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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:23
von Knipsibunti
... der dann zurückgewiesen wird (Standardverfahren).

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:31
von Koelsch
Ich hab (bisher) mit Eilverfahren recht gute Erfahrungen gemacht, hab aber gerade auch einen "Totalausfall". Hängt eben immer vom Richter ab.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:32
von jcgeschaedigter
Natürlich wird der Widerspruch zurückgewiesen. Das kann man schon aus dem Schreiben des JC ans SG herauslesen. Die neue Prognose muss das JC aber m.E. berücksichtigen, denn es hat ja selbst dafür gesorgt, dass sich wichtige Veränderungen ergeben haben.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:35
von Olivia
Das sollte aber nicht dazu führen, das aktuell laufende Eilverfahren zu vernachlässigen.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:44
von jcgeschaedigter
Ich momentan psychisch zu gar nichts mehr in der Lage. Ich hoffe, die anstehende Arbeit am Wochenende kann mich davon ablenken.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:55
von Koelsch
Da drück ich die verfügbaren Däumchen :Daumen:
ich kenne leider zu viele Beispiele, die von JC's psychisch ruiniert werden.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: So 24. Nov 2019, 18:30
von Knipsibunti
Am Dienstag wird jcgeschaedigter mit mir zu einem Rechtsanwalt gehen, Termin ist bereits vereinbart.
Zu dem, was Wampe schreibt, habe ich vorab einen mehrseitigen "Roman" verfasst, der muss dann entsprechend geschärft werden. zumindest was die Erklärung zur "Billigknipse" angeht sowie zu den Fremdleistungen. Da ich mit ihm untereinander abrechne, gibt es fein säuberlich dokumentiert jeden Monat die Rechnungen und Überweisungen, der er an mich leistet und die im umgekehrten Fall ich an ihn leiste.

Das Jobcenter kennt das auch, die wollen nur ganz plötzlich keine Kenntnis mehr davon haben, obwohl ihnen unser beider EKSen vorliegen. Das ist eben deren Versuch, Kosten nicht mehr anerkennen zu wollen, die eigentlich jedem logisch denkenden Mensch sich nach Erklärung sehr schnell erschließen sollten. Diese ausführlichen Erklärungen wurden dem Jobcenter übrigens in der Vergangenheit mindestens 10x übermittelt.

Im Übrigen wurden diese Fremdleistungen in der Vergangenheit mehrer Jahre lang stets (!) kommentarlos anerkannt. In jeder Prognose und auch in jeder abschließenden EKS. Vor einem Jahr fing es bei mir an und jetzt auch bei jcgeschaedigter, von diesen Ausgaben plötzlich keine Kenntnisse mehr zu haben. Das ist Absicht und Schikane, nichts weiter.

Dem Gericht ist nicht bekannt, dass jcgeschaedigter eine geänderte Prognose eingereicht hat.

Ich schreibe gerade für jcgeschaedigter, weil er gerade damit beschäftigt ist, die Unterlagen für den Rechtshilfeschein (er muss morgen erst einmal einen holen) und dem Anwaltstermin zusammenzustellen.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: So 24. Nov 2019, 19:30
von Koelsch
Ich drück die Däumchen, dass dann endlich mal "Zug" in die Sache kommt

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 16:06
von Knipsibunti
Gemischt.
Heute im Amtsgericht meinte die Richterin, dass für das laufende Verfahren keine Rechtshilfe gewährt werden kann, weil das Verfahren bereits läuft.
Er bekam denn och einen Beratungsschein, aber eben nur zwecks Beratung fürs außergerichtliche Widerspruchsverfahren im Jobcenter.
Tatsache ist aber, der Eilantrag muss durchkommen, sonst ist jcgeschaediger ab Dezember zahlungsunfähig, das schließt die Miete mit ein und Geld für Lebensmittel ist auch nicht vorhanden.
Und da ich genauso nur gekürzte Leistungen erhalte, kann ich ihn auch in keinster Weise unterstützen, auch nicht leihweise, da ich selbst nichts habe.
Das bedeutet, aber Dezember kann er sich keine Lebensmittel mehr leisten, die Kürzungen sind lebensbedrohlich, denn das unterstellte Einkommen ist nicht vorhanden.

Der letzte Bewilligungsabschnitt hat bei ihm mit Minus abgeschlossen, im aktuellen Bewilligungsabschnitt bewegt sich das Einkommen auch im Minus. Grund: Jobcenter. Denn weder er, noch ich kommen unserer eigentlich notwendigen Tätigkeit nur noch unzureichend nach. Wir waren auf den Events, wir haben die Bilder, wir können Sie aber nicht aufbereiten, weil wir zeitlich durch das Jobcenter gebunden sind. Und die physische Existenz geht eben vor.

