JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB konnte vor einiger Zeit nach hartem Kampf von Pflegegrad 2 auf 3 wechseln.
Jetzt verlangt JC im Rahmen dieses neuen Kooperationsplan, dass eLB versucht, auf 4 oder 5 zu wechseln.
Kann das ein Schuss ins eigene Bein werden? Kann also das Ergebnis dieses Antrags eine R?ckstufung auf Grad 2 sein? Wenn ja, wie bring ich JC von seinem "Wunsch" ab?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30984
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#2

Beitrag von kleinchaos »

Die Pflegekassen versuchen immer wieder eine Rückstufung. In Einzelfällen ist das ja sicher auch berechtigt, aber meist wird nach Haushaltslage entschieden.
Wenn Pflegegrad entsprechend hoch, dann zahlt doch auch die Pflegekasse eine gewisse Assistenz. Wenn die aber wegen weniger Pflegebedarf runtergestuft wird, dennoch aber zur Erwerbstätigkeit notwendig ist, muss das Sozialamt oder das JC höhere Assistenzkosten zahlen. Vielleicht dort mal den ökonomischen Hebel ansetzen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#3

Beitrag von Koelsch »

Also knallhart dem JC schreiben:
Ich versuche gerne, den Pflegegrad erhöhen zu lassen. Zuvor aber erwarte ich Ihre verbindliche Zusage, dass Sie alle Nachteile komplett ausgleichen werden, falls der Versuch zu einem niedrigeren Pflegegrad führen sollte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30984
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#4

Beitrag von kleinchaos »

Könnte man machen. Egal wie und wer das nun bezahlt: der Aufwand, auch an persönlicher Assistenz, bleibt ja unvermindert.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35707
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#5

Beitrag von marsupilami »

Ist denn das JC wirklich dazu berechtigt, auf einen höheren Pflegegrad zu drängeln?
Gesundheit allgemein, Pflegegrad im Besonderen ist doch eine sehr individuelle Angelegenheit.

Mit welcher Begründung wird denn das verlangt?

Mit einem Wort: Rechtsgrundlage?

JaJaJa ich weiß: andere "Zahlstellen" sind vorrangig zu nutzen.

Irritierend: dass man/vrau trotz Pflegegrad überhaupt beim JC "angestellt" sein kann.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#6

Beitrag von Koelsch »

eLB ist durchaus erwerbstätig, trotz Pflegegrad und JC rechnet das Einkommen natürlich auch fröhlich an
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35707
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#7

Beitrag von marsupilami »

Was erhofft sich denn das JC von dieser Höherstufung?

Dass mehr Geld von einer anderen Zahlstelle fließt und sie weniger zahlen müssen?
Oder wird das die Grundlage für eine "Abschiebung" in Erwerbsunfähigkeitsrente?

Noch 'ne Frage: wenn JC das will, warum machen sie das nicht selbst?
Schreiben selbst über ihren ÄD die Pflegekasse an und beantragen?

Mich als Betroffenen kostet das unheimlich viel Zeit und Nerven - siehe Kampf um Pfl.Grad 3 und das Ganze jetzt noch mal?
Aus dem Grund würde ich Unterschrift verweigern.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#8

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 09:30 Was erhofft sich denn das JC von dieser Höherstufung?

Dass mehr Geld von einer anderen Zahlstelle fließt und sie weniger zahlen müssen?
Genau die Frage plagt mich auch. Bisher erhält eLB Pflegegeld und das darf ja bekanntlich nicht angerechnet werden. Mehr Pflegegeld wäre natürlich "nicht unschön", aber was hätte das JC davon????
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35707
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#9

Beitrag von marsupilami »

Also dann zusätzlich zum Text in #3 die Frage nach Rechtsgrundlage und was genau das JC erreichen will.
Das Ganze latürnich schriftlich darlegen.

Und wenn die nicht innerhalb von XX Tagen reagieren, auf die Beratungspflicht hinweisen und dass die notfalls eingeklagt wird.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#10

Beitrag von Koelsch »

Sodele, der Kooperationsplan ist eingetrudelt (dafür gibt's sogar eigene Briefbögen)
Kooperationsplan_ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22354
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#11

Beitrag von Olivia »

Ich sehe da keine problematischen Punkte. Ein Rechtsweg wäre wohl auch nicht gegeben. Kann man so stehen lassen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#12

Beitrag von Koelsch »

Und was ist, wenn bei der Beantragung des höheren Pflegegrades das Gutachten jetzt zu einem niedrigeren Pflegegrad kommt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22354
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#13

Beitrag von Olivia »

Dann gilt für die weitere Zukunft eventuell:
Ergibt die Überprüfung durch die Integrationsfachkraft, dass zumutbare Inhalte aus dem Kooperationsplan von der/dem Leistungsberechtigten nicht eingehalten wurden, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (siehe hierzu Rz. 15.51), erfolgen [künftige] Aufforderungen zu Mitwirkungshandlungen grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung.

