Seite 1 von 1

Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 16:27
von Destiny86
Hallo,

ich habe ein Problem. Ich muss nun B?rgergeld beantragen. Das Problem ist, dass ich in einer 42m2 Wohnung lebe, die derzeit 500? kalt mit 50? Nebenkosten (30? Heizkosten und Warmwasser, 20? Betriebskosten) im Mietvertrag datiert ist. Es ist eine Einliegerwohnung und ich komme mit den Vermietern sehr gut aus. Das Amt wird die ganze Miete so niemals ?bernehmen. Erlaubter H?chstbetrag f?r die Kaltmiete ist in meinem Ort 385?. Deshalb wollen wir den Mietvertrag dementsprechend ?ndern und auch zur?ckdatieren auf 2.2.23. Das Haus wurde 2021 fertig gestellt und im August bezogen. Da der Bautr?ger eh Mist gebaut hat, k?nnen die Nebenkosten nicht wirklich getrennt abgerechnet werden. Deshalb haben wir uns ?berlegt, dass wir einfach eine Pauschalmiete von 550? mit Ausschluss der Heizkostenverordnung machen. Dabei gibt es eben ein kleines Problem. Das Jobcenter hat den Erstmietvertrag schonmal bekommen, da ich im August 2021 (direkt nach Einzug) 6 Wochen ALGII bekommen habe ?ber die Sommerferien als Lehrerin. Darin stehen eben die 500? kalt und 50? Nebenkosten. Zudem bekomme ich seit Januar 2023 auch Wohngeld und auch da liegt der Mietvertrag so vor. Deshalb wollen wir das Datum des neuen Mietvertrags eben auf 1.2.2023 datieren. Ich w?rde der Wohngeldbeh?rde dann eben diesen Mietvertrag nachreichen mit der Begr?ndung 'vergessen', da sich ja an der Gesamtmiete nichts ?ndert. Glaubt ihr das k?nnte Probleme geben?
Ich habe dennoch Bedenken, dass die Miete einfach so durchgeht. Ich vermute, dass das Amt wissen will, wie viel der Vermieter ungef?hr an Nebenkosten von der Pauschalmiete annimmt und was da genau alles mit drin ist, oder? Meine Frage ist, muss ich da dem Amt rechtlich ?berhaupt Auskunft geben? Ich meine der Vermieter hat ja eigentlich nicht wirklich Auskunftspflicht gegen?ber dem Amt, sondern ich m?sste die Informationen einholen und es gibt ja viele B?rgergeld-Bezieher, die nicht wollen dass der Vermieter wei?, dass man Geld vom Amt bekommt...
Ist denn der alte Mietvertrag bei denen automatisch noch vermerkt, wenn man jetzt nach 2 Jahren einen Neuantrag stellt? Wenn ja und die schauen sich das an, werden die bestimmt Stress machen, oder?
Falls da nachfragen kommen, w?rde ich damit argumentieren, dass es ein Neubau ist und das nur mal vermutete Nebenkosten waren und f?r 2021 und 2022 keine Nebenkostenabrechnung m?glich war und auch nicht weiter sein wird. Aus diesem Grund wurde der Mietvertrag in eine Pauschalmiete ver?ndert. Dies ist ja auch eine echte Kulanz der Vermieter, da die ja ?berhaupt keine Ahnung haben, was ich an Nebenkosten in der Realit?t verbrauche aber eben aufgrund der steigenden Stromkosten und Inflation definitiv mehr als die urspr?nglich angesetzten Kosten. Zumal dies ja auch Sicherheit bietet, denn es gibt hier keine Nachzahlungen. Glaubt ihr das Amt w?rde so eine Argumentation akzeptieren?
Falls die Vermieter angeben sollen, was in den Nebenkosten alles mit drin ist und ich das beim Amt rechtlich angeben muss, w?rde mein Vermieter da eben alles angeben, was m?glich ist. Also auch eigen get?tigter Hausmeisterdienst, Gartendienst, Kabelfernsehen ... Habt ihr mir denn da etwaige Tipps, was er da alles mit abrechnen kann? Internet/Telefon, M?ll und Verbrauchsstrom zahle ich selbst. Daf?r gibst nen eigenen Z?hler. Wir sollten insgesamt auf so ca 150? Nebenkosten kommen. Glaubt ihr das ist machbar? Das Haus hat Fu?bodenheizung, W?rmepumpe und Photovoltaik, aber das muss das Amt ja nicht unbedingt wissen, oder?
Falls die da nachfragen, kann ich mich zwar beim VDK rechtlich beraten lassen, aber t?tig werden sie in diesem Fall nicht, da hier Mietrecht noch mit dazukommt. Au?erdem sind da gerade die Wartezeiten f?r einen Termin recht lang. Wei? hier jemand, an wen man sich in diesem Fall wenden kann, der wirklich Ahnung hat und auch mit Argumentationen und Widerspr?chen t?tig wird? Hat hier eventuell ein Beratungsschein vom Amtsgericht Aussicht auf Erfolg, also wird bewilligt?
Eine andere Variante ist, dass wir in den Mietvertrag gleich 400? kalt und 150? Pauschalwarmmiete reinschreiben. Das ist dann aber f?r meine Vermieter komplizierter, da die urspr?nglichen 500? kalt f?r die Finanzierung ihres Hauses mit drin sind. Mein Vermieter will sich da schlau machen, ob er die Wohnung eventuell als Sozialwohnung laufen lassen kann und somit steuerlich eben wieder genug zur?ckbekommt, sodass sie mit der Finanzierung keine Probleme bekommen. Ich m?chte aber nat?rlich ihnen das Leben nicht unn?tig schwer machen. Ich bin schon so froh, dass sie mit mir das alles so durchziehen!! Solche Vermieter findet man kaum! Und ich liebe meine Wohnung und will hier auch erstmal nicht raus wenn ich sie irgendwie halten kann!!
Falls das mit der Pauschalmiete nicht klappt, kann der Mietvertrag dann immernoch in kalt und Pauschalwarm umge?ndert werden (als Sozialwohnung) oder ist es dann zu sp?t und das Amt wird damit argumentieren, dass man den Vertrag jetzt nur ?ndert, um Sozialleistungen zu 'erschleichen'?
Wie ihr seht, ich habe hier echt viele Fragezeichen und wei? nicht genau wie vorgehen. Ich muss den Antrag sp?testens zur Sicherheit im Juli stellen, da mein Krankengeld im Juli ausl?uft und ich noch nicht wei?, ob ich ALGI bekomme. Bis dahin sollte ungef?hr klar sein, wie wir das mit der Miete irgendwie hinbekommen.

