Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Hallo zusammen,
ich war schon länger nicht mehr hier, was ja durchaus positiv zu werten ist, aber nun benötige ich doch noch mal eure Hilfe.
Zum 01.11.2023 werde ich von meinem AG in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit übernommen, seit 11/2019 bin ich beim selben AG im Minijob tätig.
Mein AG versucht, eine finanzielle Unterstützung vom JC zu erhalten. Nun kam der Anruf, der zuständige MA meinte, dass ich ja bisher am Schreibtisch gesessen hätte und dann auch wieder am Schreibtisch sitzen würde wenngleich eben auch mit weitaus mehr und neuen Tätigkeiten incl. interner Schulung. Wenn ich vorher die Putzkraft gewesen wäre und mich zum Schreibtisch raufgearbeitet hätte, ja dann... so die Aussage des JC-MA zu meiner Chefin.
Damit ist eine finanzielle Unterstützung offiziell erledigt. Ich kann mir das nicht vorstellen und deswegen meine Frage: Ist das so richtig (weil auch total unlogisch - von Putzfrau zum Vertriebler wäre OK, sonst nicht)?
Hinzukommend habe ich auch für mich als MA das Eingliederungsgeld beantragt und auch hier konnte ich bereits feststellen, dass es reine Willkür zu sein scheint was so eine Bewertung darüber angeht, ob es am Ende Geld gibt oder nicht. Meine Sachbearbeiterin meinte nur "ich gebe Ihnen doch keine Berechnung im Voraus an, dann würden Sie ja u.U. den Vertrag nicht unterzeichnen." Das Risiko will sie bzw. das JC nicht tragen aber ich soll das zu 100 % übernehmen, auch wenn ich am Ende wieder beim JC stehe weil ich nicht mal meine Fixkosten gestemmt bekomme. Sämtliche Eckdaten wie Stunden/Woche, Gehalt/Stunde liegen ihr vor.
Auch hier meine Frage ob diese Vorgehensweise so in Ordnung ist?
Vielen Dank für eure Unterstützung
ich war schon länger nicht mehr hier, was ja durchaus positiv zu werten ist, aber nun benötige ich doch noch mal eure Hilfe.
Zum 01.11.2023 werde ich von meinem AG in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit übernommen, seit 11/2019 bin ich beim selben AG im Minijob tätig.
Mein AG versucht, eine finanzielle Unterstützung vom JC zu erhalten. Nun kam der Anruf, der zuständige MA meinte, dass ich ja bisher am Schreibtisch gesessen hätte und dann auch wieder am Schreibtisch sitzen würde wenngleich eben auch mit weitaus mehr und neuen Tätigkeiten incl. interner Schulung. Wenn ich vorher die Putzkraft gewesen wäre und mich zum Schreibtisch raufgearbeitet hätte, ja dann... so die Aussage des JC-MA zu meiner Chefin.
Damit ist eine finanzielle Unterstützung offiziell erledigt. Ich kann mir das nicht vorstellen und deswegen meine Frage: Ist das so richtig (weil auch total unlogisch - von Putzfrau zum Vertriebler wäre OK, sonst nicht)?
Hinzukommend habe ich auch für mich als MA das Eingliederungsgeld beantragt und auch hier konnte ich bereits feststellen, dass es reine Willkür zu sein scheint was so eine Bewertung darüber angeht, ob es am Ende Geld gibt oder nicht. Meine Sachbearbeiterin meinte nur "ich gebe Ihnen doch keine Berechnung im Voraus an, dann würden Sie ja u.U. den Vertrag nicht unterzeichnen." Das Risiko will sie bzw. das JC nicht tragen aber ich soll das zu 100 % übernehmen, auch wenn ich am Ende wieder beim JC stehe weil ich nicht mal meine Fixkosten gestemmt bekomme. Sämtliche Eckdaten wie Stunden/Woche, Gehalt/Stunde liegen ihr vor.
Auch hier meine Frage ob diese Vorgehensweise so in Ordnung ist?
Vielen Dank für eure Unterstützung
- marsupilami
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Könnte schwierig werden.
