Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
@Kölsch: Wareneinkäufe aus der Soforthilfe wie der PC sind nur in Sachsen-Anhalt verboten. In allen anderen Bundesländern sind sie erlaubt.
https://das-unternehmerhandbuch.de/coro ... umsetzung/
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
@Koelsch:
Ich sehe in deinen Überlegungen durchaus kleine Probleme.
Zum Einen (und dass weiss ich, wie bekannt, aus eigener leidvoller Erfahrung) ist es durchaus wahrscheinlich, dass das JC in der Prognose herumkürzt um dann am Ende auf phantastische Gewinne zu kommen. Sprich: Man wird einfach erst mal die Leistungen kürzen, d.h. dein Punkt 6 ist sehr fraglich. Dann muss man erst wieder Gerichte bemühen und der Erfolg ist auch nicht immer garantiert. Ich habe eines gelernt: Die Prognose immer so halten, dass nichts gekürzt werden kann. Nach dem BWZ kann man sich dann trefflich streiten, da ist dann Zeit.
Es geht nicht um das, was letzlich entschieden wird, es geht darum, dass man im schlimmsten Fall gar keine Leistungen bekommt und sehen muss, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Und bis man sich bei den Gerichten durchgekämpft hat, vergehen Monate, mit ungewissem Ausgang.
Zum Anderen sind, wie Olivia sagt, Wareneinkäufe nicht verboten, solange man nicht in Sachsen-Anhalt lebt. Also besteht bei betrieblichen Anschaffungen kein Grund für einen komplizierten Weg. Ob ein neuer PKW allerdings aus der Soforthilfe bezahlt werden dürfte, sehe ich noch als fraglich. Neuer PC ist aber auf jeden Fall drin.
Generell ist ja auch fraglich, ob sich die Soforthilfegeber, also die Landesinvestitionsbanken, um irgendwelche "amtliche" Prüfungen des JC scheren, ebenso wie umgekehrt.
Ich sehe in deinen Überlegungen durchaus kleine Probleme.
Zum Einen (und dass weiss ich, wie bekannt, aus eigener leidvoller Erfahrung) ist es durchaus wahrscheinlich, dass das JC in der Prognose herumkürzt um dann am Ende auf phantastische Gewinne zu kommen. Sprich: Man wird einfach erst mal die Leistungen kürzen, d.h. dein Punkt 6 ist sehr fraglich. Dann muss man erst wieder Gerichte bemühen und der Erfolg ist auch nicht immer garantiert. Ich habe eines gelernt: Die Prognose immer so halten, dass nichts gekürzt werden kann. Nach dem BWZ kann man sich dann trefflich streiten, da ist dann Zeit.
Es geht nicht um das, was letzlich entschieden wird, es geht darum, dass man im schlimmsten Fall gar keine Leistungen bekommt und sehen muss, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Und bis man sich bei den Gerichten durchgekämpft hat, vergehen Monate, mit ungewissem Ausgang.
Zum Anderen sind, wie Olivia sagt, Wareneinkäufe nicht verboten, solange man nicht in Sachsen-Anhalt lebt. Also besteht bei betrieblichen Anschaffungen kein Grund für einen komplizierten Weg. Ob ein neuer PKW allerdings aus der Soforthilfe bezahlt werden dürfte, sehe ich noch als fraglich. Neuer PC ist aber auf jeden Fall drin.
Generell ist ja auch fraglich, ob sich die Soforthilfegeber, also die Landesinvestitionsbanken, um irgendwelche "amtliche" Prüfungen des JC scheren, ebenso wie umgekehrt.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Fraglich ist auch, ob das Jobcenter überhaupt ein Mitbestimmungsrecht bei Betriebsausgaben hat, die durch die Soforthilfe getätigt werden.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
zu Kölsch Nr. 7 und 8 (Anschaffung PC):
https://www.wirtschaft.nrw/pressemittei ... tstaendige
Warum ich die Verwendung für einen PC oder generell für Investitionen für ausgeschlossen halte?
