Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#151

Beitrag von Olivia »

:jojo: :jojo:
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#152

Beitrag von jcgeschaedigter »

Einen Anwalt wollte ich erst mal nicht nehmen. Kann ich auch gar nicht bezahlen.

Und im Wesentlichen sollte sich die Anzeige auf den Bescheid und dessen Inhalt beziehen. Abgerundet durch Auszüge aus dem Gesprächsprotokoll von der letzten Vorladung und ggf. das Amtsarztschreiben. Denn in diesem Fall geht der Angriff ja von der Leistungsabteilung aus. Ich denke zwar, dass da ein bestimmter Sachbearbeiter aus der Arbeitsvermittlung dahintersteckt (nicht mein derzeitiger, sondern der Ex von Knipsibunti), aber das kann man nur vermuten. Also wird die Anzeige wohl gegen Unbekannt/Leistungsteam gehen.

Als Nötigung würde ich die "Aberkennung" der Selbständigkeit nebst beruflicher Ortsabwesenheiten werten. Als Falschaussage die Behauptung, dass es eine neue Integrationsstrategie gäbe. Als Körperverletzung den Umstand, dass mir existenzsichernde Leistungen grundlos entzogen werden. Vielleicht sollte man wegen des möglichen abgesprochenen Agieren von Leistungs- und Vermittlungsteam auch von einer kriminellen vereinigung ausgehen.

So in etwa.
HarzerUrvieh
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#153

Beitrag von HarzerUrvieh »

Körperverletzung ist mMn der psychische Druck, der ausgeübt wird. Oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#154

Beitrag von jcgeschaedigter »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 09:13 Körperverletzung ist mMn der psychische Druck, der ausgeübt wird. Oder?
Zum Beispiel. Die Angst, sich nichts mehr zu essen kaufen zu können, aus der Wohnung zu fliegen etc. Und das, obwohl es ein amtsärztliches Gutachten gibt, dass ich psychisch nicht belastbar bin.
Aber auch der bloße Umstand, dass ich mir schlicht und einfach kaum noch etwas zu Essen kaufen kann, was natürlich auch Auswirkungen auf meinen körperlichen Zustand hat.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#155

Beitrag von Olivia »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 12:43 Die Angst, sich nichts mehr zu essen kaufen zu können, aus der Wohnung zu fliegen etc. Und das, obwohl es ein amtsärztliches Gutachten gibt, dass ich psychisch nicht belastbar bin.
Nach dem Sanktionsurteil dürfte so etwas nicht mehr statthaft sein. Wenn nun die Sanktionen auf 30% begrenzt worden sind, müsste es auch bei der sonstigen Mitwirkung diese Untergrenze geben.
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#156

Beitrag von jcgeschaedigter »

Leider nicht, Olivia. Denn bei mir wird ja ein "Einkommen aus Selbständigkeit" gerechnet. Dass dies nur in der blühenden Fantasie des Sachbearbeiters existiert und nur unter völligem Ignorieren meiner Prognose sowie unter Ausblendung aller Fakten, des gesunden Menschenverstandes und selbst rudimentärster betriebswirtschaftlicher Kenntnisse entsteht, lässt die Entscheidung zwar wie eine Sanktion (und zwar mehr als 100%, genauer gesagt 141% des Regelsatzes) wirken, aber es ist ja formell keine Sanktion, sondern die Anrechnung von Einkommen.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#157

Beitrag von Olivia »

Was ist mit einer direkten Verfassungsbeschwerde? Es kann doch nicht angehen, dass eine dauerhafte Existenzunterdeckung eintritt aufgrund von willkürlichen Kürzungen des Jobcenters und Verfahrensverschleppung beim Sozialgericht, die sich im Ergebnis schwerer als eine 30%-Sanktion auswirken.

