Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Weitere Variante: die Kosten werden zwar eingebaut, aber keine Erträge. Begründung: durch die vom JC bei den Ortsabwesenheiten erzeugte Unsicherheit sowie durch die laufende ärztliche Überprüfung steht die Vereinnahmung noch nicht mit Sicherheit fest. Und deshalb kann da noch nichts eingetragen werden.
Und noch eine Variante: Kosten und Erträge werden nur im Minimalumfang bis max. jeweils 100 € pro Monat eingetragen. Ebenfalls mit der Begründung, dass der Gesundheitszustand und die Unsicherheit bei den OA's zu stark reduzierten Erwartungen führen.
Und noch eine Variante: Kosten und Erträge werden nur im Minimalumfang bis max. jeweils 100 € pro Monat eingetragen. Ebenfalls mit der Begründung, dass der Gesundheitszustand und die Unsicherheit bei den OA's zu stark reduzierten Erwartungen führen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Lieber Koelsch,
dann wird aber im kommenden Bewilligungsabschnitt das gleiche passieren, wie in diesem Bewilligungsabschnitt: Das Jobcenter wird so weit kürzen, dass es fürs Sozialgericht nicht erheblich ist. Das hieße aber auch, ich müsste ab sofort und auf unabsehbare Zeit mit gekürzten Leistungen leben. Also aktuell läuft mein Konto monatlich ziemlich genau mit dem Betrag weiter ins Minus, was mir an monatlichen Leistungen fehlt. Dann kannst Du ausrechnen, wie lange das noch gutgehen wird. Aktuell sind es 1.050 Euro Minus auf meinem Konto. Und monatlich wird der Dispositionskredit um 75 Euro zurückgeführt, bis er irgendwann bei 0 liegt. NOCH gleicht der vorhandene Dispo das Minus aus. Tut er das irgendwann nicht mehr, treten die ganzen Folgen ein, die dadurch entstehen und dann gleich das Gewerbe mit in den Abgrund reißen.
Bei jcgeschaedigter sind sie in die Vollen gegangen und haben alles gestrichen, rechnen 700 Euro fiktiven Gewinn an und kürzen daraus 500 Euro im Monat. Bei ihm bedeutet das, er ist im nächsten Monat zahlungsunfähig, inkl. Miete.
Bei mir war das Jobcenter geschickter, sie haben nicht alles gestrichen, sondern nur so viel, dass es zu Abzügen kommt, die das Gericht jedoch durchwinkt. Mich schädigt das in der aktuellen Situation trotzdem und das wissen die auch. Ich muss schließlich seit Jahren lückenlos meine Kontoauszüge (Privat- und Betriebskonto) vorlegen. Die wissen, dass ich privat im Minus bin und auch das Betriebskonto immer im sehr sehr niedrigen dreistelligen Bereich dümpelt. Und das Geld kann ich nicht anfassen, das muss die laufenden Betriebsausgaben decken.
Olivias Vorschlag ist schwierig.
Ich würde dann praktisch 0 Euro Betriebseinnahmen kalkulieren. Die "genehmigten" bzw. geduldeten (nicht gestrichenen) Betriebsausgaben würden die Prognose dadurch in ein vierstelliges Minus reissen. Die Kosten, die in jedem Fall vorhanden sind, müssen rein. Dazu gehört die Tilgung betriebliches Darlehen, die Telefonkosten, die Kosten für die Internetseite und so weiter. Also das, was das Jobcenter ohnehin stets anerkennt, weil sie zum Beispiel beim betrieblichen Darlehen bereits vom Gericht auf den Deckel bekommen haben und das gar nicht mehr streichen dürfen.
dann wird aber im kommenden Bewilligungsabschnitt das gleiche passieren, wie in diesem Bewilligungsabschnitt: Das Jobcenter wird so weit kürzen, dass es fürs Sozialgericht nicht erheblich ist. Das hieße aber auch, ich müsste ab sofort und auf unabsehbare Zeit mit gekürzten Leistungen leben. Also aktuell läuft mein Konto monatlich ziemlich genau mit dem Betrag weiter ins Minus, was mir an monatlichen Leistungen fehlt. Dann kannst Du ausrechnen, wie lange das noch gutgehen wird. Aktuell sind es 1.050 Euro Minus auf meinem Konto. Und monatlich wird der Dispositionskredit um 75 Euro zurückgeführt, bis er irgendwann bei 0 liegt. NOCH gleicht der vorhandene Dispo das Minus aus. Tut er das irgendwann nicht mehr, treten die ganzen Folgen ein, die dadurch entstehen und dann gleich das Gewerbe mit in den Abgrund reißen.
