Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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marsupilami
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Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#1

Beitrag von marsupilami »

:arge:
Letzte Woche WBA für Grusi gestellt und wie schon seit vielen Jahren - auch unter der Regie von JC - eine fein säuberlich überarbeitete Umsatzliste mitgeschickt.

Heute Schreiben eingetrudelt: man bzw. die Guddste auffem Amt will Kontoauszüge - gerne auch in Kopie wäwäwäwäwä
Was ist an den Kopien - Original kriegen die eh nicht - anders als an der Umsatzliste?
Denn ich werde selbstverfreilich auch auf den Kontoauszügen alles schwärzen, was die nix angeht.
Angefangen beim Standort des Geldautomaten der Barabhebung über die Bestellung bei Beate bis hin zu den TAN-Nummern.

Latürnich verbunden mit der Drohung der Leistungsversagung, wenn ich nicht mitwirke.


Meine Fresse noch mal!
Wir leben digital!
Nicht Papier!

Ich lad' mir einmal im Monat eine Umsatzliste runter, kukk das durch, speicher das ab und gut ist.
Wenn ich Original-Kontoauszüge haben will, muss ich in's übernächste Dorf, mit dem Bus, und schon das Letztere kotzt mich an.

Ich müsste mich erst mal schlau machen, ob ich überhaupt Kontoauszüge der letzten 3 Monate aus dem Kontoauszugsdrucker der Bank herausbekomme.

Ich bin sowas von angefressen, dass fast nix mehr da ist.
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Olivia
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#2

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Fr 13. Aug 2021, 13:45 Wenn ich Original-Kontoauszüge haben will, muss ich in's übernächste Dorf, mit dem Bus, und schon das Letztere kotzt mich an.

Ich müsste mich erst mal schlau machen, ob ich überhaupt Kontoauszüge der letzten 3 Monate aus dem Kontoauszugsdrucker der Bank herausbekomme.
Antwortvorschlag mit der Bitte um Bemeckerung:
SgDuH,

die von Ihnen angeforderten Kontoauszüge sind für mich mit Kosten verbunden. Ich müsste dazu mit dem Bus ins übernächste Dorf fahren, um die Auszüge dort am KAD zu ziehen. Dazu benötige ich eine Fahrkate für die Hin- und Rückfahrt.

Bitte teilen Sie mir mit, warum genau die Vorlage der Umsatzliste nun plötzlich nicht mehr ausreichen soll, obwohl sie für Sie die vergangenen Jahre über genügte. Für den Fall, dass Sie auf einer Vorlage von Kontoauszügen bestehen, teile ich Ihnen mit, dass mir keine Kontoauszüge für die vergangenen drei Monate vorliegen. Die Bank/Sparkasse könnte für die Nacherstellung zusätzliche Gebühren verlangen.

Für etwaige Gebühren für die Nacherstellung von Kontoauszügen und für die Fahrtkosten zum KAD der Sparkasse stelle ich bereits jetzt Antrag auf Kostenübernahme.
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marsupilami
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#3

Beitrag von marsupilami »

Das ist nett.
Danke.

Aber es geht ja noch besser.
Ich hab' Behinderten-Ausweis mit 50 % und G.
Allein schon das Entern des Busses ....
Und denn liegt die Bankfiliale genau zwischen zwei Haltestellen.

So.

Ich hab ja das ganze WE um mich wieder einzukriegen und mir was zu überlegen.
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Olivia
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#4

Beitrag von Olivia »

Okay, dann vielleicht noch etwas erweitern, mit Bitte um Bemeckerung:
SgDuH,

die von Ihnen angeforderten Kontoauszüge sind für mich mit Kosten und aus meiner Sicht vollkommen unnötigen, zusätzlichen persönlichen Mühen verbunden, da ich schwer- und gehbehindert bin. Ich müsste dazu mit dem Bus ins übernächste Dorf fahren, um die Auszüge dort am KAD zu ziehen. Dazu benötige ich eine Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt.