Das bedeutet:
Die Situation verschärft sich zunehmend. Denn die Events sind gebucht, aufgrund Rabatten zur Kostenersparnis bei Übernachtungen bzw. Flugbuchungen sind diese auch nicht stornierbar. Mit andere Worten: Die (vom Jobcenter gestrichenen) Kosten fallen an, werden aber in der Prognose nicht berücksichtigt und Einkommen angerechnet, das nicht existent ist. Da wir wegen der Kleinunternehmergrenze bis Jahresende zusätzlich kürzer treten müssen und nicht so viele Einnahmen haben dürfen, sieht es so aus, dass im Dezember, spätestens Januar Schluss ist und auch Mietzahlungen ausfallen müssen, Stromzahlungen nicht mehr geleistet werden können und auch sonstige Fixausgaben nicht mehr getätigt werden können. Außerdem stehen bei ihm keine Mittel für Lebensmittel zur Verfügung.

Dem Jobcenter ist das trotz schriftlicher Mitteilung egal. Herr N. ignoriert dies oder beantwortet Schreiben mit platten und hohlen Phrasen und "seinen Einschätzungen", die mit der Realität nichts zu tun haben.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 17:11
von marsupilami
Mir fällt nichts mehr vernünftiges, womit ich Euch helfen könnte.

Wenn ich bei Euch in der Nähe wohnen würde, könnte man sicher über eine "Mit-Eß-Gelegenheit" reden.
Das würde der Behinderten-Mehrbedarf-Zuschlag womöglich abdecken.
Aber mehr wäre als Rentner mit aufstockender Grusi im Alter nicht drin.

Tut mir leid.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 17:20
von Koelsch
Kann man nur :beten: , dass dem Anwalt noch was einfällt.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 18:57
von Olivia
Hat der Anwalt denn verstanden, um was es geht?

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 22:34
von tigerlaw
Olivia hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 18:57 Hat der Anwalt denn verstanden, um was es geht?
Der Termin ist erst morgen!

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 15:48
von Olivia
tigerlaw hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 22:34
Olivia hat geschrieben: Mo 25. Nov 2019, 18:57 Hat der Anwalt denn verstanden, um was es geht?
Der Termin ist erst morgen!
Hoffentlich ist alles gut gegangen bei dem Anwaltstermin heute.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 18:18
von Knipsibunti
jcgeschaedigter sitzt gerade dran und überarbeitet sein Schreiben ans Sozialgericht noch einmal in einigen Details.

Die Anwältin war sehr klar und deutlich, was das Jobcenter angeht und führte auch Beispiele auf, welche Absurditäten es noch so gibt. Parallel dazu machte sie deutlich, dass gerade Herr N. ein besonderer Spezialfall ist, der auch persönlich und privat wohl sehr eindeutige Ansichten vertritt und das dann eben auch in seine Tätigkeit einbringt. Auch die zuständige Richterin meinte die Anwältin, sei ein schwieriger Fall und bereits bekannt, dass sie nicht gerade ALG-II-Empfängerfreundlich ist.

Für das laufende Klageverfahren durfte sie natürlich nicht beraten, aber sie übernimmt ab sofort das Widerspruchsverfahren und möchte gleich morgen ans Jobcenter faxen, dazu aber noch nach Urteilen suchen und sich auch die Urteile ansehen, die das Jobcenter im Bescheid aufführt.

Sie ist ganz klar der Ansicht, dass es für das Handeln des Jobcenters keine Rechtsgrundlage gibt. Auch den Eintrag im Verbis sieht sie kritisch. Ebenso machte sie gleich zu Beginn deutlich, dass es keine "Integrationsstrategie" gibt, sondern ganz im Gegenteil, der Eintrag im Verbis ganz klar schreibt, dass das Gespräch ergebnisoffen war.

Mal sehen, was passiert.

Das Antwortschreiben ans Gericht geht morgen raus. Das Widerspruchsverfahren fürs Jobcenter übernimmt nun die Anwältin.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 18:27
von marsupilami
:Daumen:

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 18:30
von Koelsch
:Daumen: :Daumen:

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 20:09
von Olivia
Der Anwältin war der JC-Sachbearbeiter bereits als schwieriger Fall bekannt?