Es geht bei Dir nicht um eine Neu-Einstellung, es bestehen keine Vermittlungshemmnisse / Behinderung, Du bist ja nicht arbeitsuchend im engeren Sinne.
Schau mal in die Such-Ergebnisse einer schnellen Google-Suche mit > bürgergeld eingliederungszuschuss <
https://tinyurl.com/yl4j8t46
Recht schnell auf den Punkt bringt es diese Zusammenfassung einer Fachanwaltskanzlei
https://www.sozialrecht.pro/eingliederu ... -und-hohe/
Grundsätzliche Vorgabe ist
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html
Der nachfolgende § behandelt Höhe und Dauer.
Und der darauf folgende § - also https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html
regelt den Zuschuss für Menschen mit Behinderungen bzw. schwerbehinderte Menschen.
Das ist ja aber - vermutlich - nicht der Fall.
In § 88 SGB III steht ja auch "kann" - nicht muss.
Also eine Ermessensgeschichte des jeweiligen SB.
Der Absatz 5 auf Seite 6 dieses Dokuments sagt das nochmals ganz deutlich, wer in den Genuss kommen kann
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014612.pdf
Auch das hier wird nicht viel weiterhelfen
https://tacheles-sozialhilfe.de/files/W ... 9.2020.pdf
Es wird darauf hinauslaufen, dass Dein AG einen Zuschuss beantragt wegen zu erwartender Minderleistung auf dem neuen Arbeitsplatz.
Achtung! Übliche Einarbeitungen werden nicht gefördert.
Wenn aber die bisherige und die neue Tätigkeit die gleichen sind, wird das - vermutlich - auch nicht positiv beschieden.
Nachtrag:
Die einzige Alternative, die mir auf die Schnelle einfällt, hieße aufstocken.
Lohn reicht nicht für Alles - Leben, Miete und dann noch die hohen Fahrtkosten.
Das wäre Antrag auf Bürgergeld, Lohn wird angerechnet, Fahrtkosten etc. werden geltend gemacht.
Wenn dann noch eine Differenz zum "staatlich normierten Existenzminimum" bleibt, gibt's selbige auf's Konto.
Es geht bei Dir nicht um eine Neu-Einstellung, es bestehen keine Vermittlungshemmnisse / Behinderung, Du bist ja nicht arbeitsuchend im engeren Sinne.
Schau mal in die Such-Ergebnisse einer schnellen Google-Suche mit > bürgergeld eingliederungszuschuss <
https://tinyurl.com/yl4j8t46
Recht schnell auf den Punkt bringt es diese Zusammenfassung einer Fachanwaltskanzlei
https://www.sozialrecht.pro/eingliederu ... -und-hohe/
Grundsätzliche Vorgabe ist
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__88.html
Der nachfolgende § behandelt Höhe und Dauer.
Und der darauf folgende § - also https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__90.html
regelt den Zuschuss für Menschen mit Behinderungen bzw. schwerbehinderte Menschen.
Das ist ja aber - vermutlich - nicht der Fall.
In § 88 SGB III steht ja auch "kann" - nicht muss.
Also eine Ermessensgeschichte des jeweiligen SB.
Der Absatz 5 auf Seite 6 dieses Dokuments sagt das nochmals ganz deutlich, wer in den Genuss kommen kann
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014612.pdf
Auch das hier wird nicht viel weiterhelfen
https://tacheles-sozialhilfe.de/files/W ... 9.2020.pdf
Es wird darauf hinauslaufen, dass Dein AG einen Zuschuss beantragt wegen zu erwartender Minderleistung auf dem neuen Arbeitsplatz.
Achtung! Übliche Einarbeitungen werden nicht gefördert.
Wenn aber die bisherige und die neue Tätigkeit die gleichen sind, wird das - vermutlich - auch nicht positiv beschieden.
Nachtrag:
Die einzige Alternative, die mir auf die Schnelle einfällt, hieße aufstocken.
Lohn reicht nicht für Alles - Leben, Miete und dann noch die hohen Fahrtkosten.
Das wäre Antrag auf Bürgergeld, Lohn wird angerechnet, Fahrtkosten etc. werden geltend gemacht.
