Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22265
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#126

Beitrag von Olivia »

Das ist richtig. Jedoch kann es bei Selbständigen, deren Konto komplett leer ist, bereits zu spät sein.

Ein komplett leeres Konto ist nur bei jemandem, der "zu Hause rumsitzt", das letzte Warnsignal. Nicht aber bei jemandem, der zig fortlaufende Ausgaben seiner Selbständigkeit vom Konto bezahlen muss.
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1336
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#127

Beitrag von jcgeschaedigter »

Den Text über den Kontostand habe ich nicht im SG-Schreiben. Wenn ein Kontoauszug nötig ist, werden die mir das sicher mitteilen. Bis dahin wird sich der Kontostand noch wesentlich reduziert haben, da der Steuerberater whl sein Geld haben will (Rechnung wird sicher diese Woche noch kommen) und ich auch noch weitere Zahlungsverpflichtungen habe. Mehr als 150 Euro werden wohl als Plus nicht bleiben, der Rest der Kosten kommt dann gegen Monatsende. Und zum 1.12. wird ja auch wieder Miete fällig, die ich dann nur noch durch Überziehung des Kontos begleichen kann.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22265
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#128

Beitrag von Olivia »

Im Zweifelsfall wird der Rest bar abgehoben, weil ein dringend benötigtes Medikament gekauft werden musste!
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4172
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#129

Beitrag von HarzerUrvieh »

Im Prinzip geht es hier ja um das gleiche wie bei mir, vor einigen Monaten:

viewtopic.php?f=23&t=24127&hilit=eilantrag

Kontoauszüge, Verbindlichkeiten und eventuell die Miete nicht zahlen können, hat dem SG nicht für ein Eilverfahren genügt. Ich drücke dennoch die Daumen, dass "Dein" SG vielleicht "bessere" Entscheidungen trifft.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#130

Beitrag von Knipsibunti »

Ich mische mich auch mal ein:
Tatsache ist, dass ich bei der Abgabe meiner abschließenden EKS die Rechnungsbelege von jcgeschaedigter als mein Geschäftspartner diesmal nach Rücksprache mit ihm offen gelassen habe. Das heißt, ich habe dem Jobcenter nun "offiziell" verkündet, dass jcgeschaedigter mein Geschäftspartner ist.

Das haben wir deswegen gemacht, weil das Jobcenter in meinem Fall behauptet, die Rechnungen für Fremdleistungen seien frei erfunden bzw. ich würde das Geld auf ein anderes, eigenes Konto überweisen und außerdem seien diese Fremdleistungen auch gar nicht notwendig. Um diesen Blödsinn zu umgehen, habe ich diesmal die Rechnungen diesmal nicht geschwärzt.

Die Argumentation des Jobcenters im vorläufigen Bewilligungsbescheid sind nun IDENTISCH zu meinen.
Und das urplötzlich. Während noch vor einigen Monaten bei ihm 3 abschließende Bescheide ohne Kürzungen zugesendet wurden (inkl. vollständiger Anerkennung aller Reisekosten, Fremdleistungen, KFZ-Kosten usw.), werden nun plötzlich präventiv vorläufig gleich all diese Kosten ersatzlos gestrichen. Stichwort: Rechtssicherheit?

Ansonsten die Aberkennung der Selbständigkeit an sich, die Streichung aller Betriebsausgaben, insbesondere Fremdleistungen, Reise/Übernachtungskosten sowie Fahrtkosten. Mit dem Unterschied, dass ich kein Auto habe, bei ihm das Auto trotz vorliegend eindeutiger Betriebsnutzung von über 80% (Fahrtenbuch) nun als privat eingestuft wird. Auch die Ausführungen bezüglich ÖPNV-Kosten mit Verweis auf das Sozialticket ist identisch zu meinem Fall. Ebenso die Aberkennung des Darlehens, das bei mir erst anerkannt wurde, als der Richter im Eilverfahren entschied, dass das Darlehen wohl eindeutig betrieblich und notwendig war, nachdem das Jobcenter davor monatelang fest behauptete, ein Darlehensvertrag hätte nie vorgelegen.

