EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
keindurchblickmehr
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#226

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hab nocheinmal Veränderungen vorgenommen


ich nehme Bezug auf Ihr o.g. Schreiben.

Es ist richtig, daß im Gespräch mit Frau .................. vom 22.02.19 über eine Teilnahme an der Maßnahme BuKselb (Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für Selbstständige gesprochen wurde.

In der von Ihnen übersandten Eingliederungsvereinbarung sind jedoch Vereinbarungen enthalten, die so nicht besprochen wurden. Es ist mir daher nicht möglich, die von Ihnen übersandte Eingliederungsvereinbarung in dieser Form zu unterschreiben.

Nachfolgend daher meine Änderungsvorschläge:

Punkt 1:
Hier sollte der Halbsatz „zu Ihrer Eingliederung in Arbeit“ abgeändert werden, in „zur Minderung Ihrer Hilfebedürftigkeit“
Begründung: Ich bin durch meine Tätigkeit bereits in Arbeit integriert

Punkt 3: Ziele
Die Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse meiner selbstständigen Tätigkeit ist durchgeführt.

Punkt 4: Unterstützung durch das Jobcenter
Zur Bestandsaufnahme und Analyse ihrer selbstständigen Tätigkeit wird vom Jobcenter Nürnberg, die Fa. KIZ PROWINA beauftragt.

Punkt 5: Integration in Arbeit
Da ich bereits voll in Arbeit integriert bin, mein Unternehmen aber gerne betriebswirtschaftlich effizienter betreiben würde, stimme ich einer Bestandsaufnahme und Analyse durch eine qualifizierte Fachkraft zu.

Einerseits werden mir hier Vorgaben gemacht, die in die Geschäftsführung meines Unternehmens eingreifen würden, andererseits soll ich meine Umsätze steigern in dem ich den bestehende Kundenstamm erhalte und Neukunden hinzu gewinne. Terminvorgaben, die meine selbstständige Tätigkeit verhindern, führen nicht zu einem Erhalt des bestehenden Kundenstammes, schon gar nicht zur Neukundengewinnung.

Des weiteren stellt sich für mich folgende Frage:
Wer würde entscheiden, welche Ausgaben nicht sofort erforderlich sind ?

Grundsätzlich tätige ich Ausgaben dann, wenn sie erforderlich sind. Eine vorherige Genehmigung durch das Jobcenter ist nicht notwendig.


Punkt 6:
Ich verpflichte mich, aktiv an der hiermit angebotenen Maßnahme mitzuwirken und mit dem vom Träger KIZ PROWINA zugewiesenen festen Ansprechpartner zu kooperieren.
Der Träger KIZ PROWINA wird die notwendigen Termine mit mir vereinbaren, so wie auch im Gespräch vom 22.02.19 vereinbart immer mit Rücksicht auf meine Selbstständigkeit.

Diese Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich auf schriftlichem Weg. Meine Anschrift kann daher an den Träger KIZ PROWINA weiter gegeben werden.
Eine Weitergabe meiner Telefonnummer ist nicht gestattet.

Der Termin für den Beginn der Maßnahme ist mit „voraussichtlich März 2019“ zu unbestimmt.


Punkt 7:
Arbeitsunfähigkeit ist bereits gesetzlich geregelt und kann daher aus der Eingliederungsvereinbarung entfernt werden.




Gleichzeitig mit diesem Schreiben fordere ich die umgehende Löschung meiner bei Ihnen im System hinterlegten Mobilfunknummer.
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Koelsch
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#227

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#228

Beitrag von angel6364 »

Aus der EGV unten bei "Zumutbarkeit":
Hierzu gehören sowohl die regelmäßige und pünktliche Teilnahme als auch das Erfüllen gestellter Arbeitsaufträge und die termingerechte Vorlage geforderter Unterlagen.
Was darf man sich unter "Erfüllen gestellter Arbeitsaufträge" vorstellen? Was für Arbeitsaufträge? In welchem Umfang? Mir wäre das zu unbestimmt, würde ich persönlich nicht unterschreiben.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
keindurchblickmehr
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#229

Beitrag von keindurchblickmehr »

angel6364 hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 18:29 Aus der EGV unten bei "Zumutbarkeit":
Hierzu gehören sowohl die regelmäßige und pünktliche Teilnahme als auch das Erfüllen gestellter Arbeitsaufträge und die termingerechte Vorlage geforderter Unterlagen.
Was darf man sich unter "Erfüllen gestellter Arbeitsaufträge" vorstellen? Was für Arbeitsaufträge? In welchem Umfang? Mir wäre das zu unbestimmt, würde ich persönlich nicht unterschreiben.

