Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Als Selbstständiger konnte man zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe wählen.
Wenn nun Überbrückungshilfe zurückgezahlt werden muss, kann das in de EKS? Gibt es dazu Verwaltungsvorschriften oder ähnliches?
Wenn nun Überbrückungshilfe zurückgezahlt werden muss, kann das in de EKS? Gibt es dazu Verwaltungsvorschriften oder ähnliches?
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Sofern das Geld weg ist, steht es für die aktuelle Bedarfsdeckung nicht (mehr) zur Verfügung. Somit sollte die Betriebsausgabe als sonstige Ausgabe mit in die EKS hinein und mindert den aktuellen Gewinn.
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Konkrete Vorschriften dazu kenne ich nicht, aber ich denke Oli hat Recht. Rückzahlung mindert den Gewinn.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Danke für die Einschätzungen.
Hier steht nichts Relevantes?
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/fil ... 5.2021.pdf
Hier steht nichts Relevantes?
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/fil ... 5.2021.pdf
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Ich hab da nix gefunden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Neustarthilfe war anrechnungsfrei auf Leistungen nach dem SGB II, ÜH war das nicht. Demnach können Rückzahlungen von Neustarthilfe eher nicht in der EKS geltend gemacht werden, ÜH jedoch schon.
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Das JC ließ auf Nachfrage wissen, dass die Rückzahlungen in neu zu prüfenden Zeiträumen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden könnten. Die Zahlungen im Zusammenhang mit der ÜH bezögen sich immer auf einen bestimmten Zeitraum, der aktuell nicht vorliege.
??? Da müsste doch irgendwo Vorschriften geben???
??? Da müsste doch irgendwo Vorschriften geben???
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Das wird letztendlich das Sozialgericht, dann das Landessozialgericht und wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache evtl. sogar das Bundesozialgericht entscheiden müssen. Die Frage ist wahrscheinlich bisher ungeklärt.
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Vorschrift kenne ich nicht. Aber für mich bleibt entscheidend, wann die Forderung fällig wurde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Das sehe ich auch so (Abflussprinzip).
Hat das Jobcenter der TE denn diese Ablehnung der Kostenübernahme schriftlich gegeben? Wenn ja, sofort Widerspruch dagegen einlegen!
- marsupilami
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Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Was sagen denn die Stellen, wo die Neustarthilfe bzw. Überbrückungshilfe beantragt wurde, zum Thema Rückzahlung im Leistungsbezug?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Rückzahlung Überbrückungshilfe in EKS
Wahrscheinlich gar nichts, vermute ich. Andere Stelle = nicht zuständig für Jobcenter-Angelegenheiten und SGB II.
Oder?
Oder?