Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#101

Beitrag von marsupilami »

Und Du siehst Dich außerstande, mal in der Nachbarschaft rumzufragen: halbwegs vernünftiger Allgemeinarzt in der Nähe?
Dort anrufen, für morgen Termin machen, Krankmeldung wg. [lass' Dir was Vernünftiges einfallen, wenn Du nicht direkt krank bist] erbitten.

Burn-out - Du fühlst Dich überfordert, weil einerseits Aufträge abarbeiten, neue Aufträge müssen ebenfalls erfüllt werden und nun stellt das JC Forderungen, die für Dich keinen Sinn machen und Dich außerdem zeitlich und finanziell in Bedrängnis bringen.

Panik-Attacken: zu viele neue Leute bei der Maßnahme, ....

Psychiatrischer Notdienst in der Nähe?
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Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#102

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 10:44 ... wenn ich denn einen Hausarzt hätte. Ich war seit gut 10 Jahren nicht mehr bei einem Arzt, nachdem meine damalige Hausärztin in Rente gegangen ist.
http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=23922
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#103

Beitrag von marsupilami »

Zur Klarstellung:
Ich will Knipsibunti nicht in die Klapse einweisen (lassen) aber eine AU von solch einem Notdienst hat möglicherweise ein anderes "Gewicht" als eine von einem gewöhnlichen Wald-, Wiesen- oder Hausarzt.


Latürnich kann man die Diagnose auf dem Teil für den AG bzw. JC nicht erkennen, aber der Name der Praxis steht schon drauf!
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#104

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#105

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 10:21 die Gegenpartei erhält [auch bei Antrag auf eine einstweilige Anordnung] erst einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme
Ist das relativ neu? Habe das hier gefunden: https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 83478.html
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#106

Beitrag von Koelsch »

Nein, das ist völlig normal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#107

Beitrag von Knipsibunti »

Update:
Heute hatte ich 4 Schreiben vom Sozialgericht im Briefkasten. Davon 3 per förmlicher Zustellung.
Die 3 Schreiben beziehen sich auf 3 unterschiedliche Untätigkeitsklagen, da das Jobcenter in drei unterschiedlichen Zeiträumen jeweils keinen abschließenden Bescheid trotz vorliegender Unterlagen erstellte. Die Schreiben sind inhaltsgleich: Der Richter möchte meiner Klage stattgeben, da das Jobcenter in jedem dieser Zeiträume über 2 Jahre Zeit hatte, Unterlagen anzufordern. Die Notwendigkeit der Einreichung weiterer Unterlagen sieht das Gericht als nicht gegeben. Ich solle zustimmen, wenn ich damit einverstanden bin, dass aufgrund des Sachverhalts kein mündlicher Vorsprachetermin stattfindet.

Meine Antwort hier ist kurz und knapp: Ich bin damit einverstanden, aufgrund des Sachverhalts halte ich auch von meiner Seite einen mündlichen Vorsprachetermin für nicht notwendig. Das sind dann bereits Beschluss Nummer Zwei, Drei und Vier in 2019, die gegen das Jobcenter entschieden wurden.

Update 2:
Einladung zum Jobcenter.
Interessanterweise sind mein Geschäftspartner und ich zur gleichen Zeit am gleichen Tag im Jobcenter eingeladen. Dadurch soll natürlich verhindert werden, dass wir uns gegenseitig Beistand leisten. Kann man was dagegen tun? Vermutlich wohl nicht. Problem ist, dass weder er, noch ich, jemand anderes kennen, der als Beistand auftreten könnte.

Reicht es, körperlich anwesend zu sein? Das heisst, beim Termin zu erscheinen, sich hinzusetzen, zu schweigen und nach Terminende wieder zu gehen? Gut, bei mir will er das Ergebnis meiner "Bewerbungsbemühungen" sehen. Die bisher 2 Absagen der 5 Zwangsbewerbungen kann ich ihm gerne wortlos vor den Latz knallen.

