Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1301

Beitrag von Olivia »

Kannst Du den Widerspruch mal hochladen?
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1302

Beitrag von Peterpanik »

Olivia hier bitte :
114. Wiederspruch - 2912,76 € 16.11.2019.odt
Werde mich erst wieder äußern zur Sache wenn wieder was passiert.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1303

Beitrag von Günter »

Eigentlich wollte ich schweigen, aber es geht nicht, es lesen auch Fremde mit, die uns sonst für - höflich ausgedrückt - komplett inkompetent halten.

Wenn Widerspruch, dann niemals beim Inkasso, denen musst du nur mitteilen, gegen die Angelegenheit sind Rechtsmittel eingelegt. Eintreiben ist nicht möglich.

Und warum man gegen die Mitteilung "Da du nicht zahlen kannst, werden wir nicht vollstrecken" Widerspruch einlegt, ist mir unverständlich.

Zu den aufgeführten Argumenten äußere ich mich nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1304

Beitrag von marsupilami »

Das ist ja schon geschäfts-/ruf-schädigend, was pp hier verbreitet, wenn wir das so stehen lassen!

Schlimm!

Warum fragst Du nicht vorher?
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1305

Beitrag von Peterpanik »

marsu diese Sache aus 2013 ist ja schon mal durch alle Gerichte gegangen einschließlich dem Bundesverfassungsgericht,
das LSG-Hessen und auch das BSG haben sich damals nicht da mit befasst sondern es einfach durchgewunken bis oben hin.

Und nun ist die Situation eingetreten das ich aus Gesundheitlichen-gründen es nicht zahlen kann und mein Widerspruch ist berechtigt
(Habe parallel beim Jobcenter den auch so eingereicht.) hätte aber beim Jobcenter eingereicht werden müssen, bin aber der Meinung
das es taktisch so klüger war es bei beiden einzureichen parallel. Außerdem hat mir mein Jobcenter mittlerweile Mündlich mitgeteilt
das auch alle Rückforderungen gegen über mir vorläufig ausgesetzt werden wegen Artikel 2 Satz 2 GG also der Härtefallregelung.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1306

Beitrag von Olivia »

Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1307

Beitrag von Olivia »

Wie ist denn der Stand der Dinge? Sind die Verfahren inzwischen weiter gekommen?
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#1308

Beitrag von tigerlaw »

@ Oli:

Lass einfach laufen. Wenn es was neues gibt, kommt schon eine entsprechende Nachricht ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1309

Beitrag von Peterpanik »

Ja tigerlaw hat recht so bald was passiert veröffentliche ich es hier, kann aber noch dauern, liegt nicht an mir sondern alleine am SG - Marburg.

Aber es gibt einen Beschluss vom SG-Marburg und laut dem Beschluss S 10 SF 86 / 19 DS ER muss mein Jobcenter die DSGVO umsetzen Zitat :

„ Denn die DSGVO gilt für das Jobcenter Waldeck – Frankenberg ohnehin unmittelbar und zwingend , “

Denn Beschluss kennt tigerlaw und wenn er will darf er ihn hier auch anonymisiert veröffentlichen.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1310

Beitrag von marsupilami »

Wg. mir muss sich tiger nicht die Mühe machen .... :unschuld:
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1311

Beitrag von Koelsch »

Lohnt in der Tat nicht, den zu veröffentlichen. PP's Antrag wurde abgelehnt und SG sagt nur, natürlich muss JC sich an die DSGVO halten, sollte PP wegen Verstoß dagegen beschwert sein, dann kann er gerne klagen.

Also lediglich ein juristischer Allgemeinplatz des Inhalts: Gesetze gelten auch für JC's
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1312

Beitrag von marsupilami »

Ach!
Ist das so?

Manchmal hab ich den gegenteiligen Eindruck.
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1313

Beitrag von Peterpanik »

Habe das zu verschieden Verfahren so geschrieben ans SG + LSG, geht um meine Haftung denn diese Frage ist ungeklärt, hier das Schreiben :

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg

Datum 30.01.2020

Rechtsstreit .......... ....... ./. Jobcenter , A z. S 5 AS 4 / 20

Sehr geehrte Damen und Herrn ,

habe meine Kunden bzw. Lieferanten über dieses Verfahren nun Ordnungsgemäß wie es mir die DSGVO vorgibt
Informiert . Und habe alle mal wieder gefragt was Ich darf oder nicht darf , mir wurde gesagt wenn Ich mehr wie
die Einsichtnahme wie auch immer erlaube , Ich mit Strafanzeigen rechnen muss weil Ich haftet laut DSGVO .