In allen Texten finde ich den Begriff "laufende Betriebskosten... " oder sehr ähnlich formuliert. Leasingraten sind Nutzungsgebühren wie Telefon etc. Ein bereits laufender Ratenvertrag ist wohl auch okay... alles langfristige Verbindlichkeiten, die ich nicht mal so eben stoppen kann. Aber ein erfreut außerplanmäßig möglicher PC- oder Autokauf?? Wie wird der darstellbar sein als "laufend" ?? Und bei Wareneinkäufen für Verkaufsware wird auch zu prüfen sein, ob diese in der Höhe auch in den Vorjahren angefallen sind... oder ob ich mir endlich mal ein prallvolles Lager gönne.
In Analogie zu Kurzarbeitergeld für Personalkosten in der 3. Quelle (s.u.) hätte ich einen KFW-Kredit für Investitionen oder einen Kredit von JC selbst (kenne mich nicht aus) für die Finanzierung vorgeschlagen.
Die Länder (... und nicht die JC! @Kölsch ) haben also insofern ein gewichtiges Wort mitzureden bei der Verwendung.
Die Soforthilfe wird also (m.M.n.) rückzahlbar sein, wenn das Geld nicht sinngemäß verwendet wurde.
Allerdings wäre dann diese Rückzahlung wiederum Betriebsausgabe, die das JC dann ggf. (???) anerkennen MUSS, wenn sie in der vEKS nicht wiedersprochen hat.
DESWEGEN meine Zustimmung zur Strategie: ALLE geplanten tollen Wunsch-Ausgaben in die vEKS reinschreiben, mit der Soforthilfe als "Einnahme" auf Ergebnis NULL bringen. Abwarten. Grinsen, wenn das so durchgeht.
Quelle 2. https://www.wirtschaft.nrw/pressemittei ... nd-das-mkw
https://www.wirtschaft.nrw/pressemittei ... tstaendige
Diese beispielhafte Aufzählung schließt m.M.n. eine Anschaffung von Betriebsmitteln (PC, kl. Auto etc.) aus.Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise
- haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
- Oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
- Oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
Warum ich die Verwendung für einen PC oder generell für Investitionen für ausgeschlossen halte?
In allen Texten finde ich den Begriff "laufende Betriebskosten... " oder sehr ähnlich formuliert. Leasingraten sind Nutzungsgebühren wie Telefon etc. Ein bereits laufender Ratenvertrag ist wohl auch okay... alles langfristige Verbindlichkeiten, die ich nicht mal so eben stoppen kann. Aber ein erfreut außerplanmäßig möglicher PC- oder Autokauf?? Wie wird der darstellbar sein als "laufend" ?? Und bei Wareneinkäufen für Verkaufsware wird auch zu prüfen sein, ob diese in der Höhe auch in den Vorjahren angefallen sind... oder ob ich mir endlich mal ein prallvolles Lager gönne.
In Analogie zu Kurzarbeitergeld für Personalkosten in der 3. Quelle (s.u.) hätte ich einen KFW-Kredit für Investitionen oder einen Kredit von JC selbst (kenne mich nicht aus) für die Finanzierung vorgeschlagen.
Die Länder (... und nicht die JC! @Kölsch ) haben also insofern ein gewichtiges Wort mitzureden bei der Verwendung.
Die Soforthilfe wird also (m.M.n.) rückzahlbar sein, wenn das Geld nicht sinngemäß verwendet wurde.
Allerdings wäre dann diese Rückzahlung wiederum Betriebsausgabe, die das JC dann ggf. (???) anerkennen MUSS, wenn sie in der vEKS nicht wiedersprochen hat.
DESWEGEN meine Zustimmung zur Strategie: ALLE geplanten tollen Wunsch-Ausgaben in die vEKS reinschreiben, mit der Soforthilfe als "Einnahme" auf Ergebnis NULL bringen. Abwarten. Grinsen, wenn das so durchgeht.
