Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Heute kam der vorläufige Bewilligungsbescheid mit der Post.
Ab sofort werden wieder Betriebsausgaben im Vorfeld gekürzt.
Prognostizierte notwendige Reise-/Übernachtungskosten wurden ersatzlos gestrichen.
Die Betriebseinnahmen blieben natürlich bestehen.
Woher die Betriebseinnahmen kommen, wenn ich meiner Tätigkeit nicht nachkommen "darf", bleibt wie gewohnt offen.
Gefordert wurde von mir die EKS Prognose anstelle der Anlage KAS.
Ich habe die Prognose ausgefüllt, weil ich Angst hatte, der Weiterbewilligungsantrag würde dann ggf. gar nicht bearbeitet werden.
Wie nun am Besten vorgehen?
Gekürzt werden sollen 140,40 Euro pro Monat, das entspricht 33 % des monatlichen Regelsatzes über einen Zeitraum von 6 Monaten.
Ab sofort werden wieder Betriebsausgaben im Vorfeld gekürzt.
Prognostizierte notwendige Reise-/Übernachtungskosten wurden ersatzlos gestrichen.
Die Betriebseinnahmen blieben natürlich bestehen.
Woher die Betriebseinnahmen kommen, wenn ich meiner Tätigkeit nicht nachkommen "darf", bleibt wie gewohnt offen.
Gefordert wurde von mir die EKS Prognose anstelle der Anlage KAS.
Ich habe die Prognose ausgefüllt, weil ich Angst hatte, der Weiterbewilligungsantrag würde dann ggf. gar nicht bearbeitet werden.
Wie nun am Besten vorgehen?
Gekürzt werden sollen 140,40 Euro pro Monat, das entspricht 33 % des monatlichen Regelsatzes über einen Zeitraum von 6 Monaten.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Bleibt halt nur "das Übliche" - Widerspruch und m.E. Eilantrag über Anwalt an's SG - genau mit dem Argument, wenn ich nicht reisen darf, kann ich nicht fotofrieren, kann ich keine Einnahmen erzielen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ich schicke das mal an den Rechtsanwalt, der mir von "sanktionsfrei.de" damals empfohlen wurde. Mal sehen, was der dazu sagt. Aber es war klar, dass der Terror weitergehen wird, sobald es vermeintliche "Lockerungen" gibt. Ich könnte
Ich habe in den letzten Tagen aufgrund des "ausbleibenden" Bescheids schon gemerkt, dass es mir von Tag zu Tag schlechter geht. Nun merke ich, dass meine Depressionen wieder zuschlagen. Ich bin doch auch nur ein Mensch, aber scheinbar reicht das nicht aus.
Ich habe in den letzten Tagen aufgrund des "ausbleibenden" Bescheids schon gemerkt, dass es mir von Tag zu Tag schlechter geht. Nun merke ich, dass meine Depressionen wieder zuschlagen. Ich bin doch auch nur ein Mensch, aber scheinbar reicht das nicht aus.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
In dem Bescheid steht, dass Corona-Hilfen als Betriebseinnahme gewertet werden. Trifft das auch auf die Neustarthilfe zu?
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Huch, hab ich überlesen. Guck ich morgen noch mal.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Und weiter gehts...
Heute bekam ich eine "Aufforderung zur Mitwirkung": Es werden die lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate gefordert, um zu prüfen, ob ein Leistungsanspruch bestand bzw. besteht.
Wie soll ich dem entgegnen?
Heute bekam ich eine "Aufforderung zur Mitwirkung": Es werden die lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate gefordert, um zu prüfen, ob ein Leistungsanspruch bestand bzw. besteht.
Wie soll ich dem entgegnen?
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- marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Wenn Du die bereits eingereicht hast, entsprechende Antwort.
Ansonsten halt einreichen.
Da wirst Du nicht drumherum kommen.
Oder halt Umsatzliste mit Kontostand zu Beginn der 3 Monate und aktuell.
Ansonsten halt einreichen.
Da wirst Du nicht drumherum kommen.
Oder halt Umsatzliste mit Kontostand zu Beginn der 3 Monate und aktuell.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Vereinfachter Antrag, Aussetzung Vermögensprüfung etc. pp. gilt nicht?
Für den Zeitraum bis 31.08.2021 ist doch gar keine abschließende EKS vorgesehen.
Sollen mir meine Umsätze jetzt doch dem ALG-II entgegengerechnet werden durch die Hintertüre "Kontoauszüge"?
Für den Zeitraum bis 31.08.2021 ist doch gar keine abschließende EKS vorgesehen.
Sollen mir meine Umsätze jetzt doch dem ALG-II entgegengerechnet werden durch die Hintertüre "Kontoauszüge"?
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Woher hast Du das Datum 31.8.21?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Mein Bewilligungszeitraum ging von 01. März 2021 bis 31. August 2021.
Der neue Bewilligungszeitraum beginnt am 01. September 2021.
Für den Zeitraum März 2021 bis August 2021 gilt doch weiterhin, dass keine aEKS abzugeben ist.
Die vereinfachte Beantragung gilt zudem noch bis zum 31. Dezember 2021, auch wenn ich für den Zeitraum AB September wieder eine EKS und entsprechend Kontoauszüge abgeben muss. Das steht hier auch nicht zur Debatte, darum geht es nicht.
Das Jobcenter verlangt jedoch die Kontoauszüge von heute rückwirkend für 3 Monate. Darin sind natürlich auch betriebliche Einnahmen enthalten, die jedoch gar nicht abgefragt werden, wenn ich nicht explizit eine aEKS beantrage (was ich nicht vorhabe). Mit den Kontoauszügen entsteht jedoch quasi eine aEKS durch die Hintertüre.
