Muss das JC Einstellungen genehmigen?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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glasser
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Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#1

Beitrag von glasser »

Hallo, sorry das ich gerade soviele Beiträge erstelle aber ich muss bis Monatsende entscheiden ob ich einen Bürgergeld Antrag stelle.

Dürfte ich meine Frau auf 450€ Basis als Helferin einstellen? Sie macht hier sowieso die Buchführung, die gesamte Büroarbeit usw nur bisher Entgeldfrei oder müsste ich das durch das JC genehmigen lassen?

Wie sieht es aus wenn ich heute einen Arbeitsvertrag unterschreibe und nächsten Monat Bürgergeld beantrage, ist es dann außerhalb des Mitspracherechts des JC?

Sie dürfte ja 100€+20% (90€) anrechnungsfrei dazuverdienen und ich hätte die 450€ Lohn + 148.73€ Abgaben als Ausgaben, die ja den Gewinn mindern.

Der Monatsgewinn (nach EKS) liegt zurzeit bei ~1700 so das wir bei unserer BG bei 200€ Bürgergeld liegen. So hätte man wenigstens 190€ mehr im Monat.
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Koelsch
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#2

Beitrag von Koelsch »

Beim JC weißt Du nie, was JC letztendlich sagt. Es ist Deine Entscheidung, ob Du sie einstellst, wenn es vor Antragstellung erfolgt, ist das aber meines Erachtens vorteilhaft.
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glasser
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#3

Beitrag von glasser »

Hm wenn es schief geht sind es 148,73€ weniger
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Koelsch
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#4

Beitrag von Koelsch »

Kölsches Grundgesetz: Et hät noch immer jot jejange :Daumen:

Im Zweifel muss diese Frage dann irgendwann vorm SG geklärt werden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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HarzerUrvieh
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

glasser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:26 Hm wenn es schief geht sind es 148,73€ weniger
Wenn was schief geht?
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Olivia
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#6

Beitrag von Olivia »

Wenn die Einstellung nicht durch das Jobcenter genehmigt wird nach dem Motto, die mithelfende Ehefrau darf die Arbeit ruhig umsonst und für lau erledigen.
glasser
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#7

Beitrag von glasser »

Wenn das JC z.B. unterstellt die Einstellung wäre nur um Sozialleistungen zu erschleichen oder sowas.
Bisher war es halt egal. Sie arbeitet hier in der Wohnung halt bisher kostenlos denn sie auf 450€ Basis einzustellen hätte keinen Vorteil gehabt, weil die Lohnebenkosten und meine Kosten aus Gewerbegewinn etwa gleich sind; Der Bürokratieaufwand mit Angestellten aber höher ist.
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kleinchaos
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#8

Beitrag von kleinchaos »

Die Einstellung von Mitarbeitern unterliegt allein deiner Entscheidungsfreiheit. Wenn das JC Mitspracherecht haben will, soll es deine Firma zu 50% oder ganz kaufen. Basta.

Wenn eine Einstellung natürlich sinnlos ist, weil die paar Gewinne durch die Lohnkosten aufgefressen werden, ist es bedenklich.
Aber deine Frau arbeitet ja, sie macht das Büro und hält dir zeitlich den Rücken frei, um mehr Aufträge anzunehmen. Also sollte das soweit nicht zu beanstanden sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#9

Beitrag von Olivia »

glasser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:48 Wenn das JC z.B. unterstellt die Einstellung wäre nur um Sozialleistungen zu erschleichen oder sowas.
Das ist m.E. abwegig, solange der vereinbarte Lohn angemessen ist. Mindestlohn ist auf jeden Fall angemessen! Das Jobcenter könnte jedoch evtl. versuchen, Nachweise anzufordern, dass Du die "outgesourcten" Arbeiten zeitlich und/oder sachlich nicht selbst erledigen kannst.

Wenn Du einen Antrag auf Bürgergeld stellst, solltest Du den Antrag am besten per Fax mit qualifiziertem Sendebericht bis allerspätestens Sonntag stellen. Kannst die ganzen Unterlagen ja auch schriftlich in den Hausbriefkasten einwerfen, aber wichtig ist ein Zugangsnachweis Deines Antrags noch in diesem Monat! Denn sonst gilt der Bürgergeld-Antrag erst ab April.

Die ca. 200 € mtl. mehr sind jedenfalls ein sehr erheblicher Unterschied! :jojo:
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

glasser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:48 Wenn das JC z.B. unterstellt die Einstellung wäre nur um Sozialleistungen zu erschleichen oder sowas.
...
Im Grunde darf das JC nichts, aber auch gar nichts zu Deiner Betriebsführung sagen. Es ist Dein Betrieb und nur Du bist dafür verantwortlich.

Sollte das JC den Umweg wählen und irgendwas von Sozialleistungsmißbrauch faseln, so muss das "gerichtsfest" begründet werden, denke ich.

Deine Frau unbezahlt mitarbeiten zu lassen, ist eventuell illegal. Das würde ich mal abchecken und wenn dem so ist, hast Du doch ein prima Argument für die Einstellung Deiner Frau, oder?