Bei jcgeschaedigter sind sie in die Vollen gegangen und haben alles gestrichen, rechnen 700 Euro fiktiven Gewinn an und kürzen daraus 500 Euro im Monat. Bei ihm bedeutet das, er ist im nächsten Monat zahlungsunfähig, inkl. Miete.
Bei mir war das Jobcenter geschickter, sie haben nicht alles gestrichen, sondern nur so viel, dass es zu Abzügen kommt, die das Gericht jedoch durchwinkt. Mich schädigt das in der aktuellen Situation trotzdem und das wissen die auch. Ich muss schließlich seit Jahren lückenlos meine Kontoauszüge (Privat- und Betriebskonto) vorlegen. Die wissen, dass ich privat im Minus bin und auch das Betriebskonto immer im sehr sehr niedrigen dreistelligen Bereich dümpelt. Und das Geld kann ich nicht anfassen, das muss die laufenden Betriebsausgaben decken.
Olivias Vorschlag ist schwierig.
Ich würde dann praktisch 0 Euro Betriebseinnahmen kalkulieren. Die "genehmigten" bzw. geduldeten (nicht gestrichenen) Betriebsausgaben würden die Prognose dadurch in ein vierstelliges Minus reissen. Die Kosten, die in jedem Fall vorhanden sind, müssen rein. Dazu gehört die Tilgung betriebliches Darlehen, die Telefonkosten, die Kosten für die Internetseite und so weiter. Also das, was das Jobcenter ohnehin stets anerkennt, weil sie zum Beispiel beim betrieblichen Darlehen bereits vom Gericht auf den Deckel bekommen haben und das gar nicht mehr streichen dürfen.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Macht das denn was, wenn die Prognose ins Minus rutscht? Normalerweise folgt dann zwar eine Vorladung ins Jobcenter mit dem Wunsch des Sachbearbeiters, das Gewerbe aufzugeben, aber das ist ja in diesem Fall bereits alles durch.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Negative Prognose heißt kein anrechenbares Einkommen und damit dann volles ALG II.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Richtig. Auf der Ebene der Arbeitsvermittlung heisst negative Prognose meist auch Zuweisung einer Massnahme zum Coaching für Selbständige zwecks Überprüfung der Tragfähigkeit.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Auch richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Bei Hartz IV oftmals ein Eilrechtsschutz sinnvoll:
Eine einstweilige Anordnung ist auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands ist möglich, wenn wesentliche Nachteile entstehen. Eine Eilbedürftigkeit besteht z.B., wenn [...] die Beantragung von Leistungen abgelehnt oder die Bearbeitung überlange andauert (Vergleiche Sozialgericht Heilbronn Az.: S 11 AS 2976/15). Der Kläger ist bis zur Entscheidung dann in seiner Existenz gesichert.
https://www.gegen-hartz.de/news/ueberla ... leistungen
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Eilantrag habe ich im letzten Bewilligungsabschnitt gestellt, als das Jobcenter um die 60% der Regelleistung kürzen wollte aufgrund "anrechenbaren Gewinns", den das Jobcenter durch Manipulation meiner EKS-Prognose selbst errechnet hatte. Der Eilantrag hatte Erfolg, das Gericht entschied, dass die Leistungen zu zahlen sind.
Im laufenden Bewilligungsabschnitt kürzt das Jobcenter unter 100 Euro Regelleistung im Monat, da sind dann nur knapp 20% des Regelsatzes und da sieht das Sozialgericht keinen Handlungsbedarf, da die Kürzungen "nicht existenzbedrohend" sind. Die Handlungsweise des Jobcenters war exakt die gleiche: Durch Manipulation meiner EKS-Prognose wurden höhere Gewinne ausgewiesen als tatsächlich prognostiziert wurden.
Die Kürzungen aus meiner Prognose waren erneut absolut willkürlich und nicht nachvollziehbar.
