
Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Schon vor Jahren hatte "unser" JC einer Zweangseinladung ein Einwegticket für die Öffis angetackert.
==> Wenn man es nur will, könnte so auch Dein JC handeln ...
==> Wenn man es nur will, könnte so auch Dein JC handeln ...

Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Also so:
SgDuH,
Sie haben mir eine Einladung zu einem Termin im Jobcenter zugesendet. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
1.) Die Einladung enthält eine veraltete, d.h. nicht mehr gültige Rechtsfolgenbelehrung. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich die Rechtslage zu Sanktionen und deren Berechnung geändert. Bitte senden Sie mir daher zunächst eine Einladung mit einwandfreier Rechtsfolgenbelehrung, damit ich verstehe, welches Verhalten welche rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Ich habe Anspruch auf eine konkrete, aktuelle, verständliche, richtige und vollständige Rechtsfolgenbelehrung.
2.) Zusätzlich ist eine Vorab-Übernahme der Fahrtkosten Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Termins. Aufgrund der starken, durch sie veranlassten und verantworteten Kürzungen meiner mir zustehenden existenzsichernden Leistungen ist mein Konto im Minus. Zu einem mir zugesendeten Termin kann ich deshalb auch mangels Fahrgeld nicht erscheinen, es sei denn, Sie verauslagen mir vorab das Fahrgeld. Sie können der Einladung auch einen Einzelfahrschein für die öffentlichen Verkehrmittel anhängen, wobei dann während des Termins zusätzlich noch die Kosten für die Rückfahrt erstattet werden müssen. Alternativ überweisen Sie mir das Geld vorab auf mein Konto.
Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein, um der Einladung Folge leisten zu können.
Anlage: aktueller Kontoauszug mit Minus-Saldo
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Die Rechtsfolgenbelehrung ist dennoch fehlerhaft, weil sie inzwischen fehlerhafte Rechenbeispiele enthält, wenn Terminsanktionen mit Pflichtverletzungssanktionen zusammentreffen.
Zu beachten wäre aber noch die Entfernung des Jobcenters von der Wohnanschrift des TE. Wenn das Jobcenter zumutbar zu Fuss erreicht werden kann, könnte es eng werden mit der Forderung nach Fahrtkostenerstattung.
Zu beachten wäre aber noch die Entfernung des Jobcenters von der Wohnanschrift des TE. Wenn das Jobcenter zumutbar zu Fuss erreicht werden kann, könnte es eng werden mit der Forderung nach Fahrtkostenerstattung.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Das kann JC-Geschädigter doch mit Google-Maps leicht herausfinden. Wenn mehr als 30 Minuten Fußweg, dann (unter Zeitaspekten!) unzumutbar!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Er ist Schwerbehindert, ich bezweifle die 30 Minuten, zumal bei dem derzeitigen Sauwetter.
Ist der einzige Existenzgrund für Milliarden Menschen nur die Befriedigung der Profitgier der Besitzenden? Oder haben diese Menschen auch ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Merkzeichen "G" gibt es erst ab GdB 50, und JC-Geschädigter hat GdB von 30.
"G" gibt es erst dann, wenn man ca 2 km in der Ebene nicht in kürzerer Zeit als ca 30 Minuten zurücklegen kann.
Ich meinte aber unter dem Aspekt, dass er damit unzumutbar an seiner Erwerbstätigkeit (nämlich Aufbereitung der Bilderausbeute) behindert wird.
"G" gibt es erst dann, wenn man ca 2 km in der Ebene nicht in kürzerer Zeit als ca 30 Minuten zurücklegen kann.
Ich meinte aber unter dem Aspekt, dass er damit unzumutbar an seiner Erwerbstätigkeit (nämlich Aufbereitung der Bilderausbeute) behindert wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
-
- Benutzer
- Beiträge: 154
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Strecke ist mit dem Auto 7,5 km und 15 Minuten. Zu Fuß wären es 6,1 km und 1 Stunde, 16 Minuten. Ein wenig mehr als 30 Minuten also ...
Das Problem mit dem angehefteten Fahrschein wäre, dass mein Beistand dann selbst zahlen müsste. Vielleicht frage ich aber ohnehin meine Anwältin, ob sie mitkommt, wenn das auf den Beratungsschein noch abrechenbar ist. Ich habe ihr zumindest das Schreiben mit dem Termin geschickt.
