Einladung zum Gespräch OHNE EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Der Doc
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Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#1

Beitrag von Der Doc »

Moin

Kurzversion, EGV wurde nicht unterschrieben, Verwaltungsamt kam nie (an) jetzt aufforderung zum Termin zu erscheinen, geht das ?berhaupt mit Sanktionen, gibt ja keine EGV oder einen Verwaltungsakt :1:
偉大な戦士は疲れて家に帰った
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#2

Beitrag von Koelsch »

Guckst Du § 61 SGB I
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#3

Beitrag von marsupilami »

Nach Möglichkeit nicht alleine hin gehen.
Begleitung muss zugelassen werden.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/13.html

Zuhören, Gesprächs-Notizen machen, nix (zu-)sagen, direkt im Anschluss Gedächtnis-Protokoll.

"Wünsche" oder gar Forderungen des SB sollen schriftlich und rechts-sicher ausformuliert zugesandt werden.

Ansonsten Ruhe bewahren.
Alles andere ist Atemluft- und Zeit-Verschwendung.
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#4

Beitrag von schimmy »

Da soll auch wohl ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden um die persönliche Quote des SB zu erfüllen, Schließlich müssen die Fallzahlen stimmen.
Der Doc
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#5

Beitrag von Der Doc »

"Wenn" mal die Post angekommen ist, oder ich nicht doch krankwerde ... das passiert bei mir immer so spontan, und EGVs egal wie sie heißen unterschreibe ich sowieso nicht mehr ... wenn die was wollen sollen sie nen Verwaltungsakt machen
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#6

Beitrag von marsupilami »

Sich wg. eines versäumten Gesprächstermins eine Sanktion einzuhandeln halte ich für albern.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#7

Beitrag von Olivia »

Es geht wahrscheinlich um die Zuweisung eines Kooperationsplanes. Da steht dann drin, welche Pflichten man befolgen soll.
Der Doc
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#8

Beitrag von Der Doc »

Genau darum geht es wohl nachdem ich leider krank geworden bin :D is nun das Angebot .... aber wenn Sie einverstanden sind, kann ich Ihnen auch den Kooperationsplan, Nachfolge von der Eingliederungsvereinbarung, zuschicken. Er ist ohne Rechtsfolgenbelehrung, Sie müssen nichts unterschreiben und nichts zurückschicken.

Kann/soll ich darauf eingehen ?? :1:
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#9

Beitrag von Koelsch »

Glaubst Du denn, bei einem Gespräch was Günstigeres rausholen zu können? Wenn nein, lass zuschicken
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Aurora
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#10

Beitrag von Aurora »

Vielleicht lässt man sich diesen "Vorentwurf" schicken, kontert dann ggfs mit Änderungsvorschlägen, welche meistens unberücksichtigt bleiben.
Schlussendlich hätte man zuerst einmal sein Interesse an einer Kooperation mit dem JC gezeigt, was so mancher Richter, sollte es jemals wegen
eines Verstoßes vor Gericht kommt, gerne sieht :unschuld:
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#11

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Olivia
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Re: Einladung zum Gespräch OHNE EGV

#12

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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