Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#801

Beitrag von Knipsibunti »

Es geht um zwei unterschiedliche Dinge.
Das eine ist der Widerspruch gegen den -> abschließenden <- Bescheid aus 03.2019 bis 08.2019.
Den Widerspruch gegen den abschließenden Bescheid habe ich vor wenigen Minuten an das Jobcenter gefaxt, morgen geht der Brief per Post raus.

Das andere ist die Klage gegen den Widerspruchsbescheid aus der -> vorläufigen <- Prognose aus 03.2019 bis 08.2019, die erst jetzt zur "gültigen" Klage wurde, nachdem das Jobcenter erst nach gut einem Jahr den Widerspruchsbescheid zugestellt hat.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#802

Beitrag von Knipsibunti »

Für das Antwortschreiben an das Gericht bezüglich des heutigen Schreibens würde ich gerne einen Anwalt beauftragen, da ich mich inzwischen etwas überfordert fühle und ich mich schwer zurückhalten muss, die Richterin nicht zu beleidigen.

Warum prognostiziere ich Betriebsausgaben?
Diese Frage kommt von einer Richterin? Verzeihung, aber hat die Dame studiert? Gibt es da nicht so etwas wie Grundlagenwissen?
Ich gebe die Kosten in der Prognose an, weil ich im Zuge meiner selbständigen Tätigkeit und der anstehenden Events diese Kosten nun einmal haben werde, da mir sonst die Erzielung von Einkommen nicht möglich ist. Ich verstehe jetzt nicht, was daran so komplex ist, dass es eine Richterin nicht zu verstehen scheint. Worüber diskutiere ich mit der Richterin eigentlich seit über 9 Monaten?

Was den anderen Teil angeht, fühle ich mich überfordert. Anscheinend ist es der Richterin ein Anliegen, die Aufgabe meiner Selbständigkeit richterlich anzuordnen? Also wenn es um meine Existenz bzw. die Vernichtung meiner Existenz geht, dann bin ich als Bürger in diesem Paragraphen-urwald überfordert.

Wäre es nicht besser zu schreiben:

"Sehr geehrte Richterin,
aufgrund Ihres Schreibens vom 31.08.2020 beantrage ich die Beiordnung eines Rechtsanwaltes und beantrage in diesem Zusammenhang Prozesskostenhilfe, da ich mich als einfacher Bürger in dieser suggestiven Fragestellung reichlich überfordert fühle."

???
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#803

Beitrag von Olivia »

Fakt ist, sowohl Jobcenter als auch Seozialgericht ärgern sich inzwischen, dass an einer aus deren Sicht erfolglosen Tätigkeit festgehalten werden soll, ohne dass "Besserungsbemühungen" deutlich gemacht werden. ALG II ist kein Ersatzeinkommen, sondern an Bedingungen zur Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit geknüpft.

Der TE sollte dem SG genau darlegen, wie die Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit künftig verringert und worin die entsprechenden Massnahmen bestehen.
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#804

Beitrag von Günter »

Und auch die Alternativen darstellen, Schwerpunkt nicht vermittlungsfähig, weil ......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#805

Beitrag von Olivia »

Richtig. Das muss künftig seinen geregelten Gang gehen. Ausbau der Selbständigkeit, gesundheitliche Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit, ggf. einige wenige Bewerbungsbemühungen. Gibt es inzwischen überhaupt eine EGV?
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#806

Beitrag von Knipsibunti »

EGV? Nein
Gesundheitszustand geklärt? Nein. Fragebogen ist aber eingereicht und liegt vor. Ebenso die Schweigepflichtsentbindung von zwei Ärzten. Die Frage ist, ob die Unterlagen meiner Erkrankungen überhaupt noch existieren nach wo vielen Jahren.
Bewerbungsbemühungen wäre ich sogar einverstanden. Es kommen eh nur Absagen dabei heraus. Aber das will das Jobcenter nicht. Die wollen nur die Aufgabe der Selbständigkeit erzwingen. Aber das diskutieren wir hier schon seit Seite 1.

PS: Gut, dass ich übrigens gerade über 6.500 Euro in die Entwicklung eines neuen und besseren Shopsystems gesteckt habe. Oder ich 6.000 Euro für ein Objektiv abgezahlt habe. Auch gut, dass das Jobcenter 1.500 Euro Kamerareparatur anerkennt und für über 400 Übersetzungsleistungen von Foto-Einwilligungserklärungen in mehreren Sprachen -> Wenn ich dann parallel meine Selbständigkeit aufgeben soll und nicht mehr zu Events reisen darf.