@tigerlaw: Der mit den 30% GdB ist Knipsibunti. Ich habe keine eingetragene Behinderung.
Das Problem mit dem angehefteten Fahrschein wäre, dass mein Beistand dann selbst zahlen müsste. Vielleicht frage ich aber ohnehin meine Anwältin, ob sie mitkommt, wenn das auf den Beratungsschein noch abrechenbar ist. Ich habe ihr zumindest das Schreiben mit dem Termin geschickt.
@tigerlaw: Der mit den 30% GdB ist Knipsibunti. Ich habe keine eingetragene Behinderung.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Werden denn für Beistände die Fahrtkosten auch übernommen?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 24794
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Nein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
-
- Benutzer
- Beiträge: 154
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Apropos Integrationsstrategie: Wie vereinbart sich eigentlich der Zwang, jede "zumutbare" Arbeit annehmen zu müssen, mit Artikel 12 Grundgesetz, in dem es u.a. heißt "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, ..." ? Gab es da schon Verfassungsklagen? Denn der entsprechende Paragraf im SGB ist eigentlich ein Freifahrtschein für Zwangsarbeit.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Gutgemeinter Tip - vergiß das GG bei solchen Fragen. Bis Du da ggf. eine Entscheidung erhältst, bist Du grauhaarig (mindestens)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 154
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
UPDATE:
Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich meiner Strafanzeige kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Es ließen sich nach deren Ansicht keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat erkennen.
War ja abzusehen. Habe auch nicht mit einem Erfolg der Anzeige gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich meiner Strafanzeige kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Es ließen sich nach deren Ansicht keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat erkennen.
War ja abzusehen. Habe auch nicht mit einem Erfolg der Anzeige gerechnet.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
War in der Tat leider zu erwarten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 172
- Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Zuvor wollte die Richterin bereits ausführliche Beschreibungen haben bezüglich der Tätigkeit, Offenlegung von zukünftigen Aufträgen, Belege über Zahlungen und so weiter inkl. ungeschwärzter Kontoauszüge. Das wurde alles dem Gericht nachgereicht.
UPDATE:
Erneutes Schreiben vom Sozialgericht bezüglich des Eilantrags im Briefkasten:
Zu einer Akkreditierung möchte das Gericht ungeschwärzte Informationen erhalten, die dann auch dem Jobcenter weitergereicht werden sollen.
Geschwärzt wurde die email-Adresse meines Geschäftspartners und außerdem der Name des Veranstalters. Aus der Mail geht ganz klar hervor, dass er für die Veranstaltung akkreditiert wird. Dennoch verlangt das Gericht die ungeschwärzte email und damit die Offenlegung der Person, die die Akkreditierung erteilt hat.
Was das mit dem Eilantrag zu tun haben soll, erschließt sich faktisch nicht. Denn letztlich sollte es dem Gericht furzegal sein, wie die Person heisst, die die Akkreditierung für das Event ausgestellt hat. Wichtig ist, dass es diese Akkreditierung gab und das ist eindeutig nachgewiesen. Ich halte das für datenschutzrechtlich höchst bedenklich, dass die Richterin nach diesen Daten fragt. Denn ob derjenige, der die Akkreditierung erteilt hat, Karlheinz, Rudolf oder Brigitte heisst, ist in der Sache unerheblich.
Außerdem verlangt das Gericht eine Aufschlüsselung, wie viel auf den beiden zurückliegenden Events verdient wurde.
Zum einen werden diese Daten derart explizit gar nicht erhoben, zum anderen haben diese Events bisher keine Einnahmen gebracht, da die Bilder auf dem Event angefertigt wurden und nun in der Bearbeitungs-Pipeline sind, vor Januar aufgrund der Masse und der ganzen Verzögerungen auch gar nicht online sein werden, das heisst, Rückschlüsse über Bestellungen frühestens in 6 Monaten erbracht werden können, da vorher gar keine Zahlen vorliegen.