Ich hoffe ihr k?nnt mir mit ein paar dieser Fragen eventuell weiterhelfen.
Liebe Gr??e
Destiny

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 17:15
von marsupilami
:willkommen: im Forum

Mieterverein bzw. Mieterbund heißt das Zauberwort.
Die wollen aber eine Mitgliedschaft mit 84 € im Jahr.
Sofort nach Ihrem Beitritt erhalten Sie durch Mietrechtsexpert:innen Rat und Hilfe, so oft Sie diesen benötigen.
https://mieterverein-stuttgart.de/de/leistungen.html

Einfach mal mit dem Namen der nächsten Stadt und dem Stichwort Mieterverein googelen.

Wohngeld und Bürgergeld schließen sich aus.
Entweder das eine oder das andere.


Einen anderen - wie auch immer geänderten - Mietvertrag vorzulegen als den ursprünglichen, der schon vorliegt, halte ich für problematisch.
Aus Versehen kommen die doch auf den dummen Gedanken, mal in die Vergangenheit zu schauen und - siehe da! Ein "alter" Mietvertrag.
Der so gar nicht mit dem jetzigen übereinstimmt.
Destiny86 hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 16:27 Ist denn der alte Mietvertrag bei denen automatisch noch vermerkt, wenn man jetzt nach 2 Jahren einen Neuantrag stellt? Wenn ja und die schauen sich das an, werden die bestimmt Stress machen, oder?
Ämter und Behörden haben eine Aufbewahrungspflicht von mind. 10 Jahren.
Manchmal noch länger.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/wei ... 023260.pdf

Im Gegenzug solltest auch Unterlagen/Bescheide von Ämtern entsprechend aufbewahren.


Destiny86 hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 16:27 Falls da nachfragen kommen, würde ich damit argumentieren, dass es ein Neubau ist und das nur mal vermutete Nebenkosten waren und für 2021 und 2022 keine Nebenkostenabrechnung möglich war und auch nicht weiter sein wird wegen Bau-Pfusch. Aus diesem Grund wurde der Mietvertrag in eine Pauschalmiete verändert.
Wäre evtl. eine Möglichkeit, aber auch da wirst u.U. Du angeschrieben, Deinen Vermieter zu triezen, er möge doch bitte folgende Fragen beantworten ......