Rz. 15.52 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 044231.pdf
Aber es gilt dann auch:
Rechtsfolgenbewehrte Aufforderungen sind Verwaltungsakte. Diese werden außerhalb des Kooperationsplans gesondert dokumentiert und bekanntgegeben. Die Aufforderungen und ihr Nachweis müssen im jeweiligen Einzelfall dem Kriterium der Zumutbarkeit entsprechen. Aufforderungsschreiben sollen klar, verständlich und adressatengerecht verfasst werden.

Rz. 15.55 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 044231.pdf
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35707
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#14

Beitrag von marsupilami »

Halt! Stop! Langsam!

Auf gar keinen Fall dieses Machwerk unterschreiben!!

Es geht um die Erhöhung des Pflegegrades NICHT des eLB sondern einer anderen Person.
Steht doch dort: "meiner zu pflegenden Angehörigen."

Gesundheit und Pflegegrad dieser Angehörigen geht das JC was genau an?
Doch nur wenn alle zusammen in einer BG vereint sind.
Wenn überhaupt.

Wenn sie das nicht sind, gehört sowas nicht in einen Kooperationsplan.

Und wenn eLB schon diesen ganzen Aufwand für Beantragung höherer Pflegegrad betreiben muss, weil die zu pflegenden Personen das selbst nicht mehr hinbekommen, dann werden die bestimmt nicht mehr runtergestuft.

m.M.n. hat das JC Anspruch maximal auf Kontoauszüge, die das nicht anrechenbare Pflegegeld belegen und die erste Seite vom Bescheid, wo die Pflegestufe drinne steht.
Weitere Details gehen das JC nix an.

Abgesehen davon:
"Mein Jobcenter unterstützt mich durch:" was genau? Regelsatz, KdU, Beratung beim Ausfüllen von Anträgen zur Änderung des Pflegegrades?
Also wenn schon, denn schon richtig und alles.
Das ist sonst die gleiche verächtliche Schlamperei wie früher bei der EGV.

Nachtrag:
https://www.pflegeberatung.de/pflegeans ... ngehoerige
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4193
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: Do 17. Aug 2023, 10:32 ...
Abgesehen davon:
"Mein Jobcenter unterstützt mich durch:" was genau? Regelsatz, KdU, Beratung beim Ausfüllen von Anträgen zur Änderung des Pflegegrades?
Also wenn schon, denn schon richtig und alles.
Das ist sonst die gleiche verächtliche Schlamperei wie früher bei der EGV.
...
:Daumenhoch:

Richtig. Regelsatz, KdU, Beratung beim Ausfüllen... Das sind alles Pflichtleistungen des JC, dafür braucht es keinen Koop.-Vertrag, da dies bereits gesetzlich geregelt ist, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35707
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#16

Beitrag von marsupilami »

Das Ding heißt "Kooperationsvertrag" - also mind. 2 Seiten, die Rechte und Pflichten haben.

Bis jetzt sind in dem Teil nur die Pflichten des eLB aufgeführt.
Es gehört dann m.M.n. mindestens rein: das JC unterstützt mich nach den Vorschriften der §§ 1,2, 3, etc SGB II, III, etc.


Wenn ich Auto kaufe steht doch auch alles haarklein drinne.
Verkäufer: Hersteller, Modell, Baujahr, Laufleistung, Unfall Ja/Nein, etc
Was genau wird außer der Karre mitverkauft - Winterräder, Pflicht-Ausrüstung (1.Hilfe-Kasten, Warndreieck,....) Ja/Nein.
Käufer: Zahlemann und Söhne Betrag, bis wann genau, bei welcher Bank.
Käufer hat bis wann umzumelden .....

Warum also auch nicht in einem Kooperationsvertrag mit dieser "Behörde"?
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4193
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumenhoch:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22354
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#18

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Do 17. Aug 2023, 11:02 Das Ding heißt "Kooperationsvertrag"
Nein - Kooperationsplan

Dieser Plan ist rechtlich unverbindlich und ohne Unterschrift:
Der Kooperationsplan ist verbindlich im Sinne einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit, aber er ist nicht rechtlich verbindlich - in keinem Fall. Deshalb enthält er keine Rechtsfolgenbelehrung und wird nicht unterschrieben.

Funktioniert die Zusammenarbeit mit der/dem Leistungsberechtigten auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgen weder Einladungen, noch Zuweisungen in Maßnahmen, noch Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgenbelehrung. Für Eigenbemühungen, als Teil des Kooperationsplans, gilt dies natürlich ebenso. Wenn alles gut läuft, gibt es keinen Grund daran etwas zu ändern - und dies wird weit überwiegend der Fall sein.