Ich unterschreibe ja sowieso nix ...weißt du doch. Ich geh davon aus, daß sowieso ein VA kommt.

Ich schreib noch was dazu ins Schreiben rein
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#230

Beitrag von marsupilami »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 17:56
ich nehme Bezug auf Ihr o.g. Schreiben.

Es ist richtig, daß im Gespräch mit Frau .................. vom 22.02.19 über eine Teilnahme an der Maßnahme BuKselb (Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für Selbstständige gesprochen wurde.

In der von Ihnen übersandten Eingliederungsvereinbarung sind jedoch Vereinbarungen enthalten, die so nicht besprochen waren. Es ist mir daher nicht möglich, die von Ihnen übersandte Eingliederungsvereinbarung in dieser Form zu unterschreiben.

Nachfolgend daher meine Änderungsvorschläge:

Punkt 1:
Hier sollte der Halbsatz „zu Ihrer Eingliederung in Arbeit“ abgeändert werden, in „zur Minderung Ihrer Hilfebedürftigkeit“
Begründung: Ich bin durch meine Tätigkeit bereits in Arbeit integriert

Punkt 3: Ziele
Die Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse meiner selbstständigen Tätigkeit ist durchgeführt.
Anmerkung: von wem? Wann? Liegt ein Bericht vor, den man in Kopie vorlegen könnte? Ansonsten beißt sich diese Aussage mit Punkt 4 bzw. mit dem ersten Absatz zu Punkt 5 in diesem Antwortschreiben.

Punkt 4: Unterstützung durch das Jobcenter
Zur Bestandsaufnahme und Analyse ihrer selbstständigen Tätigkeit wird vom Jobcenter Nürnberg die Fa. KIZ PROWINA beauftragt.

Punkt 5: Integration in Arbeit
Da ich bereits voll in Arbeit integriert bin, mein Unternehmen aber gerne betriebswirtschaftlich effizienter betreiben würde, stimme ich einer Bestandsaufnahme und Analyse durch eine qualifizierte Fachkraft zu.

Einerseits werden mir in diesem Abschnitt Vorgaben gemacht, die nach meiner Lesart erheblich in die Geschäftsführung meines Unternehmens eingreifen würden, andererseits soll ich meine meine Ausgaben vorher absprechen und genehmigen lassen.
Grundsätzlich tätige ich Ausgaben dann, wenn sie erforderlich sind (Bestandsauffüllung, besondere Kundenwünsche). Eine vorherige Genehmigung durch das Jobcenter behindert meine Geschäftsabläufe in einem nicht gut zu heißenden Maß.

Umsätze steigern in dem ich den bestehende Kundenstamm erhalte und Neukunden hinzu gewinne. Terminvorgaben, die meine eigenverantvortliche selbstständige Tätigkeit durch Ladenschließung bzw. keine Marktbeschickung verhindern, führen nicht zu einem Erhalt des bestehenden Kundenstammes, schon gar nicht zur Neukundengewinnung.

Des weiteren stellt sich für mich folgende Frage:
Wer in Ihrem Hause entscheidet nach welchen Kriterien, welche Ausgaben nicht sofort erforderlich sind ?


Punkt 6:
Ich verpflichte mich, aktiv an der hiermit angebotenen Maßnahme mitzuwirken und mit dem vom Träger KIZ PROWINA zugewiesenen festen Ansprechpartner zu kooperieren.
Der Träger KIZ PROWINA wird die notwendigen Termine mit mir vereinbaren, so wie auch im Gespräch vom 22.02.19 vereinbart immer mit Rücksicht auf meine Selbstständigkeit.

Diese Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich auf schriftlichem Weg. Meine Postanschrift kann daher an den Träger KIZ PROWINA weiter gegeben werden.
Eine Weitergabe meiner Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse durch das ist nicht gestattet.
Sollte sich evtl. für schnellere Absprachen mit KIZ PROWINA die Notwendigkeit der Weitergabe einer Telefonnummer ergeben, werde ich dies selbst in die Wege leiten.

Der Termin für den Beginn der Maßnahme ist mit „voraussichtlich März 2019“ zu unbestimmt.


Punkt 7:
Arbeitsunfähigkeit ist bereits gesetzlich geregelt und kann daher aus der Eingliederungsvereinbarung entfernt werden.