Wenn weder das Eilverfahren am SG noch ein Widerspruch am JC etwas bewirkt haben:
Ausnahmsweise kann eine Verfassungsbeschwerde auch ohne Erschöpfung des Rechtswegs zugelassen werden, wenn die Rechtswegserschöpfung nicht zumutbar ist. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn die Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall zu unzumutbaren Ergebnissen führen würde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#158

Beitrag von jcgeschaedigter »

Dann müsste man zumindest abwarten, ob ER gewährt wird und ob dann bis zur gerichtlichen Klärung die volle Leistung gezahlt werden muss.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#159

Beitrag von Olivia »

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jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#160

Beitrag von jcgeschaedigter »

Hat denn noch jemand konkrete Vorschläge, wegen was die Strafanzeige erfolgsversprechend gestellt werden kann? Da ich dem Jobcenter wirklich gern eins reinwürgen möchte, wäre es ja gut, wenn man der Staatsanwaltschaft etwas Verwertbares anbieten würde und keine Wunschträume.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#161

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe die besten Chancen bei Körperverletzung, die medizinischen "Beweise" anführen und dagegen die völlig daneben liegenden verbindlichen VV des JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#162

Beitrag von jcgeschaedigter »

VV = Vermittlungsvorschläge? Habe ich vom JC im gesamten Jahr noch nicht bekommen.
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marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#163

Beitrag von marsupilami »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 00:31 Einen Anwalt wollte ich erst mal nicht nehmen. Kann ich auch gar nicht bezahlen.

Und im Wesentlichen sollte sich die Anzeige auf den Bescheid und dessen Inhalt beziehen. Abgerundet durch Auszüge aus dem Gesprächsprotokoll von der letzten Vorladung und ggf. das Amtsarztschreiben. Denn in diesem Fall geht der Angriff ja von der Leistungsabteilung aus. Ich denke zwar, dass da ein bestimmter Sachbearbeiter aus der Arbeitsvermittlung dahintersteckt (nicht mein derzeitiger, sondern der Ex von Knipsibunti), aber das kann man nur vermuten. Also wird die Anzeige wohl gegen Unbekannt/Leistungsteam gehen.

Als Nötigung würde ich die "Aberkennung" der Selbständigkeit nebst beruflicher Ortsabwesenheiten werten. Als Falschaussage die Behauptung, dass es eine neue Integrationsstrategie gäbe. Als Körperverletzung den Umstand, dass mir existenzsichernde Leistungen grundlos entzogen werden. Vielleicht sollte man wegen des möglichen abgesprochenen Agieren von Leistungs- und Vermittlungsteam auch von einer kriminellen vereinigung ausgehen.

So in etwa.
Ich grüble immer wieder, mehr als nur sowas
viewtopic.php?f=16&t=24101&start=125#p533185

aus diesem Thread "rauszukitzeln".

Für mich ist das Problem:
Es soll ja dann Deines sein - Du musst das u.U. ja auch mündlich beim Erörterungstermin oder in einer endgültigen Verhandlung vertreten, nochmal vortragen, .....
Dann soll es sich ja nicht zu "gestelzt" aber auch nicht zu emotional sein - trotzdem soll ein Staatsanwalt, ein Jurist, wirklich was damit anfangen können, sagen können: jawoll ja, ich erkenne da zwischen allen Emotionen einen wirklichen Anfangsverdacht auf eine Straftat, Amtsmißbrauch, .....

Ich kenne Dich, Deine Persönlichkeit zu wenig, um da einen vernünftigen, tragfähigen, ausbaufähigen Ansatz zu finden.
Mir zerläuft alles zwischen den Fingern.

Mir bleibt nur übrig zu sagen: leg mal vor.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#164

Beitrag von jcgeschaedigter »

marsupilami hat geschrieben: So 10. Nov 2019, 12:30 trotzdem soll ein Staatsanwalt, ein Jurist, wirklich was damit anfangen können, sagen können: jawoll ja, ich erkenne da zwischen allen Emotionen einen wirklichen Anfangsverdacht auf eine Straftat, Amtsmißbrauch, .....
Leider gibt es den Straftatbestand des Amtsmissbrauches nicht mehr. Den haben die Nazis einst aus dem Reichsstrafgesetzbuch gestrichen und unser ach so toller Rechtsstaat hat es nicht für nötig befunden, ihn da wieder einzufügen. Ziemlich gut würde noch der §353 StGB passen, aber der wird nur angewendet, wenn der Amtsträger zu seinem persönlichen Vorteil handelt.

Im Prinzip bleibt dann nur §240 StGB (Nötigung) übrig, ggf. Rechtsbeugung.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#165

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich sitze immer noch vor der Strafanzeige und weiss nicht so recht, was ich da nun reinschreiben soll.