Quelle 2. https://www.wirtschaft.nrw/pressemittei ... nd-das-mkw
Quelle 3. https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen
4. Quelle https://selbststaendige.verdi.de/beratu ... 1a4a160100Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten durch einen Zuschuss unterstützt werden. Personalkosten sind nicht abgedeckt.
...
die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)
Noch kritischer ist das Thema Investitionen zu sehen: Wer in der Krise Verträge neu abschließt, Arbeitsmittel kauft oder Sondertilgungen bei Krediten vereinbart, darf damit rechnen, dass damit Gesprächsbedarf bei der Bank oder Behörde entsteht, die die Soforthilfe auszahlt. – Selbst Ersatzinvestitionen sind nach der strengen Logik dieser Hilfe nicht vorgesehen. Wer aktuelle Investitionen (anteilig oder komplett) in die Berechnung des Liquiditätsausfalls einbezieht, sollte zumindest damit rechnen, dass im Fall einer Überprüfung die Rückzahlung der Mittel verlangt wird, die für solche Ausgaben angesetzt wurden.
Zuletzt geändert von BK48 am So 24. Mai 2020, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
kurze Anmerkungen:
Und das spricht für den Ansatz in der vEKS.
Nachtrag: Siehe jedoch auch verdi (4. Quelle im Beitrag oben von mir)
Quelle https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146402.pdf
Diesmal ist das mit der Soforthilfe trotzdem möglich. Wenn die Ausgabe entfällt, sinkt die Soforthilfe um den gleichen Betrag.jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑So 24. Mai 2020, 12:44 Zum Einen (und dass weiss ich, wie bekannt, aus eigener leidvoller Erfahrung) ist es durchaus wahrscheinlich, dass das JC in der Prognose herumkürzt um dann am Ende auf phantastische Gewinne zu kommen. Sprich: Man wird einfach erst mal die Leistungen kürzen, d.h. dein Punkt 6 ist sehr fraglich. Dann muss man erst wieder Gerichte bemühen und der Erfolg ist auch nicht immer garantiert. Ich habe eines gelernt: Die Prognose immer so halten, dass nichts gekürzt werden kann.
Da wird sich zeigen ob ein "Warenlager-Aufbau" aus Mitteln der Soforthilfe bei der Abrechnung durchgeht.Zum Anderen sind, wie Olivia sagt, Wareneinkäufe nicht verboten, solange man nicht in Sachsen-Anhalt lebt. Also besteht bei betrieblichen Anschaffungen kein Grund für einen komplizierten Weg.
Und das spricht für den Ansatz in der vEKS.
Zustimmung!Ob ein neuer PKW allerdings aus der Soforthilfe bezahlt werden dürfte, sehe ich noch als fraglich.
Nö. Sehe ich nicht unbedingt so. Wenn z.B. eine Ersatzbeschaffung vor Corona in der vEKS schon enthalten (und damit finanzierbar!) war und mit dem JC besprochen oder auch strittig... DANN kann ich bei der Soforthilfe natürlich gut argumentieren, dass diese Investition betrieblich zu den laufenden, meinetwegen alle 5 Jahre, Erneuerungen gehört... und das versuchen. Als "Unternehmer" stelle ich solche Dinge bei marktwirtschaftlicher Knappheit natürlich zurück. Das kennen wir ja so. Mit der Soforthilfe soll genau diese, der ursprünglichen Planung entgegenstehende und nun von Corona verursachte "Knappheit" ja vermieden werden.Neuer PC ist aber auf jeden Fall drin.
Nachtrag: Siehe jedoch auch verdi (4. Quelle im Beitrag oben von mir)
umgekehrt aber JA! ... zur Hierarchie der Gesetzgebung:Generell ist ja auch fraglich, ob sich die Soforthilfegeber, also die Landesinvestitionsbanken, um irgendwelche "amtliche" Prüfungen des JC scheren, ebenso wie umgekehrt.