Update 3:
Ich überlege, am Montag um 8 Uhr bei der Maßnahme aufzuschlagen, denen dort die Situation zu erklären und sagen, dass gegen die Maßnahme bereits ein Eilverfahren und Aufschiebende Wirkung beantragt wurde, außerdem Widerspruch eingelegt wurde und daher auf Verständnis hoffe, dass wir die Maßnahme zumindest bis zu einer Entscheidung "ruhen" lassen. Wäre das eine Option? Zumindest habe ich dann vor dem Sozialgericht eine Argumentation gegen eine mögliche Sanktion, dass ich durchaus gewillt war, eine Lösung zu finden, sich aber im schlimmsten Fall die Gegenpartei "sperrte".
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#108

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 16:57 Update:
Heute hatte ich 4 Schreiben vom Sozialgericht im Briefkasten. Davon 3 per förmlicher Zustellung. Die Schreiben sind inhaltsgleich: Der Richter möchte meiner Klage stattgeben, da das Jobcenter in jedem dieser Zeiträume über 2 Jahre Zeit hatte, Unterlagen anzufordern. Die Notwendigkeit der Einreichung weiterer Unterlagen sieht das Gericht als nicht gegeben. Ich solle zustimmen, wenn ich damit einverstanden bin, dass aufgrund des Sachverhalts kein mündlicher Vorsprachetermin stattfindet.
Sind aus der Erledigung dieser aEKS Nachzahlungen zu Deinen Gunsten zu erwarten? Das wäre gut, besonders in der jetzigen Situation.

Update 2:
Einladung zum Jobcenter.
Interessanterweise sind mein Geschäftspartner und ich zur gleichen Zeit am gleichen Tag im Jobcenter eingeladen.
Handelt es sich möglicherweise um einen Gruppentermin, bei dem ihr beide gleichzeitig beim gleichen Sachbearbeiter anwesend sein werdet? Ihr seid doch ein gemeinsames Unternehmen.
Update 3:
Ich überlege, am Montag um 8 Uhr bei der Maßnahme aufzuschlagen, denen dort die Situation zu erklären und sagen, dass gegen die Maßnahme bereits ein Eilverfahren und Aufschiebende Wirkung beantragt wurde, außerdem Widerspruch eingelegt wurde und daher auf Verständnis hoffe, dass wir die Maßnahme zumindest bis zu einer Entscheidung "ruhen" lassen. Wäre das eine Option? Zumindest habe ich dann vor dem Sozialgericht eine Argumentation gegen eine mögliche Sanktion, dass ich durchaus gewillt war, eine Lösung zu finden, sich aber im schlimmsten Fall die Gegenpartei "sperrte".
Und zusätzlich morgen beim Sozialgericht vorbeifahren. Die Rechtsantragstelle soll beim Richter nachfragen, wie Du Dich verhalten sollst, da das Eilverfahren stockt und leider stehengeblieben ist. Du wüsstest nicht mehr weiter.

Im Falle einer Sanktion kannst Du dann sagen, dass Du a) beim Sozialgericht warst und Dir niemand weiterhelfen konnte und b) zusätzlich beim Massnahmeträger vor Ort warst und das Dilemma erklären wolltest, aber niemand hat hingehört. Danach warst Du vollständig verwirrt und wusstest endgültig nicht mehr weiter. Daraus kann dann aber auch keine Sanktion entstehen!
Sollte eine Rechtssache länger bei Gericht liegen, so hilft zunächst höfliches Nachfragen zum Bearbeitungsstand. Wenn das nicht fruchtet, kann eine Beschwerde beim Präsidenten des zuständigen Gerichts meistens den Vorgang den nötigen "drive" geben.

https://www.juraforum.de/forum/t/wie-la ... rn.485324/
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#109

Beitrag von Knipsibunti »

aEKS-Nachzahlungen:
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Ich glaube sogar, dass ich zwei Zeiträumen noch geringe Beiträge erstatten muss, da ich über der "Freigrenze" von 600 Euro/Bewilligungsabschnitt lag.