Und selbst dann wäre das ein gigantischer Aufwand, da viele Kunden Mixbestellungen machen mit Fotos aus mehreren Events (sind ja häufig die selben Leute auf mehreren Veranstaltungen). Da bei jedem einzelnen Foto auseinanderzurechnen, in welcher Höhe für welches Event anteilig bestellt wurde, ist hochgradig aufwändig. Hinzu kommt, dass Bestellungen innerhalb der nächsten 2 Jahre gemacht werden können, denn so lange ist das Event verfügbar. Und erfahrungsgemäß ist es auch so, dass auch nach einem Jahr immer noch Bestellungen eingehen, verstärkt nämlich dann, wenn das Folgeevent stattfindet und die Leute dann bemerken "Ach ja, da war ja noch was im letzten Jahr..." und dann auf die Bilder vom Vorjahr stoßen.
Letztlich stellt sich die Frage, was die Richterin eigentlich mit der Beantwortung dieser Fragen fürs Eilverfahren "erhofft". Insgesamt zieht sie das Eilverfahren bereits über 1,5 Monate, bisher fehlen über 1.000 Euro an Leistungen, das Konto von jcgeschaedigter ist im Minus und er ist mit den Nerven absolut am Ende. Er kann nicht mehr! Und ich kann ihm auch nicht helfen, weil ich auch nichts habe.
Kann man diesem Irrsinn nicht irgendwie Einhalt gebieten? Es geht um existenzsichernde Leistungen und nicht um irgendwelche Finanzierung von Luxusgegenständen, sondern um so "trivale Dinge" wie Lebensmittel und Mietzahlungen. Das Existenzminimum wird seit 1,5 Monaten nicht mehr sichergestellt und der Richterin fällt nichts anderes ein, als (sorry) dümmliche Fragen zu stellen, die mit dem eigentlichen Sachverhalt (Leistungskürzungen aufgrund manipulierter Prognose) längst nichts mehr zu tun haben!
UPDATE:
Erneutes Schreiben vom Sozialgericht bezüglich des Eilantrags im Briefkasten:
Zu einer Akkreditierung möchte das Gericht ungeschwärzte Informationen erhalten, die dann auch dem Jobcenter weitergereicht werden sollen.
Geschwärzt wurde die email-Adresse meines Geschäftspartners und außerdem der Name des Veranstalters. Aus der Mail geht ganz klar hervor, dass er für die Veranstaltung akkreditiert wird. Dennoch verlangt das Gericht die ungeschwärzte email und damit die Offenlegung der Person, die die Akkreditierung erteilt hat.
Was das mit dem Eilantrag zu tun haben soll, erschließt sich faktisch nicht. Denn letztlich sollte es dem Gericht furzegal sein, wie die Person heisst, die die Akkreditierung für das Event ausgestellt hat. Wichtig ist, dass es diese Akkreditierung gab und das ist eindeutig nachgewiesen. Ich halte das für datenschutzrechtlich höchst bedenklich, dass die Richterin nach diesen Daten fragt. Denn ob derjenige, der die Akkreditierung erteilt hat, Karlheinz, Rudolf oder Brigitte heisst, ist in der Sache unerheblich.
Außerdem verlangt das Gericht eine Aufschlüsselung, wie viel auf den beiden zurückliegenden Events verdient wurde.
Zum einen werden diese Daten derart explizit gar nicht erhoben, zum anderen haben diese Events bisher keine Einnahmen gebracht, da die Bilder auf dem Event angefertigt wurden und nun in der Bearbeitungs-Pipeline sind, vor Januar aufgrund der Masse und der ganzen Verzögerungen auch gar nicht online sein werden, das heisst, Rückschlüsse über Bestellungen frühestens in 6 Monaten erbracht werden können, da vorher gar keine Zahlen vorliegen.
Und selbst dann wäre das ein gigantischer Aufwand, da viele Kunden Mixbestellungen machen mit Fotos aus mehreren Events (sind ja häufig die selben Leute auf mehreren Veranstaltungen). Da bei jedem einzelnen Foto auseinanderzurechnen, in welcher Höhe für welches Event anteilig bestellt wurde, ist hochgradig aufwändig. Hinzu kommt, dass Bestellungen innerhalb der nächsten 2 Jahre gemacht werden können, denn so lange ist das Event verfügbar. Und erfahrungsgemäß ist es auch so, dass auch nach einem Jahr immer noch Bestellungen eingehen, verstärkt nämlich dann, wenn das Folgeevent stattfindet und die Leute dann bemerken "Ach ja, da war ja noch was im letzten Jahr..." und dann auf die Bilder vom Vorjahr stoßen.