Quelle: S. 5 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 044231.pdf
Trotzdem gehören medizinische Daten unbeteiligter Dritter nicht in die E-Akte und auch nicht in einen Kooperationsplan. eLB sollte daher einen Antrag auf Änderung des Kooperationsplans stellen, und eventuell ein Schlichtungsverfahren einleiten, falls eine Änderung nicht möglich ist:
Ist die Erstellung eines [inhaltlich passenden] Kooperationsplans aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Jobcenter und der/dem Leistungsberechtigten nicht möglich, soll auf Verlangen einer Seite ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Rz. 15.16 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 044231.pdf
Und für die genannten Daten Dritter, die bereits in der E-Akte sind, dann noch einen Antrag auf Datensperre und Datenlöschung einreichen:
Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Sozialdaten (Art. 16, 17 und 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

Unrichtige Sozialdaten sind von dem Sozialleistungsträger zu berichtigen. Diese Verpflichtung besteht von Amts wegen. Allerdings kann
die betroffene Person die Berichtigung auch nach Art. 16 DSGVO vom Sozialleistungsträger verlangen. Für den Bereich der öffentlichen
Gesundheit hat der Bundesgesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 17 Abs. 3 lit. c) DSGVO in der Weise Gebrauch gemacht, dass sich
in Fällen, in denen die Löschung von Sozialdaten unverhältnismäßig und die Verarbeitung der Sozialdaten rechtmäßig ist, der Löschungsanspruch
in ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung i. S. v. Art. 18 DSGVO umwandelt (§ 84 Abs. 1 SGB X).

Der Sozialleistungsträger ist in bestimmten Fällen verpflichtet, gespeicherte Sozialdaten zu löschen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten unrechtmäßig erfolgte, oder die gespeicherten Informationen zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung
nicht mehr benötigt werden
und einer Löschung keine gesetzlichen/satzungsmäßigen/vertraglichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Quelle: Punkt 6.2 auf S. 26 in https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Dow ... nFile&v=14
Man beachte auch:
§ 35 Abs. 1 SGB I

Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (Sozialgeheimnis).
sowie
7.1.1.3 Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten unterliegen wegen ihrer Sensibilität als eine besondere Kategorie personenbezogener Daten Einschränkungen bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung durch die Agenturen für Arbeit. [...]

Die Kenntnisnahme von Gesundheitsdaten durch eine Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit soll sich dabei auf vermittlungsrelevante
Gesundheitseinschränkungen beschränken.

Punkt 7.1.1.3 auf S. 30 in https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Dow ... nFile&v=14
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#19

Beitrag von Koelsch »

Die beiden sind eine BG, und es war ein "elender" Kampf, zumindest Pflegegrad 3 zu bekommen. Gutachter meinte lange, da läge nur 2 vor. Deshalb die große Sorge, wenn Gutachter jetzt erneut Schlechtachten darf, wird er die Chance nutzen, und auf 2 runterstufen.

Darum geht's, kann er das und übernimmt JC dann den Verlust an Pflegegeld?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22354
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#20

Beitrag von Olivia »

Dann sollte die Regelung wirklich raus aus dem Kooperationsplan. Antrag auf Änderung stellen und wenn das nicht weiterführt, Schlichtungsverfahren zum Kooperationsplan einleiten.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35707
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#21

Beitrag von marsupilami »

vertrag - plan -> hab ich nicht aufgepasst. :verlegen:

Aber wenn es nur(?) ein rechtlich nicht verbindlicher Plan ist, warum soll ich das Ding dann unterschreiben?

Dann hab ich halt mit Hilfe des JC mal einen Plan zusammengestellt, wenn ich vorher "keinen Plan" hatte.



Gutachter muss ja nicht unbedingt der gleiche sein.
Sicherlich liegen doch auch entsprechende Diagnosen vom (Fach-)Arzt vor, die einen Antrag auf Erhöhung begründet erscheinen lassen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22354
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#22

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Do 17. Aug 2023, 12:11 Aber wenn es nur(?) ein rechtlich nicht verbindlicher Plan ist, warum soll ich das Ding dann unterschreiben?
Ist denn davon die Rede, dass eine Unterschrift gefordert wird? Davon lese ich hier (bisher) noch nichts.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#23

Beitrag von Koelsch »

Es liegen keine neuen Facharztgutachten vor. Die zu pflegende Person verlässt die Wohnung nur im äußersten Notfall und nur in Begleitung der pflegenden Personen. Jeder Aufenthalt in Gegenwart fremder Personen ist Horror pur. Könnten Tigerlaw und ich gerade erleben, SG Termin, obwohl "vollgepumpt" mit Tavor brach sie öfter in Tränen aus - und es war kein schlimmer Termin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89592
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#24

Beitrag von Koelsch »

Es geht nicht um die Frage Unterschrift ja/nein, es geht darum, wie verhindern wir den geforderten Antrag auf höheren Pflegegrad?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22354
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: JC verlangt Erhöhung des Pflegegrads

#25

Beitrag von Olivia »

Mit einem Schlichtungsverfahren zum Kooperationsplan?
Ist die Erstellung eines [inhaltlich passenden] Kooperationsplans aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Jobcenter und der/dem Leistungsberechtigten nicht möglich, soll auf Verlangen einer Seite ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Rz. 15.16 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 044231.pdf
Antworten

Zurück zu „Rechte von Behinderten und Rentnern“