PPS: Man sieht übrigens gerade an der Umsatzentwicklung wunderbar, was passiert, wenn ich nicht auf Events fahre. Die Umsätze gehen seit Monaten zurück. Der Grund ist zwar Corona, im Ergebnis aber: "Das passiert, wenn Knipsi seiner Aufgabe als Fotograf nicht nachkommt und zu Hause sitzt."
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tigerlaw
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#807

Beitrag von tigerlaw »

Knipsi, Du hast Dich von den Dummdösels im JC aufs Glatteis führen lassen, Du hättest gar keinen Widerspruch mehr schreiben müssen (es sei denn, ich bin auch von den Daten verwirrt ...).

Verfahrensrechtlich ist es so:

1. JC hat im März 2019 vorläufige Bewilligung für Sommer 2019 erlassen.
2. Dagegen hast Du ER-Antrag (erfolgreich) gestellt.
3. Parallel hattest Du auch "normalen" Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt (mit dem dir noch bis vor kurzem nicht zugestellten Widerspruchsbescheid), dagegen hast Du (noch vor Ablauf des BWZ) Klage eingereicht.
4. Gericht hat darauf gedrungen, dass Dir endlich auch der fehlende Widerspruchsbescheid zugesandt worden ist, und damit wurde Deine Klage überhaupt zulässig. So schreibt es die Richterin auch zutreffend im 1. Absatz. Wohlgemerkt, bisher wurde über die vorläufige Bewilligung gestritten. Aber schon hier ist die Klage als Verpflichtungsklage unzulässig, denn sie ist seit Ablauf des BWZ auf eine Unmöglichkeit gerichtet: Das JC zu verurteilen, Dir lfd. Leistungen (nämlich mehr als bewilligt) zu zahlen. Wenn der BWZ abgelaufen ist, kann es nicht mehr dafür zahlen. Also muss man auf "Fortsetzungsfeststellungsklage" umstellen.
5. JC hat § 96 SGG übersehen!!. Denn der VA vom 28.8.20 regelt denselben Zeitraum wie der vorläufige VA vom März 2019, er ersetzt ihn also und wird automatisch Gegenstand des Klageverfahrens. Da ist ein separater Widerspruch sogar unzulässig.
6. Dein Anwalt sollte also an das Gericht schreiben:
In der o.g. Sache stelle ich den Klageantrag um und beantrage:

1. Der Bescheid des Beklagten vom xx. März 2020 in der Fassung der Bescheide über die abschließende Bewilligung und über die Erstattung vom 28.08.2020 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte wird verurteilt, bei der abschließenden Bewilligung für den Zeitraum März 2019 bis August 2019 von Einnahmen aus Selbständiger Tätigkeit in Höhe von insgesamt AAAA € und Ausgaben von insgesamt BBBB € auszugehen.


Begründung:

xxxxxx
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#808

Beitrag von Knipsibunti »

Aus dem Grund sollten Widersprüche und Klagen nur über Anwälte erfolgen.
Aber in Berlin ist das ein riesen Problem, überhaupt anwaltliche Unterstützung zu bekommen.
Der Anwalt hat leider immer noch nicht zurückgerufen. Und die Anwältin, die mich bisher vertrat, ist bis 07. September beruflich unterwegs laut Anrufbeantworter.

Den Widerspruch habe ich bereit gefaxt, aber wenn dieser ohnehin keine Wirkung entfaltet, weil es bereits ein Verfahren gibt, dann wäre das zumindest vielleicht sogar "hilfreich".

Ich wundere mich sowieso, wieso dieses Verfahren noch bei der 102. Kammer lief, die anderen Verfahren aber einer anderen Kammer zugeordnet wurden. Das Schreiben der Richterin habe ich beigefügt, die scheint jetzt nicht unbedingt neutral zu sein oder auf meiner Seite zu stehen. Ich rechne da mit nichts Gutem.
Allerdings wäre es ein starkes Stück, wenn die Anerkennung von Betriebsausgaben daran scheitert, weil die Richterin die Meinung vertritt, die Selbständigkeit müsste eingestellt werden. Denn was hat diese Ansicht (Jetzt-Zeit) mit der Vergangenheit zu tun? Aber gut, seit Richter B. am LSG im Fall jcgeschaedigter habe ich den Glauben an einen funktionierenden Rechtsstaat verloren. Sorry, es ist aber leider so.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#809

Beitrag von Olivia »

Mir scheint, dass der Vorgang der Gewinnermittlung und die Arbeitsvermittlung voneinander "entflochten" werden sollten. Die Vermittlung in Arbeit ist vom Jobcenter zu trennen von der Bearbeitung der EKS. Beides wird hier durcheinander geworfen. Durch Kürzungen soll die Aufgabe der Selbstänigkeit herbeigeführt werden, damit der TE massnahmefähig wird. Zudem scheint mir die Vermittlungsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur bedingt möglich. DIe gesundheitliche Vermittlungsfähigkeit ist auch noch nicht jobcenterseitig geklärt worden.

