gutachten. Vielleicht ist es möglich, das einer der behandelnden Ärzte das auch kann?
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#18

Beitrag von Olivia »

Und war das gut oder schlecht für das weitere Verfahren? :verwirrt:
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Pegasus
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Re: Ärztliche Stellungnahme Amtarzt

#19

Beitrag von Pegasus »

Sehr gut. Es war der Anfang zur Rente.
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