Wenn dann noch eine Differenz zum "staatlich normierten Existenzminimum" bleibt, gibt's selbige auf's Konto.
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Danke Marsupilami!
Aufstocken wollte ich ja nicht, das tue ich in Bezug auf den Minijob ja auch schon seit Jahren. Andererseits wird mir nichts anderes als das übrig bleiben wenn das Gehalt alleine nicht reicht.
Aufstocken wollte ich ja nicht, das tue ich in Bezug auf den Minijob ja auch schon seit Jahren. Andererseits wird mir nichts anderes als das übrig bleiben wenn das Gehalt alleine nicht reicht.
- marsupilami
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Warte aber mal ab, vielleicht kommt noch von anderen Foristen eine andere Idee.
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- kleinchaos
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Ablehnung mündlich ist schonmal nicht gültig. Selbst wenn du den Antrag mündlich gestellt hast (im Gespräch oder bei expliziter Vorsprache).
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Also Antrag - egal ob AG oder Du - schriftlich stellen und möglichst "beweis-kräftig" dort abliefern (lassen).
Dann müssen sie einen schriftlichen Bescheid erstellen, gegen den man/vrau evtl. Widerspruch und im Nachgang dann auch Klage erheben kann.
Dann müssen sie einen schriftlichen Bescheid erstellen, gegen den man/vrau evtl. Widerspruch und im Nachgang dann auch Klage erheben kann.
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Natürlich kann ein Verwaltungsakt auch mündlich erlassen werden und somit auch gültig:kleinchaos hat geschrieben: ↑Do 5. Okt 2023, 11:19 Ablehnung mündlich ist schonmal nicht gültig. Selbst wenn du den Antrag mündlich gestellt hast (im Gespräch oder bei expliziter Vorsprache).
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Richtig, aber vielleicht auch Satz 2 des § 33 Abs. 2 SGB X zitieren
Also sollte hier die schriftliche Bestätigung unverzüglich verlangt werdenEin mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Ergänzend auch der Hinweis, da bei einem mündlichen Verwaltungsakt üblicherweise die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, gilt hier nicht die 1-monatige Widerspruchsfrist sondern 1 Jahr Frist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Hallo zusammen,
nun melde ich mich wieder zu Wort, war im Urlaub und damit habe ich auch hier pausiert.
Lieben Dank für eure Nachrichten. Meine zuständige Sachbearbeiterin hat bisher lediglich eine Vorabberechnung (mündlich) abgelehnt (weil ich ja dann evtl. den Vertrag nicht unterschreiben würde), woraufhin ich evtl. noch mal mit meinem AG hätte sprechen können, um vielleicht doch noch was am Stundengehalt zu drehen, um dann am Ende nicht doch wieder beim JC anklopfen zu müssen.
Natürlich wird dann nach Vorlage des unterschriebenen Arbeitsvertrages eine Berechnung mit anschließender Entscheidung ob überhaupt und wenn ja wieviel und wie lange es eine Bezuschussung geben könnte anstehen.
Für meinen AG ist dieses Thema wohl schon erledigt weil bereits vom JC/Arbeitsamt abgelehnt, da liegt aber auch noch nichts schriftliches vor.
Also werde ich am Ende das Risiko tragen müssen und den Vertrag unterschreiben, um dann zu hoffen, dass es eine Bezuschussung gibt.
Vielen lieben Dank an euch!
nun melde ich mich wieder zu Wort, war im Urlaub und damit habe ich auch hier pausiert.
Lieben Dank für eure Nachrichten. Meine zuständige Sachbearbeiterin hat bisher lediglich eine Vorabberechnung (mündlich) abgelehnt (weil ich ja dann evtl. den Vertrag nicht unterschreiben würde), woraufhin ich evtl. noch mal mit meinem AG hätte sprechen können, um vielleicht doch noch was am Stundengehalt zu drehen, um dann am Ende nicht doch wieder beim JC anklopfen zu müssen.
Natürlich wird dann nach Vorlage des unterschriebenen Arbeitsvertrages eine Berechnung mit anschließender Entscheidung ob überhaupt und wenn ja wieviel und wie lange es eine Bezuschussung geben könnte anstehen.