Wie soll man denn da bitte noch eine gesetzlich vorgeschriebene und notwendige Prognose erstellen?
Das Jobcenter missbraucht die Gesetze zu seinem Zweck.

Aber mal eine andere Frage:
Kann man gegen diesen absoluten Blödsinn denn gar nichts weiter tun? Immerhin ist das nun der zweite dokumentierte Fall, der doch sehr deutlich macht, wie rechtsmissbräuchlich diese Behörde arbeitet. Ich tue mich schwer damit, den Begriff "kriminell" an dieser Stelle nicht zu verwenden.

Mein Geschäftspartner ist aktuell massiv belastet und es fällt mir schwer, irgendwie aufmunternde Worte zu finden, weil ich ich genau in der selben Sch*** stecke. Es kann doch nicht sein, dass eine Behörde nicht nur zwei Selbständigkeiten vernichtet, sondern auch die psychische und auch letztlich körperliche Gesundheit von Menschen derart angreift. Das ist im höchsten Maße unmenschlich und unmoralisch!

Zumal bei ihm per medizinischem Gutachten bereits massive Einschränkungen festgestellt wurden. Ich war bei sei seinem Termin als Begleitung dabei, als das medizinische Gutachten ausgewertet wurde.
Zum ersten war die Sachbearbeiterin in seinem Fall zum ersten Mal absolut freundlich, was eine Kehrtwende um 180° zu ihrem vorherigen Verhalten darstellte. Zum zweiten sagte man ihm sinngemäß, er solle seine Selbständigkeit "vorerst" weiterführen und wenn sie eine Idee hätte, würde sie ihm im November bzw. Dezember 2019 einen neuen Termin zusenden. Denn das Gutachten macht eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt faktisch unmöglich.

Wird hier also nicht langsam der strafrechtliche Bereich tangiert? Denn diese Entscheidungen entbehren jedweder Logik. Das Jobcenter nutzt hier eindeutig seine Machtposition aus, durch Kürzung von Geldern entweder zur Aufgabe zu nötigen oder eben als Wahl eine durch diese Kürzungen zu erreichende Obdachlosigkeit billigend voranzutreiben. Die Behörde missbraucht ihre Position und verhält sich übergriffig gegenüber eines (zwei) faktisch wehrloser Bürger. Das ist Mobbing. In dem Zusammenhang fällt mir auch der Begriff "Hassposting" ein. Denn nichts anderes ist dieser Bescheid.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4172
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#131

Beitrag von HarzerUrvieh »

Etwas verstehe ich aber nicht.

Welchen Sinn macht es für das JC, die beiden Selbstständigkeiten zu "vernichten"? Wenn das Erfolg hatte, was dann? Zwei arbeitssuchende, welche nicht vermittelbar sind und wie zuvor Leistungen erhalten werden? Das ist doch sinnfrei, oder?

Monetär macht das für´s JC doch keinen Unterschied, oder?

Einzig die Ermittlung der Leistungshöhe wird einfacher, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#132

Beitrag von Koelsch »

Ich habe bisher 2-mal (für andere) gute Erfahrungen mit einer Beschwerde an den Petitionsausschuss gemacht. Sehr sorgfältig die "Vorkommnisse" beschreiben und belegen und, leider, recht viel Zeit mitbringen. In beiden Fällen ist JC nach dem Bescheid des Petitionsausschusses (sein "Urteil": 1-mal teilweise berechtigt, 1-mal berechtigt) wie ausgewechselt, was ggf. auch auf "ausgewechseltes" Personal zurückzuführen ist. Im "teilweise berechtigten" Fall erklärte uns der Wachmann, er habe in Begleitung des GF dafür sorgen müssen, dass Teamleiter Selbstständige sofort seine privaten Sachen packte und das Haus verließ - dauerhaft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#133

