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- Mo 16. Mai 2022, 10:16
- Forum: Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)
- Thema: Sperrzeit bei Eigenkündigung
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Re: Sperrzeit bei Eigenkündigung
Ich war die letzten 10 Jahre sozialversicherungspflichtig.
- Mo 16. Mai 2022, 09:24
- Forum: Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)
- Thema: Sperrzeit bei Eigenkündigung
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1294
Sperrzeit bei Eigenkündigung
Hallo, ich bin 61 Jahre alt und habe meinen Job zum 1.3. selbst gekündigt.
Ich habe eine Sperrzeit vom 1.3.-23.5. bekommen. Was mich irrigtiert ist das ich nur bis zum 22.11.2023 ALG1 erhalte.
Ist es nicht so dass man Ü60 2 Jahre ALG1 bekommt? Das wäre dann bei mir bis zum 28.2.2024
LG
Patra
Ich habe eine Sperrzeit vom 1.3.-23.5. bekommen. Was mich irrigtiert ist das ich nur bis zum 22.11.2023 ALG1 erhalte.
Ist es nicht so dass man Ü60 2 Jahre ALG1 bekommt? Das wäre dann bei mir bis zum 28.2.2024
LG
Patra
- Di 18. Jan 2022, 05:16
- Forum: Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)
- Thema: Minijob während der Sperrzeit erlaubt
- Antworten: 3
- Zugriffe: 1507
Re: Minijob während der Sperrzeit erlaubt
Danke schön. Also unter 15 Stunden wöchentlich bleiben ist Voraussetzung. Egal ob 450 Euro oder mehr.
Muss ich den Nebenjob melden? Ich werde definitiv unter 450 Euro arbeiten. Danke schön mal für die Auskunft.
Mfg Patra
Muss ich den Nebenjob melden? Ich werde definitiv unter 450 Euro arbeiten. Danke schön mal für die Auskunft.
Mfg Patra
- Mo 17. Jan 2022, 21:37
- Forum: Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)
- Thema: Minijob während der Sperrzeit erlaubt
- Antworten: 3
- Zugriffe: 1507
Minijob während der Sperrzeit erlaubt
Hallo,
ich werde demnächst Arbeitslos und rechne mit einer Sperre da ich selbst gekündigt habe.
Ich hätte die Möglichkeit die Sperrzeit mit einem Minijob, Arbeitszeit wöchentlich unter 15 Stunden, zu überbrücken.
Wie verhält sich das Arbeitsrechtlich?
Danke für die Hilfe.
mfg. Patra
ich werde demnächst Arbeitslos und rechne mit einer Sperre da ich selbst gekündigt habe.
Ich hätte die Möglichkeit die Sperrzeit mit einem Minijob, Arbeitszeit wöchentlich unter 15 Stunden, zu überbrücken.
Wie verhält sich das Arbeitsrechtlich?
Danke für die Hilfe.
mfg. Patra