Sanktionsmöglichkeiten heute?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Sopraro
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Sanktionsmöglichkeiten heute?

#1

Beitrag von Sopraro »

Guten Morgen,

ich komme aus Selbständigkeit, die ich im Dezember aufgeben musste. Mitte Dezember aus Verzweiflung Job bei DHL als Paketbote angefangen. Die hatten allerdings während der Weihnachtszeit überhaupt keine Verwendung für mich (Einarbeitung), weswegen ich nur herum sass und irgendwann in schriftlicher Kommunikation darum gebeten habe, mir eine andere Zustellbasis zuzuteilen. Darauf nie eine Antwort erhalten. Die Post und ich haben dann einen Aufhebungsvertrag rückwirkend zum 05.01. unterschrieben, da eine Kündigung rückwirkend nicht möglich ist. Währenddessen weiter fleissig beworben.

Mir ist klar, dass ein Aufhebungsvertrag Konsequenzen haben wird bzgl. Sanktionen. Ich bin auch einsichtig und bereit, z. B. 10 oder 20 % Minderung zu akzeptieren. Jetzt habe ich etwas von einer Gesetzesänderung zur Totalsperre für 2 Monate gelesen. Ist denn diese Änderung schon wirksam?

Überflüssigerweise hat mir die Deutsche Post versehentlich Mitte Januar nochmal Lohn gezahlt. Dieses Geld hat sie aber dann später natürlich schriftlich zurückgefordert.
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Koelsch
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Re: Sanktionsmöglichkeiten heute?

#2

Beitrag von Koelsch »

Es gilt meines Wissens noch der § 31a SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Sopraro
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Re: Sanktionsmöglichkeiten heute?

#3

Beitrag von Sopraro »

Soeben im Netz gefunden, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Der Gesetzgebungsvorgang ist beendet, der Bundestag hat die Verschärfungen des SGB II beschlossen. Diese werden nun in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit in Kraft treten. Ergänzt und geändert werden die §§ 31a und 31b SGB II, die neuen Regelungen gelten zunächst befristet für 2 Jahre.

Gesetzesgrundlage für Komplettstreichung beschlossen
Damit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, Beziehern von Bürgergeld das Existenzminimum komplett zu entziehen, wenn sie sich den Forderungen des Jobcenters nicht fügen.
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Koelsch
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Re: Sanktionsmöglichkeiten heute?

#4

Beitrag von Koelsch »

Also gilt noch der bisherige §
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Sanktionsmöglichkeiten heute?

#5

Beitrag von Olivia »

Sopraro hat geschrieben: Di 19. Mär 2024, 14:58 Damit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, Beziehern von Bürgergeld das Existenzminimum komplett zu entziehen, wenn sie sich den Forderungen des Jobcenters nicht fügen.
So wie ich das verstehe: ein Vermittlungsvorschlag des Jobcenters ersetzt dann das Bürgergeld! Mit Zugang eines VV's und dessen Ablehnung wird das Bürgergeld gestrichen.

Voraussetzung für einen VV ist lediglich die Zumutbarkeit der Stelle und dass das Nettogehalt den Leistungsbezug überwindet.
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