Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Das Gewerbe geht nicht zum Doc, das Gewerbe geht am Stock, weil der Boss den ganzen Tag mit dem JC und dem SG beschäftigt ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich muss aufhören, in diesem Thread zu lesen.
Ich krieg einen Lach-flash nach dem anderen und komm' gar nicht mehr unter'm Tisch hervor.
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Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Dann ist das Gewerbe aber gehbehindert, damit muss es zum Versorgungsamt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
JC will ihn in die vorgezogene Altersrente schicken, er will aber noch nicht dahin.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Außerdem erlaube ich mir PP auf noch etwas hinzuweisen - ist zwar nicht der "Stil" des Forums, aber vielleicht hat der junge Mann dann doch ein Aha!-Erlebnis:
Denk mal bitte ein wenig über Deinen eigenen Geldbeutel hinaus: woher soll denn das Geld kommen, wenn das JC Dir tatsächlich Deinen in Rechnung gestellten Aufwand für Erstellung und Schwärzung der Belege in Geld erstattet?
Aus dem Fördertopf für Maßnahmen? JaJa, ich weiß - die sind nicht immer förderlich, aber aus dem Topf würden ja auch Umschulungen, Weiterbildungen, etc. gezahlt.
Aus dem allgemeinen Verwaltungstopf? Dann müssen die SB's womöglich Gehaltskürzungen hinnehmen!
Und nun noch einen Schritt weiter: wenn das, was Du, PeterPanik, vorhast, alle machen?
Alle Selbstständigen, Alle Aufstocker, stellen ihren jeweiligen Aufwand für die Beibringung und Schwärzung von Belegen dem jeweiligen JC in Rechnung - da frage ich mich ernsthaft, ob da noch was für Regelsätze und KdU der anderen eLB überbleibt.
So.
Ihr dürft losprügeln.
Ich duck' mich hinter's Sofa.
Denk mal bitte ein wenig über Deinen eigenen Geldbeutel hinaus: woher soll denn das Geld kommen, wenn das JC Dir tatsächlich Deinen in Rechnung gestellten Aufwand für Erstellung und Schwärzung der Belege in Geld erstattet?
Aus dem Fördertopf für Maßnahmen? JaJa, ich weiß - die sind nicht immer förderlich, aber aus dem Topf würden ja auch Umschulungen, Weiterbildungen, etc. gezahlt.
Aus dem allgemeinen Verwaltungstopf? Dann müssen die SB's womöglich Gehaltskürzungen hinnehmen!
Und nun noch einen Schritt weiter: wenn das, was Du, PeterPanik, vorhast, alle machen?
Alle Selbstständigen, Alle Aufstocker, stellen ihren jeweiligen Aufwand für die Beibringung und Schwärzung von Belegen dem jeweiligen JC in Rechnung - da frage ich mich ernsthaft, ob da noch was für Regelsätze und KdU der anderen eLB überbleibt.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich habe aber auch schon mal darüber nachgedacht, dem JC für die Datenbearbeitung und Lieferung eine Rechnung zu schreiben. Aber nicht ernsthaft. Keine Panik!
Ist aber auch eine fruchtlose Geschichte. Kostet Zeit, muss gebucht werden, eventuell lacht sich die Steuerberatung und das Finanzamt "tot". Nee, das mag ich nicht verantworten.
*kopfschüttelwennsoetwaswirklichjemandmacht*
Ist aber auch eine fruchtlose Geschichte. Kostet Zeit, muss gebucht werden, eventuell lacht sich die Steuerberatung und das Finanzamt "tot". Nee, das mag ich nicht verantworten.
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Re: Firmen - Ausgaben
Wie ist denn der Stand der über 100 Verfahren?
- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
verfahren. Vermutlich
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Re: Firmen - Ausgaben
Die haben alle ein Aktenzeichen wurden gelocht und ordnungsgemäß abgeheftet. Warum fragst du, wir sind in Deutschland, da herrscht Ordnung.
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Re: Firmen - Ausgaben
Günter ich weiß es auch nicht, aber ist mir mittlerweile auch nicht mehr ganz so wichtig,
Ich kann mein Geld ja auch nur einmal Ausgeben wie diese zuständigen Richter auch.
Und da Ich nichts habe Heute und später auch nicht, kriegt niemand was von mir.
Ich kann mein Geld ja auch nur einmal Ausgeben wie diese zuständigen Richter auch.
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Re: Firmen - Ausgaben
Das mag sein. Eine Aufrechnung funktioniert jedoch anders: da Du selbst auch in Zukunft weiter Geld vom Staat kriegen willst und wirst, kriegst Du einfach weniger. 10% oder 30% werden Dir dann vom Existenzminimum abgezogen, über Jahre hinweg.Peterpanik hat geschrieben: ↑Mi 13. Feb 2019, 15:29 Und da Ich nichts habe Heute und später auch nicht, kriegt niemand was von mir.