Für meinen AG ist dieses Thema wohl schon erledigt weil bereits vom JC/Arbeitsamt abgelehnt, da liegt aber auch noch nichts schriftliches vor.
Also werde ich am Ende das Risiko tragen müssen und den Vertrag unterschreiben, um dann zu hoffen, dass es eine Bezuschussung gibt.
Vielen lieben Dank an euch!
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Das alles klappt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Moin zusammen,
so, es gibt ein Update - gestern den Bescheid bezüglich des Antrages für das Eingliederungsgeld bekommen -> komplett abgelehnt.
1. Begründung: Ich würde weniger verdienen als ich im Leistungsbezug erhalte. Ich bekomme nach der neuen Rechnung immer noch 60 Euro vom JC (eigentlich sind es 210 Euro, da ich mtl. mit 150 Euro sanktioniert bin - zu viele m²). Ich müsste mehr erhalten als ich im Leistungsbezug beziehe. DAS hat mir bisher noch niemand gesagt, habe ich mehrfach nach den Grundvoraussetzungen gefragt, um Anspruch zu haben.
Auch wollte meine Sachbearbeiterin mir im Vorfeld ja keine Vorabberechnung erstellen, da ich "evtl. daraufhin den Vertrag nicht unterschreiben würde".
2. Begründung: "der Motivationscharakter wäre fraglich und ist entsprechend nicht zu berücksichtigen, da ich bereits seit 2019 bei diesem AG tätig bin (bisher im Minijob).
3. Begründung: angeblich hätte meine Chefin in einem der Beratungsgespräche mit dem Vermittlungsservice gesagt, dass es nicht möglich wäre, die Stunden zu erhöhen. Das stimmt nicht! Es hieß, zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da wir ja erstmal irgendwo stundenmäßig einsteigen und schauen wie es sich entwickelt - habe ich auch genauso meiner Sachbearbeiterin gesagt.
Mich ärgert das alles mal so richtig, denn hier werden auf einmal Punkte aus dem Zauberhütchen gezogen, die vorab nicht geannt wurden bzw. werden hier die Tatsachen verdreht.
Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen ausser, dass ich mir einfach nur Luft mache (was natürlich nicht zielführend wäre)?
Lieben Dank für euer lesen.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
so, es gibt ein Update - gestern den Bescheid bezüglich des Antrages für das Eingliederungsgeld bekommen -> komplett abgelehnt.
1. Begründung: Ich würde weniger verdienen als ich im Leistungsbezug erhalte. Ich bekomme nach der neuen Rechnung immer noch 60 Euro vom JC (eigentlich sind es 210 Euro, da ich mtl. mit 150 Euro sanktioniert bin - zu viele m²). Ich müsste mehr erhalten als ich im Leistungsbezug beziehe. DAS hat mir bisher noch niemand gesagt, habe ich mehrfach nach den Grundvoraussetzungen gefragt, um Anspruch zu haben.
Auch wollte meine Sachbearbeiterin mir im Vorfeld ja keine Vorabberechnung erstellen, da ich "evtl. daraufhin den Vertrag nicht unterschreiben würde".
2. Begründung: "der Motivationscharakter wäre fraglich und ist entsprechend nicht zu berücksichtigen, da ich bereits seit 2019 bei diesem AG tätig bin (bisher im Minijob).
3. Begründung: angeblich hätte meine Chefin in einem der Beratungsgespräche mit dem Vermittlungsservice gesagt, dass es nicht möglich wäre, die Stunden zu erhöhen. Das stimmt nicht! Es hieß, zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da wir ja erstmal irgendwo stundenmäßig einsteigen und schauen wie es sich entwickelt - habe ich auch genauso meiner Sachbearbeiterin gesagt.
Mich ärgert das alles mal so richtig, denn hier werden auf einmal Punkte aus dem Zauberhütchen gezogen, die vorab nicht geannt wurden bzw. werden hier die Tatsachen verdreht.
Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen ausser, dass ich mir einfach nur Luft mache (was natürlich nicht zielführend wäre)?