Für Deine Frau bietet das Arbeitsverhältnis den Vorteil, dass sie sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben kann. Das JC (wenn es nicht total bescheuert ist) dürfte das begrüßen, denn die Vermittlungschancen dürften steigen.

Mehr fällt mir auf die Schnelle nicht ein. :ka:
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Olivia
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#11

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#12

Beitrag von glasser »

kleinchaos hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:54 Wenn eine Einstellung natürlich sinnlos ist, weil die paar Gewinne durch die Lohnkosten aufgefressen werden, ist es bedenklich.
Aber deine Frau arbeitet ja, sie macht das Büro und hält dir zeitlich den Rücken frei, um mehr Aufträge anzunehmen. Also sollte das soweit nicht zu beanstanden sein
Ja es würde natürlich einen Großen Teil des Gewinns "fressen", ohne die Hilfe meiner Frau würde dieser Gewinn aber garnicht entstehen weil ich die Zeit selber in die Buchführung, das Einkaufen, das Reinigen der Betriebsräume, die Terminplanung etc investieren müsste. Also vielleicht erklärbar.
Olivia hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 11:56
Das Jobcenter könnte jedoch evtl. versuchen, Nachweise anzufordern, dass Du die "outgesourcten" Arbeiten zeitlich und/oder sachlich nicht selbst erledigen kannst.

Wenn Du einen Antrag auf Bürgergeld stellst, solltest Du den Antrag am besten per Fax mit qualifiziertem Sendebericht bis allerspätestens Sonntag stellen...
Die "outgesorcten Arbeiten" führt sie ja seit Jahren aus, was man jedoch natürlich nicht so einfach belegen kann.
Man könnte vlt. Argumentieren das man die bisherige familiäre Hilfe nun schon alleine aus Versicherungsgründen nun in ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umwandelt.

Den Antrag auf Bürgergeld würde ich in dem Fall Mitte/Ende April stellen, aber ich müsste diesen Monat noch das Arbeitsverhältnis begründen, damit das JC nicht mitreden kann und ich Anfang April Lohn zahlen kann. Habe also etwas Zeitdruck wenn ich das wirklich so machen sollte.
Die Anmeldung bei der Minijobzentrale kann glaube ich 6 Wochen Rückwirkend erfolgen und nachbezahlt werden, da ich noch keine Unternehmensnummer der Unfallversicherung und Betriebsnummer der BfA habe.
HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 12:00
Für Deine Frau bietet das Arbeitsverhältnis den Vorteil, dass sie sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben kann. Das JC (wenn es nicht total bescheuert ist) dürfte das begrüßen, denn die Vermittlungschancen dürften steigen.
Dürften die Vermittlungschancen dann nicht eher sinken? Wir haben 2 Minderjährige Kinder im Haus mehr als eine Vollzeit und eine Teilzeitstelle sollten zumindest im erstem BWZ nicht zumutbar sein oder?


Bin am hin und herüberlegen ob es das Risiko Wert ist, wie einige hier ja wissen habe ich letztes mal als ich mit dem JC zu tun hatte, den kürzeren gezogen und stehe jetzt Rückforderungen in Höhe von 3000€ gegenüber (wogegen ich mich noch wehre).
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#13

Beitrag von HarzerUrvieh »

glasser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 14:47 ... Dürften die Vermittlungschancen dann nicht eher sinken? ...
Woher soll ich das wissen? Das JC weiß es aber auch nicht. :zwinker: Es ist als mögliches Argument zur Verteidigung eurer Entscheidung gedacht. Das muss nicht immer der Wahrheit entsprechen, wenn man sich selbst verteidigt. Auch das JC ist Dir ggü. recht flexibel beim Thema Wahrheit, oder?

glasser hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 14:47 Bin am hin und herüberlegen ob es das Risiko Wert ist, wie einige hier ja wissen habe ich letztes mal als ich mit dem JC zu tun hatte, den kürzeren gezogen und stehe jetzt Rückforderungen in Höhe von 3000€ gegenüber (wogegen ich mich noch wehre).
Das ist eine schwere Entscheidung. Ich kann es nachvollziehen. MMn ist es das wichtigste, dass der Betrieb so voran gebracht wird, dass ihr davon leben könnt. Und zwar unabhängig vom JC. Was wäre also für eure Unabhängigkeit der beste Weg?

Ob die Rückforderung fällig wird, entscheidet irgendwann das Sozialgericht. Bis dahin (meist mehrere Jahre) habt ihr Zeit euch finanziell zu verbessern und eine Rücklage zubilden, um eine eventuelle Rückforderung tilgen zu können. Macht euch da heute nicht zu sehr Gedanken drüber.

Viel Erfolg! :Daumen:
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Koelsch
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#14

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich genauso
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Re: Muss das JC Einstellungen genehmigen?

#15

Beitrag von marsupilami »

Und schon gar nicht über die Feiertage.
Versucht, ein wenig zu entspannen.
Signatur?
Muss das sein?
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