Letztlich stellt sich die Frage, was die Richterin eigentlich mit der Beantwortung dieser Fragen fürs Eilverfahren "erhofft". Insgesamt zieht sie das Eilverfahren bereits über 1,5 Monate, bisher fehlen über 1.000 Euro an Leistungen, das Konto von jcgeschaedigter ist im Minus und er ist mit den Nerven absolut am Ende. Er kann nicht mehr! Und ich kann ihm auch nicht helfen, weil ich auch nichts habe.
Kann man diesem Irrsinn nicht irgendwie Einhalt gebieten? Es geht um existenzsichernde Leistungen und nicht um irgendwelche Finanzierung von Luxusgegenständen, sondern um so "trivale Dinge" wie Lebensmittel und Mietzahlungen. Das Existenzminimum wird seit 1,5 Monaten nicht mehr sichergestellt und der Richterin fällt nichts anderes ein, als (sorry) dümmliche Fragen zu stellen, die mit dem eigentlichen Sachverhalt (Leistungskürzungen aufgrund manipulierter Prognose) längst nichts mehr zu tun haben!
-
- Benutzer
- Beiträge: 154
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Wie oben schon bemerkt, bin ich so ziemlich am Ende. Ich frage mich, was die ganze Korinthenkackerei des SG eigentlich soll. Hier wird Geschiss gemacht um Sachen, die absolut unerheblich für den eigentlich Antrag auf ER sind. Arbeiten die jetzt mit dem JC zusammen, um mich in den Ruin zu treiben? Eigentlich hatte ich gehofft, nach meiner beruflichen Abwesenheit einen Beschluss des SG im Briefkasten zu haben, der mir zu meinem Recht verhilft.
Statt dessen komme ich nach 23 Uhr müde und gestresst an und muss diesen vollidiotischen Bürokratenmüll lesen. Ich hänge den Dreck mal an.
Statt dessen komme ich nach 23 Uhr müde und gestresst an und muss diesen vollidiotischen Bürokratenmüll lesen. Ich hänge den Dreck mal an.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Keine Ahnung, was man da tun kann, wenn sich ein ER-Verfahren so verzögert. Vielleicht nochmal drauf hinweisen, dass das Konto leer ist und Mietschulden drohen?
-
- Benutzer
- Beiträge: 154
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Ich habe dem SG heute geantwortet. Ich hoffe, meine Verzweiflung ist in diesem Schreiben deutlich geworden. Aber das wird die Richterin wohl nicht interessieren. Alles muss seinen bürokratischen Gang gehen und wenn dieser auch über Leichen geht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Ich
das die Richterin nun "langsam" in die Hufe kommt


Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 172
- Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Ich muss zugeben, dass ich in meinem gesamten Leben noch nie so viel Angst und Panik hatte wie es derzeit der Fall ist.
Und ich merke, dass ich nicht mehr kann. Was haben wir getan, damit wir diese Behandlung verdienen?
Was passiert, wenn wir obdachlos werden?
Und ich merke, dass ich nicht mehr kann. Was haben wir getan, damit wir diese Behandlung verdienen?
Was passiert, wenn wir obdachlos werden?
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Nur mal so als "Hintergedanke": Wenn alle Stricke reißen, die fristlose Wohnungskündigung vor der Tür steht (2 Monate Rückstand in Kürze eintreten), dann empfehle ich Insolvenzanmeldung (Regelinsolvenz), denn dann kann der Vermieter nicht wegen Mietrückstand kündigen (§ 112 InsO). Dann erneut sofort Eilantrag beim SG wg. nachgewiesener "Tasche leer" und versuchen, beim Insolvenzverwalter die Gewerbefreigabe zu erreichen.
Wichtig ist die Reihenfolge Kündigung vor Insoanmeldung ist gültig, Kündigung nach Insoanmeldung nicht.
Wichtig ist die Reihenfolge Kündigung vor Insoanmeldung ist gültig, Kündigung nach Insoanmeldung nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.