Quelle https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146402.pdf
Vor diesem Hintergrund ist die Regelung über die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit nach § 3 Absatz 4 Alg II-V im Lichte
des höherrangigen Gesetzesrechts auszulegen. Danach ist ein rechnerischer Betriebsgewinn nur insoweit zu berücksichtigen, als dieser nicht aus einem Überschuss der Soforthilfe über die Betriebsausgaben resultiert.
Zuletzt geändert von BK48 am So 24. Mai 2020, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Das Jobcenter hat bezüglich der Ausgaben, die aus der Soforthilfe bestritten werden,aus meiner Sicht grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht. Ebenso wenig würde ein positives Votum des Jobcenters den Soforthilfegeber binden, was irgendwelche Ausgaben angeht.BK48 hat geschrieben: ↑So 24. Mai 2020, 14:00Da wird sich zeigen ob ein "Warenlager-Aufbau" aus Mitteln der Soforthilfe bei der Abrechnung durchgeht.Zum Anderen sind, wie Olivia sagt, Wareneinkäufe nicht verboten, solange man nicht in Sachsen-Anhalt lebt. Also besteht bei betrieblichen Anschaffungen kein Grund für einen komplizierten Weg.
Und das spricht für den Ansatz in der vEKS.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Für die JC sehe ich kein direktes aber sehr wohl ein indirektes "Mitspracherecht".Olivia hat geschrieben: ↑So 24. Mai 2020, 14:10Das Jobcenter hat bezüglich der Ausgaben, die aus der Soforthilfe bestritten werden,aus meiner Sicht grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht. Ebenso wenig würde ein positives Votum des Jobcenters den Soforthilfegeber binden, was irgendwelche Ausgaben angeht.BK48 hat geschrieben: ↑So 24. Mai 2020, 14:00Da wird sich zeigen ob ein "Warenlager-Aufbau" aus Mitteln der Soforthilfe bei der Abrechnung durchgeht.Zum Anderen sind, wie Olivia sagt, Wareneinkäufe nicht verboten, solange man nicht in Sachsen-Anhalt lebt. Also besteht bei betrieblichen Anschaffungen kein Grund für einen komplizierten Weg.
Und das spricht für den Ansatz in der vEKS.
Das Votum der Soforthilfe ist für die JC insofern bindend als dass angerechnete Soforthilfe, die zurückgezahlt werden muss, ja irgendwo auftauchen muss.
Genau deswegen müsste man das alles getrennt und in der "richtigen" Reihen-Rechtsfolge denken:
An die Entscheidungen der Soforthilfe-Abrechnungen sind die JC ja gebunden (s.oben).
(Das dürfte wohl unstrittig sein)
Dann hast Du einen vEKS mit den Ausgaben und der Soforthilfe (Gewinn = NULL) bei JC abgegeben und durch bekommen. In Folge dessen die Ausgabe gemacht. Jetzt kommt die Soforthile und sagt: Nö.... wird von uns nicht finanziert. Rückzahlung.
Im positiven Fall sagt die Soforthilfe: Alles okay. Keine Rückzahlung. Dann kann das JC natürlich nicht sagen, dass man etwas anderes hätte kaufen sollen/müssen. Dieser erweiterte "Spielraum" ist definitiv da!
offene Fragen:
Wenn Du die Soforthilfe zurückzahlen musst, wird diese Rückzahlung zur Betriebsausgabe? (analog zu einem Darlehen)
Oder entsteht ein Verlust? Weil "keine Einnahme" da ist?? Ein Verlust, der ggf. gar nicht ausgeglichen werden kann über den BWZ??
BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Ich bezweifele, dass die Jobcenter derart weitgehende Überlegungen anstellen. Es empfiehlt sich, die Soforthilfe für sinnvolle Betriebsausgaben zu verbrauchen, so dass gar keine Rückzahlungspflicht entsteht.
