Terminliches und Bestätigungen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Battiste
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Terminliches und Bestätigungen

#1

Beitrag von Battiste »

Als Freiberufler war ich einige Monate aus dem Bezug raus, da ich aber nun eine Rechnung nicht bezahlt bekomme, muss ich wieder aufstocken. Heute war ich beim JC um den WBA zu stellen. Man hat mir die Unterlagen ausgehändigt und ich habe mir nach 30 Minuten Diskussion bestätigen lassen, dass ich heute vorgesprochen habe. Der Text lautet original: "Hiermit bestätige ich Ihnen dass Sie am xx.xx.xx in meiner Dienststelle vorgesprochen haben."
Also keine Rede von Aufstockung oder WBA.

Meine Frage lautet: Genügt das, damit ich rückwirkend zum 1.8. Zahlungen erhalte oder muss ich morgen noch fristgerecht für den Monat August den WBA unterschrieben abgeben?

Man hat mir natürlich versichert, dass das alles automatisch ablaufe, ich jetzt im System sei und ich mir keine Sorgen machen müsse und Post erhielte bzgl. einem Einladungstermin.
Zuletzt geändert von Battiste am Do 29. Aug 2019, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Pegasus
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#2

Beitrag von Pegasus »

Ich würde den WBA bis morgen abgeben. Mündlich etwas versichern kannst Du nie nachweisen.
Davon abgesehen muss erst der WBA vorliegen. Also beeile Dich.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#3

Beitrag von Battiste »

Danke. Wird gemacht.

Genau das war nämlich die mündliche Auskunft. Ich habe bewusst und deutlich auf diese Problematik aufmerksam gemacht und die ganz klare mündliche Zusicherung erhalten, dass es klappt mit der entsprechenden aussagelosen schriftlichen Bestätigung:-)
Zuletzt geändert von Battiste am Do 29. Aug 2019, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Pegasus
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#4

Beitrag von Pegasus »

Jep. Auch wenn Du nicht alle verlangten Unterlagen dabei hast, gilt das Datum des eingereichten Antrages.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#5

Beitrag von Battiste »

Ich hätte auch Lust ein Gesprächsprotokoll anzufertigen und ein Fass aufzumachen.
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marsupilami
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#6

Beitrag von marsupilami »

Du musst morgen den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag abgeben.
Und diese Abgabe lässt Du Dir bestätigen!

Dass Du heute dort warst und man Dir die Unterlagen ausgehändigt hat, sagt nichts über Antrags-Eingang aus!

Du kannst schon mal vorsorglich damit rechnen, dass man auch morgen rumzicken wird: Antragsabgabe nur mit Termin, man muss ja prüfen ob alle Unterlagen vorhanden, .....

Deine Anwort:
Das möge dann der SB doch bitte in Ruhe prüfen und fehlende Unterlagen schriftlich anfordern.
Und nun hätte ich gerne Bestätigung der Antrags-Abgabe bzw. Kopie der ersten Seite mit dem heutigen Eingangsstempel.

Auch dass Du im "System" bist, sagt nichts über Antrags-Abgabe aus.
Stichtag ist der Eingangstempel.
Du bist natürlich im "System", schließlich muss das JC ja mind. 10 Jahre und noch länger speichern, dass Du Leistungen bezogen hast.
Denk nur an das Finanzamt/Renten- und Pflegeversicherung, ....
Du wirst halt wieder "aufgewärmt".

Aber nochmal: für den Leistungsbezug - August und danach - ist ausschließlich gültig: wann ist der von Dir unterschriebene Antrag eingegangen!!

Und Du bist Dir auch im Klaren darüber, dass der Bescheid und das Geld frühestens Ende nächsten Monat kommen!
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marsupilami
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#7

Beitrag von marsupilami »

Battiste hat geschrieben: Do 29. Aug 2019, 10:49 Ich hätte auch Lust ein Gesprächsprotokoll anzufertigen und ein Fass aufzumachen.
Anfertigen und aufheben.

Das Fass selber aufmachen kannst Du notfalls auch noch später.
Dann dient das Protokoll u.U. als pikante Würze!
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#8

Beitrag von Battiste »

Ja das Geld wird verspätet komen, aber solange es auch kommen wird, kann ich mir welches leihen und zurück zahlen. Danke für die Hilfe. Ich fahre jetzt wieder hin und geben ab.
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marsupilami
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#9

Beitrag von marsupilami »

"Ausgehändigt am ....."?

