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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 19:19
von jcgeschaedigter
Habe die Änderungsvorschläge weitestgehend übernommen.
Den Namen habe ich wohl übersehen, bin momentan ziemlich neben der Spur. Ist nun entfernt und neu hochgeladen.

So beschissen, wie es mir momentan geht (habe auch noch eine ziemlich heftige Erkältung) komme ich auch mit meiner Arbeit nicht nach. Dabei muss das Geld eigentlich gerade jetzt fließen, wo vom JC nichts mehr kommt.

Wenn keine weiteren Änderungsvorschläge kommen, werde ich das Schreiben morgen so abschicken.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 19:47
von Pegasus
Gute Besserung, drücke die Däumchen das alles gut wird.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 19:49
von Koelsch
:Daumen: :Daumen:

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 20:31
von marsupilami
Gute Besserung und :Daumen: dass das was bringt.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 21:32
von Olivia
Läuft denn das SG-Eilverfahren weiter, um den Lebensunterhalt ab Dezember weiter sicherzustellen? In einem anderen Thread lese ich, dass ab Dezember Zahlungsunfähigkeit droht.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 23:16
von jcgeschaedigter
Das Eilverfahren läuft natürlich weiter. Ich hoffe, dass bis Ende November das SG beschließt, dass mir die volle Leistung auszuzahlen ist. Ich habe auf Anforderung des SG gestern die üblichen 3monatigen Kontoauszüge sowie meine EKS Prognose eingereicht. Inklusive Hinweis auf anstehende Ausgaben für November/Dezember, die das was noch auf dem Konto ist zuzüglich der 300 Euro die mir das JC an Leistungen zubilligt, bei weitem übersteigen werden. Dank Dispo werde ich noch einen weiteren Monat überstehen können, aber der Dispo reicht nicht sehr weit.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Fr 15. Nov 2019, 15:41
von jcgeschaedigter
Ich habe jetzt mal die "kriminelle Vereinigung" entfernt. Die Verleumdung lasse ich als Vorwurf stehen. Den Textteil mit der Nötigung habe ich nochmals überarbeitet. Schriftliche Belege existieren natürlich für die Nötigung nicht, so blöd ist das JC dann doch nicht.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 18:56
von jcgeschaedigter
UPDATE

Heute kam ein Schreiben vom Sozialgericht, das bei mir fast einen Wutanfall ausgelöst hat. Ich füge es unten an.

Bitte schaut es euch an. Ich kann im Moment nichts dazu schreiben, bin viel zu aufgeregt und wütend.

Leider kann ich vor Montag nichts machen, da ich beruflich unterwegs bin.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 19:15
von Knipsibunti
Ich möchte dazu anmerken, weil es mir aufgefallen ist:
Wie auch in meinem Fall weicht das Gericht vollständig von der eigentlichen Fragestellung ab:
Jobcenter kürzt wahllos Betriebsausgaben. Die Betriebseinnahmen sind aber auf Basis der Ausgaben kalkuliert. Das heisst, wenn diese Ausgaben nicht stattfinden, finden auch die Einnahmen nicht statt.
Stattdessen wird drumherum geredet, man solle dies, das und jenes "nachweisen". Wie auch immer das funktionieren soll.

Der lapidare Hinweis des Jobcenters, man könnte doch auch auf dem lokalen Markt herumsportfotografieren, ist nicht ausreichend. Woher kommen die Einnahmen? Es wurde über Jahre hinweg ein Kundenkreis aufgebaut. Der "Wechsel" auf den lokalen Markt würde vorerst keinerlei Einnahmen bedeuten, geschweige denn Auftraggeber. Wo kommen die her? Aus welchem Hut werden die gezaubert?
Hinzu kommt die Problematik DSGVO. Ohne Erlaubnis darf generell weder abgelichtet, noch verkauft werden.

Egal.
Jedenfalls beim aktuellen Stand verliert jcgeschaedigter in 2-3 Monaten seine Wohnung, weil er die Miete nicht mehr bezahlen kann. Und das, weil das Jobcenter "großzügig" nahezu sämtliche Betriebsausgaben streicht.

Mir fällt langsam auch nichts mehr ein, erst recht nicht, wenn selbst das neutrale (!) Gericht solch absurde Formulierungen aufstellt. Wie soll man dem denn noch entgegnen? Ohne Anwalt würde ich persönlich nicht darauf antworten wollen. Aber wo einen passenden Anwalt finden, der sofort tätig wird? Denn es ist höchst dringlich in dem Fall.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 19:54
von jcgeschaedigter
Ich bin entsetzt darüber, dass sich das SG so zum Handlanger des JC macht. Ich habe einen Eilantrag auf ER gestellt und da muss doch nur geprüft werden, ob der Rechtsschutz gewährt wird, nicht ob die Klage Erfolg hat. Wie lange wollen die die Auszahlung der vollen Leistung noch hinauszögern? Bis ich endgültig pleite und obdachlos bin?

