Recklingshausen lehnt Stundung ab

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Koelsch
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Recklingshausen lehnt Stundung ab

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB hatte ohne mein Wissen in Recklinghausen Stundung einer Rückforderung des JC beantragt. Dies wurde abgelehnt
Recklingshauseen_1_ano.pdf
Nach nur gut 72 Stunden Sucharbeit konnte mir eLB nun nachweisen, es gibt einen aktuellen Bürgergeldbescheid. Ich würde nun gerne Widerspruch einlegen und bitte um Verbesserungen:
gegen Ihren Bescheid vom lege ich Widerspruch ein. Wie Sie aus beiliegendem Bürgergeldbescheid ersehen können, ist gerade einmal mein Existenzminimum gedeckt, die geforderte Rückzahlung kann ich also nicht leisten.
Unverständlich für mich ist, warum Sie nicht von Ihrem Auftraggeber informier wurden, dass ich weiterhin Bürgergeld beziehe. Für mich wäre eine solche Information ein Beispiel für Bürokratieabbau, der ja zumindest von uns Bürgern und unserer Regierung sehr gewünscht wird.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Recklingshausen lehnt Stundung ab

#2

Beitrag von marsupilami »

gegen Ihren Bescheid vom lege ich Widerspruch ein. Wie Sie aus beiliegender Kopie des aktuellen Bürgergeldbescheid ersehen können, ist gerade einmal mein Existenzminimum gedeckt, die geforderte Rückzahlung kann ich also nicht leisten.
Unverständlich für mich ist, warum Sie nicht von Ihrem Auftraggeber informiert wurden, dass ich weiterhin Bürgergeld beziehe. Für mich wäre eine solcher Austausch von Information ein praktisches Beispiel für Bürokratieabbau, der ja zumindest von uns Bürgern und unserer Regierung sehr gewünscht wird.
So ungefähr.

Nachtrag:
Evt. hinter "....Rückzahlung kann ich also nicht leisten."
noch einfügen: Der sofortige Einzug der Forderung würde nicht nur rein finanziell eine erhebliche Härte bedeuten, sondern mich auch psychisch hart treffen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Recklingshausen lehnt Stundung ab

#3

Beitrag von Olivia »

Evtl. Ratenzahlung anbieten von 10 oder 15 € monatlich? Wäre auf jeden Fall besser als eine Aufrechnung. Oder kann Recklingshausen einfach eine Aufrechnung verkünden, wenn wieder Leistungsbezug vorliegt?
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Koelsch
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Re: Recklingshausen lehnt Stundung ab

#4

Beitrag von Koelsch »

Danke Oli, hab ich eingebaut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deadpool
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Re: Recklingshausen lehnt Stundung ab

#5

Beitrag von Deadpool »

Das ist eine äußerst romantische Vorstellung, dass die Jobcenter angesichts von wahrscheinlich Millionen Forderungen, die über Recklinghausen laufen, die Zeit haben, jeden Monat zu kontrollieren, ob nicht ein Schuldner wieder in Bürgergeldbezug gerutscht ist.

Wenn er seinen aktuellen Bürgergeldbescheid erst nach 72 Stunden gefunden hat, dann wird er den wohl auch nicht als Nachweis der Härte an den Inkassoservice gesendet haben.

Von daher sollte doch überlegt werden, ob man wirklich im Widerspruch mit dicken Backen bläst. Der Nachweis, dass eine Härte vorliegt, war nicht erfolgt. Das wird jetzt nachgeholt und gut.
HarzerUrvieh
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Re: Recklingshausen lehnt Stundung ab

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Deadpool hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 13:19 Das ist eine äußerst romantische Vorstellung, dass die Jobcenter angesichts von wahrscheinlich Millionen Forderungen, die über Recklinghausen laufen, die Zeit haben, jeden Monat zu kontrollieren, ob nicht ein Schuldner wieder in Bürgergeldbezug gerutscht ist.
...
Romantisch ist daran nur, dass es anscheinend manuell kontrolliert werden müsste und es noch nicht automatisiert ist, oder?

Es ist ja nicht die Geldmenge (Millionen, wenn das mal stimmt), sondern lediglich die BG-Menge. Wie viele "Schuldner" werden denn tatsächlich wieder zu Leistungsbeziehern? Vermutlich weniger als 10.000 pro Jahr. Gibt es dazu eine Statistik?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
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Re: Recklingshausen lehnt Stundung ab

#7

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 18:34 Wie viele "Schuldner" werden denn tatsächlich wieder zu Leistungsbeziehern?
Jeder Zweite? :ka:
Deadpool
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Re: Recklingshausen lehnt Stundung ab

#8

Beitrag von Deadpool »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 18:34

Romantisch ist daran nur, dass es anscheinend manuell kontrolliert werden müsste und es noch nicht automatisiert ist, oder?

Es ist ja nicht die Geldmenge (Millionen, wenn das mal stimmt), sondern lediglich die BG-Menge. Wie viele "Schuldner" werden denn tatsächlich wieder zu Leistungsbeziehern? Vermutlich weniger als 10.000 pro Jahr. Gibt es dazu eine Statistik?
"Noch nicht"... Das wird aus Datenschutzgründen nie passieren. Der Inkassoservice mag zwar zum Träger der Grundsicherung "Bundesagentur für Arbeit" gehören, das ändert aber nichts daran, dass es als externe Behörde gilt (so, wie z. B. Jugendamt, Sozialamt, Wohngeldstelle etc. bei kommunalen Träger). Der Inkassoservice wird nur eingeschaltet, wenn das Jobcenter diese Aufgabe durch Trägerbeschluss überträgt. Und da eben auch nur in dem Umfang, wie vertraglich vereinbart. Nicht mehr und nicht weniger.

Mit "Millionen" meinte ich die Anzahl der Forderungen, nicht die Schuldenhöhe. Allein in meinem JC werden jährlich tausende Erstattungsbescheide Erlasse. Rechne das mal auf alle gEs und xx Jahre hoch.

Ob es eine Statistik für Rückfälle ins SGB II gibt, weiß ich nicht. Ich interessiere mich aber auch nicht für Statistiken.
HarzerUrvieh
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Re: Recklingshausen lehnt Stundung ab

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Deadpool hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 20:43 ...
Mit "Millionen" meinte ich die Anzahl der Forderungen, nicht die Schuldenhöhe. Allein in meinem JC werden jährlich tausende Erstattungsbescheide Erlasse. Rechne das mal auf alle gEs und xx Jahre hoch.
...
Mit "Millionen" meinte ich die Gesamtsumme der offenen Forderungen, also Euro.

Ich bin jetzt ein bißchen platt, dass es aber die Anzahl der Forderungen ansich ist, die Du gemeint hast. Krass! Aber nachvollziehbar, da es ja nicht nur einen Jahrgang betrifft. Das hatte ich nicht auf dem Schirm.
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