Hessisches LSG - L 4 SO 180/21 - E-Mail nicht rechtssicher

Urteile rund um das SGB XII
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Koelsch
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Hessisches LSG - L 4 SO 180/21 - E-Mail nicht rechtssicher

#1

Beitrag von Koelsch »

Leitsatz
1. Durch einfache E-Mail wird die nach § 84 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 36a Abs. 2 SGB I erforderliche Form des Widerspruchs nicht gewahrt.
2. Das in § 84 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 36a Abs. 2 SGB I geregelte Formerfordernis verstößt weder gegen das Benachteiligungsverbot noch gegen den Förderauftrag von Art. 3 Abs. 3 GG.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... E230005274


Ausführlich dazu, schickte mir @Pegasus

https://www.dr-bahr.com/news/widerspruc ... rksam.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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