Erstantrag im KH - was kann man tun

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Erstantrag im KH - was kann man tun

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB liegt nach wohl sehr schwerem Fahrradunfall im KH. Dort, so heißt es, wird sie die nächsten 3 Wochen noch mind. verbringen müssen. Schuldfrage ist meines Wissens ungeklärt.

Da selbstständig, bricht natürlich alles an Einnahmen weg, ALG II wäre dringend nötig. Nur, wie kann eLB den Identitätsnachweis erbringen, mal eben mit Personalausweis zum JC fällt aus wegen geht nicht.

Genauso wenig kann eLB Kontoauszüge und andere Unterlagen vorlegen, denn die liegen natürlich irgendwo zu Hause.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Erstantrag im KH - was kann man tun

#2

Beitrag von Günter »

Im KH sollte es einen Sozialarbeiter geben, der Kontakt zum JC aufnehmen kann, damit sollte der Identitätsnachweis gelingen.

Hilfsweise einen Antrag auf Soforthilfe als Darlehen bis zur Vorlage der nötigen Nachweise der Bedürftigkeit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Erstantrag im KH - was kann man tun

#3

Beitrag von marsupilami »

JC's haben doch einen "Außendienst", mit dem "zweifelhafte" WG's ausspioniert werden.
Sollen sie doch den vorbeischicken!!

Und da KH's üblicherweise auch gerne wissen wollen, mit welcher KK sie abrechnen dürfen, müsste doch der erste Vorschlag von Günter gelingen!!
Über die Gesundheitskarte bzw. wen der/die Patient*in die nicht dabei hat, ruft doch die KH-Verwaltung bestimmt bei der genannten Kasse an und fragt: habt ihr einen Kunden mit Name, Adresse? Kunden-Nr.?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Erstantrag im KH - was kann man tun

#4

Beitrag von Koelsch »

Derzeit falscher Alarm - hab eben mit eLB gesprochen. Sie unterrichtet freiberuflich an zwei Schulen und beide Schulen haben ihr gestern zugesagt, bis auf Weiteres ihre Unterrichtsstunden weiter zu zahlen auch wenn sie krankheitsbedingt verhindert ist. Es gibt also anscheinend doch noch Auftraggeber mit Herz.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Erstantrag im KH - was kann man tun

#5

Beitrag von Günter »

:bravo: :bravo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Erstantrag im KH - was kann man tun

#6

Beitrag von angel6364 »

:Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Tausender
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Re: Erstantrag im KH - was kann man tun

#7

Beitrag von Tausender »

toll, das ist ein :jumpi: wert
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