Beitrag von Knipsibunti »

Liebes HartzerUrvieh,

ich habe da eine sehr starke Vermutung:
Das Jobcenter hat hier zwei gesundheitlich angeschlagene Menschen, die seit Jahren zwecks "Freibetrag" und einigen anderen kleinen Annehmlichkeiten (zum Beispiel, dass man Wertschätzung durch seine Tätigkeit bekommt, angesehen ist und die Möglichkeit hat, aus der Gegend und Wohnung zu kommen) eine Selbständigkeit betreiben.

Das Problem an der Stelle ist jedoch der Aufwand:
Diese zwei Menschen reichen alle 6 Monate ihre EKS ein mit hunderten von Belegen, die dann ein Sachbearbeiter bearbeiten muss. Und darauf haben die, meiner Einschätzung nach, einfach kein Interesse. Für das Jobcenter wäre es also wesentlich besser, würden wir, wie andere "Hartzis" auch, zu Hause hocken und nichts tun. Dann könnte man uns alle paar Monate mit Terminen und Maßnahmen schikanieren, aber der ganze Aufwand mit der EKS fällt weg, man müsste nur noch alle 12 Monate einen Bescheid erstellen und damit wäre der Fall abgehakt.

Und das versuchen sie nun mit brachialer Gewalt durchzusetzen, weil sich jcgeschaedigter und auch ich sich von dieser ...bande nicht brechen lassen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#134

Beitrag von Koelsch »

Deine Einschätzung dürfte weitgehend richtig sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4172
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#135

Beitrag von HarzerUrvieh »

Schöne Anrede ;-)

Also, das habe ich schon vermutet und verstanden. Was passiert denn, wenn ihr euch für die Vermittlung in abhängige Beschäfftigung bereit erklärt? Geht das überhaupt, gesundheitlich?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#136

Beitrag von Knipsibunti »

Kurzum: Nein.

Das Gutachten von jcgeschaedigter ist relativ eindeutig. Ob er dazu etwas schreiben möchte, muss er selbst entscheiden.
Bei mir ist die Sachlage ähnlich. Es gibt zwar kein aktuelles Gutachten (die Daten des alten Gutachtens wurden bisher ungeklärt aus dem Jobcenter-System gelöscht), aber die Einschränkungen sind gleichwertig. Zuletzt habe ich mich auf 450-Euro-Aushilfstätigkeiten beworben und ausschließlich Absagen erhalten. Und das waren Tätigkeiten, die ich sehr gerne genommen hätte, entsprechende Anstrengungen habe ich in die Bewerbungen gesteckt.

jcgeschaedigter und ich haben für uns mit der Selbständigkeit den idealen Weg gefunden. Dass es funktioniert, zeigen die Zahlen. Obwohl wir durch ganz Europa reisen, können wir die Kosten durch die Einnahmen decken und erzielen Beide Gewinne. Wir sind zwar als Einzelunternehmer tätig, faktisch machen wir aber alles zusammen. Eine GbR wollen wir deshalb nicht gründen, weil das Jobcenter das erst recht nicht begreifen würde und zum anderen die Eigenverantwortlichkeit durchaus sinnvoll ist.

Würde das Jobcenter uns unsere Arbeit machen lassen, würden sich die Ergebnisse mit der Zeit auch sicher zum Positiven entwickeln. Ob wir unter den vorherrschenden und aktuellen Bedingungen je vollständig den Leistungsbezug verlassen können, bezweifeln wir auch, hätten jedoch Lösungsvorschläge (insbesondere nutzbringende Fort-/Weiterbildung). Andererseits wäre es schon hilfreich, wenn anrechenbares Einkommen entstehen würde. Unter den jetzigen Bedingungen ist das jedoch faktisch unerreichbar. Das Jobcenter hat bereits jetzt so viel Schaden angerichtet, dass ich in meinem Fall mindestens ein Jahr brauchen werde, um mich davon zu erholen. Psychisch wie auch finanzieller Art.
Und bei jcgeschaedigter fangen sie wohl jetzt damit an, ähnlichen Schaden anzurichten.