Gruppentermin:
Nein. Definitiv nicht. Es sind zwei unterschiedliche Sachbearbeiter und zwei unterschiedliche Räume. Beide Termine sind jedoch am selben Tag zur selben Uhrzeit. Mein Geschäftspartner wurde vor gut zwei Wochen schriftlich zu dem Termin eingeladen, meine Einladung kam heute. Ein Zufall ist das definitiv nicht, sondern ein weiterer Winkelzug meines Sachbearbeiters, einen Beistand zu unterdrücken.
Hinzu kommt, dass die Termine im selben Vermittlungsteam, aber bei unterschiedlichen Sachbearbeitern stattfinden.

Freitag zum Sozialgericht:
Den Vorschlag finde ich gut. So werde ich es machen. Dann bleibt die Arbeit zwar wieder liegen, aber dann habe ich noch ein Argument mehr in der Hand im Falle eines Sanktionsversuchs. Meinem Telefonanruf habe ich heute nochmal ein Fax hinterher geschickt und erneut auf die Dringlichkeit unter Einbeziehung der weiteren Argumentation aus dem Forum hingewiesen.

Der zuständige Justizangestellte der Kammer im Sozialgericht teilte mir mit, dass mein Schreiben vom 01.08.2019 erst am 07.08.2019 eingegangen ist. Das halte ich zwar für falsch, aber dagegen wird man kaum etwas sagen können. Generell sind die Postlaufzeiten im Sozialgericht Berlin sehr merkwürdig. So erhielt ich heute (08.08.2019) ein Schreiben vom Sozialgericht, datiert auf den 22.07.2019.
Und auch die drei förmlichen Zustellungen, die ich heute am 08.08.2019 erhielt, tragen als Datum den 26.07.2019.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#110

Beitrag von Olivia »

Vielleicht nimmst Du folgendes vorbereitetes Schreiben mit und gibst es vor Ort ab?
Sehr geehrtes Sozialgericht,

bezüglich meiner Eilklage gegen die Teilnahme an der Massnahme ............... bitte ich dringend darum, bis zum kommenden Montag, 12.08.2019, eine richterliche Eilentscheidung zu treffen. Bitte rufen Sie mich an und teilen mir das Ergebnis mit, d.h. ob ich an der Massnahme teilnehmen muss oder nicht. Der normale Postweg wäre zu langsam. Sie erreichen mich unter Tel. Handy ...................
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#111

Beitrag von Günter »

Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom .... Aktenzeichen noch unbekannt wird wie folgt erweitet.

Die "Aufschiebende Wirkung" wird beantragt.

Begründung. Ich habe für langjährige Stammkunden langfristige Terminarbeiten abzuarbeiten. Mir drohen Schadensersatzansprüche und Auftragsverlust und damit zusammenhängend die Insolvenz. Das habe ich dem SB Herrn ..... des JobCenters mündlich erläutert. Nach seiner mündlichen Ansage hat meine Selbstständigkeit keinerlei Existenzberechtigung, daher soll ich mittels Sanktionsandrohung zur Teilnahme an einer für mich sinnlosen Maßnahme gezwungen werden, um meine Umsätze und Kundenbindung zu zerstören.

Diese Handlungen sind mM nach gesetzwidrig.

Um Eilentscheidung wird gebeten, ich kann aus den o.g. Gründen die Maßnahme am Montag nicht antreten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#112

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#113

Beitrag von Knipsibunti »

Danke Günter und Olivia.
So werde ich das morgen machen. :Daumenhoch: :Daumenhoch:
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#114

Beitrag von kleinchaos »

Ich drück die Daumen, dass du den Geiger als Richter bekommst
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#115

Beitrag von Olivia »

Ich drücke auch die Daumen. Für die Selbständigkeit, für die Annullierung der Massnahme, für mehr Kunden und mehr Gewinn.