Ohne EGV fehlt es darüber hinaus an einer Integrationsstrategie. In einer EGV müssten die Rechte und Pflichten des TE zum Ausbau der Selbständigkeit und ggf. zur Vermittlung in Arbeit niedergelegt werden. Dem vorangehen muss eine Potentialanalyse. Die Beendigung einer Tätigkeit kann darüber hinaus nicht einfach so von einem Sachbearbeiter gefordert werden, der sich an der Tätigkeit stört. Eine Beendigung ist lt. Gesetz nur dann möglich, wenn eine besser bezahlte andere Tätigkeit zur Verfügung stehen würde. Schon gar nicht kann das Jobcenter Forderungen erheben, wenn ein Rechtsanwalt und demnächst wahrscheinlich auch ein Verfahren an einem Petitionsausschuss zu dem Ergebnis kommt, dass die internen Abläufe des Jobcenters nicht in Ordnung sind, sondern Unterlagen an den TE nicht versendet worden sind.

Es gibt also mehrere Mängel, unter denen die fehlende Integrationsstrategie und die fehlende EGV zur Herangehensweise an die weitere berufliche Entwicklung am schwersten wiegt. Hierzu müsste zunächst eine EGV auf Augenhöhe verhandelt werden, und wenn das nicht gelingt, dann ein Verwaltungsakt, gegen den dann wiederum der Rechtsweg gegeben wäre.
HarzerUrvieh
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#810

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsibunti hat geschrieben: Do 3. Sep 2020, 00:26 ...
Aber gut, seit Richter B. am LSG im Fall jcgeschaedigter habe ich den Glauben an einen funktionierenden Rechtsstaat verloren.
...
Das sehe ich anders. Hättet ihr diesen Glauben verloren, dann würdet ihr euch nicht mit den Mitteln des "Rechtstaates" zur Wehr setzen. ;-)
Ihr glaubt ganz sicher noch daran. Vielleicht seit ihr aber enttäuscht, desilusioniert o.ä. (zu Recht, übrigens).

Kopfhoch, Brust raus!
Ihr seit in der Lage euch Unterstützung zu holen (z.B. hier im Forum) und auch Unterstützung einzufordern (z.B. per PKH bzw. RA). Ihr könnt euch ausdrücken und kommunizieren. Ihr seit länger in dem Geschäft als die meisten SBs es aushalten, und ihr seit immer noch da.

Ok, gerade habt ihr ein Tief. Das haben zig andere auch, da die Coronageschichte zusätzlich an allen Nerven zerrt. Das macht alle kirre, agro und destruktiver als sonst. Da fuxt ihr euch rein und durch, und dann wird das auch wieder einfacher.

In den nächsten Tagen starten die ersten internationalen Fußball-Wettkämpfe. Da wird es nicht mehr ewig dauern, bis auch eure Veranstaltungen wieder anlaufen. Vielleicht kleiner, vielleicht schwimmen mit Mundschutz? usw.
Aber, es wird weiter gehen! Und ihr werdet dabei sein!
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#811

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
So gut hätte ich nie eine positive Motivation formulieren können.

Ernsthaft!
Signatur?
Muss das sein?
jcgeschaedigter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#812

Beitrag von jcgeschaedigter »

Wir setzen uns mit dem Mitteln des Rechtsstaates zur Wehr, TROTZ des verlorenen Glaubens ... es bleibt einem ja auch nichts anderes übrig, außer man möchte aufgeben und sich umfassend der Willkür des Jobcenters ausliefern, d.h. sich von Massnahme zu Massnahme schubsen zu lassen, ohne dass etwas Zielführendes herauskommt.

Und mit den möglicherweise kommenden Veranstaltungen ist es wie Fischen im Trüben. Ja, es könnte im November etwas stattfinden, aber es könnte auch alles wieder abgesagt werden. Und ob im nächsten Jahr irgendwann wieder ein wenig Normalität einzieht, kann niemand sagen.