Betrieblicher Sach- und Finanzaufwand ist eigentlich ein Begriff aus der öffentlichen Haushaltsrechnung und nicht aus der Betriebswirtschaft. Das zeigt ja schon mal, dass Beamte über die Hilfe entschieden haben. Betrieblicher Sach- und Finanzaufwand ist somit alles, was kein Personalaufwand und kein privater Lebensunterhalt ist. Daran würde ich mich orientieren.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Die Sache ist ja die, daß es so eine Situation bisher noch nie gegeben hat.
Daher bin ich sicher, daß sich von Seiten der Regierung da im Nachhinein mit Begründungen sicher einiges klären lässt.
Was mich betrifft, ist es zum Beispiel der Fall, daß bis in den Herbst alle Verkaufsmöglichkeiten (Ausstellungen / Kunsthandwerkermärkte) entfallen. Das geht weit über die drei Monate hinaus.
Das Jahr hatte für mich gut angefangen und ich hatte eine Menge Pläne.
Der Umsatz ist nun spürbar zurückgegangen und wird weiter gegen 0 bleiben, wenn ich nicht reagiere und mich mehr auf den Onlineverkauf konzentriere. Das bedeutet, ich muss hier in Onlinewerbung, technische Voraussetzungen (Laptop, Zubehör) und auch Material für online gut verkaufbare Produkte investieren, um mich an die veränderten Bedingungen anzupassen.
Es kommen Kunden in mein Atelier, die sonst zum Kunsthandwerkermarkt gekommen wären. Die kann ich nicht in einer Chaosbude mit Sperrmüllmöbeln empfangen. Zudem sind alte Geräte genau in dieser Zeit kaputtgegangen und mussten ersetzt werden.
Wenn ich dies alles nicht "darf", kann ich auch aufgeben und auch in Zukunft noch von ALG2 leben.
Daher bin ich sicher, daß sich von Seiten der Regierung da im Nachhinein mit Begründungen sicher einiges klären lässt.
Was mich betrifft, ist es zum Beispiel der Fall, daß bis in den Herbst alle Verkaufsmöglichkeiten (Ausstellungen / Kunsthandwerkermärkte) entfallen. Das geht weit über die drei Monate hinaus.
Das Jahr hatte für mich gut angefangen und ich hatte eine Menge Pläne.
Der Umsatz ist nun spürbar zurückgegangen und wird weiter gegen 0 bleiben, wenn ich nicht reagiere und mich mehr auf den Onlineverkauf konzentriere. Das bedeutet, ich muss hier in Onlinewerbung, technische Voraussetzungen (Laptop, Zubehör) und auch Material für online gut verkaufbare Produkte investieren, um mich an die veränderten Bedingungen anzupassen.
Es kommen Kunden in mein Atelier, die sonst zum Kunsthandwerkermarkt gekommen wären. Die kann ich nicht in einer Chaosbude mit Sperrmüllmöbeln empfangen. Zudem sind alte Geräte genau in dieser Zeit kaputtgegangen und mussten ersetzt werden.
Wenn ich dies alles nicht "darf", kann ich auch aufgeben und auch in Zukunft noch von ALG2 leben.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Genau da sehe ich aber eben Möglichkeiten für die Soforthilfe. Die kann nicht nur für ein "weiter so" gedacht sein, sondern die muss auch dafür gedacht sein, dass man "sein Gewerbe" eben, wie Du schreibst, in eine "moderne" Richtung = mehr online ausrichtet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Das steht in meinem Bescheid:
"Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen,
dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell
eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel
nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw.
Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten
Mittel auf das Konto der Landeskasse
IBAN DE59 3005 0000 0016 8351 5 unter Angabe des auf Seite 1
dieses Bescheides genannten Aktenzeichens zurückzuzahlen."
Ich verwende sie zur Sicherung meiner wirtschaftlichen Existenz.
"Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen,
dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell
eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel
nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw.
Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten
Mittel auf das Konto der Landeskasse
IBAN DE59 3005 0000 0016 8351 5 unter Angabe des auf Seite 1
dieses Bescheides genannten Aktenzeichens zurückzuzahlen."