Laut Gesetzt also der DSGVO bin Ich ja Verpflichtet alle Beteiligten über sie betreffen Vorgänge zu Informieren
und nur das habe Ich gemacht , und es gibt bis Heute ja kein Urteil des BSG das mir irgendwas anderes vorgibt .

Es wird beantragt ,

das das Gericht die Vorgaben der Kunden bzw. Lieferanten akzeptiert , weil Ich mich an die DSGVO halten muss .

Begründung

Für mich als Gewerbetreibender gilt die DSGVO immer und da Ich alle Dritten die es betrifft ja auch Informiert
( Wo zu Ich ja Gesetzlich verpflichtet bin . ) habe , gehe Ich da von aus das das Gericht mich nicht zum
Rechtsbruch auffordert gegen die DSGVO , es reicht schon wenn das Jobcenter das einfach versucht
bei mir ohne mir mitzuteilen wo das in der DSGVO steht das Ich gegen Rechte dritter handeln darf .
Sehe die kommenden Verhandlung zur Sachlage als wichtigen Termin an zur Klärung der Sache .

Mit freundlichen Grüßen

Wenn was passiert berichtete ich weiter hier.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1314

Beitrag von Koelsch »

Also wenn ich Richter wäre, dann würdest Du für solch einen Blödsinn eine satte Missbrauchsgebühr zahlen müssen. Das SG hatte klar festgestellt - wenn Du "beschwert" bist, dann kannst Du klagen. Hier soll das Gericht irgendwas Selbstverständliches feststellen, dafür ein Gericht zu belästigen, ist in meinen Augen Missbrauch. Und es ist eine Unverschämtheit gegenüber den Leuten, die wirklich Hilfe vom Gericht benötigen, denn für die dauert durch solche Handlungen das Verfahren nochmals wieder länger, weil den Richtern mit solchem Schwachsinn Zeit gestohlen wird.

Das musste jetzt einfach mal raus.
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#1315

Beitrag von kleinchaos »

Ich schließe mich Koelsch vollumfänglich an und ergänze:
Es wird in den FH der BA die Möglichkeit der Schwärzung personengebundener Daten erläutert. Diese Schwärzungen kannst du vornehmen und dann die Unterlagen dem JC zur Berechnung überlassen. Du hast sogar die Möglichkeit, diese geschwärzten Unterlagen in Papierform (so du sie denn in Papierform abgegeben hast, nach erfolgter Bearbeitung abzuholen, bevor das JC die entsorgt.
Da du ja nur wenige Auftraggeber hat, ist der Aufwand für dich zumutbar. Nochzumal Papier und Druckertinte eh in den Betriebsausgaben enthalten sind, das JC diese also faktisch bezahlt.
Desweiteren gibt es mit jobcenter.digital jetzt auch die Möglichkeit Anträge und Belege papierlos einzureichen. Auch diese Möglichkeit kannst du nutzen. Und keine Angst, der Monitor verbraucht beim Schwärzen keine Tinte.

Und auch ich mahne hier an: es gibt wirklich wichtige Verfahren vor SG und BGH und VerfG, wo es wirklich um Existenz geht. Du fütterst nur den Papiertiger und blockierst wichtige Ressourcen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#1316

Beitrag von Peterpanik »

Na ich kriege die Strafanzeige von Dritten und nicht ihr und wohl auch die Rechnung vom Amtsgericht, oder ...

Bin nur ehrlich gegen über Dritten und informiere sie korrekt.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Fr 31. Jan 2020, 22:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1317

Beitrag von Koelsch »

Klar, wenn Du Dich nicht DSGVO-konform verhältst und die Daten Deiner Kunden etc. nicht schwärzest vor Weitergabe. Aber das ist dann Deine Schuld, nicht die des JC
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Re: Firmen - Ausgaben

#1318

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch einfach mir haben das meine Kunden bzw. Lieferanten verboten mit Verweis auf die DSGVO und mir gesagt mache ich was anderes Zeigen sie mich an bei der Staatsanwaltschaft und ich will keine Anzeige haben.