Bitte teilen Sie mir mit, warum genau die Vorlage der Umsatzliste nun plötzlich nicht mehr ausreichen soll, obwohl sie für Sie die vergangenen Jahre über genügte. Für den Fall, dass Sie auf einer Vorlage von Kontoauszügen bestehen, teile ich Ihnen mit, dass mir keine Kontoauszüge für die vergangenen drei Monate vorliegen. Die Bank/Sparkasse könnte für die Nacherstellung zusätzliche Gebühren verlangen.

Ehrlich gesagt, bin ich so was von angefressen. Ich habe einen Behinderten-Ausweis mit 50 % und Merkzeichen G. Allein schon das Betreten des Busses bereitet mir einige Mühen. Nicht alle Fahrzeuge sind barrierefrei. Dazu kommt das unnötigerweise zusätzlich entstehende Infektionsrisiko durch das sinnlose Hin- und Herfahren. Und dann liegt die Bankfiliale genau zwischen den zwei Haltestellen! D.h. wieder ein beschwerlicher Fussweg, evtl. bei schlechter Witterung.

Bitte überdenken Sie daher Ihre Forderung noch einmal unter all diesen Gesichtspunkten neu. Wenn Sie dennoch weiter auf Kontoauszügen statt vollständiger Umsatzliste der Bank bestehen, stelle ich bereits jetzt Antrag auf Kostenübernahme für etwaige Gebühren für die Nacherstellung von Kontoauszügen und für die Fahrtkosten zum KAD der Sparkasse.

Mit unfreundlichen Grüssen
Und wenn das Schreiben noch etwas schärfer ausfallen soll:
Zusätzlich weisen Sie mir bitte einen Fahrdienst auf Ihre Kosten nach bzw. erstellen eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage zwecks Kostenerstattung bei der Krankenkasse. Den Bus halte ich für nicht mehr zumutbar, da ich Schmerzen beim Stehen und Gehen habe.
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marsupilami
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#5

Beitrag von marsupilami »

Danke.
Jetzt ist erstmal die ausgiebige Ausübung der 1. Bürgerpflicht angesagt.

Dann schau'n wer mal.
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marsupilami
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich dachte mir so ungefähr:
Sehr geehrte*r SB,

ich bedanke mich für Ihr oben genanntes Schreiben.

Allerdings will ich Ihnen meine ersten Gedanken nach dem Lesen nicht verheimlichen:
1.) sprechen Sie und ich die gleiche Sprache?
2.) sind Sie mit den Unterlagen meine Person betreffend in Ihrem Hause vorliegend wenigstens in Etwa vertraut?

Zu 1.) Vorlage bedeutet nach meinem Sprachverständnis in diesem Kontext, dass ich mit den von Ihnen verlangten Unterlagen zu Ihnen komme, Ihnen die Unterlagen vorlege.
Sie lesen, machen sich Notizen, geben mir die Unterlagen zurück, ich fahre mit den Unterlagen wieder nach Hause.

Zu 2.) Es sollte eigentlich bekannt und dokumentarisch vorliegend sein, dass ich anerkannt zu 50 % Schwerbehindert mit Merkzeichen „G“ bin.

Hier vor Ort gibt es keinen fußläufig erreichbaren Kontoauszugsdrucker „meiner“ Bank.
Um also Ihrer mit Bestrafung bewehrten Forderung nachzukommen müsste ich zuerst mittels ÖPNV in den übernächsten Ort fahren, die Kontoauszüge auf Papier ausdrucken lassen, dann mit weiteren 2?mal Umsteigen zu Ihnen fahren um diese Kontoauszüge vorzulegen, die letztendlich nichts anderes hergeben werden als die bereits vorliegende Umsatzliste.

Weiter komme ich nicht umhin, meiner Verwunderung Ausdruck verleihen.
Sie sind die/der erste Sachbearbeiter*in seit dem Beginn des Sozialhilfebezugs nach SGB XII, die sich nicht mit einer Umsatzliste zufrieden gibt.
Da ich vor dem Übergang in den Renter-Stand mehrere Jahre arbeitslos war, musste ich auch beim Jobcenter Sozialleistungen beantragen.
Auch dort begnügte man sich mit einer solchen Umsatzliste.


Noch ein Wort zu meinem praktischen Umgang mit meinen Kontoauszügen/Umsatzlisten:

Seit Jahren betreibe ich ein online-Konto und lade mir in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen einfach nur die Umsatzlisten herunter und kontrolliere so meine Geldein- und -ausgänge.