U.U. kommt dann Dein Vermieter in die Bredouille durch Nachfragen des JC.


Grundsätzlich dürfte die Wohnungsgröße okay sein.
Woher hast Du den "erlaubten Höchstbetrag"?
Es gibt für Deinen Ort einen Mietspiegel?
Oder gar einen entsprechenden Bewertungsrechner?


Denk daran: so ein Miet-Vertrag ist ein Vertrag, letztendlich ein richtiges Dokument - nicht nur eine Word-Datei!!.
Da drin rumzupfuschen oder einfach mal eben so einen neuen ausfertigen kann u.U. auf Betrug durch Urkundenfälschung hinauslaufen.

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 18:17
von Koelsch
Bitte beachten: Für 1 Jahr hat JC jede Miete zu übernehmen. Erst danach wird ein neuer Mietvertrag wirklich interessant.

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 19:08
von marsupilami
Das ist richtig.
Nur: ist dann die Bedürftigkeit beendet?
Wenn Nein, kommt ja die berühmt-berüchtigte Kostensenkungsaufforderung.

Abgesehen davon geht es dem Threadersteller ja um die "passende Neu-Gestaltung" des Mietvertrages.
Und das halte ich für bedenklich, weil ja bereits ein Mietvertrag vorliegt.

Einfach absenken geht ja wohl - wenn ich das recht verstanden habe - auch auf Vermieterseite nicht, da der ja die Finanzierung des Hauses mit dieser Mieteinnahme berechnet hat.
Abgesehen davon: eine Wohnung in eine Sozialwohnung zu wandeln scheint auch nicht sooo einfach zu sein:
https://www.immobilien24.de/tipps-fuer- ... vermieten/

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 19:41
von Koelsch
Bei Änderungen von amtsbekannten Verträgen bekomme ich auch Zahnschmerzen, und die mag wohl niemand.

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 20:29
von Destiny86
Macht der Mieterverein wirklich auch Sozialberatung bzw wird da tätig?
Also der 'neue' Mietvertrag ist ja dann schon mehrere Monate bis Antragsstellung gültig.
Ich weiß, dass ein Vertrag nicht einfach nur ein Word Dokument ist! Aber wenn es eine Einliegerwohnung ist, darf man die Heizkostenverordnung vertraglich ausschließen! Es ist also nicht so dass wir hier etwas illegales machen! Und es ist ja auch gut begründet. Denn es ist eben nunmal Fakt, dass keine richtige Verbrauchsabrechnung gemacht werden kann. Bis jetzt hat es nur keinen von uns interessiert, da kein Amt da mit drangehängt ist.
Ich weiß, dass Wohngeld und Bürgergeld sich ausschließen! Nur ich muss eben alles stellen, da es unklar ist, ob ich nach dem Krankengeld Arbeitslosengeld I bekomme. Dann bekomme ich nämlich auch Wohngeld. Wenn ich keins bekomme, greift das Bürgergeld und ich bekomme nach Auslauf des Krankengelds auch kein Wohngeld mehr.
Warum sollte der Vermieter durch irgendwas in Bredouille kommen? Es ist ja Fakt, dass keine Abrechnung vorgenommen werden kann. Zähler wurden nicht verbaut und konnten bis jetzt auch nicht wirklich nachgerüstet werden. Die Frage ist, inwieweit sie da Auskunft geben müssen. Ein Pauschalmietvertrag ist bei einer Einliegerwohnung ja gar kein Problem. Und im Endeffekt ändert sich ja an der Gesamtmiete überhaupt nichts.
Ich glaube bei mir wird erstmal gar nichts weiter übernommen, da ich in den 3 Jahren zuvor ja Leistungen vom Jobcenter bekommen habe (August 2021). Man bekommt diese 12 Monate 'Schonzeit' soweit ich das jetzt verstanden habe eben nur, wenn man in den 3 Jahren zuvor keine Leistungen vom Jobcenter bekommen hat. Somit vermute ich, dass bei mir auch gleich die Angemessenheitsprüfung erfolgen wird...
Und ja ich weiß die Kaltmietsätze und auch welche Beträge für die unterschiedlichen Heizungen etc. erlaubt sind vom Jobcenter selbst. Die haben da so ein Blatt wo alles draufsteht. Das habe ich bei mir vorliegen.
Grüße

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 20:51
von Destiny86
Ach ja, was ich noch dazu sagen muss: Die Miete wurde im August 2021 anstandslos übernommen. Das lag vermutlich daran, dass es für angestellte Lehrer eine Sonderregelung gibt, da diese ja 'nur' über die Sommerferien arbeitslos sind und dann wieder in Arbeit.
Grüße

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 20:53
von Koelsch
Die Karenzzeit würde sich bei Dir um die 6 Wochen Leistungsbezug in 2021 kürzen.