Ich denke
"Eingegangen am ....!" ist wichtiger.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#10

Beitrag von Olivia »

Unbedingt schriftlich machen und morgen eine Kopie des Erstantrags bzw. Weiterbewilligungsantrags abstempeln lassen! Denn am Montag kommender Woche wäre es zu spät, Leistungen für August rückwirkend zu erhalten. So gesehen würden dann bis 1.200 € im Feuer stehen, je nach Höhe des Anspruchs auf Aufstockung und Art der Krankenversicherung. Das Jobcenter muss auch die Anmeldung bei der Krankenkasse rückwirkend zum 1. August durchführen, so dass auch das gewährleistet sein muss.

Bei einer einfachen Vorsprachebestätigung besteht die Gefahr, dass im System lediglich eine Beratung und (noch) kein Antrag hinterlegt worden ist. Der TE sollte da auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen.
Da ich aber nun eine Rechnung nicht bezahlt bekomme, muss ich wieder aufstocken.
Ist der Kunde insolvent oder gibt es andere Gründe für die Nichtzahlung? Bei Freiberuflern besteht die Möglichkeit, solche Forderungen zu verkaufen. Unter Umständen könnte das Jobcenter so etwas fordern, um die Hilfebedürftigkeit zu senken. Falls das nicht gewünscht ist, sollte man sich schon mal eine Argumentation zurechtlegen.
Zuletzt geändert von Olivia am Do 29. Aug 2019, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#11

Beitrag von Günter »

Ein Blick ins Gesetz ist manchmal hilfreich.
§ 37 SGB II Antragserfordernis
(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.
(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.
Eine Vorsprache ist keine Antragsstellung.

Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, aber der Antrag muss morgen bei denen sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#12

Beitrag von Battiste »

Man könnte ja fast denken, da stecke System dahinter, denn folgendes hat sich weiterhin ereignet:

Ich gehe nach Lesen dieser Einträge nochmal zum JC und will den WBA an der Infotheke abgeben.
Diese verweigert die Annahme mit der Begründung, ich wäre heute schon bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin gewesen und müsste dahin. Ich sage, dass ich nur was abgeben möchte. Dies wird mir verweigert.
Auf die Frage wo das im Gesetz steht heisst es ich solle nicht rumdiskutieren.
Ich fertige ein Gesprächsprotokoll an, die Unterschrift dafür wird mir verweigert.
Aber es wird ein Teamleiter gerufen.
Dieser läßt auf sich warten, 10 Minuten, 20 Minuten, 30 Minuten; also spreche ich die im Wartezimmer Wartenden laut darauf an, dass ich einen Zeugen suche, der mir die Annahmeverweigerung der Infotheke bezeugt und beginne ruhig meinen Fall laut zu erläutern.
Plötzlich ist die Teamleitung sofort da und begrüßt mich äusserst höflich. Auch das weitere Gespräch läuft äußerst höflich ab, beachtet aber auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen. Dort wird ausgewichen. Am Ende erhalte ich direkt von der Teamleitung einen Ausdruck aus dem System:
Betreff: Kunde reicht WBA persönlich ein, mit Datum, Uhrzeit und ohne Unterschrift, aber Namen des Teamleiters und Versionsnummer der Software.
Ich denke das reicht, ansonsten werde ich noch ein Fax absetzen.

Interessant war dann noch der Schlusssatz bei der Verabschiedung: "In Zukunft läuft das alles online, dann wird es für uns alle einfacher."

Da muss ich schmunzeln.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#13

Beitrag von Battiste »

@Günter: Herzlichen Dank für die Rechtsgrundlage. Ich dachte Vertreter einer Behörde müssen diese stets nennen können. Dass dies für Polizisten gilt weiss ich, d.h. wenn ein Polizist nicht den Paragraphen nennen kann, den er gerade anwendet, wenn er mich z.B. im Straßenverkehr anhält, dann darf er die geplante Handlung nicht vollziehen.
Auf die Frage auf welcher Rechtsgrundlage gehandelt wird, weiss die Information nur zu antworten:" Nö, dass muss ich Ihnen nicht nennen." und auf weitere Fragen dann:"Nö, ich mache das alles nicht, nö, nö, nö" als Antwort auf jede Frage.
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Günter
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#14

Beitrag von Günter »

Ist jedem denkenden Menschen klar, aber die Erfahrung mit diversen SBs hat gelehrt, denken und JC sind getrennte Universen. Deshalb der sichere Weg. Antrag stellen notfalls Unterlagen nachreichen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#15

Beitrag von marsupilami »

Wampe hat geschrieben: Do 29. Aug 2019, 16:17 Wenn bei der Vorsprache die Antragsformulare rausgegeben werden, dürfte klar sein, warum der- oder diejenige vorgesprochen hat.

