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Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 16:39
von Battiste
Habe 2 abschliessende Bewilligungen erhalten, gegen die ich bereits Widerspruch eingelegt habe. Nun bräuchte ich Hilfe beim weiteren Rechtsweg, bzw. um erst einmal eine ordentliche Begründung nach zu reichen.

Gerne sende ich die geschwärtzen Bewilligungen zwecks Überprüfung per Email, habe aber schon ein paar Klassiker entdeckt:

- 50% Telefonkosten
- 50% Bankkosten
- keine Anerkennung von Bürokosten 10 Euro im Monat, da keine Quittungen eingereicht
- Berufshaftpflicht wird als Privathaftpflicht eingestuft ( Da müsste ja die Zusendung des Vertrages Abhilfe schaffen)
- keine Anerkennung Fahrtkosten, da kein Fahrtenbuch. Dies wurde von mir nie gefordert. Die Fahrten waren immer von zu Hause ins Büro. Also immer der gleiche Weg, dies auch belegbar anhand Tankkosten über EC Karte und Bürostandort laut Vertrag mit Geschäftspartner.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 19:00
von tigerlaw
Battiste hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 16:39 Habe 2 abschliessende Bewilligungen erhalten, gegen die ich bereits Widerspruch eingelegt habe. Nun bräuchte ich Hilfe beim weiteren Rechtsweg, bzw. um erst einmal eine ordentliche Begründung nach zu reichen.

Gerne sende ich zwecks Überprüfung per Email ( unter 8MB pro Bewilligung - konnte nicht hochgeladen werden da zu groß - oder Abruf über: https://wetransfer.com/downloads/e88d03 ... 646/3e0c22 )

habe aber schon ein paar Klassiker entdeckt:

- 50% Telefonkosten
- 50% Bankkosten
- keine Anerkennung von Bürokosten 10 Euro im Monat, da keine Quittungen eingereicht
- Berufshaftpflicht wird als Privathaftpflicht eingestuft ( Da müsste ja die Zusendung des Vertrages Abhilfe schaffen)
- keine Anerkennung Fahrtkosten, da kein Fahrtenbuch. Dies wurde von mir nie gefordert. Die Fahrten waren immer von zu Hause ins Büro. Also immer der gleiche Weg, dies auch belegbar anhand Tankkosten über EC Karte und Bürostandort laut Vertrag mit Geschäftspartner.
Wenn ausschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Büro entstanden sind, sind das in der EKS Privatfahrten und im "Grundfreibetrag" von 100 € mit enthalten. Wenn sonstige Werbungskosten (ohne die Ausgaben in der EKS) höher als die Differenz zwischen den Fahrtkosten und 100,00 € sind, ist auch dieser Überschuss einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Wenn Du zwei Girokonten hast: Dann hau auch die Kosten für das Privatkonto mit in die EKS.

Und mach es genauso mit allen Telefon-/Internetkosten.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 21:09
von Olivia
tigerlaw hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 19:00 Wenn ausschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Büro entstanden sind, sind das in der EKS Privatfahrten und im "Grundfreibetrag" von 100 € mit enthalten. Wenn sonstige Werbungskosten (ohne die Ausgaben in der EKS) höher als die Differenz zwischen den Fahrtkosten und 100,00 € sind, ist auch dieser Überschuss einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Wenn Du zwei Girokonten hast: Dann hau auch die Kosten für das Privatkonto mit in die EKS.

Und mach es genauso mit allen Telefon-/Internetkosten.
Dumme Frage: können die Kilometerkosten nicht auch unter C10 geltend gemacht werden? In Sektor C fallen übrigens auch freiwillige Beiträge zu einer KLV mit rein, plus dazu alle möglichen sonstigen Kosten. D.h. der Grenzbetrag von 100 € kann schon sehr früh überschritten sein. Mit der Folge, dass das Jobcenter bspw. eine zusätzliche Altersvorsorge, eine Zusatzrentenversorgung, private Versicherungen wie einen Zahnzusatzschutz, eine private Haftpflicht sowie Verpflegungmehraufwendungen alle zusätzliche erstatten würde. Oder?

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 21:35
von Koelsch
C10 sind nur Fahrten zur Betriebsstätte.

Altervorsorge etc. ist bei Selbstständigen in der Tat ein Thema. Da hat JC in aller Regel anzuerkennen - im Rahmen der erwirtschafteten Gewinne - davon eben 18,6%

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 23:46
von Battiste
Viele tatsächlich angefallene Kosten abseits der Fahrtkosten hatte ich noch garnicht angegeben. Diese werde ich nun nachreichen.

Wenn ich alle berufliche Fahrten aufliste, komme ich auf ca. 90% berufliche Fahrten.
Und kann somit die KFZ Versicherung und Steuer absetzen, was ich vorher nicht konnte, da nicht angegeben.
Alle Tankquittungen sind per Kontoauszug erkennbar. Verbauch des Fahrzeuges ist bekannt.