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 21:02
von Destiny86
Ok, wenn dann solche Leistungen angerechnet werden, dann würden noch weitere 7 Monate mit angerechnet, da ich von 2018- Ende Januar 2021 ALGII bekommen habe. Ab Februar 2021 bis September 2022 war ich mit Unterbrechung der Sommerferien in Anstellung. Das bedeutet ich hätte noch ca 3,5Monate Karenzzeit. Dann würde die Angemessenheitsprüfung kommen.

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 22:17
von marsupilami
Destiny86 hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 20:29 Macht der Mieterverein wirklich auch Sozialberatung bzw wird da tätig?
Schlechte Nachricht: Nein.
Macht er nicht!

Der macht "nur" alles rund um Miete, Mietvertrag, ....
Deswegen heißt der ja auch Mieterverein und nicht Sozialverein!

Gute Nachricht:
Allerdings ist dem Mieterverein egal, ob jemand seine Miete ganz alleine bezahlt oder ob er von staatlichen Stellen teilweise (Wohngeld) oder ganz (Bürgergeld-KdU) unterstütz wird.

Dann macht einen Pauschal-Mietvertrag in einer Höhe, mit der der Vermieter leben kann und reicht den eben nach bzw. ein.
Erstmal ohne Erklärung.
Erst dann, wenn es Nachfragen gibt, dann eben erklären aufgrund baulicher Maßnahmen bzw. Unterlassungen ist keine detaillierte NK-Abrechnung laut gesetzlicher Vorschriften möglich.
Destiny86 hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 20:29 Und ja ich weiß die Kaltmietsätze und auch welche Beträge für die unterschiedlichen Heizungen etc. erlaubt sind vom Jobcenter selbst. Die haben da so ein Blatt wo alles draufsteht. Das habe ich bei mir vorliegen.
Kannst Du dieses Blatt mal digitalisieren (bei Bedarf auch anonymisieren) und hochladen?
Anleitungen - wenn notwendig - gibt's hier:
viewforum.php?f=22

Denn nicht nur ich trauen den Brüdern und Schwestern in den JC's nicht immer über den Weg und damit ist "so ein Blatt wo alles drauf steht" eher was, was Mißtrauen weckt alles dass es beruhigt weil es "kommt ja vom Amt".
(Was glaubst Du wohl, warum es nicht nur dieses Forum zu der ganzen Thematik ALG I / II , SGB XII bzw. Bürgergeld gibt?)

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Fr 23. Jun 2023, 00:44
von Destiny86
Klar gerne.
InkedWhatsApp Bild 2023-06-17 um 12.29.12.jpg

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Fr 23. Jun 2023, 06:56
von Koelsch
Das ist nichts Schlimmes, nennt halt die örtlich geltenden Zahlen, wobei mir sogar auffällt, dass die Heizkosten recht großzügig sind, man hält sich nicht an den Heizspiegel, der ja nur die Zahlen aus 2021 nennt. Woher die Steigerung hier stammt, wird aber nicht genannt.

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Fr 23. Jun 2023, 07:36
von Olivia
Wenn ich das richtig interpretiere, dann wären bspw. in Zeile 2 angemessen für eine 1er BG 385 € zzgl. 101 € Heizkosten bei Gasheizung und zzgl. Nebenkosten, also insgesamt so ca. 536 €, wenn man die NK mal mit 50 € rechnet. Mehr als 9,17 € pro m² nettokalt rechnerisch für die 42 m² bewilligt das Jobcenter demnach nicht.

Besteht evtl. die Möglichkeit, einen Kabelanschluss, Möbel oder einen Stellplatz aus der bisherigen Pauschalmiete preislich herauszunehmen?