Gleichzeitig mit diesem Schreiben fordere ich die umgehende Löschung meiner bei Ihnen im System hinterlegten Mobilfunknummer.
So in etwa
Signatur?
Muss das sein?
keindurchblickmehr
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#231

Beitrag von keindurchblickmehr »

marsupilami hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 19:01
keindurchblickmehr hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 17:56
ich nehme Bezug auf Ihr o.g. Schreiben.

Es ist richtig, daß im Gespräch mit Frau .................. vom 22.02.19 über eine Teilnahme an der Maßnahme BuKselb (Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für Selbstständige gesprochen wurde.

In der von Ihnen übersandten Eingliederungsvereinbarung sind jedoch Vereinbarungen enthalten, die so nicht besprochen waren. Es ist mir daher nicht möglich, die von Ihnen übersandte Eingliederungsvereinbarung in dieser Form zu unterschreiben.

Nachfolgend daher meine Änderungsvorschläge:

Punkt 1:
Hier sollte der Halbsatz „zu Ihrer Eingliederung in Arbeit“ abgeändert werden, in „zur Minderung Ihrer Hilfebedürftigkeit“
Begründung: Ich bin durch meine Tätigkeit bereits in Arbeit integriert

Punkt 3: Ziele
Die Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse meiner selbstständigen Tätigkeit ist durchgeführt.
Anmerkung: von wem? Wann? Liegt ein Bericht vor, den man in Kopie vorlegen könnte? Ansonsten beißt sich diese Aussage mit Punkt 4 bzw. mit dem ersten Absatz zu Punkt 5 in diesem Antwortschreiben.

Punkt 4: Unterstützung durch das Jobcenter
Zur Bestandsaufnahme und Analyse ihrer selbstständigen Tätigkeit wird vom Jobcenter Nürnberg die Fa. KIZ PROWINA beauftragt.

Punkt 5: Integration in Arbeit
Da ich bereits voll in Arbeit integriert bin, mein Unternehmen aber gerne betriebswirtschaftlich effizienter betreiben würde, stimme ich einer Bestandsaufnahme und Analyse durch eine qualifizierte Fachkraft zu.

Einerseits werden mir in diesem Abschnitt Vorgaben gemacht, die nach meiner Lesart erheblich in die Geschäftsführung meines Unternehmens eingreifen würden, andererseits soll ich meine meine Ausgaben vorher absprechen und genehmigen lassen.
Grundsätzlich tätige ich Ausgaben dann, wenn sie erforderlich sind (Bestandsauffüllung, besondere Kundenwünsche). Eine vorherige Genehmigung durch das Jobcenter behindert meine Geschäftsabläufe in einem nicht gut zu heißenden Maß.

Umsätze steigern in dem ich den bestehende Kundenstamm erhalte und Neukunden hinzu gewinne. Terminvorgaben, die meine eigenverantvortliche selbstständige Tätigkeit durch Ladenschließung bzw. keine Marktbeschickung verhindern, führen nicht zu einem Erhalt des bestehenden Kundenstammes, schon gar nicht zur Neukundengewinnung.

Des weiteren stellt sich für mich folgende Frage:
Wer in Ihrem Hause entscheidet nach welchen Kriterien, welche Ausgaben nicht sofort erforderlich sind ?


Punkt 6:
Ich verpflichte mich, aktiv an der hiermit angebotenen Maßnahme mitzuwirken und mit dem vom Träger KIZ PROWINA zugewiesenen festen Ansprechpartner zu kooperieren.
Der Träger KIZ PROWINA wird die notwendigen Termine mit mir vereinbaren, so wie auch im Gespräch vom 22.02.19 vereinbart immer mit Rücksicht auf meine Selbstständigkeit.

Diese Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich auf schriftlichem Weg. Meine Postanschrift kann daher an den Träger KIZ PROWINA weiter gegeben werden.
Eine Weitergabe meiner Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse durch das ist nicht gestattet.
Sollte sich evtl. für schnellere Absprachen mit KIZ PROWINA die Notwendigkeit der Weitergabe einer Telefonnummer ergeben, werde ich dies selbst in die Wege leiten.

Der Termin für den Beginn der Maßnahme ist mit „voraussichtlich März 2019“ zu unbestimmt.


Punkt 7:
Arbeitsunfähigkeit ist bereits gesetzlich geregelt und kann daher aus der Eingliederungsvereinbarung entfernt werden.


Gleichzeitig mit diesem Schreiben fordere ich die umgehende Löschung meiner bei Ihnen im System hinterlegten Mobilfunknummer.
So in etwa
Danke Marsu ... ich ändere einiges. Klingt besser so wie du es schreibst.

