erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Wubru
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erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#1

Beitrag von Wubru »

Hallo zusammen,

der 23jährige Sohn kehrt im Juni nach seinem Auszug vor knapp 3 Jahren zurück zur Mutter.
Derzeitige Situation der Mutter:
EM-Rente plus Pflegestufe 3 und Grusi
WBA müsste demnächst gestellt werden, da zum 01.07. ein neuer BWZ beginnt.

Jetzt ist die Frage: Was ist die beste Lösung für die Wiedervereinigung?
Koelsch meinte vor einiger Zeit schon mal, eine Haushaltsgemeinschaft... dann würden die KdU ja wieder halbiert oder?!
Muss der Jung seine Daten vorlegen?
Nun kam der Impuls, ob auch Untermiete funktioniert? Nach meinem Verständnis wäre das dann qm-anteilig bzw. 1 Zimmer anteilig gerechnet?!

Die Mutter weiß nämlich noch gar nicht, wie lang der Sohn gewillt ist zu bleiben oder ob er nicht nur übergangsweise bei ihr einzieht (der Sohn findet hoffentlich im Juni/Juli nach seiner abgeschlossenen Ausbildung eine Arbeitsstelle in der Heimat).

Und was, wenn der Sohn nicht sofort eine Arbeitsstelle findet?! (Arbeitssuchend melden wird demnächst vorsorglich gemacht.)
Greift nach der Ausbildung auch ALGI?

Ganz herzlichen Dank schon mal vorab.
LG
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
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Koelsch
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#2

Beitrag von Koelsch »

Wie hoch wäre denn sein ALG I Anspruch? Ggf mal einen der Rechner im Internet benutzen

Die Frage ist sehr wichtig, denn wenn der ALG I Anspruch unterhalb seines theoretischen Bürgergeldanspruchs läge, dann würde er mit Mutter wieder eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das ergibt sich m.E. aus § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II und hier der letzte Halbsatz
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#3

Beitrag von Wubru »

Koelsch hat geschrieben: ?Di 16. Apr 2024, 19:00 Wie hoch w?re denn sein ALG I Anspruch? Ggf mal einen der Rechner im Internet benutzen
Da m?sste ich mir mal die Eink?nfte erfragen...
Koelsch hat geschrieben: ?Di 16. Apr 2024, 19:00 Die Frage ist sehr wichtig, denn wenn der ALG I Anspruch unterhalb seines theoretischen B?rgergeldanspruchs l?ge, dann w?rde er mit Mutter wieder eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das ergibt sich m.E. aus ? 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II und hier der letzte Halbsatz
Nix zu machen mit ner HG statt BG??
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Koelsch
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#4

Beitrag von Koelsch »

Bei U25 anscheinend nicht, die U25 Regel hatte ich damals wohl nicht im Kopp
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Koelsch
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich hab das mal aus dem Rentner-/Behindertenforum hierhin verschoben. Passt m.E. besser
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#6

Beitrag von marsupilami »

Es gibt ALG 1, wenn nach Ende der Ausbildung nicht direkt im Anschluss eine Anstellung gefunden wird.
Allein aufgrund der Tatsache, dass er ja soz.ver.pfl. beschäftigt war.
Begriffsklärung: Anwartschaftszeit
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... oehe-dauer
Dabei spielt es nach meinem Suchen keine Rolle, dass er "nur" Azubi war.

Wichtig: rechtzeitig Arbeit Suchend melden!
https://tinyurl.com/2xp8uy44

Höhe ALG 1 ergibt sich aus seinem Einkommen.

Spielt denn der Vermieter bei einer Untervermietung mit?

Was finanziell günstiger wäre im Falle einer Arbeitslosigkeit - Gesamt-BG oder eigene BG durch Untervermietung - müsstet Ihr durchrechnen.
Excel-Tabelle sollte helfen. :zwinker:


Nachtrag: wenn Untervermietung, setzt einen schriftlichen Vertrag auf!
Dann kann das JC im Ernstfall keine dummen Fragen stellen!
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Wubru
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#7

Beitrag von Wubru »

Danke Marsu! :beten:
Im Mietvertrag ist wohl Untervermietung erst mal nicht gestattet.
Man müsste die Vermieter fragen.
Greift es denn trotz U25?
Wie würde man eine Untervermietung ausrechnen?? Prozentual die qm-Zahl des Zimmers?? Und NUR des Zimmers? :ka: :kopfkratz:
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marsupilami
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#8

Beitrag von marsupilami »

Wubru hat geschrieben: ?Mi 17. Apr 2024, 11:07 Man m?sste die Vermieter fragen.
Dann frag' halt den Vermieter.
Sag' ihm, dass es um Deinen Sohn geht und dass es h?chstwahrscheinlich nur vor?bergehend ist.
Zwar gilt:
Nicht als Untermiete z?hlt es, wenn Sie nahe Familienangeh?rige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder aufnehmen.[/highlight] Gleiches gilt f?r Hausangestellte, Pflegepersonal und Besucher, wenn sie nicht l?nger als acht Wochen bleiben.
https://www.t-online.de/finanzen/immobi ... hten-.html
Aber! Im Hinblick auf evtl. Arbeitslosigkeit, BG, schiefe Fragen vom JC, .... macht ein Untermietvertrag m.M.n. Sinn.