Lieben Dank für euer lesen.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Ach so, mein Leistungssachbearbeiter hat mir mitgeteilt, dass ich mich doch darum kümmern sollte, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, da ich wohl mit dem zu erwartenden Ergebnis am Ende finaziell besser dastehen würde.
Ich wollte ja gerne weg vom JC! Für mich wäre alles beim Alten, hat nur eine andere Überschrift bekommen. Ich muss mich weiterhin nackig machen, dazu wird die Dauer der Bearbeitung wohl nicht kurz sein und Anträge müssen, incl. nackig machen, auch halbjährlich gestellt werden. Ja, am Ende schön, dass es das ansich gibt, nervt mich gerade trotzdem alles insgesamt
Ich wollte ja gerne weg vom JC! Für mich wäre alles beim Alten, hat nur eine andere Überschrift bekommen. Ich muss mich weiterhin nackig machen, dazu wird die Dauer der Bearbeitung wohl nicht kurz sein und Anträge müssen, incl. nackig machen, auch halbjährlich gestellt werden. Ja, am Ende schön, dass es das ansich gibt, nervt mich gerade trotzdem alles insgesamt
- marsupilami
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Nicht umsonst raten wir immer wieder: nicht alleine zum JC in's Gespräch, Notizen machen - was wurde besprochen/"vereinbart".
Um einen Tipp geben zu können - Widerspruch Ja/Nein - müsste man den kompletten Bescheid in seinem Wortlaut und Formulierung lesen können und auch die genannten Rechtsgrundlagen - also die aufgeführten §§, auf denen die Ablehnung basiert.
Also den Bescheid digitalisieren, anonymisieren und dann hier einstellen.
geht auch mit dem händie -
https://www.heise.de/tipps-tricks/Scann ... 88667.html
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- kleinchaos
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Adobe Scan ist auch kostenlos
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Die Gespräche mit dem JC fanden (seitens mir und AG), bis auf einmal, am Telefon statt...
Anbei der Text der Ablehnung - ich hoffe, dass es mit dem Einstellen hier klappt.
Anbei der Text der Ablehnung - ich hoffe, dass es mit dem Einstellen hier klappt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Mein erster Gedanke dazu: das JC beruft sich auf ein "Gespräch", in dem keine Steigerung der Wochenarbeitszeit erwähnt wurde bzw. erwähnt worden sein soll.
Was, wenn der AG diesbezüglich widerspricht?
Was, wenn das JC die Aussagen nachweisen müsste, z.B. in einem Klageverfahren? Ob die Erinnerung an den Gesprächsinhalt als "Beweis" ausreicht?
Wie kommt das JC darauf, dass die Ablehnung der sparsamere und wirtschaftlichere Umgang mit unseren Steuergeldern ist? Gab es dazu Berechnungen und wenn ja, kann man die einsehen?
Was, wenn der AG diesbezüglich widerspricht?
Was, wenn das JC die Aussagen nachweisen müsste, z.B. in einem Klageverfahren? Ob die Erinnerung an den Gesprächsinhalt als "Beweis" ausreicht?
Wie kommt das JC darauf, dass die Ablehnung der sparsamere und wirtschaftlichere Umgang mit unseren Steuergeldern ist? Gab es dazu Berechnungen und wenn ja, kann man die einsehen?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Ich bin nicht Jurist genug um aus den Fachlichen Weisungen dazu bzw. der von Tacheles kommentierten Version dazu entsprechend "Honig zu ziehen" d.h. herauszuarbeiten, ob sich ein Widerspruch in diesem Fall lohnt.
Und wenn ja, wie dann die Argumentationskette aussehen soll.
Vielleicht erbarmt sich ja jemand von unserem "Fachpersonal".
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015829.pdf
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/fil ... 2.2021.pdf
Es gibt auch einiges an Urteilen dazu
https://tinyurl.com/yrdvoz4c
Und wenn ja, wie dann die Argumentationskette aussehen soll.
Vielleicht erbarmt sich ja jemand von unserem "Fachpersonal".