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Re: Firmen - Ausgaben
Olivia es gibt keine Aufrechnung, denn wenn man was kürzt mir von dem Existenzminimum ist mein Leben in Gefahr
und wenn mein Geld am 26 des Monats alle ist muss Ich ja Hungern, dann würde ich zur Behörde gehen und um Essen bitten
und geben sie mir nichts sind ja die Sachbearbeiter dort schuldig wenn Ich gesundheitliche Schäden da von trage und Ich würde sie
Anzeigen wegen Unterlassener - Hilfeleistung, das wirkt, es kann auch passieren das Ich dort zusammenbreche und sie Hilfe holen müssten.
und wenn mein Geld am 26 des Monats alle ist muss Ich ja Hungern, dann würde ich zur Behörde gehen und um Essen bitten
und geben sie mir nichts sind ja die Sachbearbeiter dort schuldig wenn Ich gesundheitliche Schäden da von trage und Ich würde sie
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Re: Firmen - Ausgaben
Die Aufrechnung ist durch ständige Rechtsprechung gefestigt. Dagegen wirst Du nichts machen können.Peterpanik hat geschrieben: ↑Mi 13. Feb 2019, 16:06 Olivia es gibt keine Aufrechnung, denn wenn man was kürzt mir von dem Existenzminimum ist mein Leben in Gefahr
Dann wirst Du auf die Tafel verwiesen.und wenn mein Geld am 26 des Monats alle ist muss Ich ja Hungern, dann würde ich zur Behörde gehen und um Essen bitten
Es gibt viele Fälle, in denen dauerhaft aufgerechnet wird, und da helfen dann auch keine Anzeigen.und geben sie mir nichts sind ja die Sachbearbeiter dort schuldig wenn Ich gesundheitliche Schäden da von trage und Ich würde sie
Anzeigen wegen Unterlassener - Hilfeleistung, das wirkt
Dann kommt ein Krankenwagen und bringt Dich ins Krankenhaus.es kann auch passieren das Ich dort zusammenbreche und sie Hilfe holen müssten.
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Re: Firmen - Ausgaben
Olivia du kapierst es leider nicht, aber ich habe noch Hoffnung wenn das Urteil dieses Jahr im Karlsruhe gesprochen wurde siehst auch du ein das das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf, egal was auch immer geschieht.
Diskussion wir nun von mir ausgesetzt bis zu dem Urteil in jeder beziehung.
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Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 13. Feb 2019, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Hast Du schon mal daran gedacht, alle Deine Klagen zurückzuziehen mangels Aussicht auf Erfolg?
Re: Firmen - Ausgaben
Oli, du überraschst mich. Von der Schwarzmalerin zum subversiven Element.
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Bloß gut, dass pp nicht in Ba-Wü wohnt.
Wenn er dort zum "Amt" ginge und klagt:
Ich hab seit Tagen nichts gegessen!!
könnte er die kühle Antwort bekommen:
Jaaa, manchmal muss man sich halt zwingen!
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Ich hab seit Tagen nichts gegessen!!
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Re: Firmen - Ausgaben
Danke sehr, marsupulami!marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 13. Feb 2019, 18:35 Bloß gut, dass pp nicht in Ba-Wü wohnt.
Wenn er dort zum "Amt" ginge und klagt:
Ich hab seit Tagen nichts gegessen!!
könnte er die kühle Antwort bekommen:
Jaaa, manchmal muss man sich halt zwingen!
Erst dachte ich, verdammt, ich lese schon wieder dieses wirre Zeug. Aber die "kühle Antwort" hat den Abend gerettet.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zur Erklärung für PP: Solange Deine Gerichtsverfahren laufen, sind die Forderungen gegen Dich jobcenterseitig bzw. durch die Kasse der BA ruhend gestellt. Das bedeutet, dass an die Forderungen ein Vermerk drankommt, dass der Einzug so lange pausiert, bis ein endgültiges Urteil entscheidet, was und wie viel zurückgezahlt werden muss. Dass sich die Forderungen in Luft auflösen, ist nicht zu erwarten. Ganz im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Forderungen weitgehend Bestand haben werden.
Da Geld nicht zweimal ausgegeben werden kann, wird dann später Dein Existenzminimum gekürzt werden. Dieser Prozess nennt sich Aufrechnung.
Die Aufrechnung ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung für zulässig erklärt worden, da ja zuvor stets Sozialleistungen zu Unrecht erbracht worden sind. Prozessieren dagegen ist deswegen von vornherein sinnlos und aussichtslos. Das Gericht kann ggf. eine Missbrauchsgebühr erheben.
Da Geld nicht zweimal ausgegeben werden kann, wird dann später Dein Existenzminimum gekürzt werden. Dieser Prozess nennt sich Aufrechnung.
Die Aufrechnung ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung für zulässig erklärt worden, da ja zuvor stets Sozialleistungen zu Unrecht erbracht worden sind. Prozessieren dagegen ist deswegen von vornherein sinnlos und aussichtslos. Das Gericht kann ggf. eine Missbrauchsgebühr erheben.
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Re: Firmen - Ausgaben
Komme auf die Rente zurück, das Jobcenter hatte ja einen Rentenantrag gestellt um mich in Rente zu drücken mit 63 gegen den Ich aber
aber eine EA eingereicht hatte am 14.12.2018 mit dem Ziel erst meine anhängige Klage vom 02.01.2018 zu erst bescheiden beim SG.
Nun hat das SG meine EA entschieden und Ich habe im vollen Umfang auch Recht bekommen, lege die erste Seite bei zum lesen : Wenn sich was bei der eigentlichen Klage mit Az. S5 AS 1 / 18 ereignet werde ich hier weiter berichten zur meiner Rentensache.
aber eine EA eingereicht hatte am 14.12.2018 mit dem Ziel erst meine anhängige Klage vom 02.01.2018 zu erst bescheiden beim SG.
Nun hat das SG meine EA entschieden und Ich habe im vollen Umfang auch Recht bekommen, lege die erste Seite bei zum lesen : Wenn sich was bei der eigentlichen Klage mit Az. S5 AS 1 / 18 ereignet werde ich hier weiter berichten zur meiner Rentensache.
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Re: Firmen - Ausgaben
Vermutlich interpretiere ich das Wort "vorläufig" anders als du.
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Re: Firmen - Ausgaben
Der Beschluss ist sicher nicht ohne Begründung. Darin stehen üblicherweise die "interessanten" Sachen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Firmen - Ausgaben
Wo ist die Begründung? Bitte mal hier hochladen.