Eigentlich will ich das Ganze am Bescheid (siehe #113) und an dessen Auswirkungen festmachen. Vor allem möchte ich dem JC auch eins reinwürgen wegen des ständigen Gelabers von wegen "auffälliges Missverhältnis", das in der Begründung der Streichungen überall vorkommt.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#166

Beitrag von Koelsch »

auffälliges Missverhältnis hat nix mit Strafrecht zu tun. Vermisch da nix.

Die Sache ist ja ohnehon "wackelig", da sind wir uns einig.
Was Du versuchen solltest, einen Aufbau hin zu bekommen
  1. Doc Ganzinweiss bestätigte am .... per Gutachten - ich bin psychisch nicht mehr belastbar. Das Gutachten vom Doc liegt dem JC vor
  2. SG bestätigte am ....., dass JC mir mehr Geld zu zahlen hat, weil falsch gerechnet wurde
  3. JC beachtet die vom SG gegebenen Vorgaben (konkret benennen) im folgenden zeitraum erneut nicht
  4. Dadurch wird mir wieder zu wenig gezahlt
  5. Die bedeutet enormen psychischen Stress für mich
  6. Das ist JC bekannt, trotzdem bauen sie den Stress auf, darin sehe ich vorsätzliche Körperverletzung
Der ganze Bereich ist alles andere als einfach, oder, wie es mein Strafrechtsprof Rüping seinerzeit so schön formulierte: "Wenn Blut fließt, ist es einfach."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#167

Beitrag von HarzerUrvieh »

5. Damit wird ernormer psychischer Druck aufgebaut. Das JC weiß das und wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen.
6. Das JC übt diesen psychischen Druck weiterhin auf, dadurch habe ich folgende körperliche Belastungen: Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, usw. Dies empfinde ich als Körperverletzung.

...vielleicht so?

Irgendwie müsste die Körperverletzung und der Vorsatz auch benannt/belegt werden, oder?

Nachtrag:
Wenn beim Sachbearbeiter Blut fließt, ging dem eine Sachbeschädigung voraus? Kleiner, schlechter Scherz am Dönertag...
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#168

Beitrag von jcgeschaedigter »

So, ich habe mal auf die Schnelle etwas zusammengeklöppelt. Muss ggf. noch etwas ausgebaut werden.

Was schicke ich da mit? Bescheid, Amtsärztliches Gutachen .... ?

@Kölsch

Punkt 2 bis 4 trifft in diesem Fall nicht zu, denn die Kosten fürs Kfz (das war der Streitpunkt im Jahre 2017) hat das JC ja anerkannt. Wohl zwangsweise, weil sie da vom SG schon auf's Maul bekommen haben. Das nicht anerkannte Darlehen im letzten BWZ, das dann nach Klage im Abschließenden Bescheid doch anerkannt wurde, war ein anderes, als das aktuelle.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von jcgeschaedigter am Do 14. Nov 2019, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
HarzerUrvieh
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#169

Beitrag von HarzerUrvieh »

Vielleicht nimmst Du deinen Namen noch aus dem öffentlichen Dokument?
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#170

Beitrag von Koelsch »

Bescheid und Gutachten mitschicken.
Ich hab von Strafrecht nicht mehr viel Ahnung, aber erwarte nicht, dass da JC Mitarbeiter jetzt mit Handschellen rausgeführt werden. Vermutlich passiert gar nix, mit etwas Glück, wird das JC angehört, und damit hast Du dann gezeigt, dass mit Dir nicht zu spaßen ist. Vielleicht ist man danach etwas vorsichtiger.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#171

Beitrag von Pegasus »

Auch wenn das JC "lügt" würde ich den Begriff Unwahrheit bevorzugen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#172

Beitrag von Koelsch »

oder noch neutraler - unrichtig
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Koelsch
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#173

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#174

Beitrag von Pegasus »

Jep oder unrichtig - ist noch besser.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#175

Beitrag von marsupilami »

Das ursprüngliche Schreiben ist gut.

Ich habe mir trotzdem erlaubt, meine Version in ein Word-Dokument zu schreiben, da ich in dem .pdf keine Änderungsvorschläge einbauen konnte.
Die Änderungen hab ich nicht extra kenntlich gemacht.
EInfach selbst vergleichen.
2019_11_14 Strafanzeige V_m.doc

"Lüge" hab ich gelassen, denn bisken scharf darf schon sein!
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