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 19:56
von Peterpanik
Ja so ähnlich geht es mir seit Jahren (2013) mit dem Jobcenter Korbach ist wie ein Kampf gegen Windmühlen,
aber nun erleben es auch andere mal und fangen an zu begreifen das man Geld nur einmal ausgeben kann, oder ...

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 20:04
von Koelsch
jcgeschaedigter hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 19:54 Ich bin entsetzt darüber, dass sich das SG so zum Handlanger des JC macht. Ich habe einen Eilantrag auf ER gestellt und da muss doch nur geprüft werden, ob der Rechtsschutz gewährt wird, nicht ob die Klage Erfolg hat. Wie lange wollen die die Auszahlung der vollen Leistung noch hinauszögern? Bis ich endgültig pleite und obdachlos bin?
Nein, da muss oberflächlich schon geprüft werden, ob der Anspruch "halbwegs berechtigt" erscheint. Und wenn dazu Unterlagen erforderlich sind, dann ist das für mich völlig normal, wenn die angefordert werden.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 20:18
von jcgeschaedigter
Aber so umfassende Unterlagen? Wieso monieren die die Kontoauszüge? Dort wurden nur datenschutzrechtliche Dinge geschwärzt, z.B: Namen. Rechnungsnummern wurden dagegen offen gelassen. Wozu brauchen die detaillierte Aufschlüsselungen der Fremdleistungen?
Auftragserteilungen etc. gibt es nicht, da ich mich zwar akkreditiere, aber nicht von den Veranstaltern gebucht werde. Und eine neue Kamera? Sorry, aber ich bin Fotograf und die letzte Kamera, die ich beruflich gekauft habe, war 2011 eine 7D. Die ist nach 8 Jahren so ausgelutscht, dass ich damit keine vernünftigen Fotos mehr machen kann. Und trotzdem soll ich die Notwendigkeit nachweisen? Wie denn? Ist es nicht an mir zu beurteilen, wann ich eine neue Kamera brauche und wann nicht? Und das von einem Richter, der sich wahrscheinlich alle 2-3 Jahre ein neues Auto kauft.

Und noch etwas: Kommt dem Richter nicht in den Sinn, dass eine Kürzung der Betriebsausgaben auch Auswirkungen auf die Betriebseinnahmen hat? Wie weltfremd sind die denn? Wenn ich aus Geldmangel nicht mehr die Veranstaltungen besuchen kann, die mir in den vergangenen Jahren Geld eingebracht haben, wo sollen denn dann die Umsätze herkommen? Geldbäumchen? Manna vom Himmel? Plötzlicher Euro-Durchfall?

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 20:22
von Koelsch
Tut mir leid, aber meine Erfahrung zeigt, wenn ein Gericht das haben will, dann bringt's wenig, mit dem Gericht über "ist das wirklich nötig und wenn ja, wozu" zu diskutieren - nicht zuletzt kommt dann beim Gericht der Gedanke auf: Der scheint ja viel Zeit zu haben.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 20:25
von jcgeschaedigter
Die Zeit muss ich ja auch aufbringen, um die ganzen Forderungen des SG zu erfüllen. Ich habe derzeit so viel Arbeit, die nun liegenbleibt, weil ich mich nicht nur gegen das JC, sondern auch gegen spinnerte Vorstellungen des SG wehren muss.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 20:34
von Koelsch
Auch das kenne ich, ein Mittel dagegen kenne ich aber leider nicht

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 20:53
von jcgeschaedigter
Ich werde auf jeden Fall Morgen früh die von Olivia empfohlenen Anwälte kontaktieren und einen Termin für nächste Woche (möglichst schon Montag) vereinbaren. Ich denke, es wird jetzt Zeit doch einen Anwalt einzuschalten.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 20:57
von Olivia
Die Aufstellung der geforderten Unterlagen für das Gericht sollte zeitnah und sehr sorgfältig erfolgen. Von der Antwort hängt ab, ob die Kosten anerkannt werden oder nicht.

Schlimmstenfalls werden die Einnahmen sonst angerechnet, aber die Ausgaben fallen durch. Hier sollte auf den Zusammenhang hingewiesen werden, dass ohne die Ausgaben auch keine Einnahmen entstanden wären.