Seither läuft mein Konto jeden Monat weiter ins Minus, da die "nicht existenzbedrohenden Kürzungen" eben nicht ausreichend sind, den notwendigen Lebensunterhalt und die laufenden privaten Kosten zu decken. Mehr Einsparungen kann ich nicht mehr machen. Ich frühstücke nicht, ich esse kein Mittagessen mehr, ich esse nur einmal zu Abend. Und da dann möglichst billig. Mehr Geld ist nicht vorhanden. Winterkleidung kann ich mir nicht kaufen, insbesondere würde ich Schuhe benötigen, da ich nur ein paar Sportschuhe besitze, die ich seit 3 Jahren trage und die entsprechend ausgelatscht sind. Außerdem ist mein Festnetztelefon defekt und ich kann es nicht austauschen, weil kein Geld da ist. Aktuell bin ich nur per email oder Briefpost erreichbar.
Ich finde es schockierend, dass Richter in Deutschland solche Entscheidungen treffen können. Vom hohen Ross des Wohlstandes entscheidet ein Richter, dass man einem Menschen auch ohne Sanktionen von 424 Euro Regelsatz im Monat auch noch 6 Monate lang Geld kürzen darf. Der Richter schämt sich vermutlich nicht einmal dafür. Ich habe mir schon mehrmals überlegt, ob ich dem Richter im Nachgang zu diesem Beschluss noch einmal schreiben sollte. Aber was sollte das bringen, der Brief würde ohnehin ungelesen in der Rundablage landen. Richter sind Götter und die sind bekanntlich unfehlbar.
Dem Jobcenter habe ich meinen Umstand und zuletzt Notstand mehrfach mitgeteilt:
Zuerst der Eilantrag, der abgelehnt wurde.
Dann am 21.08.2019 einen Widerspruch gegen den Änderungsbescheid.
Am 13.09.2019 eine Veränderungsmitteilung mit neuer EKS auf Basis der Festlegung des Jobcenters.
Am 17.09.2019 mündlich beim Jobvermittler.
Am 13.11.2019 mündlich beim Jobvermittler.
Am 13.11.2019 schriftlich eine Meldung des Notstands (inkl. tagesaktueller Kontoauszug), da ich sehe, dass ich jeden Monat mehr Minus mache.
Alles blieb bislang völlig unbeachtet.
Morgen muss ich dann zu einem Event fahren, mein Kopf ist alles andere als "frei", zudem bin ich erkältet, darauf kann ich aber keine Rücksicht nehmen. Wenn ich das Hotel bezahle, wird mein Geschäftskonto zum ersten Mal in 10 Jahren ins Minus laufen, und das nicht deshalb, weil ich schlecht wirtschafte, sondern weil meine Arbeitsleistung seit Monaten stark eingeschränkt ist und durch das Jobcenter-Gebahren im Sommer praktisch 2 Events umsatztechnisch komplett ausgefallen sind. Das heisst, ich habe zwar als Fotograf gearbeitet, aber aufgrund der massiven Jobcenter-Attacken keine Zeit gefunden, die Bilder aufzubereiten. Demnach stehen vierstellig Kosten keinen Einnahmen entgegen und das wirkt sich natürlich jetzt mit etwas Verzögerung aus.
Im laufenden Bewilligungsabschnitt kürzt das Jobcenter unter 100 Euro Regelleistung im Monat, da sind dann nur knapp 20% des Regelsatzes und da sieht das Sozialgericht keinen Handlungsbedarf, da die Kürzungen "nicht existenzbedrohend" sind. Die Handlungsweise des Jobcenters war exakt die gleiche: Durch Manipulation meiner EKS-Prognose wurden höhere Gewinne ausgewiesen als tatsächlich prognostiziert wurden.
Die Kürzungen aus meiner Prognose waren erneut absolut willkürlich und nicht nachvollziehbar.
Seither läuft mein Konto jeden Monat weiter ins Minus, da die "nicht existenzbedrohenden Kürzungen" eben nicht ausreichend sind, den notwendigen Lebensunterhalt und die laufenden privaten Kosten zu decken. Mehr Einsparungen kann ich nicht mehr machen. Ich frühstücke nicht, ich esse kein Mittagessen mehr, ich esse nur einmal zu Abend. Und da dann möglichst billig. Mehr Geld ist nicht vorhanden. Winterkleidung kann ich mir nicht kaufen, insbesondere würde ich Schuhe benötigen, da ich nur ein paar Sportschuhe besitze, die ich seit 3 Jahren trage und die entsprechend ausgelatscht sind. Außerdem ist mein Festnetztelefon defekt und ich kann es nicht austauschen, weil kein Geld da ist. Aktuell bin ich nur per email oder Briefpost erreichbar.
