Erneuter Hausbesuch möglich? Verdacht auf BG

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Lischen86
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Erneuter Hausbesuch möglich? Verdacht auf BG

#1

Beitrag von Lischen86 »

Hey ihr Lieben,

kurze Erklärung. 2017 wurde ich krankheitsbedingt ALG2 Empfänger. Kurz darauf lernte ich meinen Ex kennen. Da ich aus der Wohnung raus musste, da ich mich dort nicht wohl fühlte und er gerade in Scheidung war und ebenfalls aus der Wohnung musste, zogen wir zusammen.
Ich habe alles sofort ehrlich beim Amt abgegeben, dennoch nur einen Untermietvertrag erhalten (wir kannten uns nicht lang) und auf das Probejahr bestanden.
Dennoch kam der erste Hausbesuch, direkt nach Einzug in die neue Wohnung. Ich sagte ganz klar, wir sind zusammen, der Besuch ist unnötig, ich habe das dem Amt auch mitgeteilt. Also gingen sie wieder.
Ein Jahr später wurde ich aufgefordert sein Gehalt anzugeben. Das tat ich nicht, da wir bereits wieder getrennt waren. Direkt nach der Aufforderung erfolgte ein zweiter Hausbesuch. Ich ließ sie rein, denn ich hatte nichts zu verbergen. Es geschah direkt morgens und sie stellten fest, dass sein Bettzeug auf dem Sofa lag, meins im Bett, ich zeigte sogar mein online Banking wo ersichtlich war, dass ich mir Geld für Lebensmittel borgen musste. Im Bad war alles getrennt, Unterlagen und Wäsche ebenso. Somit wurde die Entscheidung zu meinen Gunsten getroffen und ich erhielt eine Nachzahlung und ein Jahr weiterbewilligung. Das ganze ist nun 11 Monate her.
Im letzten Jahr habe ich nach Wohnungen gesucht. Da ich aufgrund meiner Vergangenheit, die ich jetzt erst ausbade, in die privatinsolvenz musste, finde ich keine Wohnung hier in der Nähe (und das ist aus privaten Gründen sehr wichtig). Des Weiteren hole ich gerade alle meine Abschlüsse inklusive Abitur nach und bin tagsüber in einer Maßnahme. Wir haben also vereinbart, dass ich in der Wohnung bleiben kann, bis ich selbst wieder alles stemmen kann.
Die Wohnverhältnisse sind gleich. Ich habe Schlafzimmer und ein kleines Wohnzimmer und er nur ein Wohnzimmer. Gemeinsame Küche, gemeinsames Bad. Er ist allerdings selten hier.

Fakt ist, selbst wenn er für mich aufkommen müsste, würde ich weiter Geld bekommen. Vielleicht 100 Euro weniger. Er ist Unterhaltspflichtig seinen Kindern gegenüber und lebt deshalb selbst auf Harz 4 Niveau.
Es geht mir also definitiv nicht um irgendeinen Betrug. Aber ums Prinzip. Ich möchte in keinerlei Verhältnis zu ihm stehen auf dem Papier. Jeder hat sein eigenes Leben.

Aber meine Frage ist trotzdem, könnten sie nochmal kommen oder ist es unwahrscheinlich?
Ich werde sie wieder reinlassen sollten sie kommen.
Aber diese Strapazen nerven mich trotzdem und der Monat in dem mir Geld fehlen würde, nur durch eine erneute Vermutung, selbst wenn es nur Tage wären, würden mich runterziehen.

Ich möchte einfach nur meine Ruhe, meine Abschlüsse nachholen um endlich vom Amt wegzukommen und kann weiteren Ärger nicht gebrauchen.

Ich danke euch schonmal für eventuelle Antworten.
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marsupilami
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Re: Erneuter Hausbesuch möglich? Verdacht auf BG

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.


Stell Dich darauf ein, dass die wieder kommen.
Solange, wie Du bei denen im Leistungsbezug bist und Du diesen "Mitbewohner" hast und sie glauben, Zweifel haben zu müssen.
Und sie der Meinung sind, nur durch Hausbesuche feststellen zu können, dass Ihr keine Einstandsgemeinschaft seid.

Geht zwar auch anders, aber Du hast die schon mal reingelassen, bist in deren Augen also ein williges Opfer, also werden sie es wieder versuchen.

Grundsätzlich musst Du die nicht reinlassen.
Schutz der Wohnung und so. In Schränken schnüffeln dürfen die schon gar nicht.
Wenn Dein Mitbewohner keine Leistungen bezieht, haben die keinerlei Recht, sein Zimmer zu betreten oder gar in seine Schränke zu schauen.
Selbst wenn er Leistungen bezieht, müssen die auf dem Bescheid zum Hausbesuch genau benennen, wessen Räume sie sehen wollen.
Deine oder seine.

Du darfst Dir zu der "Wohnungsbesichtigung" auch einen Beistand holen - eine Person Deines Vertrauens, die dann a) protokolliert, was die so machen und b) auch mal den Mund aufmacht und "Nein!" sagt.

Du kannst denen auch gleich zur Begrüßung sagen: ich werde ihren Besuch mit dem handy begleiten zwecks Protokoll.
Wenn sie das nicht wollen, dürfen sie wieder gehen.



