Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Hallo, ich habe eine Frage, die jemand mit Erfahrung vielleicht leicht beantworten kann, zu der ich aber nichts wirkliches finde.
Angenommen, man beantragt als selbständiger Aufstocker Bürgergeld, dann wird man ja während des Bezugs durch das Jobcenter kranken und pflegeversichert.
Sagen wir, die BG erhält noch 150€ im Monat vom JC, sowie die Übernahme der Krankenversicherung.
Wenn jetzt, sagen wir, nach 2 Monaten der Ehepartner einen 550€ Job annimmt, so dass man nicht mehr bedürftig ist, dann meldet man ja dem JC, dass sich die Umstände geändert haben und das stellt einen neuen Bescheid mit 0€ Bedarf aus richtig?
Was passiert dann während des BWZ mit der Krankenkasse?
Wird die trotzdem im Bewilligungszeitraum weiter vom JC übernommen, und muss man dann den Betrag, den das JC nach den 2 Monaten an die KV zahlt, zurückzahlen?
Oder ist man ab dem Zeitpunkt, wo der Ehepartner die Arbeit aufnimmt, nicht mehr über das JC versichert, und die KV fordert den vollen Beitrag?
Wäre ja wichtig zu wissen denn die KV+PV Beiträge sind bei mir knapp 700€ wodurch man dann minus machen würde. Kostenzuschuss zu Krankenkasse geht wohl auch nicht während des laufenden BWZ wenn ich das richtig verstanden habe.
Angenommen, man beantragt als selbständiger Aufstocker Bürgergeld, dann wird man ja während des Bezugs durch das Jobcenter kranken und pflegeversichert.
Sagen wir, die BG erhält noch 150€ im Monat vom JC, sowie die Übernahme der Krankenversicherung.
Wenn jetzt, sagen wir, nach 2 Monaten der Ehepartner einen 550€ Job annimmt, so dass man nicht mehr bedürftig ist, dann meldet man ja dem JC, dass sich die Umstände geändert haben und das stellt einen neuen Bescheid mit 0€ Bedarf aus richtig?
Was passiert dann während des BWZ mit der Krankenkasse?
Wird die trotzdem im Bewilligungszeitraum weiter vom JC übernommen, und muss man dann den Betrag, den das JC nach den 2 Monaten an die KV zahlt, zurückzahlen?
Oder ist man ab dem Zeitpunkt, wo der Ehepartner die Arbeit aufnimmt, nicht mehr über das JC versichert, und die KV fordert den vollen Beitrag?
Wäre ja wichtig zu wissen denn die KV+PV Beiträge sind bei mir knapp 700€ wodurch man dann minus machen würde. Kostenzuschuss zu Krankenkasse geht wohl auch nicht während des laufenden BWZ wenn ich das richtig verstanden habe.
Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Ich kann dazu nur beitragen, dass KK-Beiträge nicht rückwirkend erstattet werden müssen, wenn ein BWZ "mit finanziellen Erfolg" abgeschlossen wird. Das gilt allerdings nur bei 1er-BG's.
Wie es bei Arbeitsaufnahme von BG-Mitgliedern ist -
Wie es bei Arbeitsaufnahme von BG-Mitgliedern ist -
Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Meines Wissens genauso
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Danke schon mal, das hört sich positiv an aber es geht gerade über die Konstellation das die BG plötzlich während des BWZ den Bedarf decken kann aber durch die KK schlechter als vorher wären.
Der Ehepartner ist ja evtl sofort über den AG versichert (nur wenn es kein Minijob ist) aber was passiert mit dem anderen, selbstständig tätigen?
Wird der quasi immer über den vollen BWZ über das JC versichert sofern er die Selbständigkeit nicht aufgibt oder eine andere Beschäftigung anfängt, auch wenn keine Leistungen fließen?
Der Ehepartner ist ja evtl sofort über den AG versichert (nur wenn es kein Minijob ist) aber was passiert mit dem anderen, selbstständig tätigen?
Wird der quasi immer über den vollen BWZ über das JC versichert sofern er die Selbständigkeit nicht aufgibt oder eine andere Beschäftigung anfängt, auch wenn keine Leistungen fließen?
Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Ich befürchte, dass die Frage Auslegungsache ist und sich das Jobcenter nicht auf die Position stellt, die für den eLB günstig wäre.
Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Du kannst Antrag auf KV Übernahme nach § 26 SGB II stellen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Vielleicht geht auch Familienversicherung?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Neu seit Juli 2023 ist die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme für solidarische Selbsthilfegemeinschaften zu beantragen.
Für Beiträge, die leistungsberechtigte Personen für die Mitgliedschaft in Solidargemeinschaften zu entrichten haben, kann gemäß § 26 Absatz 6 für Leistungszeiträume ab dem 1. Juli 2023 ein Zuschuss gewährt werden, wenn die Solidargemeinschaft die Anforderungen des § 176 SGB V erfüllt ("testierte Solidargemeinschaften").
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015865.pdf
Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Danke euch! Also wird es wieder mega kompliziert.
In meinem Beispiel würde der Ehepartner 550 € dazuverdienen. Da das über den berechneten bedarf von 150 € liegt, würde der vorläufige Bewilligungsbescheid wohl ab dem nächsten Monat aufgehoben.
Der selbständige Ehepartner müsste sich dann wieder für 700 € bei seiner Krankenkasse versichern und der Minijobber bei ihm Familienversichern.
Allerdings könnte der selbständige dann einen Antrag auf einen anteiligen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe der Differenz, die nötig ist um nicht Bedürftig zu werden stellen, sodass man am Ende bei etwa Null herauskommt.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn man keinen Fehler beim Antrag macht und alles auch rechtzeitig bewilligt wird.
Die ersten 850€ zuverdienst würden also keinen Cent mehr Geld bedeuten sondern nur mehr Bürokratieaufwand.
In meinem Beispiel würde der Ehepartner 550 € dazuverdienen. Da das über den berechneten bedarf von 150 € liegt, würde der vorläufige Bewilligungsbescheid wohl ab dem nächsten Monat aufgehoben.
Der selbständige Ehepartner müsste sich dann wieder für 700 € bei seiner Krankenkasse versichern und der Minijobber bei ihm Familienversichern.
Allerdings könnte der selbständige dann einen Antrag auf einen anteiligen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe der Differenz, die nötig ist um nicht Bedürftig zu werden stellen, sodass man am Ende bei etwa Null herauskommt.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn man keinen Fehler beim Antrag macht und alles auch rechtzeitig bewilligt wird.
Die ersten 850€ zuverdienst würden also keinen Cent mehr Geld bedeuten sondern nur mehr Bürokratieaufwand.
Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Anders ausgedrückt, die Arbeitsaufnahme geht nach hinten los, denn sie macht alles viel komplizierter und am Ende steht ihr womöglich sogar noch finanziell schlechter da als jetzt!
- marsupilami
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Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Bringt jetzt @glasser nichts, aber damit er weiß, dass er nicht alleine ist.
viewtopic.php?p=650173#p650173
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Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
Bei 550€ ist das kein Minijob mehr
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei Arbeitsaufnahme im BWZ
D.h. Du bist in der PKV? Denn bei dem geringen Ertrag dürfte der GKV-Beitrag niedriger liegen ...glasser hat geschrieben: ↑Di 26. Mär 2024, 11:04 Hallo, ich habe eine Frage, (...)
Wäre ja wichtig zu wissen denn die KV+PV Beiträge sind bei mir knapp 700€ wodurch man dann minus machen würde. Kostenzuschuss zu Krankenkasse geht wohl auch nicht während des laufenden BWZ wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!