Ich verwende sie zur Sicherung meiner wirtschaftlichen Existenz.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Und damit dürfte das abgedeckt sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Die VERDI - Auslegung ...BK48 hat geschrieben: ↑So 24. Mai 2020, 13:35 ...
4. Quelle https://selbststaendige.verdi.de/beratu ... 1a4a160100Noch kritischer ist das Thema Investitionen zu sehen: Wer in der Krise Verträge neu abschließt, Arbeitsmittel kauft oder Sondertilgungen bei Krediten vereinbart, darf damit rechnen, dass damit Gesprächsbedarf bei der Bank oder Behörde entsteht, die die Soforthilfe auszahlt. – Selbst Ersatzinvestitionen sind nach der strengen Logik dieser Hilfe nicht vorgesehen. Wer aktuelle Investitionen (anteilig oder komplett) in die Berechnung des Liquiditätsausfalls einbezieht, sollte zumindest damit rechnen, dass im Fall einer Überprüfung die Rückzahlung der Mittel verlangt wird, die für solche Ausgaben angesetzt wurden.
... und die Kölsche Auslegung:Koelsch hat geschrieben: ↑So 24. Mai 2020, 16:03 Genau da sehe ich aber eben Möglichkeiten für die Soforthilfe. Die kann nicht nur für ein "weiter so" gedacht sein, sondern die muss auch dafür gedacht sein, dass man "sein Gewerbe" eben, wie Du schreibst, in eine "moderne" Richtung = mehr online ausrichtet
Da widerspricht sich was
Aber man kann und sollte schon mal gute und schlüssige Argumente sammeln.
BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Olivia hat hier: viewtopic.php?f=19&t=26439&sid=a586a585 ... 4f#p550787 einen interessanten Link eingestellt.
Das sind zwar nur "weiche" Argumente, mit denen man sich aber gleichwohl in zu befürchtenden Diskussionen mit der Bewilligungsbehörde etwas verteidigen kann.
Das sind zwar nur "weiche" Argumente, mit denen man sich aber gleichwohl in zu befürchtenden Diskussionen mit der Bewilligungsbehörde etwas verteidigen kann.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Verlinken wir hier doch noch mal, damit's übersichtlicher bleibt: - https://www.heise.de/tp/features/Der-Pr ... ?seite=all
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Ko ... 8943/show/
Es geht eigentlich immer noch einer mehr... mit Corona!Gesetze und Regeln können eigentlich nur jene beschliessen, die im Leben stehen und nicht gut bestallt daneben.
Wer das, was er beschließt, nicht selbst lebt oder gelebt hat, der vermag auch nicht die Vorstellung darüber haben, wie die Auswirkungen sind.
Genau so sieht die Republik aus:
Der Reiche fordert Verzicht, der Faule fordert Höchtstleistung, die Banken kehren den Ehrenwerten raus und helfen beim Steuerbetrug. Es geht hoch und runter ohne Unterlass im Kapitalismus.
BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Aus dem heutigen Newsletter von Harald Thomé
4. Geplante Änderungen in der ALG II-Verordnung
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In der in Abstimmung befindlichen ALG II-V sollen folgende Regelungen erfolgen:
1. Anrechnungsfreiheit von Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer*innen aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zahlen.
2. Einkommen von Schüler*innen soll bis 2.400 € jährlich anrechnungsfrei bleiben.
3. Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.
Bemerkung dazu: das ist die erste gesetzliche Änderung, seit Beginn der Corona-Krise, in der in im Leistungsbezug befindliche Menschen begünstigt werden. Es werden statt 1.200 € jährlich nunmehr 2.400 € anrechnungsfrei gestellt.
Die Logik, die dahintersteht, muss aber auch gesehen werden: der Anspruch auf einen Schulcomputer wird konsequent verweigert, dafür werden höhere Freibeträge zur Erwerbsarbeit geschaffen. Kapitalistische Verwertung steht immer im Vordergrund.
Den Entwurf der geplanten ALG II-V gibt es hier: https://t1p.de/zjyd
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Fassen wir zusammen:
Schüler bringen durch den verdoppelten Freibetrag künftig mehr Geld durch ihren Ferienjob mit nach Hause als Mama oder Papa, die mit einem 450 Euro Job vor sich hin kräpeln?