Hinzu kommt die Frage: Was will das Jobcenter?
Vermittelbar sind wir (entgegen der unbelegten Behauptung des Jobcenters) praktisch beide nicht. jcgeschaedigter ist über 50 mit starken Einschränkungen. Was bliebe wären förderungsfähige Tätigkeiten und Maßnahmen. Aber zu welchem Zweck? Diese kosten deutlich mehr Geld als die Duldung der Selbständigkeit und hätten einen zweifelhaften bis gar keinen Nutzen. Sein Rentenbscheid sieht so aus, dass er beim Erreichen des Rentenalters in jedem Fall in die Grundsicherung fallen wird. Bei mir ist es das Gleiche.

Fakt ist:
Eine Förderung oder Unterstützung der Selbständigkeit hat es nie gegeben. Sie wurde geduldet, das ist aber auch schon alles.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35638
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#137

Beitrag von marsupilami »

Knipsibunti hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 15:19 Das haben wir deswegen gemacht, weil das Jobcenter in meinem Fall behauptet, die Rechnungen für Fremdleistungen seien frei erfunden bzw. ich würde das Geld auf ein anderes, eigenes Konto überweisen und außerdem seien diese Fremdleistungen auch gar nicht notwendig.
Unbewiesene, böswillige Unterstellung, (Sozial-)Betrug zu begehen.

Ob eine Anzeige was bringt?

Vielleicht gar auf einem Polizei-Posten zur Anzeige bringen und auf Protokoll bestehen.
Dann ist das amtlich festgehalten, nicht so leicht unter den Teppich zu kehren und steigt dann die Leiter hoch und mündet zumindest in Unbequemlichkeiten (Staatsanwaltschaft erwünscht Stellungnahme) für JC-SB.

Bei der Staatsanwaltschaft direkt wird man möglicherweise mündlich von der Sinnlosigkeit einer solchen Anzeige überzeugt.
Signatur?
Muss das sein?
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#138

Beitrag von Knipsibunti »

Lieber Marsupilami,

das ist das Gleiche wie die Behauptung, die Reise- und Übernachtungskosten seien private Urlaube oder Weiterbildungen und ich hätte versucht, diese als betrieblich abzurechnen. Sicherlich bestünde die Möglichkeit, dumm nur dass ich zu exakt jeder einzelnen dieser "Urlaube und Weiterbildung" auch gleichzeitig tausende Fotoaufnahmen von Sportevents mitgebracht habe und deren Verkaufserlöse die Kosten locker wieder eingebracht haben, so dass davon auch andere Betriebsausgaben gedeckt werden konnten uns sogar am Ende noch kleine Gewinne übrig geblieben sind. Gleichzeitig könnte ich diverse Veranstalter oder Offizielle aus jeder dieser Veranstaltungen als Zeuge aufrufen, die dann belegen, dass ich dort gearbeitet habe. Ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen, da ich immer sauber gearbeitet habe. Parallel mache ich exakt aus diesem Grund auch die jährliche Einkommenssteuererklärung über einen Steuerberater, um genau diese hanebüchenen Vorwürfe bereits im Vorfeld zu entkräften. Genauso übrigens wie jcgeschaedigter.

Aber wen interessieren Fakten, wenn es haltlose Behauptungen gibt?

Das Gleiche versuchen sie jetzt bei jcgeschaedigter.

Sicher sind das böswillige Unterstellungen. In meinem Fall habe ich die Rechnungen nun mit Namen offengelegt, so dass unbestritten inkl. Kontoauszüge klar ist, dass im Falle der Fremdleistungen das Geld nicht an ein anderes Konto von mir gegangen ist, sondern an jcgeschaedigter. Dass die da überhaupt ohne jeden Beleg in Zweifel ziehen, macht mich bereits fassungslos.