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015829.pdf
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/fil ... 2.2021.pdf
Es gibt auch einiges an Urteilen dazu
https://tinyurl.com/yrdvoz4c
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Alleine schon die ersten paar Punkte aus der fachlichen Weisung kann ich gefühlt alle abnicken und verstehe überhaupt nicht warum sich mein JC gegen eine Förderung mit ESG entschieden hat.
So wie ich das verstehe, ist es eben nicht nötig, aus dem Bezug zu fallen (habe ich in meiner Ablehnung so verstanden) und auch eine entsprechende Perspektive zum weiteren Stundenausbau und damit Lohnerhöhung war und ist von Anfang an gegeben.
(1) Ziel der Förderung ist, mit der dauerhaften Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt, die Überwindung der Hilfebedürftigkeit
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) zu befördern.
(2) Durch die Gewährung des Einstiegsgelds (ESG) soll die/der ELB
einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer sozialver-
sicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit er-
halten, mit dem Ziel, perspektivisch ihre/seine Hilfebedürftigkeit zu
beenden. Mit dem ESG soll durch Erhöhung der Motivation der/des
ELB die berufliche Eingliederung unterstützt und stabilisiert werden.
Der Einsatz von ESG bei sozialversicherungspflichten Beschäftigun-
gen ist insbesondere im Niedriglohnsektor und Helferbereich oder
bei Personen, die bereits längere Zeit arbeitslos waren, sinnvoll.
Auch Teilzeitbeschäftigungen und befristete Arbeitsverhältnisse sind
mit ESG förderbar, da diese oft einen ersten Schritt in Richtung ei-
ner dauerhaften und bedarfsdeckenden Tätigkeit darstellen.
(3) Das ESG ist eine Ermessensleistung in Form eines Zuschusses,
den ELB bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zusätzlich zum Ar-
beitslosengeld (Alg) II erhalten können. Dieser Zuschuss ist zeitlich
befristet und wird nicht als Einkommen berücksichtigt (§ 11a Abs. 1
Nr. 1 SGB II).
In einem ersten Schritt muss geprüft werden, ob die aufgenommene
Erwerbstätigkeit und die damit erzielten Erwerbseinkünfte geeignet
sind, die Hilfebedürftigkeit der /des ELB zu reduzieren und perspek-
tivisch nachhaltig zu beenden (Prognoseentscheidung).
Die Überwindung der Hilfebedürftigkeit stellt dabei auf die Hilfebe-
dürftigkeit der/des ELB ab, nicht auf die der gesamten Bedarfsge-
meinschaft (BG).
Die Prognose der perspektivischen Überwindung der Hilfebedürftig-
keit ist eine auf die Zukunft ausgerichtete Einschätzung, die grund-
sätzlich an keine Frist gebunden ist. Als Orientierungsrahmen kön-
nen 36 Monate angenommen werden.
Eine perspektivische Beendigung der Hilfebedürftigkeit kann auch
dann angenommen werden, wenn zwar absehbar die aktuell ange-
strebte Tätigkeit nicht dazu dient die Hilfebedürftigkeit vollumfäng-
lich zu überwinden, diese aber ein begründeter und notwendiger
Zwischenschritt ist, um voraussichtlich die Hilfebedürftigkeit in Zu-
kunft zu beenden.
So wie ich das verstehe, ist es eben nicht nötig, aus dem Bezug zu fallen (habe ich in meiner Ablehnung so verstanden) und auch eine entsprechende Perspektive zum weiteren Stundenausbau und damit Lohnerhöhung war und ist von Anfang an gegeben.
(1) Ziel der Förderung ist, mit der dauerhaften Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt, die Überwindung der Hilfebedürftigkeit
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) zu befördern.
(2) Durch die Gewährung des Einstiegsgelds (ESG) soll die/der ELB
einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer sozialver-
sicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit er-
halten, mit dem Ziel, perspektivisch ihre/seine Hilfebedürftigkeit zu
beenden. Mit dem ESG soll durch Erhöhung der Motivation der/des
ELB die berufliche Eingliederung unterstützt und stabilisiert werden.