Ich finde es schockierend, dass Richter in Deutschland solche Entscheidungen treffen können. Vom hohen Ross des Wohlstandes entscheidet ein Richter, dass man einem Menschen auch ohne Sanktionen von 424 Euro Regelsatz im Monat auch noch 6 Monate lang Geld kürzen darf. Der Richter schämt sich vermutlich nicht einmal dafür. Ich habe mir schon mehrmals überlegt, ob ich dem Richter im Nachgang zu diesem Beschluss noch einmal schreiben sollte. Aber was sollte das bringen, der Brief würde ohnehin ungelesen in der Rundablage landen. Richter sind Götter und die sind bekanntlich unfehlbar.
Dem Jobcenter habe ich meinen Umstand und zuletzt Notstand mehrfach mitgeteilt:
Zuerst der Eilantrag, der abgelehnt wurde.
Dann am 21.08.2019 einen Widerspruch gegen den Änderungsbescheid.
Am 13.09.2019 eine Veränderungsmitteilung mit neuer EKS auf Basis der Festlegung des Jobcenters.
Am 17.09.2019 mündlich beim Jobvermittler.
Am 13.11.2019 mündlich beim Jobvermittler.
Am 13.11.2019 schriftlich eine Meldung des Notstands (inkl. tagesaktueller Kontoauszug), da ich sehe, dass ich jeden Monat mehr Minus mache.
Alles blieb bislang völlig unbeachtet.
Morgen muss ich dann zu einem Event fahren, mein Kopf ist alles andere als "frei", zudem bin ich erkältet, darauf kann ich aber keine Rücksicht nehmen. Wenn ich das Hotel bezahle, wird mein Geschäftskonto zum ersten Mal in 10 Jahren ins Minus laufen, und das nicht deshalb, weil ich schlecht wirtschafte, sondern weil meine Arbeitsleistung seit Monaten stark eingeschränkt ist und durch das Jobcenter-Gebahren im Sommer praktisch 2 Events umsatztechnisch komplett ausgefallen sind. Das heisst, ich habe zwar als Fotograf gearbeitet, aber aufgrund der massiven Jobcenter-Attacken keine Zeit gefunden, die Bilder aufzubereiten. Demnach stehen vierstellig Kosten keinen Einnahmen entgegen und das wirkt sich natürlich jetzt mit etwas Verzögerung aus.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Kann ich leider alles nachvollziehen, aber der Richter entscheidet keineswegs, dass JC unter 100 kürzen darf. Er muss aber (leider) gucken, ob eine Sache eilbedürftig ist oder nicht - so steht's sogar im Gesetz (§ 86b SGG). Und da setzen die Gerichte eben den Maßstab irgendwo bei unter 30% des Regelsatzes isses noch nicht eilig.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ab wann kann ich eigentlich Untätigkeitsklage einreichen? Nach 3 Monaten oder erst nach 6 Monaten?
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Bei Widerspruch nach 3 Monaten sonst nach 6
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Dann weiß ich, was ich am Montag zu tun habe, wenn die drei Monate rum sind. Danke.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Lass das 'nen Anwalt machen, das ist leicht verdientes Geld für den. Sonst spürt das JC ja gar nix, kostet die ja nix.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Das ist ein Problem: Ich finde keinen Anwalt.
Mein bisheriger Anwalt meint in solchen Fällen immer nur, dass das ein Risiko wäre und ich selbst Widerspruch und Klage einreichen soll und dann parallel Prozesskostenhilfe und die Beiordnung beantragen.
Ich habe bisher keinen durchsetzungsfähigen oder interessierten Rechtsanwalt gefunden. Das ist leider das Problem.
Die, die mir in dem Zusammenhang damals empfohlen wurden, habe ich kontaktiert, aber leider nur in einem Fall eine Antwort erhalten - und das war eine Absage, weil man sich um das SGB II seit einiger Zeit nicht mehr kümmern würde und den Schwerpunkt verlagert habe.
Mein bisheriger Anwalt meint in solchen Fällen immer nur, dass das ein Risiko wäre und ich selbst Widerspruch und Klage einreichen soll und dann parallel Prozesskostenhilfe und die Beiordnung beantragen.
Ich habe bisher keinen durchsetzungsfähigen oder interessierten Rechtsanwalt gefunden. Das ist leider das Problem.
