Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Re: Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Nein, aber das sind nun mal die Regelungen im JVEG.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Erhält der Verfahrensbeteiligte zu der Entschädigung eigentlich einen gesonderten Bescheid, und wären gegen diesen Rechtsmittel möglich?
Re: Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Wenn ich einen Mandanten vertreten habe und der Termin ist vorbei, dann erhält er vom Richter die Zahlungsanweisung, auf der Anfang und Ende des Termins vermerkt sind. Ich begleite den Mandanten dann sofort zur Anweisungsstelle. Dort wird er gefragt, wi er hergekommen ist; bei Auto wird in eine Entfernungstabelle geschaut (im LSG in Essen schaut man in Google-maps), bei Busticket sind die einschlägigen Preise natürlich bekannt.
Nachdem auch die Zeitentschädigung mit eingetragen ist, wird die Summe gebildet und der Wisch abgezeichnet, und damit geht der Mandant zur Gerichtskasse gegenüber und erhält den Betrag in bar ausgezahlt. Oder aber er gibt seine Bankverbindung an, und der Betrag wird überwiesen.
Ein förmlicher Beschluss erfolgt eigentlich nie, das würde auch viel zu lange dauern!
Nachdem auch die Zeitentschädigung mit eingetragen ist, wird die Summe gebildet und der Wisch abgezeichnet, und damit geht der Mandant zur Gerichtskasse gegenüber und erhält den Betrag in bar ausgezahlt. Oder aber er gibt seine Bankverbindung an, und der Betrag wird überwiesen.
Ein förmlicher Beschluss erfolgt eigentlich nie, das würde auch viel zu lange dauern!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Aha, danke für die Erklärung!
Re: Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Zum Schluss habe ich doch noch eine Frage.
Bei meinem letzten Besuch vergangener Woche im JC kam die Frage auf, ob ich eine Erklärung zum nicht abgeben des WBA zum 01.05.2019 unterschreibe.
In der Erklärung steht noch drin, dass ALG2 nur nach vorheriger Antragstellung mit vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen gewährt wird.
Ich habe keine WBA abgegeben und beabsichtige das auch nicht.
Unterschreibe ich diese??
Vielen Dank im voraus.
Bei meinem letzten Besuch vergangener Woche im JC kam die Frage auf, ob ich eine Erklärung zum nicht abgeben des WBA zum 01.05.2019 unterschreibe.
In der Erklärung steht noch drin, dass ALG2 nur nach vorheriger Antragstellung mit vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen gewährt wird.
Ich habe keine WBA abgegeben und beabsichtige das auch nicht.
Unterschreibe ich diese??
Vielen Dank im voraus.
Re: Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Das brauchst Du nicht zu unterschreiben, würde ich auch nicht machen ....... schon allein aus Umweltschutzgründen, spart ja Papier
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Wenn Du keinen WBA abgegeben hast und auch nicht willst, was soll dann die Erklärung?
Keine Unterschrift.
Keine Unterschrift.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Keine Anerkennung der Darlehenszinsen
Meine Akte schneller schließen zu können.