Vorgelegt werden sollten jetzt umgehend folgende Unterlagen:
  • vollständige Kontoauszüge mit vollständigen Buchungen (es kann möglicherweise das SG gebeten werden, diesen Teil der Unterlagen nicht als Schriftsatz an das Jobcenter weiterzuleiten)
  • vollständige Belege zu den Übernachtungskosten und eine Beschreibung, warum diese notwendig waren - hier kann eine Aufstellung von Hostels, Privatzimmern und Jugendherbergen in der Nähe hilfreich sein, warum diese nicht in Anspruch genommen wurden statt Hotel
  • Erklärung, warum Reise- und Übernachtungstätigkeit für die Ausübung der Selbständigkeit notwendig ist - dazu kann eine Tätigkeitsbeschreibung und eine Kurzbeschreibung des ausgeübten Gewerbes hilfreich sein
  • sämtliche Rechnungen und Auftragserteilungen müssen nun einzeln gegenüber dem Gericht nachgewiesen werden, Daten nichtleistungsberechtigter Dritter müssen im SG-Verfahren wohl offengelegt werden
  • Kostenvoranschläge müssen vollständig offengelegt und mitgeteilt werden
  • der Zusammenhang zwischen Darlehensvertrag und Spiegelreflexkamera ist nachzuweisen, hierzu empfiehlt sich ein Nachtrag des Darlehensgebers und eine schriftliche Konkretisierung des Darlehenszwecks
  • die Notwendigkeit des Kaufs muss detailliert beschrieben und nachgewiesen werden - hierzu empfiehlt sich ein Vorher-Nachher-Vergleich mit der alten Canon 7D
  • Kaufbelege der alten Kamera sollten als Nachweis des Erwerbsdatums mit eingereicht werden
  • die alte Kamera ist sinnvollerweise in einer gesonderten Beschreibung mit ihren Funktionsstörungen und Macken aufzuführen - aus dieser Beschreibung ergibt sich dann die Notwendigkeit zu einem Kameraneukauf
  • es ist eine Erklärung zu geben, warum es anstelle der neuen Kamera nicht auch eine billigere, einfachere Kamera getan hätte - Stichwort Handyknipse statt Spiegelreflex - das Gericht hat davon keinen Plan und muss detailliert informiert werden
  • es ist sinnvollerweise ein Preisvergleich beizufügen von kurz vor dem Kaufdatum, um die kostenschonende Mittelverwendung und das sparsame Haushalten innerhalb des Sozialleistungsbezuges nachzuweisen
  • alle Fremdleistungen müssen einzeln aufgeführt, beschrieben und nachgewiesen werden, zusammen mit einer stichwortartigen Beschreibung der Notwendigkeit einer jeden bezogenen Fremdleistung
  • es ist eine Grundsatzerklärung dazu abzugeben, wieso Fremdleistungen notwendig sind und die Leistungen nicht stattdessen in Eigenregie erledigt werden konnten - hierbei muss das Gericht einen Eindruck davon gewinnen, dass selbst bei sehr schlechter bzw. nicht vorhandener Ertragslage keine Alternative zu den Fremdleistungen bestand
  • Erklärung aller durchgeführten und durchzuführenden Massnahmen gegen die schlechte Einnahmesituation inkl. Konzept zur Ertragssteigerung, sofern vorhanden - falls dieses Notfallkonzept noch nicht existiert, ist es jetzt dafür höchste Zeit!

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 21:29
von Koelsch
Sehr ausführlich, je näher Du an die Auflistung rankommst, desto besser. Ich weiß, es ist viel Arbeit, sollte aber lohnen

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 21:34
von jcgeschaedigter
Wenn ich das alles machen wollte, hätte ich die ganze nächste Woche nur damit zu tun. Und das alles, damit erst einmal ER gewährt wird? Außerdem handelt es sich um eine Prognose, also etwas, was größtenteils noch nicht passiert ist und wo ergo noch keine Belege vorliegen.
Und wenn ich mehrere Tage lang 12 Stunden arbeite, dann darf ich doch wohl in einem normalen Hotel zu üblichen Preisen nächtigen und muß nicht im Hostel mit 10 anderen in einem Schlafsaal lagern, wo mir vielleicht noch meine Kameraausrüstung geklaut wird.
Dass ein Fotograf mal eine neue Kamera braucht (nach 8 Jahren !!!) sollte eigentlich selbstverständlich sein. Schließlich knipse ich nicht mal hier und da mal ein Foto. Mein Fotoaufkommen pro Event liegt bei 20.000 bis 30.000 Fotos. Das sind im Jahr gut und gern 300.000 Fotos. Die alte 7D hatte 100.000 garantierte Auslösungen. Das heisst, ich müsste im worst case 3x im Jahr den Verschluss und ggf. auch den Spiegel wechseln. Ich weiss gar nicht mehr, wie oft ich den Verschluss schon habe wechseln lassen. Bei einer Kamera, die wahrscheinlich nicht mal mehr 100 Euro wert ist, wären das jedes Mal Kosten von 200-300 Euro.
Und dieses ganze Hinzufügen von Preisvergleichen wäre Irrsinn. Außerdem ist ein rückwirkender Preisvergleich schlecht möglich, da i.d.R. nur aktuelle Preise verglichen werden können. Zudem war zum Kaufzeitpunkt auch ein Canon Cashback von 300 Euro dabei sowie 200 Euro für die Abgabe einer alten Kamera. Ein günstigeres Angebot hätte ich nirgends gefunden.
Und warum ein professioneller Fotograf nicht mit einer Billigknipse fotopgrafiert, erschließt sich schon aus der Berufsbezeichnung. Außerdem handelt es sich um Sportveranstaltungen und nicht um Selfies für Facebook. Da bewegen sich Sportler sehr schnell und stehen nicht in der Gegend rum.

