Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1376

Beitrag von Koelsch »

:lachen1: :lachen1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1377

Beitrag von Peterpanik »

Am 04.09.2020 nach meiner Verhandlung im LSG wissen wir mehr, werde berichten dann hier, ansonsten ist nichts weiter passiert.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1378

Beitrag von Peterpanik »

Bei meiner Verhandlung wurde ein Kompromiss vereinbart zur Vorlage der Firmenbelege der mir Hilft, da ich das was sie wollen nie zahlen kann.
Habe aus diesen Grunde vollenden Antrag sofort gestellt beim Jobcenter hier :

Jobcenter per Fax
Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3
34454 Bad Arolsen
Datum 04.09.2020

Betrifft : Kompromiss zur Firmenbeleggenvorlage und Antrag


Sehr geehrte Damen und Herrn ,

bei meiner Verhandlung im LSG also Heute ist ein Kompromiss zur Firmenbeleggenvorlage gemacht wurden ,
und dem hat auch die anwesende Vertreterin des Jobcenters also Frau ........-...... einfach zugestimmt .

Der ausgehandelte Kompromiss wird in den nächsten Tagen auch allen Beteiligten zugeschickt vom LSG .

Und es wäre gut wenn das Jobcenter sich einfach schlicht diesmal auch an den Kompromiss hält .


Ich beantrage ,

dass das Jobcenter den Kompromiss zur Firmenbeleggenvorlage umsetzt und alle offenen Vorlagen bzw.
auch noch kommenden Vorlagen so wie es der Kompromiss jetzt vorsieht umsetzt , denn er Hilft uns allen .

Begründung

Das Jobcenter kann alle Firmendaten in Ruhe prüfen und anschließen unklare Sachlagen mir genau erklären
also ja auch ausführlich Begründen warum ich das so nicht durfte , weil die Sachbearbeiter/in alles wissen .



Mit freundlichen Grüßen
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1379

Beitrag von Koelsch »

Das ist in der Tat ausgesprochen wichtig und eilig, dass Du dem JC sehr deutlich machst, dass es sich an Schreiben des LSG halten sollte. Das wissen die nämlich möglicherweise noch gar nicht.

Für uns interessant wäre eventuell auch, wie der Kompromiss denn aussieht.
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Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1380

Beitrag von Olivia »

Kannst Du bitte beschreiben, worin der Kompromiss besteht und wieso Du ihm zugestimmt hast?
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1381

Beitrag von marsupilami »

Ich wär schon mit einer ordentlichen Rechtschreibung zufrieden. :unschuld:
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1382

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Sa 5. Sep 2020, 11:14 Ich wär schon mit einer ordentlichen Rechtschreibung zufrieden. :unschuld:
Hab den Fehler in meinem Posting korrigiert :verlegen: :zwinker:
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1383

Beitrag von marsupilami »

Du warst gar nicht gemeint!
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angel6364
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Re: Firmen - Ausgaben

#1384

Beitrag von angel6364 »

Ach? :lachen1:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Firmen - Ausgaben

#1385

Beitrag von Peterpanik »

Hier der Vergleich zu lesen :
117. LSG - Vergleich.pdf

Heißt für mich alles auf Anfang und werde auch nie was zahlen ans Jobcenter da ich in einen Jahr in der Grundsicherung bin.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1386

Beitrag von Olivia »

Moment. Das kann noch eine Klatsche in Form neuer abschliessender Bescheide kommen!
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Re: Firmen - Ausgaben

#1387

Beitrag von Peterpanik »

Olivia auch gegen neue Bescheide kann man wieder Klagen, oder ...
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Re: Firmen - Ausgaben

#1388

Beitrag von Olivia »

Geht das erneut? Das Gericht hat sich doch schon mit dem Fall beschäftigt.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1389

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1390

Beitrag von Peterpanik »

Habe das zu meinen obigen Antrag vom 04.09.2020 noch das Nachgereicht :

Jobcenter per Fax
Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3
34454 Bad Arolsen
Datum 14.09.2020

Betrifft : Nachreichung zu meinen Antrag vom 04.09.2020

Sehr geehrte Damen und Herrn ,

da sie bzw. Frau ........ - ...... und das LSG also Richter ...... seit der Verhandlung dem 04.09.2020 wissen
das Ich seit dem 04.04.2020 unter dem Existenzminimum lebe und bei der mündlichen Erörterung der Sachlage
auch allen Anwesenden klar wurde das Ich nie die Forderungen des Jobcenters zurückzahlen kann . Und das
wissen alle Beteiligten auch seit Jahren persönlich , weil ich ab den 01.09.2021 ja Grundsicherung erhalte .
Es wäre gut wenn das Jobcenter sich einfach zur Niederschlagung der Forderungen entschließen würde .
Und meine Gesundheit würde geschont weil ich Diabetiker bin , wenn man es niederschlagen täte .


