Der Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts ohne zeitliche
Begrenzung der Geltungsdauer ist nicht von der gesetzlichen Ermächtigung
gedeckt. Eine solche zeitliche Begrenzung ist auch nicht bei einer
Geltung "bis auf Weiteres" gegeben.
siehe auch http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=21&t=21606
LSG BW - L 9 AS 4118/17 - unbefristete EGV
LSG BW - L 9 AS 4118/17 - unbefristete EGV
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.