Kennt sich die Anwältin der Schilderung nach mit selbständigen Aufstockern aus. Ist ja schon mal gut.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 19:21
von jcgeschaedigter
Das Schreiben ans SG ist heute raus. Ebenfalls heute kam ein Schreiben vom Jobcenter mit einem Termin. Ich vermute mal, dass die nun hektisch eine EGV mit "Integrationsstrategie" nachschieben wollen, nachdem sie an meinen Argumentationen an das SG sicherlich gesehen haben, dass sie in der Frage wohl ins Klo gegriffen haben.
Falls ich zum Termin erscheine (denn meine finanzielle Situation ist ja so, dass ich mir die Anfahrt eigentlich nicht leisten kann), werde ich auf keinen Fall eine EGV unterschreiben, egal was drin steht. Die geht zuerst an meine Anwältin zur Überprüfung. Ich vermute mal, die werden da das volle Mobbing-Programm auffahren.
Vielleicht ist ja bis dahin auch ein für mich postiver SG-Beschluss da. Ich hoffe es inständig, denn lange kann ich mit den Kürzungen nicht mehr leben. Inzwischen ist das Konto im Minus, Anfang Dezember wird es ein mittlerer dreistelliger Betrag sein. Das ist Neuland für mich, denn ich habe in meinem ganzen Leben, außer ein mal für ein paar Tage, ein Minus auf meinem Konto gehabt, trotz jahrelangen Leistungsbezuges.

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 20:25
von Olivia
jcgeschaedigter hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 19:21 Falls ich zum Termin erscheine (denn meine finanzielle Situation ist ja so, dass ich mir die Anfahrt eigentlich nicht leisten kann)
SgDuH,

Sie haben mir eine Einladung zu einem Termin im Jobcenter zugesendet. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

1.) Die Einladung enthält eine veraltete, d.h. nicht mehr gültige Rechtsfolgenbelehrung. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich die Rechtslage zu Sanktionen und deren Berechnung geändert. Bitte senden Sie mir daher zunächst eine Einladung mit einwandfreier Rechtsfolgenbelehrung, damit ich verstehe, welches Verhalten welche rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.

2.) Zusätzlich ist eine Vorab-Erstattung des Fahrgeldes Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Termins. Aufgrund der starken, durch sie veranlassten und verantworteten Kürzungen meiner mir zustehenden existenzsichernden Leistungen ist mein Konto im Minus. Zu einem mir zugesendeten Termin kann ich deshalb auch mangels Fahrgeld nicht erscheinen, es sei denn, Sie verauslagen mir vorab die Fahrtkosten.

Anlage: aktueller Kontoauszug mit Minus-Saldo

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 20:43
von Koelsch
:Daumenhoch:

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 21:20
von tigerlaw
Schon vor Jahren hatte "unser" JC einer Zweangseinladung ein Einwegticket für die Öffis angetackert.

==> Wenn man es nur will, könnte so auch Dein JC handeln ... :zwinker:

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 21:30
von Olivia
Also so:
SgDuH,

Sie haben mir eine Einladung zu einem Termin im Jobcenter zugesendet. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

1.) Die Einladung enthält eine veraltete, d.h. nicht mehr gültige Rechtsfolgenbelehrung. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich die Rechtslage zu Sanktionen und deren Berechnung geändert. Bitte senden Sie mir daher zunächst eine Einladung mit einwandfreier Rechtsfolgenbelehrung, damit ich verstehe, welches Verhalten welche rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Ich habe Anspruch auf eine konkrete, aktuelle, verständliche, richtige und vollständige Rechtsfolgenbelehrung.

2.) Zusätzlich ist eine Vorab-Übernahme der Fahrtkosten Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Termins. Aufgrund der starken, durch sie veranlassten und verantworteten Kürzungen meiner mir zustehenden existenzsichernden Leistungen ist mein Konto im Minus. Zu einem mir zugesendeten Termin kann ich deshalb auch mangels Fahrgeld nicht erscheinen, es sei denn, Sie verauslagen mir vorab das Fahrgeld. Sie können der Einladung auch einen Einzelfahrschein für die öffentlichen Verkehrmittel anhängen, wobei dann während des Termins zusätzlich noch die Kosten für die Rückfahrt erstattet werden müssen. Alternativ überweisen Sie mir das Geld vorab auf mein Konto.

Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein, um der Einladung Folge leisten zu können.

Anlage: aktueller Kontoauszug mit Minus-Saldo

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 21:35
von tigerlaw
:jojo: :jojo:

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 21:52
von Olivia
Die Rechtsfolgenbelehrung ist dennoch fehlerhaft, weil sie inzwischen fehlerhafte Rechenbeispiele enthält, wenn Terminsanktionen mit Pflichtverletzungssanktionen zusammentreffen.

Zu beachten wäre aber noch die Entfernung des Jobcenters von der Wohnanschrift des TE. Wenn das Jobcenter zumutbar zu Fuss erreicht werden kann, könnte es eng werden mit der Forderung nach Fahrtkostenerstattung.