Die Fahrten sind viel mehr als angegeben und alle dokumentierbar anhand von beispielsweise Anruflisten mit Datum und Uhrzeit, sie gliedern sich in:

1. Fahrten nach Düsseldorf zur vom Jobcenter genehmigten Ausbildungsstätte für den Bereich Vertrieb (=Verkaufsbüro Trainer)
2. Fahrten ins Büro nach Düsseldorf zwecks Meetings und Telefonate mit Kunden ( = Vertriebsbüro Partner, gleiches Büro, aber jetzt Fahrten zum Büro des Handelsvertreters und nicht mehr Trainers in meiner Funktion als freier Handelsvertreter).
3. Fahrten zu Messen, Events und Terminen, wie z.B: Stadtwerke in Düren, Internetprovider in Wilhelmshaven, Telekom in Gladbach, Internetprovider Düsseldorf, Gasthaus Solingen ( nachweisbar anhand Kundenvertrages) und viele weitere Fahrten nachweisbar anhand von Emails mit Terminnennungen.
4. Fahrten in meiner Fumktion als künstlerischer Freiberufler zu Kunden,Drehorten, Fachgeschäften etc.
5. Fahrten zu Behörden wie z.B: Gewerbeamt zur Gewerbeanmeldung etc.

Evt. ist es noch wichtig, im Widerspruch zu erklären, weil in früheren EKS das Verhältnis Fahrten Privat und Beruflich anders war. DIe Mehrfahrten kamen durch die neue Tätigkeit als freier Handelsvertreter zu Stande.
Bisher wurden alle EKS anstandslos anerkannt und nie ein Fahrtenbuch gefordert. Telefonkosten von 30Euro pro Monat wurden auch immer anerkannt bisher.

Ebenso wurde die Berufshaftpflichtversicherung in der Vergangenheit anstandslos anerkannt.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 01:17
von Olivia
Koelsch hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 21:35 Altervorsorge etc. ist bei Selbstständigen in der Tat ein Thema. Da hat JC in aller Regel anzuerkennen - im Rahmen der erwirtschafteten Gewinne - davon eben 18,6%
Ich sag mal so, dieses Recht mag zwar auf dem Papier existieren. Aber bei Geltendmachung von AV-Beiträgen wird die gesamte Selbständigkeit als nicht tragfähig angezweifelt und es erfolgt eine Umsetzung ins Team Arbeitsvermittlung, weil bei den Arbeitsangeboten dort die SV-Beiträge mit enthalten sind. Die Inanspruchnahme dieses Rechts von Selbständigen kann mit Nachteilen verbunden sein!

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 08:04
von Koelsch
Irgendwas ist bekanntlich immer

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 10:34
von Battiste
Dass die gesamte Selbständigkeit als nicht tragfähig angezweifelt werden kann, ist in dem Fall nicht möglich, weil kein WBA gestellt wurde und ich somit seit Juni 2019 kein Kunde mehr bin. Bei der Höhe der Nachzahlung und der Nichtanerkennung der Kosten ist dieses Verfahren natürlich bestens geeignet mich wieder in den Bezug zu bekommen.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 12:11
von Olivia
Battiste hat geschrieben: Do 17. Okt 2019, 10:34 Bei der Höhe der Nachzahlung und der Nichtanerkennung der Kosten ist dieses Verfahren natürlich bestens geeignet mich wieder in den Bezug zu bekommen.
Sinnvolle Unterstützung durch das Jobcenter ist das nicht! Bei der Aussicht, dort wieder Kunde zu werden, dürfte die Laune in den Keller gehen. Und das ist dann kontraproduktiv für den weiteren Ausbau der Selbständigkeit.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 15:52
von Battiste
Genau. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass man hätte meine EKS einfach anerkennen können.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 17:26
von HarzerUrvieh
Das wäre vermutlich die erste EKS gewesen, die einfach anerkannt wurde. Das geht nun wirklich nicht. ;-)

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 09:14
von der ratlose
Ich verstehe die Jobcenter hinsichtlich der Telefonkosten nicht.
Ich habe eine Aldi Talk Karte und einen Tarif/Flatrate für 7,99 €. Damit kann ich unbegrenzt in das deutsche Festnetz und die Mobilfunknetze telefonieren.
Über was wollen die sich da streiten ?

