Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

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kleinchaos
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Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#1

Beitrag von kleinchaos »

Die Überschrift sagt es bereits: der Partner ist vorübergehend inhaftiert, die Partnerin mit den Kindern steht nun erstmal allein da.

JC kommt nun auf das schmale Brett und übernimmt den KdU-Anteil des Ehemannes nicht bzw verteilt ihn auf die gesamte verbliebene BG, sondern meint, sie müsste den beim Sozialamt beantragen.
Weiterhin denke ich, dass die Partnerin nun den Alleinerziehendenzuschlag erhalten müsse. Leider finde ich dazu nicht wirklich konkretes in den FH.

Hat die Schwarmintelligenz dazu Ideen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#2

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#3

Beitrag von marsupilami »

Die Links von Koelsch müssten weiterhelfen.

Das hier
https://hartz4widerspruch.de/news/hartz ... -anspruch/

ist in etwa das gleiche.
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kleinchaos
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Ich danke dir ganz dolle. Mein Bauchgefühl war also richtig
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marsupilami
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#5

Beitrag von marsupilami »

Alleinerziehendenzuschlag desderhalb:
FAQ: Besuch in der U-Haft
Ein Freund sitzt wegen dringenden Tatverdachts und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Darf ich ihn besuchen?
Ja, normalerweise sind dem Beschuldigten Besuche von mindestens zwei Stunden pro Monat erlaubt. Angehörige und Nahestehende können ihn besuchen, sofern dadurch das Ermittlungsverfahren nicht gefährdet wird.

Was muss ich vor meinem Besuch in der U-Haft tun?
Beantragen Sie einen Erlaubnisschein (Sprechschein).
Quelle: https://www.koerperverletzung.com/u-haft-besuch/

Mit gerade mal 2 h pro Monat ist die Frau definitiv alleinerziehend.
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kleinchaos
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#6

Beitrag von kleinchaos »

Update:
der Alleinerziehendenzuschlag wurde zwischenzeitlich bewilligt und auch der volle Regelsatz für die Frau. Insoweit war der Widerspruch erfolgreich, wurde aber noch nicht beschieden. Fraglich ist nun noch, wo das Geld für den August bleibt, was man ja vorsorglich eingestellt hat. Insofern ist der Widerspruch also noch offen.

Nun kommt eine Rückforderung für Juli und August, weil wohl noch Arbeitsentgelt auf das Konto geflossen sein soll. Liegt mir erstmal nicht vor. Aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass es nur bis zum Tag der Inhaftierung angerechnet werden kann, weil er ja ab Inhaftierung keinen Leistungsanspruch mehr hat. Sie kann zwar auf das Konto zugreifen, aber nur, um Beträge einzuzahlen, die wie bisher vom Konto abgebucht werden für die gesamte Familie. Also Miete, seinen Handyvertrag usw. Und sie überweist davon noch das Taschengeld auf das Haftkonto.
Kann ein Zufluss nach dem Tag der Inhaftierung bei ihr noch angerechnet werden?
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Koelsch
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#7

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so. Kein Leistungsanspruch mehr = Zufluss gehört ihm.
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marsupilami
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#8

Beitrag von marsupilami »

Stellt sich mir genauso dar.

Und mal kukken, wo die Zehen sind, auf die man sich stellen kann wg. August.
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kleinchaos
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#9

Beitrag von kleinchaos »

Wir haben jetzt erstmal eine Rückforderung für August bekommen. Weil er Einkommen hat (Restzahlung von Juli). Allerdings haben sie ja nie Geld bekommen im August. Ich werd mal paar Sätze dazu schreiben.
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marsupilami
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Re: Partner in U-Haft = temporär Alleinerziehend?

#10

Beitrag von marsupilami »

Sag' ich doch: Zehen richten.
:Daumen:
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