Die, die mir in dem Zusammenhang damals empfohlen wurden, habe ich kontaktiert, aber leider nur in einem Fall eine Antwort erhalten - und das war eine Absage, weil man sich um das SGB II seit einiger Zeit nicht mehr kümmern würde und den Schwerpunkt verlagert habe.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Auch das leider eine nicht seltene Beobachtung - an selbstständigen ALG II Aufstockern kann kein Anwalt etwas verdienen. Enorm viel Arbeit und die bekannt lausigen Vergütungssätze.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ich habe am 13.11.2019 dem Jobcenter meine Notsituation schriftlich mitgeteilt und einen auf die Situation angepassten Änderungsbescheid beantragt.
Dieser wurde nun, erneut in Rekordgeschwindigkeit, beantwortet.
Bitte lest selbst. Ich bitte um entsprechende Hilfe, da ich nicht weiß, wie ich darauf reagieren soll:
Punkt 1: Ich habe keinen erneuten Widerspruch gestellt, sondern auf meinen Notstand hingewiesen, nämlich die fortschreitende Verschuldung aufgrund gekürzter Leistungen durch Anrechnung fiktives Einkommen
Punkt 2:
Siehe auch mein Schreiben vom 13.11.2019. Den mir nun als "Zweitschrift" zugesendete Widersuchsbescheid habe ich bis heute nie erhalten!
Die Frist für die Einreichung der Klage ist damit abgelaufen.
Da bisher alle Schreiben des Jobcenters angekommen ist, abgesehen dieses Widerspruchsbescheides, vermute ich hier pure Absicht seitens des Jobcenters. Zuständig ist erneut Herr N. in der Rechtsabteilung, der für mich zusammen mit Herrn K. inzwischen eine kriminelle Vereinigung bildet. Denn siehe auch "jcgeschaedigter", es sind exakt die gleichen Sachbearbeiter der Rechtsabteilung.
Dieser wurde nun, erneut in Rekordgeschwindigkeit, beantwortet.
Bitte lest selbst. Ich bitte um entsprechende Hilfe, da ich nicht weiß, wie ich darauf reagieren soll:
Punkt 1: Ich habe keinen erneuten Widerspruch gestellt, sondern auf meinen Notstand hingewiesen, nämlich die fortschreitende Verschuldung aufgrund gekürzter Leistungen durch Anrechnung fiktives Einkommen
Punkt 2:
Siehe auch mein Schreiben vom 13.11.2019. Den mir nun als "Zweitschrift" zugesendete Widersuchsbescheid habe ich bis heute nie erhalten!
Die Frist für die Einreichung der Klage ist damit abgelaufen.
Da bisher alle Schreiben des Jobcenters angekommen ist, abgesehen dieses Widerspruchsbescheides, vermute ich hier pure Absicht seitens des Jobcenters. Zuständig ist erneut Herr N. in der Rechtsabteilung, der für mich zusammen mit Herrn K. inzwischen eine kriminelle Vereinigung bildet. Denn siehe auch "jcgeschaedigter", es sind exakt die gleichen Sachbearbeiter der Rechtsabteilung.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ohne was gelesen zu haben - Klagefrist ist nicht abgelaufen, die beginnt erst, nachdem Du nachweislich den Bescheid erhalten hast. Also "niemals" schreiben: Hab ích erst am ... erhalten, sondern immer, "hab ich nicht erhalten".
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Der Widerspruchsbescheid sagt nur, das es einen weiteren Bescheid gleichen Datums geben muss. Versteh ich jetzt nicht.
Schilderung der Notlage ist ok, ich drück die Däumchen.
Schilderung der Notlage ist ok, ich drück die Däumchen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Meinen die damit vielleicht ihren eigenen Bescheid? Der Bescheid schreibt ja nur, dass der Widerspruch abgelehnt wird, weil er Bestandteil des sozialgerichtlichen Verfahren geworden sei.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Lieber Koelsch,
vielleicht habe ich das nicht deutlicher klargestellt:
Die Meldung des Notstands erfolgte am 13.11.2019
Als Reaktion auf die Meldung des Notstands kam dann per gelben Brief dieser Widerspruchsbescheid.
Im Grunde sieht die Rechtsabteilung mein Schreiben vom 13.11.2019 als erneuten Widerspruch und schickte darauf dieses Schreiben postwendend als Antwort, das mir gleichzeitig mitteilt, dass die Meldung meines Notstandes ignoriert wird.