Wenn dann auch noch eine Richterin schreibt, dass sie ggf. die Selbständigkeit von Amts wegen beenden will, dann ist das keine Motivation, sondern eher Ursache für einen Depressionsschub.
Schon mehrere Anwälte haben bestätigt, dass die Richter am hiesigen SG ein Trauerspiel sind, seit man die Zahl hier aufgestockt hat und wohl jeder Richter werden konnte, der mal irgendwann Jura studiert hat. Die Richter in früheren Zeiten hatten zumindest noch teilweise soziale Kompetenz, inzwischen überwiegen wohl die Dünnbrettbohrer, die das Verfahren so einfach wie möglich beenden wollen und zumeist dem Jobcenter recht geben.
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#813

Beitrag von Günter »

Sehr geehrte frau hohes Gericht,

ich habe gegen keinerlei gewerbe-, straf- oder zivilrechtlichen Auflagen oder Gesetze verstoßen. Bitte benennen sie mir die rechtlichen Grundlagen, die das Sozialgericht ermächtigen eine Gewerbeuntersagung von Amts wegen zu verhängen. Gilt für ALG II Empfänger nicht mehr die grundgesetzlich garantierte Berufs- und Gewerbefreiheit? Bin ich Bürger zweiter Klasse?

Mit untertänigsten Grüßen und der Bitte ihre Füße küssen zu dürfen.


Sowas hätten die mal mit mir machen sollen, wäre lustig geworden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#814

Beitrag von Knipsibunti »

Ähnliche Gedanken hatte ich auch bereits, Günter. Aber da wären wir wieder am Anfangssatz von #859
Das Auftreten der Richterin zeigt mir, dass ich dieses Antwortschreiben nicht selbst formulieren möchte, sondern PKH beantragen und das Verfahren ab sofort über einen Anwalt führen möchte, da ich mich sonst in meinen grundlegenden Rechten verletzt sehe. Ich bin kein Jurist und es scheint, als würden meine Briefe ans Gericht zum Anlass genommen, mich vorzuführen und mich meiner Rechte von oben herab zu berauben.

Was haltet ihr von dem Vorschlag?

"Sehr geehrte Richterin,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.08.2020.
Da mich Ihr Schreiben unmittelbar in meiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter auf Ihre Fragestellungen eingehen. Ich bin kein Jurist und habe auch keinerlei juristische Erfahrungen.

Ich beantrage PKH sowie die Beiordnung des Rechtsanwaltes ....

Mit freundlichen Grüßen"
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#815

Beitrag von Olivia »

Mit dem Brief ergreift die Richterin schon jetzt für das Jobcenter Partei. Ein unvoreingenommenes Verfahren ist so nicht mehr möglich.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#816

Beitrag von Koelsch »

PKH-Antrag ist völlig ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#817

Beitrag von Knipsibunti »

PKH-Antrag ist gestellt und per Fax ans Gericht gesendet.

Olivia, ich gebe Dir völlig recht. Aber ich möchte mich dazu gegenüber dem Gericht nicht äußern. Denn wenn ich das mache, dann rümpft das Gericht doch die Nase und fragt: "Wer sind SIE denn, dass Sie solch einen Vorwurf aufbringen?".
Daher der Antrag auf PKH und die Beiordnung anwaltlicher, professioneller Unterstützung. Ich hätte ja gerne tigerlaw gefragt, das Doofe ist, dass die Anwälte, die der Verein Sanktionsfrei empfohlen hatte, bereits damit betraut sind. Leider ist die telefonische Erreichbarkeit eine Katastrophe. Ich hab in den letzten Tagen bestimmt 4x auf den AB gesprochen und um Rückruf gebeten, außerdem die Unterlagen vorab schon per Mail zugeschickt.

Einmal hatte der Anwalt zwar versucht zurückzurufen, aber das war genau die halbe Stunde am Tag, in der ich zum Einkaufen draussen bin :grimmig:
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#818

Beitrag von Olivia »

Mandat überleiten?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#819

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsibunti hat geschrieben: Do 3. Sep 2020, 15:06 ...
Aber ich möchte mich dazu gegenüber dem Gericht nicht äußern. Denn wenn ich das mache, dann rümpft das Gericht doch die Nase und fragt: "Wer sind SIE denn, dass Sie solch einen Vorwurf aufbringen?".
...
Das nimmt dem Gericht die Chance, sich dazu zu äußern und Dich vom Gegenteil zu überzeugen. Und es ist eine auf Vermutungen basierende Vorverurteilung des Gerichts. Also das gleiche in grün...

