Führerschein vom JC gezahlt

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Koelsch
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Führerschein vom JC gezahlt

#1

Beitrag von Koelsch »

Kennt irgend jemand eine Möglichkeit, dass eLB den Führerschein vom JC gefördert bekommt. Ich meine nicht eine "Aufstockung" zum LKW oder Bus oder so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Führerschein vom JC gezahlt

#2

Beitrag von Olivia »

Voraussetzung ist eine verbindliche Einstellungszusage für einen existenzsichernden Job, das zwingende berufliche Erfordernis für den Führerschein und wahrscheinlich nachgewiesene fehlende Eigenleistungsfähigkeit. Ansonsten keine Chance.
Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für einen Führerschein der Klasse B nur in den seltensten Fällen. Eine Kostenübernahme für diesen Sonderbedarf ist nur dann möglich, wenn der Führerschein konkret der Beendigung der Arbeitslosigkeit dient. Bei der Beantragung der Kostenübernahme für die Fahrerlaubnis müssen dem zuständigen Sachbearbeiter also sehr triftige Gründe in Zusammenhang mit der Arbeitssuche genannt werden. Die Finanzierung eines Führerscheins liegt dann im Regelfall im Ermessen des Jobcenters. Dass man beispielsweise ländlich wohnt und deswegen einen Führerschein benötigt wird im Regelfall nicht ausreichen.

Besteht die konkrete Aussicht auf einen Job, für den ein Führerschein zwingend notwendig ist, kann die Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B als Zuschuss sogar gerichtlich verfügt werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 13.10.2011, Az.: L 15 AS 317/11 B ER). Gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III muss die Agentur für Arbeit die erforderlichen „Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ aus dem Vermittlungsbudget erbringen. Hierfür muss dem Jobcenter eine verbindliche Einstellungszusage des potentiellen Arbeitgebers vorgelegt werden. Im genannten Gerichtsverfahren hatte der Kläger eine Einstellungszusage für die Tätigkeit als Bürokaufmann im Außendienst in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorgelegt.

https://www.buergergeld.org/fuehrersche ... jobcenter/
Ablauf Antragsverfahren:
Damit das Jobcenter über den Antrag entscheiden kann, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

– Aufstellung der anfallenden Führerschein-Kosten; einen Kostenvoranschlag erhält man von der Fahrschule. Am besten lässt man sich Kostenvoranschläge von zwei Fahrschulen geben.

– Nachweise hinsichtlich des Unvermögens, die Kosten aus eigener Tasche tragen zu können; man legt hierzu einfach eine Bescheinigung der Bank über das verfügbare Guthaben vor. Kontoauszüge reichen auch.

– Stellenzusage des künftigen Arbeitgebers für den Fall, dass ein Führerschein vorhanden ist.

https://www.buerger-geld.org/fuehrerschein/
schimmy
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Re: Führerschein vom JC gezahlt

#3

Beitrag von schimmy »

Es gab hier mal eine Maßnahme die vom Jobcenter finanziert wurde, das nannte sich Servicefahrer,da wurde der Führerschein komplett bezahlt in Zusammenarbeit mit hier zwei ansässigen Fahrschulen.
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Koelsch
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Re: Führerschein vom JC gezahlt

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich bin da auch nicht optimistisch. Mir ist nur ein Fall "Aufstockung" auf LKW bekannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Führerschein vom JC gezahlt

#5

Beitrag von Olivia »

Mittellosigkeit und konkretes Jobangebot mit dem Erfordernis der Mobilität sind Voraussetzung. Ansonsten wohl keine Chancen.
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