Es wird noch beantragt ,

dass das Jobcenter alle Firmen - Rückforderungen ab 01.01.2014 gegen mich aus Humanen – Gründen nun
niederschlägt , weil ich diese Forderungen nie begleichen kann da ich ab 01.09.2021 Grundsicherung erhalte .

Begründung

Ich kann nie was bezahlen , weil ich ab 01.09.2021 nur noch von der Grundsicherung lebe bis zum Lebensende .

Mit freundlichen Grüßen

Von mir bekommt niemand mehr Geld bei den Ämtern in meinen Leben.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1391

Beitrag von Olivia »

Das ist aber nicht der vorgesehene Gang der Dinge. Laut Gesetz wird mit dem Regelsatz aufgerechnet. Die Aufrechnung wird später auch in die Grundsicherung übergeleitet.

Du wirst daher wohl nach Beginn der Aufrechnung mit einem 5% oder 10% geringeren Regelsatz auskommen müssen.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1392

Beitrag von Koelsch »

§ 50 SGB X und § 44b SGB XII nicht vergessen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1393

Beitrag von Peterpanik »

Habe vollenden Antrag mal zum Inkasso - Service geschickt, hier :

Bundesagentur für Arbeit per Fax
Inkasso - Service
Görrestraße 15
45657 Recklinghausen
Datum 10.10.2020

Betrifft : Antrag

Sehr geehrte Damen und Herrn ,

wie sie ja alle wissen bin ich seit Jahren ja Diabetiker ( Kopie ) und lebe auch schon seit dem 04.04.2020 unter dem
Existenzminimum ( Verweise sie auf die Klage - Az. S 5 AS .. / 20 beim SG - Marburg . ) , komme also im Monat mit
meinen derzeitigen Regelsatz kaum über den Monat , muss mir auch öfter mal am Ende des Monats ja Geld
borgen bei Bekannten , das wird auch so weitergehen wenn ich Grundsicherung erhalte ab 01.09.2021 .

Weise da rauf hin das bei der Verhandlung am 04.09.2020 im Landessozialgericht alle Anwesenden
also dem LSG - Richter ....... und auch der Vertreterin des Jobcenters Frau ............. klar
wurde bzw. auch war das Ich niemals die Rückforderungen des Jobcenters zurückzahlen kann .
Kann nur alle Entscheidungsträger im Inkasso - Service bitten Menschlich zu entscheiden .

Ich beantragte ,

1. dass der Inkasso - Service alle offenen bzw. noch kommenden Geld - Rückforderungen gegen mich aussetzt bzw.
ruhend-stellt wegen meiner Gesundheit , weil durch die Rückforderungen meine Gesundheit weiter gefährdet wird .

2. dass das Inkasso wegen meiner Sachlage alle bestehenden bzw. noch kommenden Forderungen niederschlägt .

Begründung
zu 1
In meinen Leben ist nur noch die Gesundheit sehr wichtig wie bei allen älteren Menschen auch und ich werde
2020 ja 65 Jahre , lebe vom Regelsatz und ja ab 01.09.2021 von Grundsicherung bis zum Lebensende .

zu 2
Aus Humanen – Gründen sollte der Inkasso - Service sich Menschlich verhalten und alles niederschlagen .

Mit freundlichen Grüßen

Wenn was passiert in der Sache werde ich es euch mitteilen hier.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1394

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du Glück hast, wird der Inkasso-Service antworten: "Sind nicht zuständig"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1395

Beitrag von marsupilami »

Andernfalls steht der Kukkukskleber vor der Tür.

Dann stellt sich die Frage: Wolle mer'n reilasse?
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1396

Beitrag von Günter »

Was ihr immer für Angst vor dem Kukukskleber habt.

Ich hab die freundlichen Herren immer mit dem Spruch: "Alles was sie hier nehmen können, ist Platz". begrüßt. Die gucken einmal in die Runde, und schreiben ein Protokoll in dem steht. Nix Pfändbares gefunden. Und dann gehen die auch wieder.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1397

Beitrag von Olivia »

Ist das Gericht eigentlich in den verschiedenen Fällen tätig oder liegen die Fälle unbearbeitet da?
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1398

Beitrag von Peterpanik »

Es passiert wenig und ich warte auf die Dinge die kommen ...
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Re: Firmen - Ausgaben

#1399

Beitrag von Koelsch »