Damit werden Sie maximal Kontoauszugs-Kopien vorgelegt bekommen, die nach den derzeit geltenden Datenschutzbestimmungen etc. überarbeitet sind.
D.h. bei Geldabgängen werden Namen von Zahlungsempfänger und deren Bankverbindung fehlen, ebenso der eigentliche Verwendungszweck/Rechnungsnummer/-datum und - für den eigenen Datenschutz – die TAN-Nummer.
Nur der Betrag bleibt sichtbar.
Ebenso wann und wo genau ich Bargeld abgehoben habe; solche Angaben sind für die Leistungsgewährung völlig unerheblich.

Selbstverständlich sind bei den Geldeingängen alle relevanten Angaben sichtbar verblieben, nicht nur der Betrag.


Ich fühle mich mit Ihrer Forderung nach Vorlage von Original-Kontoauszügen – Kopie hin oder her – körperlich hart gefordert und

nach meinem Empfinden als Sozialleistungsbetrüger angeklagt.

Mit höflichem Gruß
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Koelsch
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#7

Beitrag von Koelsch »

Antrag auf Kostenübernahme rein nehmen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#8

Beitrag von Olivia »

Zwei kleinere Rechtschreibsachen:
marsupilami hat geschrieben: Fr 13. Aug 2021, 18:34 [...]

Weiter komme ich nicht umhin, meiner Verwunderung Ausdruck zu verleihen.
Sie sind die/der erste Sachbearbeiter*in seit dem Beginn des Sozialhilfebezugs nach SGB XII, die sich nicht mit einer Umsatzliste zufrieden gibt.
Da ich vor dem Übergang in den Rentner-Stand mehrere Jahre arbeitslos war, musste ich auch beim Jobcenter Sozialleistungen beantragen.
Auch dort begnügte man sich mit einer solchen Umsatzliste.

[...]
Inhaltlich:
Ebenso wann und wo genau ich Bargeld abgehoben habe; solche Angaben sind für die Leistungsgewährung völlig unerheblich.
Nicht ganz, siehe § 41a SGB XII.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/41a.html



Ansonsten: :Daumenhoch: :Daumenhoch:

Warte mal ab, was die anderen noch sagen.
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marsupilami
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#9

Beitrag von marsupilami »

@ Koelsch:

Nein.
Ich fahr doch für umme.
Mit 50 G kannst Du entweder Rabatt bei der Kfz.-Steuer beantragen ODER eben "Marke" beim Soz.Amt und dann kannst für umme im Nahverkehr fahren.

Das geht soweit dass ich vor Corona sogar bei meinem Bruder in Alzey war.
Also Bus/S-Bahn bis S, dann Inter-Regio bis Ruheplatz des Karls.
Dort in den RE nach Mainz, dort in die S-Bahn bis zum Ziel.
Das ist zulässig, passt, wurde bei keiner Fahrkartenkontrolle beanstandet.

Mit anderen Worten:
Wennste RE, IRE Züge nimmst, kannste bis Flensburg oder Sylt.
Musst Dir nur die passenden Zugverbindungen raussuchen (lassen)


Nachtrag @ Olivia: genau deswegen nimmt man ja diese Angaben aus den Kto-Auszügen/Umsatzlisten raus. :zwinker:
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 13. Aug 2021, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#10

Beitrag von Günter »

Ehrlich gesagt gefällt mir Olis Schreiben 10 x besser. Was soll das Gezeter>?

Sauber und klar formulieren, ohne sinnlose Poesie Polemik.

Ich zitiere mal den TE aus einem anderen Fred
marsupilami hat geschrieben: Fr 13. Aug 2021, 18:24
Eine klare Aussage oder Stellungnahme ist da schon substanzieller und nicht so leicht außer Kraft zu setzen.

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#11

Beitrag von Pegasus »

Wieso mußt Du überhaupt einen WBA stellen? Noch sind wir "Corona", das sollte doch vereinfacht klappen. Ich brauche die letzten 2 Jahre überhaupt keinen WBA stellen noch irgendwelche Nachweise abgeben. Bescheide kommen automatisch per Post.