Haben diese "Hausbesucher" denn bei den anderen Besuchen Ausweise vorgezeigt, Kopien übergeben, dass sie tatsächlich vom Amt kommen, mit welcher Begründung dieser Hausbesuch stattfindet, ein Protokoll nach Abschluss des Besuches gegeben?
Signatur?
Muss das sein?
Lischen86
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Registriert: Mi 16. Sep 2020, 14:21

Re: Erneuter Hausbesuch möglich? Verdacht auf BG

#3

Beitrag von Lischen86 »

Hey und danke für Deine Antwort.
Ich habe beim letzten Mal die Protokolle per Anwalt gefordert. Natürlich stand im Auftrag „Dame wohnt mit Partner bitte einmal kontrollieren ob BG“.
Ausweise haben sie gezeigt, ja. Waren zu 3.
Ich habe sie reingelassen und meine Schränke auch geöffnet, lag aber vor allem daran dass ich rein gar nichts zu verstecken hatte und das begehen aller Räume ja auch dafür gesorgt hat, dass sie mir glauben. Denn 1. war es unangekündigt, 2. habe ich damit nicht nochmal gerechnet, ich habe mich ja auch sofort an einen Anwalt gewendet. Da dies alles gleichzeitig passiert ist, hab ich nicht mal darüber nachgedacht den Zutritt zu verweigern.

Bei uns war es sogar so, dass ich keine getrennten Kühlschränke bzw. Lebensmittel vorzeigen konnte, seine Kleidung noch in meinem Schrank war (in seinem Wohnzimmer ist kein Platz Und er hat kein Schlafzimmer), ich aber dadurch, dass ich kooperativ war trotzdem eine positive Entscheidung erhalten habe. Außerdem hat anscheinend alles andere gestimmt.
Zudem waren die Leute auch noch sehr nett. Eine Woche nach diesem Besuch hatte ich plötzlich Geld drauf.

Ich werde sie also wieder reinlassen. Da es spontan sein würde wird auch niemand hier sein. Aber ich hab ja nichtmal etwas zu verbergen.
Ich bin einer der Menschen die sogar weniger vom Amt verlangen als ihnen zusteht. Ich weiß die ganze Zeit, dass ich durch mein Sohn eine temporäre BG bilde. Das sind an die 100 Euro mehr (er ist im
Internat und nur am Wochenende und die Hälfte der Ferien hier). Eine Zeit wurde es berechnet.. dann im neuen Bescheid haben sie es ausgelassen. Ich habe nichts gesagt, denn ich will mit dem Amt so wenig wie möglich zu tun haben.
Sollten sie mir aber nun eine Bg unterstellen, mich dazu bringen meinen Ex dazu zu zwingen alles offen zu legen (was schwer wird), dann fallen die selbst auf den Po, denn letztendlich würde ich dann genausoviel bekommen + eine Rückzahlung.

Sorry, da kommt dann meine Wut, auf das was vielleicht kommt, extrem hoch.

Ich hab kaum Zeit dagegen anzukämpfen, wieder zum
Anwalt zu rennen (der beim letzten Mal ja nicht tätig werden musste), trotz ALG2 bin ich nur unterwegs. Maßnahme, Schule, Sonstige Pflichten.

Aber wenn ich jetzt alles abbreche um dem aus dem
Weg zu gehen und mir Arbeit zu suchen, verbringe ich den Rest meines Lebens in einem Typischen Beruf mit
Menschen ohne Abschluss und Ausbildung, obwohl ich gerade die Chance habe das alles zu umgehen und für meine Zukunft zu sorgen.

Ja ich musste mich gerade mal ausheulen. Ist total OT, aber das musste raus.

Schade dass 2 Hausbesuche nicht reichen. Dann werden sie wohl tatsächlich jedes mal vor Weihnachten hier aufschlagen :(
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Koelsch
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Re: Erneuter Hausbesuch möglich? Verdacht auf BG

#4

Beitrag von Koelsch »

Sie Du erst mal zu, dass Du Deine Pläne umsetzen kannst. "Frieden" mit dem JC ist ja ganz schön, aber wenn Dich der Frieden Geld kostet, dann bekomme ich Bauchschmerzen.

Zum Hausbesuch lies auch mal hier, vor allem Randnummer 6.17 - https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... 8.2010.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Lischen86
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Re: Erneuter Hausbesuch möglich? Verdacht auf BG

#5

Beitrag von Lischen86 »

Tja nur leider wird es so ausgelegt, dass man ohne den Hausbesuch die Sache nicht anders hätte aufklären können und schwups, wird mir Geld gestrichen.
Ich hab mir das grad alles durchgelesen und bin erschrocken, dass sie sogar im Recht sind Nachbarn zu befragen. Was geht es meine Nachbarn an, ob ich ALG 2 beziehe? Was geht die generell irgendwas an? Vielleicht möchte ich ja gar nicht, dass sie von meiner Lebenssituation wissen. Unfassbar, ehrlich.
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Koelsch
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Re: Erneuter Hausbesuch möglich? Verdacht auf BG

#6

Beitrag von Koelsch »

Leider richtig, wenn man ALG II bezieht, dann ist man für viele Leute stigmatisiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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