:Daumen: :Daumen:
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#116

Beitrag von Günter »

Viel Erfolg.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#117

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#118

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 16:22
Knipsibunti hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 10:21 die Gegenpartei erhält [auch bei Antrag auf eine einstweilige Anordnung] erst einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme
Ist das relativ neu? Habe das hier gefunden: https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 83478.html
Gut gefunden, "passt" hier aber nicht!

1. Der Fall war im Zivilrecht, genauer im Presserecht. Antragsgegner war da der Spiegelverlag (und KORREKTIV). Das sind (juristische) Personen des Zivilrechts. Jobcenter ist aber eine staatliche Behörde. Die Grundrechte dienen der Abwehr gegen den Staat. Anders ausgedrückt: Der Staat kann nicht gegen sich selber Grunderechte in Anspruch nehmen ... :gaga:

2. Das Verfahren bei den Zivilgerichten heißt "einstweilige Verfügung". Im öffentlichen und Sozialrecht hießt es "einstweilige Anordnung".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#119

Beitrag von Knipsibunti »

Ich war heute im Sozialgericht in der Rechtsantragsstelle. Dort hat man mich direkt zur zuständigen Kammer geschickt.
Die Mitarbeiterin hat sich den Fall kurz angehört und ist dann im Büro des Richters verschwunden.
Sie kam mit der Akte zurück und zeigte mir, dass der Eilantrag tatsächlich erst am 07.08.2019 als Eingang abgestempelt wurde, zeigte mir aber ebenso meinen Briefumschlag. Postversand meinerseits erfolgte am 01.08.2019 (wie ich bereits schrieb). Sie zeigte mir auch den Schriebs ans Jobcenter zur Stellungnahme, Frist: 1 Woche, und meinte dann, dass man bis dahin leider nichts tun könne. Sie kann mir auch nicht sagen, was ich nun machen soll, da grundsätzlich die Gegenpartei das Recht zur Stellungnahme hat und man vorab daher keinen Beschluss fassen kann.
Ich bin also auch nicht schlauer als gestern.

Zu Hause telefonierte ich dann mit dem Träger der Maßnahme und schilderte dort die Problematik. Die Mitarbeiterin am Telefon klang verständnisvoll und war meinem Gefühl nach einigermaßen entsetzt über die Art und Weise, wie der Sachbearbeiter mit mir umgegangen ist, meinte jedoch, ich müsse das mit dem Sachbearbeiter klären, ich sei jedoch auf der sicheren Seite, wenn ich das Jobcenter über den Widerspruch bzw. das laufende Eilverfahren in Kenntnis gesetzt habe.
Am Telefon blieb sie jedoch relativ unverbindlich. Dem Tenor nach hatte sie Verständnis (hat es auch direkt gesagt) und ich solle mich bei ihr erneut melden, wenn ich vom Gericht eine Antwort habe. Ob das aber nun heisst, dass sie bis dahin abwarten wird oder dem Jobcenter den Nichtantritt der Maßnahme meldet, kann ich nicht mit Gewissheit sagen.

Jedenfalls werde ich am Montag nicht bei der Maßnahme erscheinen und darauf vertrauen, dass das Gericht in meinem Sinne entscheidet. Was anderes fällt mir in der Situation im Moment auch nicht ein.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#120

Beitrag von Günter »

Die Drückerkolonne steht bereit. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#121

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#122

Beitrag von Olivia »

Das hört sich doch eigentlich ganz gut an.

Der Massnahmeantritt am Montag und die Frist für die Stellungnahme des Jobcenters am Mittwoch überschneiden sich jedoch. Dazu kommen noch die Tage ab dem Eingang der JC-Stellungnahme beim SG bis zur gerichtlichen Eilentscheidung durch den Richter und die Bekanntgabe gegenüber dem TE.