Der Einsatz von ESG bei sozialversicherungspflichten Beschäftigun-
gen ist insbesondere im Niedriglohnsektor und Helferbereich oder
bei Personen, die bereits längere Zeit arbeitslos waren, sinnvoll.
Auch Teilzeitbeschäftigungen und befristete Arbeitsverhältnisse sind
mit ESG förderbar, da diese oft einen ersten Schritt in Richtung ei-
ner dauerhaften und bedarfsdeckenden Tätigkeit darstellen.
(3) Das ESG ist eine Ermessensleistung in Form eines Zuschusses,
den ELB bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zusätzlich zum Ar-
beitslosengeld (Alg) II erhalten können. Dieser Zuschuss ist zeitlich
befristet und wird nicht als Einkommen berücksichtigt (§ 11a Abs. 1
Nr. 1 SGB II).
In einem ersten Schritt muss geprüft werden, ob die aufgenommene
Erwerbstätigkeit und die damit erzielten Erwerbseinkünfte geeignet
sind, die Hilfebedürftigkeit der /des ELB zu reduzieren und perspek-
tivisch nachhaltig zu beenden (Prognoseentscheidung).
Die Überwindung der Hilfebedürftigkeit stellt dabei auf die Hilfebe-
dürftigkeit der/des ELB ab, nicht auf die der gesamten Bedarfsge-
meinschaft (BG).
Die Prognose der perspektivischen Überwindung der Hilfebedürftig-
keit ist eine auf die Zukunft ausgerichtete Einschätzung, die grund-
sätzlich an keine Frist gebunden ist. Als Orientierungsrahmen kön-
nen 36 Monate angenommen werden.
Eine perspektivische Beendigung der Hilfebedürftigkeit kann auch
dann angenommen werden, wenn zwar absehbar die aktuell ange-
strebte Tätigkeit nicht dazu dient die Hilfebedürftigkeit vollumfäng-
lich zu überwinden, diese aber ein begründeter und notwendiger
Zwischenschritt ist, um voraussichtlich die Hilfebedürftigkeit in Zu-
kunft zu beenden.
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Meiner Ansicht nach ist fraglich, ob etwaige Freibeträge in die Betrachtung mit reingehören, was die Überwindung der Hilfebedürftigkeit und die Gewährung von Einstiegsgeld angeht. Das Überspringen von Miete plus Regelsatz sollte ausreichen, um Einstiegsgeld zu erhalten.
Zweitens ist die Ablehnung von Einstiegsgeld in hohem Masse demotivierend für den TE. Die Fachlichen Weisungen schreiben ausdrücklich etwas ganz anderes:
Zweitens ist die Ablehnung von Einstiegsgeld in hohem Masse demotivierend für den TE. Die Fachlichen Weisungen schreiben ausdrücklich etwas ganz anderes:
Auch Teilzeitbeschäftigungen und befristete Arbeitsverhältnisse sind mit ESG förderbar, da diese oft einen ersten Schritt in Richtung einer dauerhaften und bedarfsdeckenden Tätigkeit darstellen.
Durch die Gewährung des Einstiegsgelds (ESG) soll die/der ELB einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erhalten, mit dem Ziel, perspektivisch ihre/seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Mit dem ESG soll durch Erhöhung der Motivation der/des ELB die berufliche Eingliederung unterstützt und stabilisiert werden.
Rz. 16b.2
Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für eine Förderung.
Rz. 16b.11
Nahtlose Arbeitgeberwechsel sind möglich.
Rz. 16b.13
Eine perspektivische Beendigung der Hilfebedürftigkeit kann auch dann angenommen werden, wenn zwar absehbar die aktuell angestrebte Tätigkeit nicht dazu dient die Hilfebedürftigkeit vollumfänglich zu überwinden, diese aber ein begründeter und notwendiger Zwischenschritt ist, um voraussichtlich die Hilfebedürftigkeit in Zukunft zu beenden. [Dies kann auch eine spätere Erhöhung der Stundenzahl sein, die in den nächsten 36 Monaten erfolgt.]
Rz. 16b.18 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015829.pdf
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Also, um es hier direkt schonmal zu erwähnen, ist damit für mich ein Widerspruch durchaus sinnvoll.