Ich habe weder den Widerspruchsbescheid vom 10.09.2019 erhalten, noch den anderen im Widerspruchsbescheid angedeutete Schreiben, der wohl angeblich ebenfalls vom 10.09.2019 stammen soll?
Siehe Widerspruchsbescheid, der trägt das Datum 10.09.2019, kam aber niemals bei mir an. Das Schreiben, das nun per gelben Brief kam, trägt den Aufdruck "Zweitschrift".
Kann ich dann trotzdem noch klagen? Die Monatsfrist ist nun deutlich überschritten. Aber wie gesagt, die Bescheide vom 10.09. habe ich nie erhalten!
Das steht ja auch in meinem Brief vom 13.11.2019 drin, dass ich seither nichts erhalten habe.
Ich bin inzwischen auch so weit, dass ich gegen Herrn N. Strafanzeige erstatten will. Erst schreibt er Unwahrheiten vor dem Sozialgericht und behauptet Dinge, die gar nicht zutreffend sind. Und jetzt, dass weder meine veränderte EKS auf Basis des Jobcenter-Bewilligungsbescheids, noch meine Notstandsmeldung in irgend einer Art und Weise berücksichtig werden. Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Ich hab auch per Kontoauszug nachgewiesen, dass mein Konto vierstellig im Minus ist und ich Schulden anhäufe durch die monatliche Kürzung des Regelsatzes.
Ich habe so das Gefühl, als macht dieses Jobcenter, was es will. Leistungskürzungen, Leistungsentzug und das alles aufgrund willkürlicher Manipulationen.
vielleicht habe ich das nicht deutlicher klargestellt:
Die Meldung des Notstands erfolgte am 13.11.2019
Als Reaktion auf die Meldung des Notstands kam dann per gelben Brief dieser Widerspruchsbescheid.
Im Grunde sieht die Rechtsabteilung mein Schreiben vom 13.11.2019 als erneuten Widerspruch und schickte darauf dieses Schreiben postwendend als Antwort, das mir gleichzeitig mitteilt, dass die Meldung meines Notstandes ignoriert wird.
Ich habe weder den Widerspruchsbescheid vom 10.09.2019 erhalten, noch den anderen im Widerspruchsbescheid angedeutete Schreiben, der wohl angeblich ebenfalls vom 10.09.2019 stammen soll?
Siehe Widerspruchsbescheid, der trägt das Datum 10.09.2019, kam aber niemals bei mir an. Das Schreiben, das nun per gelben Brief kam, trägt den Aufdruck "Zweitschrift".
Kann ich dann trotzdem noch klagen? Die Monatsfrist ist nun deutlich überschritten. Aber wie gesagt, die Bescheide vom 10.09. habe ich nie erhalten!
Das steht ja auch in meinem Brief vom 13.11.2019 drin, dass ich seither nichts erhalten habe.
Ich bin inzwischen auch so weit, dass ich gegen Herrn N. Strafanzeige erstatten will. Erst schreibt er Unwahrheiten vor dem Sozialgericht und behauptet Dinge, die gar nicht zutreffend sind. Und jetzt, dass weder meine veränderte EKS auf Basis des Jobcenter-Bewilligungsbescheids, noch meine Notstandsmeldung in irgend einer Art und Weise berücksichtig werden. Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Ich hab auch per Kontoauszug nachgewiesen, dass mein Konto vierstellig im Minus ist und ich Schulden anhäufe durch die monatliche Kürzung des Regelsatzes.
Ich habe so das Gefühl, als macht dieses Jobcenter, was es will. Leistungskürzungen, Leistungsentzug und das alles aufgrund willkürlicher Manipulationen.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ja, Du kannst klagen, die Frist beginnt erst ab nachweislichem Zugang der Bescheide. Bescheiddatum ist letztlich irrelevant.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Mal abgesehen vom juristischen. Ich finde das ziemlich gemein, ausgerechnet vor Weihnachten derart auf die beiden Leistungsberechtigten loszugehen!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Dann stelle ich das Schreiben hier zum Bemeckern ein.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Weihnachten ohne Baum und ohne Essen.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Der Bescheid vom 10.09.2019 ist nicht beim TE angekommen. Es ist unklar, um was für ein Dokument es sich dabei handelt.