BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
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BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Hallo,
ich habe mich hier jetzt durchgescrollt, finde aber nichts genaues zu meiner aktuellen Situation:
Ich bin die Leistungsbezieherin, meine Kinder, 13 und 17 (zusäztlich in Ausbildung) bekommen vollen Unterhalt. Laut BfAS werden sie nicht in die Berechnung meiner Leistungen zugezogen, natürlich ausser Kindergeldüberhang.
Ich habe netterweise dem Sachbearbeiter auch die Information darüber erteilt, dass der Lohn meines älteren Sohnes nicht auf mein Konto kommt und er ein Lohnkonto hat. Und zwei Abrechnungen, dass der Arbeitslohn direkt darauf geht. Fertig.
Jetzt möchte der Sachbearbeiter bei meiner WB die Kontoauszüge von ihm zur "Berechnung" haben, und mein Sohn möchte das nicht. Eigentlich auch klar, was wollen sie mit seinen Kontobewegungen anstellen... sich über seine Kauflust amüsieren?
Ich kenne mich mit der Sachlage überhaupt nicht aus, besonders macht mir zu schaffen, dass ich ja zur Mitwirkung verpflichtet bin.
ich habe mich hier jetzt durchgescrollt, finde aber nichts genaues zu meiner aktuellen Situation:
Ich bin die Leistungsbezieherin, meine Kinder, 13 und 17 (zusäztlich in Ausbildung) bekommen vollen Unterhalt. Laut BfAS werden sie nicht in die Berechnung meiner Leistungen zugezogen, natürlich ausser Kindergeldüberhang.
Ich habe netterweise dem Sachbearbeiter auch die Information darüber erteilt, dass der Lohn meines älteren Sohnes nicht auf mein Konto kommt und er ein Lohnkonto hat. Und zwei Abrechnungen, dass der Arbeitslohn direkt darauf geht. Fertig.
Jetzt möchte der Sachbearbeiter bei meiner WB die Kontoauszüge von ihm zur "Berechnung" haben, und mein Sohn möchte das nicht. Eigentlich auch klar, was wollen sie mit seinen Kontobewegungen anstellen... sich über seine Kauflust amüsieren?
Ich kenne mich mit der Sachlage überhaupt nicht aus, besonders macht mir zu schaffen, dass ich ja zur Mitwirkung verpflichtet bin.
Re: BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Habe ein wenig Geduld, wirst sicher bald Antworten von anderen Usern erhalten. Sind halt nicht immer alle online. :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Der Freibetrag für erwerbstätige U25 jährige ist extrem erhöht worden. Wahrscheinlich soll geprüft werden, ob er wirklich seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Wenn er das nicht möchte, gibt es 2 Möglichkeiten: er entzieht dir die Berechtigung nach § 38 SGB II, für ihn mit Anträge zu stellen oder aber er erklärt, dass er auf Leistungen nach dem SGB II verzichtet. Beides kann aber dazu führen, dass nicht nur ein Kindergeldüberhang bei dir angerechnet wird, sondern das komplette Kindergeld.
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Re: BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Das ist bereits so.
Kann ich beantragen, dass die Bedarfsgemeinschaft mit meinen Kindern aufgelöst wird, da sie keine Sozialleistungen je beantragen möchten sind ja schon ausgenullt?
Können wir eine Haushaltsgemeinschaft werden?
Kann ich beantragen, dass die Bedarfsgemeinschaft mit meinen Kindern aufgelöst wird, da sie keine Sozialleistungen je beantragen möchten sind ja schon ausgenullt?
Können wir eine Haushaltsgemeinschaft werden?
Re: BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Für das volljährige Kind wie ich es beschrieben habe. Für das minderjährige wird das nicht gehen, da es erst 13 ist und du es nunmal rechtlich vertrittst. Und zur Berechnung des Kindergeldüberhangs bedarf es nunmal auch der Einkommens und Vermögensnachweise. Es sei denn, du möchtest, dass die 500 Euro Kindergeld voll bei dir angerechnet werden.
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Re: BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Nur zum Verständnis: Welches Kind gilt denn als Volljährig? Eines ist 13, das andere 17 Jahre alt.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Upps. Ich meine das 13jährige. Ab 15 ist man berechtigt, eigene Anträge zu stellen, § 36 SGB I und damit auch Erklärungen dazu abzugeben.
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Re: BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Danke. Wieder etwas dazu gelernt.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: BG mit nichtleistungsbeziehenden Kindern
Danke für die zahlreichen Antworten