Bei Punkt 3 das ist ja das Ziel dieser EGV . Deswegen steht da, Bestandsaufnahme und Analyse durchgeführt.
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#232

Beitrag von marsupilami »

Dann laß diesen Punkt 3 in Deinem Schreiben weg.
Denn Bestandsaufnahme und Anneliese soll ja gemacht werden und dem stimmst Du zu mit Deinem Punkt 4 zu.
Wobei auch das nicht extra aufgeführt werden muss, denn das steht ja in der EGV drinne und soll ja im Prinzip nicht bemängelt werden.

Korrektur:
...durch das Jobcenter ist nicht gestattet.

Die Anmerkung von angel noch unterbringen!
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#233

Beitrag von keindurchblickmehr »

marsupilami hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 19:13 Dann laß diesen Punkt 3 in Deinem Schreiben weg.
Denn Bestandsaufnahme und Anneliese soll ja gemacht werden und dem stimmst Du zu mit Deinem Punkt 4 zu.
Wobei auch das nicht extra aufgeführt werden muss, denn das steht ja in der EGV drinne und soll ja im Prinzip nicht bemängelt werden.

Korrektur:
...durch das Jobcenter ist nicht gestattet.

Die Anmerkung von angel noch unterbringen!
Danke... hab ich alles jetzt geändert

Jetzt reichts mir für heute :doof: :doof: :unschuld:
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#234

Beitrag von keindurchblickmehr »

Dieser Punkt 3 macht mir dann aber immer noch Sorgen. Wenn ich da jetzt nichts dazu schreib, dann bin ich ja damit einverstanden. Dort steht aber als Ziel Beendigung der Hilfebedürftigkeit :schwein: :schwein: :schwein:
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#235

Beitrag von keindurchblickmehr »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 19:26 Dieser Punkt 3 macht mir dann aber immer noch Sorgen. Wenn ich da jetzt nichts dazu schreib, dann bin ich ja damit einverstanden. Dort steht aber als Ziel Beendigung der Hilfebedürftigkeit :schwein: :schwein: :schwein:

PS: Ich hab da jetzt : Verringerung der Hilfebedürftigkeit hingeschrieben
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Günter
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#236

Beitrag von Günter »

Ziel: Verminderung bzw wenn möglich Beendigung der Hilfebedürftigkeit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#237

Beitrag von marsupilami »

Stimmt.
Dann schreib', dass Du diesen Punkt auf folgenden Text abgeändert haben willst:
3. Ziele
Minderung der Hilfebedürftigkeit durch Ausweitung der Selbstständigkeit mit Hilfe der Maßnahme und/oder Kenntnissvermittlung zur Unterstützung der laufenden Selbstständigkeit nach § 16c Abs. 2 SGB II
Signatur?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#238

Beitrag von keindurchblickmehr »

marsupilami hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 19:32 Stimmt.
Dann schreib', dass Du diesen Punkt auf folgenden Text abgeändert haben willst:
3. Ziele
Minderung der Hilfebedürftigkeit durch Ausweitung der Selbstständigkeit mit Hilfe der Maßnahme und/oder Kenntnissvermittlung zur Unterstützung der laufenden Selbstständigkeit nach § 16c Abs. 2 SGB II
Das klingt gut ...dankeeeee
HarzerUrvieh
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#239

Beitrag von HarzerUrvieh »

...auch wenn es jetzt vielleicht zu spät ist:

Punkt 3 Ziele: ...

Ziele werden so formuliert, als seien sie erreicht. Das kommt aus der Lehre zum Projektmanagement. Konkreter kann man ein Ziel nicht formulieren.
Deshalb stand in diesen Entwürfen mal, "die Bestandaufnahme und Anneliese sind durchgeführt". Das ist doch das Ziel dieser EGV, oder?

Wenn es nun ein anderes Ziel gibt, wie "Verringerung der Bedürftigkeit", dann müsste ja auch geklärt sein, wie die Bedürftigtkeit verringert werden kann. Mit dem Coaching wäre dies aber nicht erklärt, oder? Also würde der Rest der EGV nicht dazu passen.

