Terminliches und Bestätigungen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#26

Beitrag von Günter »

Ha´m se mal bei mir versucht, mussten aber ganz schnell zrückrudern.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#27

Beitrag von Olivia »

:brilleputzen1:

:Daumenhoch:
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tigerlaw
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#28

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Fr 30. Aug 2019, 09:28 JC hat keinen Terminbriefkasten.

Schreiben wird am folgenden Montag nach dem Wochenende entnommen und kriegt einen fetten Stempel "Eingang am 2./3. des Monats."
Dann z.B. in den Nachtbriefkasten beim Rathaus einwerfen, das ist auch fristwahrend. Rathaus leitet dann mit entsprechender Bescheinigung an JC weiter!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Pegasus
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#29

Beitrag von Pegasus »

Guter Tipp für die Zukunft Tiger! Ich hatte früher auch 2 x das Rathaus "benutzt". Selbstverständlich mit Quittung. :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Battiste
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#30

Beitrag von Battiste »

Nun habe ich eine ausstehende Zahlung erhalten und bin glücklicherweise nicht mehr hilfsbedürftig.

Wie teile ich dies nun korrekt mit? ("Hiermit widerrufe ich meinen WBA" oder "Ich ziehe den Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung hiermit zurück")

Und dies kann ich doch ruhig per Email machen oder?
Olivia
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#31

Beitrag von Olivia »

Ist denn die Zahlung so hoch, dass der Bedarf der folgenden sechs Monate gedeckt ist? Also höher gleich ~7.200 € netto?
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Günter
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#32

Beitrag von Günter »

Glückwunsch
§ 46 SGB I Verzicht
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
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marsupilami
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#33

Beitrag von marsupilami »

Ich würde auch den Verzicht schriftlich mit Eingangsbestätigung durchziehen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#34

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Sa 31. Aug 2019, 01:01 Glückwunsch
§ 46 SGB I Verzicht
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Wenn sich das Jobcenter querstellt, dann sagen sie: der BWZ hat soeben begonnen. Ein Verzicht ist nur zum Ende des BWZ möglich. Die folgenden sechs Monate müssen Sie nun belegen und durchziehen.
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Günter
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#35

Beitrag von Günter »

Bild
Da in der Regel die Unterlagen nicht vollständig sind, kann man am Fehlen der Mitwirkungsaufforderung erkennen, dass die es kapiert haben, oder auch nicht.
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Olivia
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#36

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
Battiste
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#37

Beitrag von Battiste »

Mitwirkungsaufforderung und Einladung zum Termin war heute im Briefkasten. Also 2 Tage nach Beantragung.

Mit dem Betrag komme ich gerade so einen Monat über die Runden. So schleppt man sich von Monat zu Monat. Dennoch ist der Betrag gerade so hoch, dass er wohl über dem Satz liegt. Je nach Höhe der vom JC anerkannten Betriebsausgaben.
Zuletzt geändert von Battiste am Sa 31. Aug 2019, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#38

Beitrag von Günter »

Auch wenn es nervig ist, ich würde den Verzicht nicht absenden sondern den Antrag durchziehen. Wenn die Geschäfte gut laufen dann leg dir entsprechendes Geld zurück, um die Rückzahlung im Stück oder in Raten leisten kannst, aber du hast ein paar Monate keine Existenzängste zu überstehen.
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Battiste
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#39

Beitrag von Battiste »

ja. Ok.

Da nur Unterlagen angefragt wurden, die schon vorhanden im JC Archiv sind, dürfte ein Hinweis darauf genügen?

Ansonsten wäre es wohl praktischer für mich mir alle Unterlagen aushändigen zu lassen und diese dann wieder abzugeben, anstatt noch mal alles selbst zusammen zu suchen.
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tigerlaw
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#40

Beitrag von tigerlaw »

Wenn du die Technik dazu hast: Einscannen und per Mail rüber. Und wenn die nachfragen : Einfach noch mal mailen!
Das Anschreiben dazu als Fax.
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Olivia
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#41

Beitrag von Olivia »

Wenn die Einnahme "nur" für einen Monat ausreicht, würde ich den Antrag auch durchziehen. Dann sind sechs Monate, wie Günter schrieb, ohne Existenzängste. Während dieser sechs Monate sollte man überlegen, ob dringend benötigte Anschaffungen anstehen (neuer Hochleistungscomputer :unschuld: , neuer Schreibtisch .......) und ob das Jobcenter da mitgehen würde (oder man selbst geht und das Jobcenter muss mitgehen). Auch ein Vorteil ist, dass die Krankenkasse während des BWZ über das Jobcenter abgehakt ist und die bisher dafür nötigen Beiträge quasi "freiwerden". Auch werden übrigens (beitragsfreie) Anrechnungszeiten an die DRV Bund gemeldet.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#42

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Sa 31. Aug 2019, 15:41 ... Auch werden übrigens (beitragsfreie) Anrechnungszeiten an die DRV Bund gemeldet.
Hmm? Da ich im BWZ deutlich mehr als genug Einkommen hatte, darf ich die Leistungen wohl komplett erstatten. Mit dem freundlichen Hinweis darauf, dass die DRV Bund den Hinweis erhielt, dass kein Leistungsanspruch bestand. Also nix, beitragsfreie Anrechnungszeiten...

:-(
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tigerlaw
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#43

Beitrag von tigerlaw »

Ist ja auch (leider) logisch. ..
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Olivia
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#44

Beitrag von Olivia »

Richtig, das bedeutet dann eine Stornomeldung an die DRV. Hat jemand eine Ahnung, wozu diese beitragsfreien Anrechungszeiten gut sein könnten? Oder sind die mehr oder minder egal?
HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 31. Aug 2019, 16:37 Hmm? Da ich im BWZ deutlich mehr als genug Einkommen hatte, darf ich die Leistungen wohl komplett erstatten. Mit dem freundlichen Hinweis darauf, dass die DRV Bund den Hinweis erhielt, dass kein Leistungsanspruch bestand. Also nix, beitragsfreie Anrechnungszeiten... :-(
Dafür besteht stattdessen die Möglichkeit, dass Du in eine Lebensversicherung o.ä. einzahlst.
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marsupilami
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#45

Beitrag von marsupilami »

Es geht dabei vermutlich auch darum, zeitliche Lücken und damit Rückfragen zu vermeiden.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#46

Beitrag von HarzerUrvieh »

Es ging mir dabei vor allem darum, dass es ein überlegenswerter Punkt ist, bei der Entscheidungsfindung "WBA oder Verzicht auf Leistungen".

In eine LV einzahlen? Jetzt? Über ein Jahr später? Die LV will ich sehen...
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Olivia
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#47

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: So 1. Sep 2019, 12:45 In eine LV einzahlen? Jetzt? Über ein Jahr später? Die LV will ich sehen...
Wie jetzt, das Jobcenter hat Dich zu Deiner Altersvorsorge nicht richtig beraten? Der Behörde obliegt doch eine umfassende Baratungs- und Auskunftspflicht. Verstehe ich nicht, wieso das unterblieben ist. :never:
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