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 09:17
von Olivia
der ratlose hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 09:14 Ich verstehe die Jobcenter hinsichtlich der Telefonkosten nicht.
Ich habe eine Aldi Talk Karte und einen Tarif/Flatrate für 7,99 €. Damit kann ich unbegrenzt in das deutsche Festnetz und die Mobilfunknetze telefonieren.
Über was wollen die sich da streiten ?
Über 7,99 € / 2 x 6 = 23,97 € pro BWZ. Macht nach 10 Jahren 479,40 €.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 12:21
von Olivia
Ich schätze das 50- bis 100fache.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 12:24
von marsupilami
Kommt drauf an: je eher das JC einknickt, desto weniger.

Ernsthaft: es kann doch nicht angehen, dass ein LB Selbstständiger alles und jeden S..... dem JC durchgehen läßt.

Und wenn die JC's dann öffentlich jammer: man müsse so viel Geld für Anwälte ausgeben! dann sollen sie a) entsprechend nicht angreifbare Bescheide ausstellen und b) die BA und das Mysterium und den Gesetzgeber von unten nach oben treten und sagen: da muss nachgebessert werden.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 15:38
von Battiste
Ist es dann ok, wenn ich den Widerspruch so verfasse:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Widerspruch reiche ich folgende Begründung nach:
1.) Fahrtkosten:In Ihrem Schreiben steht, dass die Fahrtkosten unerwartet aufgetreten sind. Dies finde ich sehr bemerkenswert, da ich auf eigene Kosten eine Weiterbildung in  Düsseldorf absolviert habe und mir diese Weiterbildung vom JC genhemigt wurde.
Viele tatsächlich angefallene Kosten abseits der Fahrtkosten hatte ich noch garnicht angegeben. 

Wenn ich alle berufliche Fahrten aufliste, komme ich auf ca. 90% berufliche Fahrten.
Und kann somit die KFZ Versicherung und Steuer absetzen, was ich vorher nicht konnte, da nicht angegeben. 
Alle Tankquittungen sind per Kontoauszug erkennbar. Verbauch des Fahrzeuges ist bekannt. 

Die Fahrten sind viel mehr als angegeben und alle dokumentierbar anhand von beispielsweise Anruflisten mit Datum und Uhrzeit, sie gliedern sich in:

1. Fahrten nach Düsseldorf zur vom Jobcenter genehmigten Ausbildungsstätte für den Bereich Vertrieb (=Verkaufsbüro Trainer)
2. Fahrten ins Büro nach Düsseldorf zwecks Meetings und Telefonate mit Kunden ( = Vertriebsbüro Partner, gleiches Büro, aber jetzt Fahrten zum Büro des Handelsvertreters und nicht mehr Trainers in meiner Funktion als freier Handelsvertreter).
3. Fahrten zu Messen, Events und Terminen, wie z.B: Stadtwerke in Düren, Internetprovider in Wilhelmshaven, Telekom in Gladbach, Internetprovider Düsseldorf, Gasthaus Solingen ( nachweisbar anhand Kundenvertrages) und viele weitere Fahrten nachweisbar anhand von Emails mit Terminnennungen.
4. Fahrten in meiner Fumktion als künstlerischer Freiberufler zu Kunden,Drehorten, Fachgeschäften etc.
5. Fahrten zu Behörden wie z.B: Gewerbeamt zur Gewerbeanmeldung etc.

In früheren EKS war das Verhältnis Fahrten Privat und Beruflich anders. DIe Mehrfahrten kamen durch die neue Tätigkeit als freier Handelsvertreter zu Stande.
Bisher wurden alle EKS anstandslos anerkannt und nie ein Fahrtenbuch gefordert. 
2.) Telefonkosten: Diese sind von Ihnen zu 100% an zu erkennen. Telefonkosten von 30Euro pro Monat wurden auch immer anerkannt bisher. Dabei habe ich die Internet und Kosten des Festnetzanschlusses noch nicht angegeben.

3.) Bankkosten: Diese sind von Ihnen zu 100% an zu erkennen.
4.) Die Berufshaftpflichtversicherung ist zu 100% an zu erkewnnen.  In der Vergangenheit wurde diese  anstandslos anerkannt. Der Vertrag liegt Ihnen bereits lange vor.

5.) Sonstige Kosten: Bürokosten sind von Ihnen zu 100% an zu erkennen. Quittungen werden gerne nachgereicht.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 15:56
von Koelsch
Für meine Begriffe ok

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 18:44
von marsupilami
:ironiea:
Als hauptamtlicher Schriftsatz-Bemeckerer dieses Forums muss ich natürlich meinen Senf dazu geben.

Grundsätzlich gut, kann so raus.


