Nach nur gut 72 Stunden Sucharbeit konnte mir eLB nun nachweisen, es gibt einen aktuellen Bürgergeldbescheid. Ich würde nun gerne Widerspruch einlegen und bitte um Verbesserungen:
gegen Ihren Bescheid vom lege ich Widerspruch ein. Wie Sie aus beiliegendem Bürgergeldbescheid ersehen können, ist gerade einmal mein Existenzminimum gedeckt, die geforderte Rückzahlung kann ich also nicht leisten.
Unverständlich für mich ist, warum Sie nicht von Ihrem Auftraggeber informier wurden, dass ich weiterhin Bürgergeld beziehe. Für mich wäre eine solche Information ein Beispiel für Bürokratieabbau, der ja zumindest von uns Bürgern und unserer Regierung sehr gewünscht wird.