Wubru hat geschrieben: ?Mi 17. Apr 2024, 11:07 Greift es denn trotz U25?
Wenn er seine eigene BG aufmacht, eher nicht.
Er soll halt nur f?r sich beantragen.
Schwierig wird wohl die Angabe, wie viele Personen in der Wohnung leben - Achtung! Wohnung und BG sind nicht das Gleiche!
Deswegen ja der Untermietvertrag!
Wubru hat geschrieben: ?Mi 17. Apr 2024, 11:07 Wie w?rde man eine Untervermietung ausrechnen?
1.) qm des Zimmers ausmessen (wenn DG, dann besondere Regelungen wg. Dachschr?ge beachten)
2.) sind wie viel % von der Gesamt-Wohnung? = Grundmiete.
3.) Zuschlag f?r K?chen- und Badnutzung aushandeln
4.) Das gleiche f?r Strom und Wasser, Heizung
5.) Summe bilden und als Pauschalmiete angeben, da genaue Verbr?uche nicht ermittelt werden k?nnen.

Da das Kochen vermutlich an Dir h?ngen bleibt, lass Dir auch einen Essenszuschuss geben!
Schlie?lich m?ssen ja auch mehr Lebensmittel eingekauft werden.
Jaaaa, er ist Dein Sohn, aber ....
Genauso Putzen, W?sche waschen, etc. mitbedenken und in diese Pauschalmiete einflie?en lassen.
Schlie?lich bist Du gesundheitlich angeschlagen und da sollte er schon auch seinen "t?tlichen" Beitrag mitleisten.

Untermietvertrag - Beispiele - ergoogelt mit > Was sollte ein Untermietvertrag enthalten < :
https://www.finanztip.de/untermiete/
https://www.finanztip.de/lp/untermietve ... gLswPD_BwE
https://www.anwalt.de/rechtstipps/untermietvertrag
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tigerlaw
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#9

Beitrag von tigerlaw »

Blöd - das dürft die gleiche Situation sein, als damals Junior 15 Jahre alt wurde: Er war da unstreitig SGB-II-berechtigt, und Du warst als Sozialgeldbezieherin (obwohl voll EM und damit nicht originär SGB-II-berechtigt) doch wieder beim JC.

Er hatte eine betriebliche Ausbildung absolviert?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#10

Beitrag von Koelsch »

Du meinst, wenn U25 Sohn Bürgergeld beantragt und bekommt, fliegt Mutter beim Gruselamt raus und bekommt als Teil von Sohns BG Leistungen wieder vom JC?
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#11

Beitrag von tigerlaw »

Leider ja, gucksu § 7 II, III Nr. 2 SGB II
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#12

Beitrag von Koelsch »

:grimmig: Den § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II hatte ich nicht im Blick.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#13

Beitrag von Wubru »

tigerlaw hat geschrieben: Mi 17. Apr 2024, 21:44 Blöd - das dürft die gleiche Situation sein, als damals Junior 15 Jahre alt wurde: Er war da unstreitig SGB-II-berechtigt, und Du warst als Sozialgeldbezieherin (obwohl voll EM und damit nicht originär SGB-II-berechtigt) doch wieder beim JC.

Er hatte eine betriebliche Ausbildung absolviert?
Du hast ja ein Elefantengedächtnis :beten:

Ja, eine betriebliche Ausbildung...
Wieso redet ihr denn immer von JC??
Ich will noch hoffen, dass er ALG1 bekommt...vlt mit Wohngeld, wie Koelsch heut am Telefon anregte (der doofe Wohngeldrechner hatte allerdings Error).

Und im besten Fall hat der Junior ne Arbeitsstelle, aber er scheint noch genauso motiviert und initiativ zu sein wie vorher :ironiea:
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#14

Beitrag von tigerlaw »

Da ich ja gar nicht neugierig bin, wenn ich alles weiß (so sagte eine frühere Freundin von mir): Welche Ausbildung hat Junior denn absolviert?
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#15

Beitrag von tigerlaw »

Wubru hat geschrieben: Mi 17. Apr 2024, 23:38 (...)
Du hast ja ein Elefantengedächtnis :beten:

(...)
Tja, meine Frau hatte bis jetzt :heul: :heul: :heul: eine Elefantenapotheke, das scheint abgefärbt zu haben ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#16

Beitrag von kleinchaos »

War da nicht was mit Sicherheitsdienst?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#17

Beitrag von marsupilami »

Ich meine mich an irgendwas mit IT zu erinnern.
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Re: erwachsener Sohn zieht zur Mutter (EM-Rente+PG3) zurück

#18

Beitrag von Wubru »

Einzelhandel 🙊
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