Bestätigt Dich das Gericht und fragt: "Wer sind SIE denn?", dann kann man ja ruhig antworten, wer man ist. ;-)
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#820

Beitrag von Knipsibunti »

Das Schreiben ist schon sehr eindeutig in eine Richtung... Was ist an meiner Aussage vorverurteilend? Die Vorverurteilung steht bereits im Schreiben des Sozialgerichts an mich.
Ich kann Dir sagen, was Sache ist:
Das Jobcenter hat die manipulierten Akten ans Gericht geschickt, darin steht:
"Sofort perfekt und binnen kürzester Zeit sozialversicherungspflichtig vermittelbar. Top Kandidat. 3 von 3 Bienchen."
Das wäre nicht das erste Mal, diese frei erfundene Interpretation basiert auf Manipulation meiner Akte und wird gerne vom Jobcenter "herumgereicht". Diese Manipulation nahm 2018 Herr R. vor, der mir damals freudig die Botschaft verkündete, er wird alles daran setzen, meiner "sogenannten Selbständigkeit" ein Ende zu setzen. Und seitdem steht das so in den Akten.

Wie soll ich als Bürger nun dagegen vorgehen, wenn ich keinerlei Unterstützung bekomme? Ich kämpfe faktisch gegen die Bundesrepublik Deutschland, ein sehr ungleiches Duell. Und wir alle wissen: Akten lügen nie und sind garantiert unverfälscht.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#821

Beitrag von HarzerUrvieh »

Was an Deiner "Haltung" vorverurteilend ist?

Du unterstellst dem Gericht, dass deren Schreiben genau so gemeint ist, wie Du es verstanden hast. Ob dies so ist, kannst Du aber nicht wissen.

Frag doch einfach mal nach. Beschreibe dem Gericht, wie Du deren Schreiben verstanden hast und wie Du dich danach fühlst.
Das Gericht erhällt dadurch eine Chance, eventuelle Missverständnisse auszuräumen.

Sollte es Problem bzgl. Stolz geben, dann sieh es mal aus der Perspektive: Wer ist schon in der Lage, einem Gericht Chancen zu geben? ;-)

Wer fragt führt und Flexibilität ist doch eine Stärke von uns Soloselbständigen ;-)
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#822

Beitrag von Knipsibunti »

Ich bitte mal um eure Meinung dazu:
Das Gericht fragte an, warum ich Reisekosten prognostiziert habe. Eigentlich beinhaltet das die Frage, warum ich überhaupt zu Events reise, wenn es doch offensichtlich "nichts bringt".

Das Problem, das wir haben, dass unser Onlineshop eine Aufschlüsselung nach Events bei den verkauften Fotos nicht zulässt.
Was allerdings geht:
Jede Bestellung einzeln durchgehen und bei jedem einzelnen verkauften Foto (und das sind tausende) den Dateinamen als Grundlage zu nutzen, von welchem Event das jeweilige verkaufte Bild stammt.

Aktuell ist es so, dass PayPal über 90% aller Bezahlvorgänge ausmacht. PayPal macht aber jcgeschaedigter, weil ich kein PayPal-Konto habe und man auch pro Gewerbe nur ein PayPal-Geschäftskonto nutzen darf. Demnach gehen nahezu alle Einnahmen an jcgeschaediger. Nur Überweisungs-Bestellungen gehen auf mein Geschäftskonto, das waren zuletzt (August 2020) 0,00 Euro.

Das ist dann auch der Punkt Fremdleistungen bei ihm und bei mir:
Am Anfang des neuen Monats rechnen wir gegenseitig ab. Er bekommt 50% der Überweisungsbestellungen, ich stelle ihm 50% der PayPal-Einnahmen in Rechnung. Sei eh und je gilt: Gemeinsame Kosten werden hälftig geteilt. Gemeinsame Einnahmen werden hälftig geteilt.

Soweit so einfach und für jeden verständlich (denke ich). Außer natürlich seit 2018 für das Jobcenter. Davor haben sie es auch akzeptiert.

Nun ist es aber so, dass ich grundlegend keine Übersicht darüber habe, wie sich die Einnahmen zusammensetzen. Ich bekomme "50% der Einnahmen Juli 2020". Mehr geht aus den Rechnungen nicht hervor.