Bei den Fremdleistungen brauch es eigentlich nur die Erklärung: Teile des eingenommenen Geldes gehören mir nicht. Punkt.

Konzept zur Ertragssteigerung? Wie soll ich Erträge erzielen, wenn das JC die Möglichkein nimmt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen?

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 21:53
von Olivia
Auf Zuruf funktioniert leider gar nichts. Du wirst um die Woche Arbeit für die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen kaum drumherum kommen. Die Selbständigkeit und insbesondere die Betriebsausgaben sind besonders erklärungsbedürftig, eben weil die Tätigkeit keinen Ertrag liefert. Je weniger Ertrag die Tätigkeit bringt, umso genauer und ausführlicher muss jeder einzelne Schritt gegenüber dem Jobcenter und nun auch dem Sozialgericht offengelegt, erklärt, nachgewiesen und belegt werden.
Und wenn ich mehrere Tage lang 12 Stunden arbeite, dann darf ich doch wohl in einem normalen Hotel zu üblichen Preisen nächtigen und muß nicht im Hostel mit 10 anderen in einem Schlafsaal lagern, wo mir vielleicht noch meine Kameraausrüstung geklaut wird.
Die Antwort darauf könnte gewinnabhängig ausfallen. Bei einem Nullgewinn oder einem Gewerbeverlust lautet die Antwort vielleicht, dass ein 10-Bett-Schlafsaal ausreichend gewesen wäre, sofern in 5 km Entfernung ein Bahnhofssschliessfach für die sichere Aufbewahrung der Kameraausrüstung da gewesen wäre. Bei einem Gewinn in Höhe der Hälfte des Lebensunterhaltes wäre vielleicht eine kleine Pension angemessen gewesen, und bei stetig guter Entwicklung vielleicht auch ein Hotel, aber ohne Frühstück, wenn man sich auch belegte Brote hätte mitnehmen können. Was ich damit sagen will: wenn bei fehlendem Gewinn trotzdem Ausgaben in Form von Hotelkosten getätigt werden, dann muss ein besonders guter Grund her, warum das unvermeidbar war. Sonst entsteht auch beim Gericht möglicherweise der Eindruck, dass es sich bei ansonsten dauerhaft fehlender Gewinnperspektive um eine Art Hobby auf Kosten des Steuerzahlers handelt. Dies als Hinweis, wie die Notwendigkeit der Kosten möglicherweise beurteilt werden wird.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 21:58
von Koelsch
Deswegen sagte ich ja - je näher desto besser. Was zeitlich für Dich machbar ist, das kannst nur Du entscheiden

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:09
von Olivia
Die Zusammenstellung der Unterlagen hat oberste Priorität, da ansonsten Wohungsverlust und Hunger drohen. Wenn sich das Gericht von den Argumenten des Jobcenters überzeugen lässt, wird der Eilrechtsschutz versagt und es kann nur noch versucht werden, den ablehnenden Beschluss bzw. das ablehnende Urteil in Form einer Beschwerde beim Landessozialgericht anzugreifen. Das wird besonders schwierig. Dann brennt der Baum! (Und das zu Weihnachten.)

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:17
von jcgeschaedigter
Ich habe mit meinem Widerspruch an das JC auch alternativ eine geänderte Prognose eingereicht, bei der ich alle vom JC monierten Kosten weggelassen und bei den Einnahmen je 30 Euro im Monat eingetragen habe. Auch das wäre übrigens realistisch.
Diese geänderte Prognose muss das JC doch eigentlich annehmen. Es haben sich eben wichtige Veränderungen ergeben. Ob ich finanziell allerdings durchhalte, wenn die die 3 Monate Bearbeitungszeit ausreizen, weiß ich nicht.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:22
von Koelsch
Deswegen macht man ja Eilverfahren, weil die 3 Monate Zeit haben für den Widerspruch