Einfachste Lösung wäre also:
Kunde spricht vor: "Will Alg II-Antrag stellen", SB gibt Unterlagen raus und vermerkt das Datum auf dem Antrag. Damit ist der Antrag gestellt.

Für einige JC aber wohl zu einfach.
Ich wage es, Einspruch zu erheben, Euer Ehren.

Begründung: es fehlt die Unterschrift des Antragstellers.
Denn ich will ja nicht nur die angebotenen Leistungen, sondern ich muss auch bestätigen, dass ich zur Kenntnis genommen habe auch Pflichten zu haben.
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Günter
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#16

Beitrag von Günter »

Begründung: es fehlt die Unterschrift des Antragstellers.
Quatsch
1. Antragstellung
(1) Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht.
Die Antragstellung ist an keine Form gebunden. Der Antrag ist eine
einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher die Antragstellerin oder der Antragsteller dem Leistungsträger gegenüber
zum Ausdruck bringt, eine Sozialleistung in Anspruch nehmen zu
wollen. Das Jobcenter (JC) ist gehalten, den wirklichen Willen der
Antragstellerin oder des Antragstellers – ggf. durch Rückfragen – zu
erforschen und den Antrag auszulegen. Hierbei ist mit Blick auf § 2
Absatz 2 SGB I im Zweifel davon auszugehen, dass die Bürgerin oder der Bürger die ihr bzw. ihm günstigere Leistung aus dem von
ihr/ihm angegangenen Sozialleistungsbereich in Anspruch zu nehmen wünscht. Im Rahmen der Antragstellung ist die Antragstellerin
oder der Antragsteller auch über Leistungen für Bildung und Teilhabe zu informieren (
Auch wictig, es kann nicht nach dem Motto sie haben ja keinen Anspruch mündlich die Antragsannahme verweigert werden.
Auch bei berechtigten Zweifeln am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Hilfebedürftigkeit) ist der Antrag als solcher zu behandeln und zu bescheiden.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015872.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#17

Beitrag von Olivia »

Ein Antrag auf Leistungen kann auch telefonisch bei der Jobcenter-Hotline gestellt werden. Nur fragt sich, ob das Anliegen dann richtig erfasst, eingegeben und weitergegeben wird.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#18

Beitrag von Koelsch »

Und es fragt sich, wie kannst Du das beweisen.

Hab gerade wieder eine Akte auf den Tisch bekommen - eLB erklärt detailliert, ich hab Euch alle Unterlagen per Mail übersandt - JC erklärt, richtig eLB hat viele E-mails gesendet, aber Unterlagen haben wir nicht erhalten. Und nun erklär mal, wie Du beweisen kannst, dass JC dreckig lügt irrt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#19

Beitrag von marsupilami »

Wampe, Du und Günter wollt mir doch nicht weis machen, dass man mit "Ich will Geld!" - gekritzelt auf eine Papier-Serviette, ohne Unterschrift, an Leistungen nach dem SGB kommt.

Das wird mind. ein zähes Hick-Hack und ist sicher nur für Menschen mit Nerven wie Festmacher zu empfehlen.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#20

Beitrag von Pegasus »

Wichtig ist doch, das Battiste sich nicht abweisen lassen und wichtig halt, nur schriftlich. Selbst eMail würde ich hier niemals benutzen.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#21

Beitrag von marsupilami »

So ischt äs!
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#22

Beitrag von Olivia »

Muss der Antrag persönlich gestellt werden oder kann die Serviette auch jemand anderes im Jobcenter vorbeibringen?
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#23

Beitrag von Koelsch »

Irgendwann müssen die Personalien gecheckt werden, aber die Serviette kann erst mal jeder in's Poschtchäschtle stopfen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#24

Beitrag von Günter »

Kurzes Anschreiben am Letzen des Monats um 23:59 in den Terminbriefkasten des JC gesteckt.
Frist wahrender Antrag auf ALGII

Ich bin bedürftig im Sinne des SGB II. Daher beantrage ich Leistungen zur Grundsicherung des SGB II.


Förmlicher Antrag und die benötigten Unterlagen werden nachgereicht.
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Re: Terminliches und Bestätigungen

#25

Beitrag von Olivia »

JC hat keinen Terminbriefkasten.

Schreiben wird am folgenden Montag nach dem Wochenende entnommen und kriegt einen fetten Stempel "Eingang am 2./3. des Monats."
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