
Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Schon vor Jahren hatte "unser" JC einer Zweangseinladung ein Einwegticket für die Öffis angetackert.
==> Wenn man es nur will, könnte so auch Dein JC handeln ...
==> Wenn man es nur will, könnte so auch Dein JC handeln ...

Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Also so:
SgDuH,
Sie haben mir eine Einladung zu einem Termin im Jobcenter zugesendet. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
1.) Die Einladung enthält eine veraltete, d.h. nicht mehr gültige Rechtsfolgenbelehrung. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich die Rechtslage zu Sanktionen und deren Berechnung geändert. Bitte senden Sie mir daher zunächst eine Einladung mit einwandfreier Rechtsfolgenbelehrung, damit ich verstehe, welches Verhalten welche rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Ich habe Anspruch auf eine konkrete, aktuelle, verständliche, richtige und vollständige Rechtsfolgenbelehrung.
2.) Zusätzlich ist eine Vorab-Übernahme der Fahrtkosten Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Termins. Aufgrund der starken, durch sie veranlassten und verantworteten Kürzungen meiner mir zustehenden existenzsichernden Leistungen ist mein Konto im Minus. Zu einem mir zugesendeten Termin kann ich deshalb auch mangels Fahrgeld nicht erscheinen, es sei denn, Sie verauslagen mir vorab das Fahrgeld. Sie können der Einladung auch einen Einzelfahrschein für die öffentlichen Verkehrmittel anhängen, wobei dann während des Termins zusätzlich noch die Kosten für die Rückfahrt erstattet werden müssen. Alternativ überweisen Sie mir das Geld vorab auf mein Konto.
Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein, um der Einladung Folge leisten zu können.
Anlage: aktueller Kontoauszug mit Minus-Saldo
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Die Rechtsfolgenbelehrung ist dennoch fehlerhaft, weil sie inzwischen fehlerhafte Rechenbeispiele enthält, wenn Terminsanktionen mit Pflichtverletzungssanktionen zusammentreffen.
Zu beachten wäre aber noch die Entfernung des Jobcenters von der Wohnanschrift des TE. Wenn das Jobcenter zumutbar zu Fuss erreicht werden kann, könnte es eng werden mit der Forderung nach Fahrtkostenerstattung.
Zu beachten wäre aber noch die Entfernung des Jobcenters von der Wohnanschrift des TE. Wenn das Jobcenter zumutbar zu Fuss erreicht werden kann, könnte es eng werden mit der Forderung nach Fahrtkostenerstattung.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Das kann JC-Geschädigter doch mit Google-Maps leicht herausfinden. Wenn mehr als 30 Minuten Fußweg, dann (unter Zeitaspekten!) unzumutbar!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Er ist Schwerbehindert, ich bezweifle die 30 Minuten, zumal bei dem derzeitigen Sauwetter.
Ist der einzige Existenzgrund für Milliarden Menschen nur die Befriedigung der Profitgier der Besitzenden? Oder haben diese Menschen auch ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?

Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Merkzeichen "G" gibt es erst ab GdB 50, und JC-Geschädigter hat GdB von 30.
"G" gibt es erst dann, wenn man ca 2 km in der Ebene nicht in kürzerer Zeit als ca 30 Minuten zurücklegen kann.
Ich meinte aber unter dem Aspekt, dass er damit unzumutbar an seiner Erwerbstätigkeit (nämlich Aufbereitung der Bilderausbeute) behindert wird.
"G" gibt es erst dann, wenn man ca 2 km in der Ebene nicht in kürzerer Zeit als ca 30 Minuten zurücklegen kann.
Ich meinte aber unter dem Aspekt, dass er damit unzumutbar an seiner Erwerbstätigkeit (nämlich Aufbereitung der Bilderausbeute) behindert wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Strecke ist mit dem Auto 7,5 km und 15 Minuten. Zu Fuß wären es 6,1 km und 1 Stunde, 16 Minuten. Ein wenig mehr als 30 Minuten also ...
Das Problem mit dem angehefteten Fahrschein wäre, dass mein Beistand dann selbst zahlen müsste. Vielleicht frage ich aber ohnehin meine Anwältin, ob sie mitkommt, wenn das auf den Beratungsschein noch abrechenbar ist. Ich habe ihr zumindest das Schreiben mit dem Termin geschickt.
@tigerlaw: Der mit den 30% GdB ist Knipsibunti. Ich habe keine eingetragene Behinderung.
Das Problem mit dem angehefteten Fahrschein wäre, dass mein Beistand dann selbst zahlen müsste. Vielleicht frage ich aber ohnehin meine Anwältin, ob sie mitkommt, wenn das auf den Beratungsschein noch abrechenbar ist. Ich habe ihr zumindest das Schreiben mit dem Termin geschickt.
@tigerlaw: Der mit den 30% GdB ist Knipsibunti. Ich habe keine eingetragene Behinderung.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Werden denn für Beistände die Fahrtkosten auch übernommen?
- kleinchaos
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Nein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Apropos Integrationsstrategie: Wie vereinbart sich eigentlich der Zwang, jede "zumutbare" Arbeit annehmen zu müssen, mit Artikel 12 Grundgesetz, in dem es u.a. heißt "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, ..." ? Gab es da schon Verfassungsklagen? Denn der entsprechende Paragraf im SGB ist eigentlich ein Freifahrtschein für Zwangsarbeit.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
Gutgemeinter Tip - vergiß das GG bei solchen Fragen. Bis Du da ggf. eine Entscheidung erhältst, bist Du grauhaarig (mindestens)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
UPDATE:
Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich meiner Strafanzeige kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Es ließen sich nach deren Ansicht keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat erkennen.
War ja abzusehen. Habe auch nicht mit einem Erfolg der Anzeige gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich meiner Strafanzeige kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Es ließen sich nach deren Ansicht keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat erkennen.
War ja abzusehen. Habe auch nicht mit einem Erfolg der Anzeige gerechnet.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid
War in der Tat leider zu erwarten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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