ABER!
Lesen geschieht nicht nur bewußt, sondern in Teilen auch unbewußt.
Daher ein paar wenige, zwar nicht notwendige, aber nach meiner Ansicht nach sinnvolle Korrektur-VORSCHLÄGE.
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 zu meinem Widerspruch vom [Datum einfügen] reiche ich folgende Begründung nach:
Erleichtert die Zuordnung. Jaaaaa, ich weiß: die sollen arbeiten für Geld und den Widerspruch suchen.
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 da ich auf eigene Kosten eine Weiterbildung in  Düsseldorf absolviert habe und mir diese Weiterbildung vom JC ausdrücklich (schriftlich? Dann Datum des Schreibens einfügen ) genehmigt wurde.
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 Alle Tankquittungen sind per Kontoauszug erkennbar und damit belegbar.
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 4. Fahrten in meiner Fumktion als künstlerischer Freiberufler zu Kunden,Drehorten, Fachgeschäften für z.B. Kostümverleih oder so ähnlich etc.
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 In allen früheren EKS war das Verhältnis Fahrten Privat zu Beruflich anders.
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 2.) Telefonkosten: Diese sind von Ihnen zu 100% an zu erkennen, da beruflich veranlaßt/tätigkeitsbezogen.
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 3.) Bankkosten: Diese sind von Ihnen zu 100% an zu erkennen, da es sich um ein reines Geschäftskonto handelt.
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 4.) Die Berufshaftpflichtversicherung ist zu 100% an zu erkewnnen.
Rechtschreib-Korrektur
Battiste hat geschrieben: Fr 18. Okt 2019, 15:38 5.) Sonstige Kosten: Bürokosten sind von Ihnen zu 100% an zu erkennen. Quittungen werden gerne auf Verlangen nach Absprache nachgereicht.
Die kriegen das nicht wie Zucker in den Hintern geblasen, die müssen genau definieren, welche Quittungen sie haben wollen!!

Du hast mit 1.), 2.) usw. eine Gliederung bzw. Aufzählung erstellt.
Ich empfehle, die Unter-Punkte unter 1.) nicht mit Zahlen, sondern mit a), b), c) zu gliedern oder mit einfachen - o.ä. als Listenpunkte zu kennzeichnen.

Wie gesagt: nur Vorschläge.
Aber mit solchen kleinen Zusätzen soll versucht werden, den Leser unbewußt in seiner Denke zu beeinflussen.
Gelingt nicht immer, aber man kann's ja mal versuchen :unschuld:

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 02:48
von Battiste
Vielen Dank für die Hilfe. Habe alle vorgeschlagenen Änderungen übernommen.

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 15:57
von tigerlaw
Habe gerade heute ein Urteil erhalten (SG Düsseldorf, S 19 AS 4755/15 vom 14.10.2019). Darin stehen auch einige Sätze über die (nur) hälftige Anrechnung Kosten für Telefon.

Tenor:
Euch geht es doch noch gold! Wir könnten auch ganz anders, nämlich nüscht anerkennen!

SG Ddf, 19_AS_4755-15, Auszug zu Telefonkosten.pdf

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 16:10
von Olivia
Huch!

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 16:15
von Pegasus
BSB, Urt.vo. 19.06.2012 - B 4 AS 163/11R - juis
Also ist im Grund diese Entscheidung ne S...rei. Ist das eigentlich vereinbar mit den bombastischen Steuergesetz? Und wieso nutzen das sämtliche JC´S nicht voll aus?

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 17:42
von marsupilami
Peheg! Huhu!
Du bist doch jetzt lange genug dabei um zu wissen dass das JC die Steuergesetzgebung - insbesondere Betriebskosten und Absetzungen - behandelt wie der Teufel das Weihwasser!!

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 17:49
von Koelsch
tigerlaw hat geschrieben: Di 22. Okt 2019, 15:57
Tenor:
Euch geht es doch noch gold! Wir könnten auch ganz anders, nämlich nüscht anerkennen!

Und genau das ließ der "geschätzte Herr Richter" in den vielen Verhandlungen zuvor, in denen er immer um einen Vergleich "bettelte" mehrfach anklingen:

"Wenn wir uns hier nicht auf einen Vergleich einigen, dann muss ich ja alles Position für Position in der EKS prüfen, und dann kann das Ergebnis natürlich viel schlechter ......" :unschuld: :zwinker:

Re: Abschliessende Bewilligung unfair

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 18:00
von Pegasus
Ja Marsu ich weiß es. Trotzdem frage ich mich warum denn überhaupt ne "50-% Regelung" vorhanden ist. Ich war dreist und habe 2/3 Gewerbe und 1/3 Privat der Telefon-und Internetkosten in den EKS angegeben. Wurde nie bemängelt. Aber ich habe die Telefonrechnungen -> privat geschwärzt, ja auch die Nummer an sich. Argumentiert:
1/3 Betrieblich Telefon, Internet + Mobilkarte
1/3 Betrieblich Fax
1/3 Privat.

Ach sehe gerade das Urteil vom BSB ist aus 2012. September 2011 hatte ich mir die Kniescheibe zerdeppert...... also nichts mehr mit Schrottiline.