Meiner Meinung nach, steht der Rest der EGV für "Coaching". Also müsste auch das Ziel unter Punkt 3 sein: "die Bestandaufnahme und Anneliese sind durchgeführt"


Anderer Aspekt:

a) Ziel = Bestandaufnahme; dann ist die Erreichung des Ziels die Aufgabe des Coachs. Und nicht die Aufgabe von kdm. kdm würde hier fordern und das JC müsste liefern. Wird das Ziel nicht erreicht, dann darf sich der Coach bzw. das JC dafür bei kdm rechtfertigen.

b) Ziel = Bedarf mindern; dann ist die Erreichung des Ziels die Aufgabe von kdm. Und kdm müsste den Bedarf mindern und sich eventuell rechtfertigen, warum dieses Ziel von ihr nicht erreicht wurde.

Oder bin ich hier völlig auf dem Holzweg?
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#240

Beitrag von marsupilami »

"sind durchgeführt" ist Vergangenheit. Das Ziel ist bereits erreicht.
Es ist ja aber noch gar keine Bestandsaufnahme und Anneliese durch diesen Kootsch gemacht worden.

Sprachlich ist es nach meiner Auffassung Unfug, ein Ziel, das in der Zukunft liegt, als bereits abgeschlossen zu formulieren.
Auch wenn das die Leutz noch so sehr motivieren soll, dieses Wunschziel zu erreichen.

Mach Dir keinen allzugroßen Kopp.
Solange die JC's versuchen, Eingliederungsvereinbarungen in Arbeit mit dem Ziel "Übergang in die Rente" abzuschließen und dem Delinquenten auferlegen das JC sofort zu benachrichtigen, wenn er es sich anderes überlegt und er nochmal eine Ausbildung und/oder Studium beginnt ....
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 27#p433927


Zumindest meine Intention hier im Forum und bei solchen Fällen ist es, ein paar Änderungsvorschläge zu formulieren, um die vorgelegte EGV etwas entschärfen.
Wenn eLB zufrieden ist und SB die Änderungsvorschläge akzeptiert, haben wir gewonnen.
Wenn SB diese Vorschläge nicht akzeptiert und gar VA erläßt, haben wir zumindest Munition gesammelt für eine evtl. Widerspruch/Klage, wenn SB meint, eLB festnageln zu müssen und Leistungen zu kürzen oder gar zu streichen wg. angeblichen Fehlverhaltens.
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HarzerUrvieh
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#241

Beitrag von HarzerUrvieh »

Na ja, stimmt auch wieder. Hauptsache, uns eLBs wird geholfen :-)
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Olivia
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#242

Beitrag von Olivia »

Gibt es schon neues vom Coaching?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#243

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hallöchen, hier mal eine kurze Rückmeldung von mir .... Seit dem ich mein Schreiben Anfang März dort eingeworfen habe, habe ich nichts gehört. Das passt mir auch ganz gut, weil ich derzeit nicht mal die Zeit hätte, an irgendwelchen Quatsch-Terminen teilzunehmen. Meine Umsätze explodieren grad ein wenig :schwein: :schwein:

Und da es dem JC ja scheinbar doch nicht so wichtig war, mit diesem Coaching, oder wie auch immer sie das nennen wollen, konzentrier ich mich lieber weiterhin auf die Steigerung meiner Umsätze
schimmy
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#244

Beitrag von schimmy »

Das hört sich doch gut an.
Tester
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#245

Beitrag von Tester »

Super, 👍 wünsche Dir weiterhin explodierende Umsätze!
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#246

Beitrag von marsupilami »

"Steigende" reicht.

Explosionen haben einfach zu oft eine destruktive Wirkung.
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keindurchblickmehr
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#247

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hallöchen .. ich melde mich mal kurz hier wieder ... bis zum heutigen Tag habe ich nichts weiter vom JC gehört. Auf mein Schreiben erfolgte ja keine Reaktion. Die Arbeitsvermittlerin hat mir dann einen Termin für den 20.5.19 geschickt. Diesen musste ich relativ kurzfristig absagen, lustigerweise hat sie mir am selben Tag auch abgesagt. Muss also doch nicht so wichtig gewesen sein, mit diesem "Coaching". Ich mach mein Ding weiter und steigere meine Umsätze.
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#248

Beitrag von marsupilami »

Mach das.
Viel Erfolg dabei.

Dank für die Rückmeldung.
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Olivia
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#249

Beitrag von Olivia »

Was ist aus dem Coaching und den Jobcenter-Angelegenheiten geworden?
keindurchblickmehr
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#250

Beitrag von keindurchblickmehr »

Sooo ... hier nun mein Abschluss Post zu diesem Thread.

Es gibt eine neue Arbeitsvermittlerin. Alles, was die andere AV da verzapft hat, ist hinfällig. Sie freut sich, daß mein Geschäft so gut läuft und lässt mich völlig in Ruhe.
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