Permanent wird mir Betrug unterstellt, ohne dass es überhaupt einen Anhaltspunkt dafür gibt, dabei sind jcgeschaedigter und ich es, die permanent betrogen werden. Und zwar völlig offensichtlich.

Tatsache ist:
Dem Jobcenter liegen sämtliche Einnahme- und Ausgabebelege inkl. lückenloser Kontoauszüge vor. Trotzdem behaupten sie solchen völlig haltlosen Blödsinn. Und ganz ehrlich, so wirklich toll finde ich die Entscheidungen des Sozialgerichts dann auch nicht. Mich wundert, dass die versammelte Richterschaft das Verhalten des Jobcenters duldet. Wieso wird da nicht von offizieller Seite jemand aktiv und schaltet Dritte (z. B. die Staatsanwaltschaft) ein? Denn selbst schriftlich ist eindeutig belegt, dass das Jobcenter lügt und betrügt und sogar mehrfach versucht hat, das Gericht übers Ohr zu hauen. Das Dumme ist, mancher Richer geht das mit, weil er dann z. B. den Sachverhalt nicht selbst prüft, sondern die Aussagen des Jobcenters übernimmt, so wie bei mir zuletzt im Eilverfahren geschehen. Da ist der Richter auch nicht darauf eingegangen, dass das Jobcenter meine Prognose manipuliert hat und erst aufgrund der Manipulation die Kürzung von Leistung erfolgt.
Wie kann sowas in einem Rechtsstaat möglich sein?

jcgeschaedigter brachte gestern auch die Staatsanwaltschaft ins Gespräch, ich habe aber so die Befürchtung, dass das irgendwo verpufft und da gar nichts passieren wird und die Justiz natürlich keine Strafbarkeit der Behörde erkennt.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#139

Beitrag von Koelsch »

Verpuffen ja, aber zumindest besteht eine Chance, dass JC von der Staatsanwaltschaft "angehört" wird = JC hört den Warnschuss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22265
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#140

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter wird sich daran stören, dass die ausgeübte Tätigkeit "nichts bringt" und die Vermittlung in SV-pflichtige Arbeit "blockiert". Das Jobcenter wird sich auch massiv an der Reisetätigkeit stören, die mit Urlaub gleichgesetzt wird. Das Jobcenter wird ausserdem annehmen, dass wenn die Selbständigkeit erst einmal aufgegeben wurde, sich der eLB in eine Tätigkeit als Packer, Lagerist, Amazon-Picker, Callcenter-Mitarbeiter, Bürohilfe oder ähnliches vermitteln lässt. Alternativ würde bis zur Rente eine wiederholte Massnahme-Teilnahme in Frage kommen. Bewerbungstraining, Styling-Tipps, Probearbeit bei einem gemeinnützigen Massnahmeträger und wieder von vorn.
Zuletzt geändert von Olivia am Mo 4. Nov 2019, 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35638
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#141

Beitrag von marsupilami »

Im örtlichen Partei-Büro von "Die Linke" auflaufen?
Signatur?
Muss das sein?
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1336
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#142

Beitrag von jcgeschaedigter »