Der neue Bewilligungszeitraum beginnt am 01. September 2021.
Für den Zeitraum März 2021 bis August 2021 gilt doch weiterhin, dass keine aEKS abzugeben ist.
Die vereinfachte Beantragung gilt zudem noch bis zum 31. Dezember 2021, auch wenn ich für den Zeitraum AB September wieder eine EKS und entsprechend Kontoauszüge abgeben muss. Das steht hier auch nicht zur Debatte, darum geht es nicht.
Das Jobcenter verlangt jedoch die Kontoauszüge von heute rückwirkend für 3 Monate. Darin sind natürlich auch betriebliche Einnahmen enthalten, die jedoch gar nicht abgefragt werden, wenn ich nicht explizit eine aEKS beantrage (was ich nicht vorhabe). Mit den Kontoauszügen entsteht jedoch quasi eine aEKS durch die Hintertüre.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Richtig abschließender Bescheid nur auf Antrag bei BWZ ab März
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Kontoauszüge dienen doch der Vermögensprüfung. Diese ist aber m.E. bis 31.12.2021 ausgesetzt. Kann man da nicht einfach auf § 67 SGB II verweisen?
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Die dienen nicht nur der Vermögensprüfung
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Einkommensprüfung, was ist an Geld eingegangen? Hat der Typ Geld am Automaten in London abgehoben und war daher ortsabwesend?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ich bin jetzt komplett verwirrt.
Unter anderem hier
viewtopic.php?f=16&t=28225
wurde klargestellt: aEKS ist nicht.
Wenn ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreiche, ist das doch im Grunde eine aEKS, nur dass die Daten nicht in dieser EKS-Tabelle "aufbereitet" sind. Meine Einnahmesituation war in der Tat für mich "günstig". Wenn ich nun die Kontoauszüge einreiche, wird doch das Jobcenter die Einnahmen als Einkommen rechnen. War es nicht so, dass das exakt aufgehoben wurde für Bewilligungszeiträume, die bis einschließlich 31.03.2021 beginnen?
Unter anderem hier
viewtopic.php?f=16&t=28225
wurde klargestellt: aEKS ist nicht.
Wenn ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreiche, ist das doch im Grunde eine aEKS, nur dass die Daten nicht in dieser EKS-Tabelle "aufbereitet" sind. Meine Einnahmesituation war in der Tat für mich "günstig". Wenn ich nun die Kontoauszüge einreiche, wird doch das Jobcenter die Einnahmen als Einkommen rechnen. War es nicht so, dass das exakt aufgehoben wurde für Bewilligungszeiträume, die bis einschließlich 31.03.2021 beginnen?
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Und wo ist der erforderliche Antrag auf abschließenden Bescheid?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Also entweder bin ich jetzt doof, oder mir ist das zu kryptisch. Ich verstehe nach wie vor nur Bahnhof und stehe auf dem Schlauch.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Mit den Kontoauszügen wird auch Ortsabwesenheit geprüft. Auswärts tanken, Geldabhebungen in anderen Bundesländern usw. können Hinweise auf einen Aufenthalt ausserhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs sein.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Also Kontoauszüge einreichen und auf Rückforderungen vom JC warten? Oder können die nichts zurückfordern?
@Olivia: Berufsbedingte Ortsabwesenheit ist aber nicht verboten.
@Olivia: Berufsbedingte Ortsabwesenheit ist aber nicht verboten.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Wollen wir mal nicht hoffen, dass die Einreichung der Kontoauszüge vom JC als konkludenter Antrag auf aEKS gedeutet wird.jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑Mi 18. Aug 2021, 21:03 Also Kontoauszüge einreichen und auf Rückforderungen vom JC warten? Oder können die nichts zurückfordern?
Das ist richtig. Je nach Regelung in einer EGV können berufsbedingte Abwesenheiten aber anzeigepflichtig sein, oder das JC kann im Nachgang Nachweise einfordern, mit denen die Berufsbezofenheit nachgewiesen werden soll.@Olivia: Berufsbedingte Ortsabwesenheit ist aber nicht verboten.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Also noch mal ganz einfach:
BWZ beginnt bis 31.3.2021 = abschliessender Bescheid kann nur auf ausdrücklichen Antrag des eLB erfolgen.
BWZ beginnt bis 31.3.2021 = abschliessender Bescheid kann nur auf ausdrücklichen Antrag des eLB erfolgen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ja. Das habe ich verstanden.
Aber wenn ich nun die Kontoauszüge einreiche, kann das Jobcenter dann sagen: "Hey, das ist ja prima, was Sie da an Einnahmen hatten. Na das verrechnen wir jetzt aber mit dem ALG II."
Aber wenn ich nun die Kontoauszüge einreiche, kann das Jobcenter dann sagen: "Hey, das ist ja prima, was Sie da an Einnahmen hatten. Na das verrechnen wir jetzt aber mit dem ALG II."
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Nein denn das geht nur im Rahmen einer abschließenden Bewilligung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Danke. Das ist es, was ich im Grunde wissen möchte.
Denn das ist meine ganz große Angst. Dass das Jobcenter die Einnahmen sieht und dann freudig die Hände reibt. Zwar keine aEKS, aber eben anhand der Kontoauszüge die Einnahmen eben als Einnahmen sieht, die die "Bedürftigkeit" verringern.
Denn das ist meine ganz große Angst. Dass das Jobcenter die Einnahmen sieht und dann freudig die Hände reibt. Zwar keine aEKS, aber eben anhand der Kontoauszüge die Einnahmen eben als Einnahmen sieht, die die "Bedürftigkeit" verringern.