Hoffe das ihr das versteht.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1319

Beitrag von Koelsch »

Tja, dann kennen meines Erachtens Deine Kunden die DSGVO nicht richtig. Natürlich darfst Du geschwärzte Belege weitergeben.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1320

Beitrag von marsupilami »

Die Belege an sich - also das Stück Papier - ist ja erstmal Dein Eigentum, mit dem Du im Prinzip machen kannst, was Du willst.

Also auch in die Rundablage geben, dem Steuerbrater auffen Grill legen, dem JC zum Schreddern weitergeben.
Oder auch drauf herummalen. Geht auch.

Du darfst die Teile nur deshalb nicht in die Rundablage tun und auch nicht drauf herummalen, weil das Fi-Amt sagt: da sind Wörters und Zahlens = Daten drauf, die wir 10 Jahre lang (Aufbewahrungspflicht) ankukken können wollen.
Oder "ankukken wollen können"? :unschuld:

Egal.

Jetzt wird es etwas komplexer.
Das JC prüft ja generell, ob Du leistungsberechtigt bist. Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter = eLB
Leistungsberechtigt nach JC-Definition bist Du, wenn Du a) keinen Job hast und b) wenn nix im Kühli und vor allem nix auffem Konto ist.
Konto prüfen die eben mit Einsicht in die Konto-Auszüge - und stellen fest: da ist letzten Monat so viel Geld reingekommen, das hätte mind. 1 Monat zum Leben incl. Miete gereicht.
Jetzt schreist Du Zeter und Mordio "NeinNeinNein! Das stimmt so nicht!! Ich hatte ja auch Ausgaben! Tanken, neue Reifen, ...."

JC aber sagt: alles Hören-Sagen!
Glauben ist gut, Kontrolle ist besser - Wir wollen Belege sehen!

Sowohl für die Einnahmen als auch für die Ausgaben.
Und wir wollen uns diese Belege in Ruhe ansehen, wir wollen das alles zu unseren Büro- und Arbeitszeiten ansehen, vergleichen, nachprüfen.
Und nicht nur dann, wann Du uns gnädigerweise erlaubst, da mal einen Wimpernschlag lang einen Blick drauf zu werfen.

Jetzt wird's halt kniffelig!
Auf den Belegen stehen halt Wörters und Zahlen = Daten, die das JC nicht wissen darf.
Und - zugegeben - auch nicht muss.
Kleines Schmankerl nebenbei: Durften die im Prinzip schon vor dieser ominösen DSGVO eigentlich nicht - sie haben sich halt nur einen Dreck drum geschert und nur wenige haben wirklich - und leider erfolglos - aufgemuckt.

Das Fi-Amt aber sehr wohl.

Bleibt also nur die Alternative: Kopie machen und drauf rummalen.
Auf der Kopie darfste das. Hat das Fi-Amt nix dagegen, Fi-Amt kriegt die Kopie ja auch nicht zu sehen.

Und nun wird's kritisch und zum echten Zankapfel:
Wenn da in so einem relevanten Zeitraum 1000 E-/A-Rechnungen und damit Belege auflaufen:
Wer zahlt die Kopien?
Wer zahlt die schwarzen Stifte zum Malen?
Wer zahlt die Arbeitszeit?

Den Rest kriegst Du sicherlich selber auf die Reihe.


Jaaaaa, ich weiß - alles sehr grob, sehr vereinfacht - simplifiziert, aber im Prinzip halbwegs richtig (hoffentlich :unschuld: )
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1321

Beitrag von Peterpanik »

Nu ja habe das Heute denen so mal Geschickt :

Jobcenter per Fax
Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3
34454 Bad Arolsen
Datum 02.02.2020

Betrifft : DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herrn ,

habe am 01.02.2020 alle meine Kunden bzw. Lieferanten noch mal befragt wie Ich in Zukunft mit ihren Daten gegen
über dem Jobcenter verfahren soll im Bezug auf die DSGVO und habe ihnen meine Sachlage auch genau erklärt .