Olivia hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 17:46 Das Jobcenter wird sich daran stören, dass die ausgeübte Tätigkeit "nichts bringt" und die Vermittlung in SV-pflichtige Arbeit "blockiert". Das Jobcenter wird sich auch massiv an der Reisetätigkeit stören, die mit Urlaub gleichgesetzt wird. Das Jobcenter wird ausserdem annehmen, dass wenn die Selbständigkeit erst einmal aufgegeben wurde, sich der eLB in eine Tätigkeit als Packer, Lagerist, Amazon-Picker, Callcenter-Mitarbeiter, Bürohilfe oder ähnliches vermitteln lässt. Alternativ würde bis zur Rente eine wiederholte Massnahme-Teilnahme in Frage kommen. Bewerbungstraining, Styling-Tipps, Probearbeit bei einem gemeinnützigen Massnahmeträger und wieder von vorn.
Die Vermittlung in SV-pflichtige Arbeit wird schon allein durch meinen gesundheitlichen Zustand blockiert. Nach dem Schriebs des Amtsarztes fällt so was wie Callcenter, Wachschutz, Empfangsdienst, Packer, Amazon-Sklave schon mal weg. Ich bin außerem Ü50, da reduziert sich alles noch mal weiter. Maßnahmen habe ich schon in der Vergangenheit abgeblockt und werde es auch wieder tun.

@marsupilami:

Vor einigen Jahren habe ich schon mal bei unserer hiesigen Bundestagsabgeordneten von der Linken versucht. Rausgekommen ist nur Blabla und heisse Luft. Kein Wunder, die regieren hier ja mit. Und wirklich in Hartzis hineinversetzen kann sich ein "Leistungsträger" eh nicht.


Bezüglich Strafanzeige bin ich ernsthaft am Überlegen.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#143

Beitrag von Peterpanik »

Ob das was bringt weiß man nicht ich habe so 8 laufen und die älteste liegt schon 4 Jahre bei denen in ähnlicher Sache.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#144

Beitrag von Koelsch »

Es kommt immer darauf an, ob man einen Anfangsverdacht sehen kann - hier im Fred seh ich den schon. Ob ein Staatsanwalt den auch sieht - muss man abwarten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1336
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#145

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich habe inzwischen ernsthaft vor, Strafanzeige zu erstatten. Da ich damit jedoch nicht wirklich Erfahrungen habe, hätte ich gern Ratschläge, auf welche Straftatbestände man sich beziehen sollte, gegen wen man den Antrag stellt etc.

Widerspruch, Antrag ER und Schreiben an Petitionsausschuss sind schon raus.
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1336
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#147

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich meine speziell diesen Fall. Was sollte man schildern, was weglassen? Auf was soll der Vorwurf lauten (Nötigung, Falschaussage, Körperverletzung ...) ?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35638
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#148

Beitrag von marsupilami »

Du / Ihr müsstet quasi div. Gesprächsprotokolle als Vorlage nehmen.

Grob skizziert

A) Nötigung
1.) Während des Termins am [Datum] tätigte Herr SB folgende Aussage:
Ich ziehe Ihnen die Hammelbeine lang, wenn Sie nicht unterschreiben.
Beleg: Gesprächs-/Gedächtnisprotokoll vom [Datum], angefertigt von [Name] am [Datum]

2.) Während des Termins am .....
Ich lasse sie vierteilen, wenn Sie diese Unterlagen nicht beibringen!
Beleg/Zeuge:


B) Falschaussage:
1.) Entgegen § Dingsbums tätigte Herr SB am [Datum] folgende Falschaussage:
Datenschutz interessiert mich einen feuchten Kehrricht.
Beleg/Zeuge:


C) Körperverletzung:
1.) Entgegen den festgestellten und dem JC vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen - belegt durch Gutachten Dr. No vom [Datum]
verlangte Herr SB von mir mich auf Stellenausschreibungen als Kläranlagentaucher (gibt es tatsächlich!!) zu bewerben.
Beleg: ärztliches Gutachten, VV mit RFB


So in der Art stelle ich mir das vor.

Was für ein Anwalt?
Ich vermute mal Strafrecht.
Wenn der Anwalt bisken einen Überblick über SGB hat, wäre das sicherlich nicht verkehrt.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#149

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35638
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#150

Beitrag von marsupilami »

OT

2-mal Kopp-Nicken bedeutet:
1-mal für die Skizzierung
1-mal für mein Wahl des Anwaltes

Oder wie darf ich das verstehen?
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“