Nun sitzt jcgeschaedigter derzeit da und versucht, jedes einzelne Bild nachzuvollziehen und zusammenzurechnen, welches Event nun exakt wie viel Geld eingebracht hat. Das ist eine Arbeit für viele Tage, wenn nicht gar Wochen. Für uns selbst haben wir den Aufwand nie betrieben, denn über den Kopf gepeilt wissen wir, wo wir mit Gewinn aus der Veranstaltung gehen und wo nicht. Die Zahlen geben uns recht, wir haben stets Gewinne, wenn auch kleine Gewinne.

Da diese Einnahmen aus Bildverkäufen nicht nur die Reise- und Fahrtkosten decken, sondern auch alle anderen Kosten und trotzdem ein Gewinn für mich und jcgeschaedigter übrig bleibt, ist es schon sehr deutlich, dass die Veranstaltungen allesamt eine positive Bilanz ausweisen. Ich fahre doch nicht 1.000 Kilometer bis nach Österreich, um dann am Ende draufzuzahlen. Für wie doof hält mich das Jobcenter eigentlich? Und was glaubt das Jobcenter, woraus ich das jemals finanzieren könnte, wenn es so wäre? Alleine die Vorstellung ist absurd.

Aber:
Ist es denn sinnvoll, diese detaillierte Aufschlüsselung überhaupt zu machen? Dann könnten wir sogar centgenau nachweisen, wieviel Umsatz pro Event erzielt wurde. Oder ist das nicht eigentlich schon ein viel zu tiefer Einblick, der mit der Berechnung von Leistungen zum Lebensunterhalt weit übers Ziel hinausschießt?

Fakt ist, das jcgeschaedigter schon einige Tage dran sitzt, dass so gut wie jedes Event nach Abzug aller eventbezogenen Kosten bereits im Plus ist. Einige Events (gerade die Auslandsevents) stechen sogar regelmäßig heraus. Bei einem Event im Ausland haben wir ca. 1.200 Euro ausgegeben (Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegung), aber über 2 Jahre über 5.000 Euro Umsatz erzielt. Beides muss durch zwei geteilt werden, demnach 600 Euro Kosten zu 2.500 Euro Einnahmen.
Ich denke, das sollte ausreichend "gewinnorientiert" sein.


Nur:
Soll man wirklich so massiv ins Detail gehen?

Tatsache ist auch:
jcgeschaedigter macht aktuell die Arbeit ausschließlich für mich!
Denn ich habe in seine Rechnungsvorgänge keinen Einblick.
Ich bekomme nur einmal im Monat die Zahl "PayPal Einnahmen Vormonat XYZ Euro. Bitte Rechnung über 50% davon."
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#823

Beitrag von Knipsibunti »

Ich weiß, dass es das in großen Firmen gibt. Wir sind aber zwei Einzelwurschtler, die miteinander kooperieren.
Zeit ist begrenzt und wir müssen eben auch zusehen, wie wir die verfügbare Zeit vernünftig gestalten und nutzen.
Ich bin sogar eher gegensätzlich überrascht. Dass vor allem die Auslandsevents profitabel sind, wusste ich vorher. Denn seit wir angefangen haben, international tätig zu werden, haben sich die Umsätze vervierfacht. Aber was ich nicht wusste, dass es so deutlich höhere Einnahmen sind im Vergleich mit den Inlands-Events. Das lässt die kleineren nationalen Events in einem noch schlechteren Licht darstellen. Die haben zwar kaum Kosten, bringen aber eben auch nur wenig. Wenn also das Jobcenter argumentiert "Nur Wohnbereich", gehen die Events auf 0 und die weiteren Betriebskosten können nicht mehr gedeckt werden.

Die Frage ist nur:
Juckt es das Sozialgericht?
Mir scheint fast so, wenn man nicht explizit bei kundigen Richtern landet, hat man eher schlechte Karten. Es kann aber auch nicht sein, dass Rechtsprechung zum Glücksspiel verkommt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#824

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du Glück hast, dann triffst Du beim SG auf einen Richter, der sich in die Selbstständigenproblematik rein arbeiten möchte, dürfte aber nicht der Regelfall sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#825

Beitrag von Olivia »

Die Kalkulation muss dahin führen, dass die Events über kurz oder lang einen nicht unwesentlichen Anteil eurer Lebenshaltungskosten mit fianzieren. Dann ist das JC zufrieden und das SG auch.
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