Ich sehe keinen Unterschied zwischen Umsatzliste und Kto.Auszüge. Ich habe die Auszüge in PDF (Bankingprogramm), das sind wesentlich mehr Seiten als eine Umsatzliste. Und schwärzen wirst Du Auszüge genauso wie die Liste.
Zuletzt geändert von Pegasus am Fr 13. Aug 2021, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Tippfehler ausradiert :-)
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich finde Olli's Version auch sehr gut. Würde ich nehmen.
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#13

Beitrag von marsupilami »

@ Peg: Stimmt.
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-un ... sgb12.html
Zumindest die Vermögensprüfung müsste entfallen.
Soll mir aber egal sein, ich hab' eh keines.

Zur Version von Olli:
Müsste ich umbauen, Fahrkosten müssen raus.
Aber Corona kann ich bei mir noch einbauen - gute Idee, Danke.
Morgen nochmal über alles nachdenken, nochmal lesen.
Sonntag abend dann als Mail raus.
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Pegasus
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#14

Beitrag von Pegasus »

Ich denke gerade daran, das selbständige Aufstocker auch ein Kassenbuch laut JC führen sollen. Das ist doch auch nichts anderes als eine Liste mit Saldo,Einnahmen und Ausgaben. Um unverständlicher das Marsu Kontoauszüge vorlegen soll und dann der lange Zeitraum.

Vor gut 3 Jahren hat mir ein Angestellter der Sparkasse gesagt, das eine Nachbestellung der Auszüge sehr teuer wird, weil die dann jemanden in den Keller schicken, der von Hand die betreffenden Auszüge suchen muss.
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#15

Beitrag von Koelsch »

Halte ich für Quatsch, ist alles elektronisch gespeichert, aber man braucht ja Gründe, um die Kunden abzocken zu können.

Schon 1969 zu meiner Lehrzeit ging alles elektronisch - mit Lochkarten, kennt heute niemand mehr

Bild

..... und in den "heiligen Hallen der Deutsche Bank" wurde in der nur mit Frauen besetzten Locherei die Wandinschrift toleriert :ohnmacht:
Das höchste Glück auf Erden
ist lochen und gelocht zu werden
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#16

Beitrag von angel6364 »

Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich vor ca. 19 Jahren im Zuge der Scheidung Kontoauszüge nachbestellen musste, die der Ex nicht rausrückte, damals bei der Hypo. Hat mich PRO BLATT 5 € gekostet - und es waren viele Blätter ...
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#17

Beitrag von marsupilami »

Ganz anders:
Ich lass das eskalieren und wenn die Bescheid ?ber Einstellung bzw. Nicht-Weiterbewilligung schicken, Widerspruch, Klage, der ganze Rattenschwanz.

Basta.
Ich hol mir noch 'ne Flasche Bier.
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kleinchaos
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#18

Beitrag von kleinchaos »

Ich kenne noch Lochkarten. Hab auf den Dingern immer Spickzettel geschrieben für Wirtschaftsmathe. Konnte der Lehrer nicht lesen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 08:51 Ganz anders:
Ich lass das eskalieren und wenn die Bescheid über Einstellung bzw. Nicht-Weiterbewilligung schicken, Widerspruch, Klage, der ganze Rattenschwanz.
...
Das dürfte der leichtere Weg sein. Denn, am Ende wird es so oder so mit einem Klageverfahren enden. Das Amt hat den "kundenfreundlichen" Weg doch bereits verlassen.

Viel Erfolg und Prost!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#20

Beitrag von marsupilami »

Ich hab doch noch gemailt und gepostet. Mit einem kurzen "o".
Also gelbe Post.

Dann gab's ein Telefonat, in dem von Seiten von Grusel-Amt moniert wurde, es gäbe keine Kontostände.
Was sollen die bringen?
Rumdruckserei, Kontoauszüge.
Was ist daran anders als an der Umsatzliste?
Ich werde auch in den Kopien der Kontoauszüge alles weißeln/schwärzen, was euch nix angeht bzw. für die Leistungsgewährung irrelevant ist.

Ich werde das mit meiner Vorgesetzten besprechen.

Tun sie das.