Ansonsten wären ab Gültigwerden der Kostensenkungsaufforderung Bewerbungsbemühungen für Wohnraum nachzuweisen. Bleiben diese Bewerbungen erfolglos, so gibt es theoretisch die Chance, dass die Mehrkosten dauerhaft übernommen werden.

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Fr 23. Jun 2023, 09:05
von marsupilami
Meine Meinung: Jetzt eben erst mal so - wie geschrieben - als Pauschalmietvertrag einreichen und schauen, was da kommt.

Wichtig auch: dass der Vermieter damit klarkommt.
Denn wenn dem seine Finanzierung die Mieteinnahme in entsprechender Höhe fest mit einkalkuliert, kann der vermutlich nicht mal eben so auf Betrag x verzichten.

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Fr 23. Jun 2023, 11:36
von Destiny86
Hey, das mit dem Herausnehmen ist weg der Finanzierung nicht so einfach. Ist bspw die Küche mit drin. Aber die kann man laut den Vermietern nicht einfach so mal herausnehmen. Also wenn das Jobcenter mir insgesamt 535€ übernimmt bin ich absolut zufrieden und zahle die 15€ mehr gerne! Nur 100€ selbst bezahlen sprengt derzeit definitiv meinen Rahmen!
Wie gesagt Alternative wäre ne Sozialwohnung. Da werde ich aber nächste Woche mal nochmal mit dem Vermieter reden.
Habt ihr euch schonmal an die Verbraucherschutzzentrale gewandt? Bieten die eventuell gute Beratungen zu dem Thema an?
Grüße

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Fr 23. Jun 2023, 11:41
von Olivia
Was ich mich frage: bei nur 30 € Heiz- und Warmwasserkosten kosten dürfte doch demnächst bestimmt eine Erhöhung anstehen? Oder ist das ein Niedrigenergiehaus mit der PV, Wärmepumpe und Fussbodenheizung?

Ansonsten könnte man bei einer Bruttowarmpauschalmiete von insgesamt 550 € argumentieren, dass die Differenz zwischen 385 € (angemessene NKM) und 550 € (Bruttozahlbetrag) = 165 € eben pauschale Heizkosten, Nebenkosten und Grundsteuer usw. sind.

385 € NKM plus 165 Heiz- und Nebenkosten = 550 BWM wäre doch absolut akzeptabel und plausibel.

Ggf. einen Änderungsnachtrag zum Mietvertrag mit entsprechender Regelung machen?

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Fr 23. Jun 2023, 13:05
von marsupilami
Destiny86 hat geschrieben: Fr 23. Jun 2023, 11:36 Habt ihr euch schonmal an die Verbraucherschutzzentrale gewandt? Bieten die eventuell gute Beratungen zu dem Thema an?
a) Nein.
b) Ja -> https://www.verbraucherzentrale.de/laur ... ietvertrag


Da ist aber auch nicht alles ummesonscht!
Beratungswege
Beratungen sind Angebote der Verbraucherzentralen der Länder. Teilweise sind sie kostenpflichtig.
https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

Re: Wie Mietvertrag am besten gestalten für Übernahme der Mietkosten?

Verfasst: Fr 23. Jun 2023, 13:08
von Olivia
:ironiea: Sollte das Jobcenter die Mietübernahme verweigern, so könnte die TE folgenden Presseartikel dort einreichen. Denn bei den Mieten ist durchaus noch Luft nach oben:
Für fast 20.000 Euro Monatskaltmiete lockt eine Mietwohnung mit sieben Schlafzimmern, vier Bädern, einer großen Dachterrasse mit Blick über die Stadt und mehreren Stellplätzen für Autos. Das Design ist allerdings Geschmackssache. Wiederkehrend finden sich in dem Penthouse grelle Farbtupfer. Küche, Wand- und Bodenelemente sind in einem schrillen Gelbton gehalten.

Generell haben alle der teuersten Mietwohnungen zwei Gemeinsamkeiten: Mehrere Schlaf- und Badezimmer und eine geräumige Dachterrasse. Manche Objekte trumpfen neben dem luxuriösen Standard mit bodentiefen Fenstern und Rundumblick auf. Gelebt werden kann in vier Schlafzimmern und drei Bädern in einem modernen und schlichten Design. Bei der Farbwahl wurde sich demnach vornehmlich auf Weiß- und Grautöne mit schwarzen Elementen konzentriert.

https://www.berliner-zeitung.de/news/de ... -li.362209