Dazu kommt ja auch, dass die Fragen aller Fragen hier ob man Geld zweimal ausgeben könne, sehr in den Bereich der Vielusuffie hereinreicht. Das kann ein Richter nicht so aus dem Handgelenk schütteln wie ein rechtliches Problem, nein, das muss er ganz nüchtern betrachten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1400

Beitrag von Peterpanik »

Hatte ja in der Vergangenheit ab 2014 mehre Anträge beim Inkasso-Service eingereicht und habe nun vier Widersprüche eingereicht dort, hier einer :

Bundesagentur für Arbeit per Fax
Inkasso – Service
Görrestraße 15
45657 Recklinghausen
Datum 20.11.2020

Betrifft : ihr Schreiben - 23.10.2020 erhalten 29.10.2020 lege Widerspruch ein , zum Zeichen 984 - 6201001033121

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
kann ihre Entscheidung nicht nachvollziehen , weil sie meine Lebensrealität komplett ausgeblendet haben .
Lege Widerspruch ein gegen Ihr Schreiben - 23.10.2020 , weil Ich mein Geld leider nur einmal ausgeben kann .

Ich beantrage ,
1. dass der Inkasso - Service alle offenen ab 2013 bzw. kommenden Firmengeld - Rückforderungen gegen mich nun
aussetzt bzw. ruhend-stellt wegen meiner Diabetes , weil durch Rückforderungen meine Gesundheit gefährdet wird .
2. dass das Inkasso diese befristete Niederschlagung bis 11.11.21 aller Geldrückforderungen nun verlängert bis 2050 .
3. dass das Inkasso da für sorgt das Ich keinen Schufa - Eintrag kriege , weil ich mein Geld nur einmal ausgeben kann genau wie sie auch Frau ....., und ein unberechtigter Schufa - Eintrag würde meine Gesundheit belasten .
4. dass das Inkasso wegen meiner Sachlage alle bestehenden bzw. noch kommenden Forderungen niederschlägt .

Begründung
zu 1
Bin nun 65 Jahre und in meinen letzten Lebensabschnitt ist die Gesundheit mir das wichtigste und das ist auch bei allen Menschen so , lebe nur vom Regelsatz und ab 01.09.2021 ja nur von Grundsicherung bis zum Lebensende .
Und mein Regelsatz reicht kaum im Monat um alle Kosten zu decken , weil ich schon seit dem 04.04.20 unter dem Existenzminimum lebe , verweise einfach mal auf mein Verfahren beim SG Marburg mit dem Az. S 5 AS 77 / 20 .
Habe wegen der Diabetes auch zusätzliche Kosten , wie z b. fahrten- zum Arzt und Zuzahlungen zu Hilfsmitteln ,
und ich als chronisch kranker Diabetiker brauche immer das Existenzminimum für mein bescheidenes Leben .
zu 2
Auf diese Art wäre uns auch allen geholfen , und wir könnten unnötige Gerichtsverfahren nun bewusst vermeiden .
zu 3
Bei einen unberechtigten Schufa - Eintrag wäre meine Handlungs-Fähigkeit eingeschränkt bis zum Lebensende .
zu 4
Aus Humanen–Gründen sollte der Inkasso-Service sich nun Menschlich verhalten und alles niederschlagen .


Mit freundlichen Grüßen

Alle vier Widersprüche sind fast gleich und in drei davon geht es um die Rücknahme von verschiedenen Geldforderungen aus 2014.
Wenn sich was tut in der Sache berichte ich weiter euch, und noch was eine Klage gegen das Inkasso läuft schon beim SG, hier :

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg
Datum 04.08.2020

Ich reiche hiermit Klage ein gegen die Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Bochum
Anschrift :
Agentur für Arbeit Bochum - 44771 Bochum

Sehr geehrte Damen und Herrn

Es geht nur um den Widerspruchsbescheid vom 01. Juli 2020 der Agentur für Arbeit Bochum erhalten
am 10. Juli 2020 mit diesen Geschäftszeichen 071-439A035909-6201001033121-W-37501-11111/20 .
Kann die Aussagen im Widerspruchsbescheid 01.07.20 nicht nachvollziehen und verstehe sie auch nicht .

Es wird beantrage ,
das die Agentur für Arbeit Bochum ihre Rückforderung von 2912,76 € sofort zurück-nimmt oder niederschlägt .

Begründung

Lebe schon seit dem 04.04.2020 unter dem Existenzminimum verweise einfach mal auf das A z. S 5 AS 77 / 20 ,
und da das meine derzeitige Sachlage ist und auch bleiben wird in den nächsten Jahren kann ich nichts zahlen .

Mit freundlichen Grüßen

Hier das Aktenzeichen S 5 AS 137/20 da zu.
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