Heute Mail:
Sehr geehrter Marsupilami,
ich habe nun Rücksprache mit meiner Vorgesetzten bezüglich Ihrer Kontoauszüge gehalten.
Sehr schön.
Wir sind beide der Ansicht, dass aus der Umsatzliste nicht klar erkennbar ist, wer Kontoinhaber der Kontobewegungen ist.
Hä?
Ich bin Kontoinhaber dieses Kontos. Immer.
Egal, ob ich Geld bekomme oder via Bank verschicke.

Wenn ich Geld verschicke, ist der empfangende Kontoinhaber geschwärzt bzw. mit Tipp-Ex geweißelt.
Punkt. Basta. Amen.

Wenn ich Geld bekomme, ist der "Absender" voll umfänglich ersichtlich.
Das ist eh nur die Rentenanstalt und euer Verein.

Wir akzeptieren die Umsatzliste, da Sie bereits in den Jahren zuvor uns zuverlässig die Druckansichten Ihrer Kontoauszüge haben zukommen lassen.
Das ist lieb und endlich mal ein Lob.
Von euch!
Das wärmt den Bauch und das Herz macht Freudensprünge.
Allerdings bitten wir Sie höflich, uns zum Abgleich zumindest einen durch den Kontoauszugsdrucker erzeugten Kontoauszug zukommen zu lassen (gerne auch per Mail).
Jo. Ihr bekommt 'ne Kopie von meiner Bankkosten-Aufstellung.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie uns auch gerne einen Auszug aus Ihrer online Kontoübersicht zuschicken.
Am Gesäß!!!
Im Anschluss kann Ihr Folgeantrag abschließend bearbeitet werden.
Schön.
Ich harre der Dinge, die da kommen werden.


Auf die Einwendungen in Mail/Brief/Telefonat von wg. Behinderung, kein Kontoauszugsdrucker fußläufig, "Vorlage" ist man latürnich nicht eingegangen.
Wie immer - man sieht und behandelt nur die eigenen "Probleme"
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#21

Beitrag von Pegasus »

Ist auf der Umsatzliste nur die Kontonummer oder was wollen die nun. Liest fast wie ein rumgeeiere um doch noch wenigstens 1 KontoAuszug zu erhalten.
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#22

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich eine csv-Liste generiere, sind da eine Menge völlig irrelevanter Spalten - für das Grusel-Amt.
U.a. auch meine Konto- bzw. IBAN-Nummer, die ist allerdings auf das notwendige gekürzt.

Liest sich so, als wollen die unbedingt irgend ein Papier-Teil, aus dem sie Bank, Kto.Nr und mich zusammen finden und damit eindeutig zuordnen können.

Allerdings: Ich - und nur ich - bin Kontoinhaber. Wer anderes soll an so eine Umsatzliste kommen?
Dass die - selbstverständlich - in Excel bearbeitet ist, ja, klar.
Ist doch der einfachste Weg, kann ich alles am Rechner machen.

Jaaaa, ich kann auch eine Umsatzliste drucken, aber da muss ich nach dem Drucken den ganzen überflüssigen Kladderadatsch weißeln bzw. schwärzen.
Die andere Methode ist mir deshalb lieber.
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#23

Beitrag von Pegasus »

okay verstanden. Ich geniere mit Bankprogramm die Umsatzliste als PDF, die ich dann mit andren Programm "radiere".
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#24

Beitrag von marsupilami »

Meine Antwort darauf, dass die doch Kontoauszug vom Kontoauszugsdrucker haben wollen:
Sehr geehrte*r Herr/Frau/Diverse Sachbearbeiter*i*nnen,

Was ist so schwer daran zu verstehen, wenn ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, dass

a) eine Schwerbehinderung 50 % Merkzeichen "G" vorliegt
b) fußläufig kein Kontoauszugsdrucker erreichbar ist
b) ich auf ÖPNV angewiesen bin

und ich aufgrund des Verhaltens div. Fahrgäste keine Lust habe, mit dem Bus unter Corona-Auflagen zum nächsten Kontoauszugsdrucker zu fahren.

Ich bin nicht davon zu überzeugen, dass es absolut notwendig ist, meine Gesundheit zu gefährden für einen Kontoauszug aus einem Kontoauszugsdrucker.

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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen

#25

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
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