Danach habe Ich sie gefragt wie Ich nun verfahren soll gegenüber dem Jobcenter also was sie mir erlauben und
was nicht , mir haben alle meine Kunden bzw. Lieferanten erlaubt das Ich dem Jobcenter alle ihre Belege nur zur
Einsichtnahme wie auch immer vorlegen darf und alle haben mich ja darauf Hingewiesen das das Jobcenter keine
Kopien von ihren Belegen machen darf ohne ihre persönliche Einwilligung . Und sie haben mich verpflichtet das Ich
sie auf den laufenden halte so wie es ja auch die DSGVO mir vorgibt in der Sache , werde mich da ran auch halten .

Wenn in der Zukunft noch mal ein Sachbearbeiter/in des Jobcenters mich auffordern sollte indirekt bzw. direkt das
Ich gegen die DSGVO verstoßen soll werde Ich sofort alle meine Kunden bzw. Lieferanten informieren und ja auch
bei der Staatsanwaltschaft Kassel eine Strafantrag einreichen gegen den Sachbearbeiter/in zur Prüfung der Sache .

Denn laut Grundgesetz darf auch ein Jobcenter mich als Person nicht zum Rechtsbruch gegen Dritte auffordern .

Gehe nun da von aus das das Jobcenter mit mir zusammen eine Lösung erarbeitet zur Klärung der Sachlage .

Mit freundlichen Grüßen

Ich bin bereit einen Vergleich mit dem Jobcenter zu schlissen in dem steht das sie die Belege eine Woche prüfen dürfen und sie dürfen sich
auch Handschriefliche-Notizen machen aber Kopien dürfen sie nicht machen. Denke und Hoffe das das Jobcenter so ein Angebot annimmt.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1322

Beitrag von Olivia »

Wo soll die Prüfung der Unterlagen stattfinden?
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1323

Beitrag von marsupilami »

Im Café Prinzess Emma bei Kaffee und Kuchen und einem Glas Sekt.
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Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1324

Beitrag von Olivia »

Dann sollte das in den Vergleichsvorschlag auch so mit rein!
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Re: Firmen - Ausgaben

#1325

Beitrag von kleinchaos »

Ist doch wieder die gleiche Scheiße in grün. Du teilst deinen Kunden nicht mit, dass die vorzulegenden Belege geschwärzt werden.
Aber ungeschwärzt dürfen sie "gezeigt" werden? Deine Kunden sind offensichtlich genauso dusselig wie du. Bzw was die DSGVO betrifft offensichtlich unwissend, oder jeder bastelt es sich so, wie er es gern hätte.
Deine Kunden müssen doch deine Rechnungen auch dem Finanzamt oder anderen Stellen vorlegen. Weißt du, in welcher Form sie das machen? Wenn du Firmenkunden hast, dann sind die entweder ziemlich dämlich, schon allein auf deine Anfrage zur Erlaubnis und dem Umfang der Verarbeitung zu antworten, oder die schreiben, was du wolltest. Hast einen Fragebogen gebaut mit Fragen, die genau die Antworten implizieren, die du haben willst?
So jedenfalls stellt es sich mir dar.

Es geht doch hier gar nicht um den Datenschutz allein, schon gar nicht vordergründig. Du bist auch schon vor der DSGVO nicht bereit gewesen, die Rechnungen anonymisiert einzureichen und berufst dich auf "Vorlegen". Was passiert wohl bei Vorlage der Rechnungen, wenn du an einen SB mit fotografischem Gedächtnis kommst? Oder wenn der SB sich bei der Vorlage die Kunden und Lieferanten merkt oder notiert?
Deine Verweigerungshaltung ist einfach nur schwachsinnig. Die hat aber absolut gar nix mit Hartz4-Widerstand zu tun. Die ist nur Sturheit und Spitzfindigkeit. Ich weiß, du bist damit nicht allein. Euer "Ziel" ist es, das System mit euren hirnrissigen Klagen zum Zusammenbrechen zu bringen.
Schafft ihr nicht. Nicht damit.
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