Ich hatte das Gefühl dahingehend, fehlt mir dazu dann doch das entsprechende Wissen und da bin ich ja hier bestens aufgehoben - lieben Dank euch schonmal bis hierhin!
Ich warte noch mal 1-2 Tage ab ob hier noch eine gute Formulierung o.a. reinkommt und setze dann mein Schreiben auf. Kann ich das hier auch anonymisiert hochladen, so dass noch mal jemand von euch drüberschaut? ...bevor ich tatsächlich Unsinn schreibe...
Ich hatte das Gefühl dahingehend, fehlt mir dazu dann doch das entsprechende Wissen und da bin ich ja hier bestens aufgehoben - lieben Dank euch schonmal bis hierhin!
Ich warte noch mal 1-2 Tage ab ob hier noch eine gute Formulierung o.a. reinkommt und setze dann mein Schreiben auf. Kann ich das hier auch anonymisiert hochladen, so dass noch mal jemand von euch drüberschaut? ...bevor ich tatsächlich Unsinn schreibe...
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Ja, ein Widerspruch ist hier m.E. lohnend. Eventuell kannst Du mit guten Argumenten die Widerspruchsstelle überzeugen, ansonsten das Sozialgericht. Beim Einstiegsgeld geht es im Standardfall um einen zusätzlichen 1/2 Regelsatz, d.h. 281,50 € monatlich ab 2024. Die Bewilligungsdauer beträgt 6 bis 24 Monate, meistens 1 Jahr.
Das Ermessen wurde fehlerhaft ausgeübt, da es nicht darum gehen sollte, dir zur Aufnahme der Tätigkeit ans Schienbein zu treten. Stattdessen sollte das EGS Dich mit Rückenwind zu motivieren, die Stundenzahl perspektivisch zu erhöhen, so dass Du dann in den nächsten 1-3 Jahren raus bist aus dem Leistungsbezug.
Das Ermessen wurde fehlerhaft ausgeübt, da es nicht darum gehen sollte, dir zur Aufnahme der Tätigkeit ans Schienbein zu treten. Stattdessen sollte das EGS Dich mit Rückenwind zu motivieren, die Stundenzahl perspektivisch zu erhöhen, so dass Du dann in den nächsten 1-3 Jahren raus bist aus dem Leistungsbezug.
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Sehe ich anders. Schon der erste Punkt widerspricht doch deutlich. Denn, Du bist bereits dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert, oder? So, wie ich diese Förderung verstehe, müsstest Du arbeitslos sein, um förderfähig zu werden. Gut möglich, das ich da auf dem Holzweg bin. Vielleicht könnten die Forenprofis da mal Licht ins Dunkle bringen?agtis hat geschrieben: ↑Di 14. Nov 2023, 11:48 Alleine schon die ersten paar Punkte aus der fachlichen Weisung kann ich gefühlt alle abnicken...
(1) Ziel der Förderung ist, mit der dauerhaften Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt, die Überwindung der Hilfebedürftigkeit
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) zu befördern.
...
So oder so, ich denke auch, ein Widerspruch lohnt sich. Schon deshalb, weil für Dich eben nicht klar erkenntlich oder nachvollziehbar ist, weshalb man Dich nicht auf diese Art fördern mag.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Di 14. Nov 2023, 12:42 Sehe ich anders. Schon der erste Punkt widerspricht doch deutlich. Denn, Du bist bereits dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert, oder? So, wie ich diese Förderung verstehe, müsstest Du arbeitslos sein, um förderfähig zu werden. Gut möglich, das ich da auf dem Holzweg bin. Vielleicht könnten die Forenprofis da mal Licht ins Dunkle bringen?
Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für eine Förderung.
Rz. 16b.11
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Danke, Olivia. Hatte ich eigentlich auch vorher schon gelesen, aber dann doch nciht auf dem Schirm gehabt.
Ein Grund mehr, einen Widerspruch einzulegen. Wie steht denn der Arbeitgeber zu der Geschichte?
Ein Grund mehr, einen Widerspruch einzulegen. Wie steht denn der Arbeitgeber zu der Geschichte?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.