Dazu nun jetzt folgendes. In der EGV steht doch auf S. 7 in Zeile 32: "Alle Fehlzeiten verlängern die Teilnahme an der Massnahme." Daraus darf der TE schlussfolgern, dass es sich bei der Massnahme um ein gleitendes Konzept handelt, d.h. Inhalte aus Fehlzeiten können nachgeholt und hinten angehängt werden.

Demzufolge empfiehlt sich nun ein Fax an den Massnahmeträger wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass derzeit ein gerichtliches Eilverfahren am Sozialgericht Berlin zur Klärung der Frage läuft, ob ich zur Teilnahme an der Massnahme "Coachingcenter Lichtenberg gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3, 5 SGB III" verurteilt werde oder nicht. Das Jobcenter hat mir die Massnahme zugewiesen, obwohl ich vollzeitig in Arbeit integriert bin. Die Zuweisung ist sinnlos und die Massnahme ist für meine ausgeübte Tätigkeit schädlich.

Ich habe nach mehreren erfolglosen Dringlichkeitsanmahnungen an das Sozialgericht nun heute auch persönlich im SG in der Rechtsantragstelle und der zuständigen Kammer vorgesprochen. Dort habe ich die Auskunft erhalten, dass es aufgrund einer unerwarteten und nachweislichen Verzögerung bei der Postzustellung zu einer Verzögerung des gerichtlichen Eilverfahrens gekommen ist. Das Jobcenter hat nun leider noch bis kommenden Mittwoch Zeit für eine Stellungnahme. Der vorgesehene Massnahmeantritt wäre aber schon jetzt am Montag, dem 12. August 2019. Die beiden Termine überschneiden sich.

In dem mir übermittelten Vorschlag für eine EGV steht auf S. 7 in Zeile 32, dass "alle Fehlzeiten [...] die Teilnahme an der Massnahme [verlängern]." Daraus schlussfolgere ich, dass es sich bei der Massnahme um ein gleitendes Konzept handelt, d.h. Inhalte aus Fehlzeiten könnten notfalls nachgeholt und hinten angehängt werden.

Aus diesem Grund halte ich es für gerechtfertigt und sachgerecht, vor einem möglichen Massnahmeantritt zunächst die gerichtliche Eilentscheidung abzuwarten. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Rechtsantragstelle und der zuständigen Kammer des Sozialgerichts. Die Eilentscheidung erwarte ich für Ende nächster Woche/Anfang übernächster Woche. Der Nichtantritt bedeutet keine Weigerung des Massnahmeantritts, sondern beruht lediglich auf dem noch schwebenden Eilverfahren.

Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass ich nur für den Fall einer sozialgerichtlichen Verurteilung am Coachingcenter teilnehmen kann. Meine reguläre Arbeit kollidiert mit den Massnahmezeiten. Ich bin durch meine ausgeübte Tätigkeit bereits in den Arbeitsmarkt integriert. Ich arbeite von früh bis spät und bin komplett ausgelastet.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#123

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#124

Beitrag von marsupilami »

Dieses Fax - Inhalt liest sich gut.

Macht es Sinn das in Kopie an JC und Gericht zu senden?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#125

Beitrag von Olivia »

Meiner Ansicht nach ja.

Damit wäre dann auch denen gegenüber dokumentiert, dass man sich im Vorfeld intensiv Gedanken gemacht hat, wie man mit der besch*ssenen Situation umgeht. Insbesondere wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Eilverfahren noch läuft, während am Montag bereits die Massnahme beginnt.

Ein Sanktionsversuch fällt dem Jobenter unter diesen Umständen hoffentlich schwer. Und wenn dennoch eine Sanktion ergeht, sind die Chancen vielleicht besser, sie noch nachträglich vom Tisch zu bekommen.

Gut ist, dass der TE heute noch persönlich im Sozialgericht bei der zuständigen Kammer vorstellig wurde. :Daumenhoch:
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