Gut, sie haben dann noch die ehrenvolle Anerkennung, die 450 Euro, die abzüglich Freibetrag angerechnet werden, selbst verdient zu haben und nicht durch "faules Hängemattenherumgeschmarotze" als Stütze zu kassieren. Aber von dieser ehrenvollen Anerkennung lässt sich auch keine Stromrechnung bezahlen.
Der Selbständige bekommt natürlich gar nichts und darf weiterhin 80 Stunden die Woche buckeln und nur 100 Euro (vereinfacht) behalten und der Angstellte hat zumindest kurzfristig etwas davon. Aber auch nur dann, wenn der Arbeitgeber, der gerade bei Billiglohnjobs Kurzarbeit verordnet hat anstatt Zusatzprämien zu zahlen, Beihilfen und Unterstützungen ausgezahlt hat. Würde mich mal interessieren, wie viele Arbeitgeber das gemacht haben gegenüber Aufstockern.
Ich vermute eher, die wurden entlassen.
Grandioser Entwurf. Und wieder eine mit Anlauf in die Schnauze für alle, die sich tagtäglich den Hintern aufreissen.
Dann muss der Sohnemann oder das Töchterlein künftig eben drei Zeitungsaustrage-Jobs annehmen, immerhin bringt er/sie durch Freibetrag mehr Geld nach Hause als Mama oder Papa Aufstocker!
Schüler bringen durch den verdoppelten Freibetrag künftig mehr Geld durch ihren Ferienjob mit nach Hause als Mama oder Papa, die mit einem 450 Euro Job vor sich hin kräpeln?
Gut, sie haben dann noch die ehrenvolle Anerkennung, die 450 Euro, die abzüglich Freibetrag angerechnet werden, selbst verdient zu haben und nicht durch "faules Hängemattenherumgeschmarotze" als Stütze zu kassieren. Aber von dieser ehrenvollen Anerkennung lässt sich auch keine Stromrechnung bezahlen.
Der Selbständige bekommt natürlich gar nichts und darf weiterhin 80 Stunden die Woche buckeln und nur 100 Euro (vereinfacht) behalten und der Angstellte hat zumindest kurzfristig etwas davon. Aber auch nur dann, wenn der Arbeitgeber, der gerade bei Billiglohnjobs Kurzarbeit verordnet hat anstatt Zusatzprämien zu zahlen, Beihilfen und Unterstützungen ausgezahlt hat. Würde mich mal interessieren, wie viele Arbeitgeber das gemacht haben gegenüber Aufstockern.
Ich vermute eher, die wurden entlassen.
Grandioser Entwurf. Und wieder eine mit Anlauf in die Schnauze für alle, die sich tagtäglich den Hintern aufreissen.
Dann muss der Sohnemann oder das Töchterlein künftig eben drei Zeitungsaustrage-Jobs annehmen, immerhin bringt er/sie durch Freibetrag mehr Geld nach Hause als Mama oder Papa Aufstocker!
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Landgericht Köln; Da die Corona-Soforthilfe zweckgebunden ist, ist sie unpfändbar:
https://www.vzbv.de/urteil/zur-pfaendun ... forthilfen
Keine Ahnung, ob man das als Argumentationshilfe ggü. den JCs nutzen kann/soll?
https://www.vzbv.de/urteil/zur-pfaendun ... forthilfen
Keine Ahnung, ob man das als Argumentationshilfe ggü. den JCs nutzen kann/soll?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Kann man meines Erachtens, denn damit rückt die "unzweifelhaft" in den § 11a Abs. 3 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
War ja klar:
Das Jobcenter möchte bei laufendem Bezug und Corona - Soforthilfe auf jeden Fall 2.000 € per se anrechnen.
Mehr dazu am Freitag mit Textauszügen des netten Sachbearbeiters.
Das Jobcenter möchte bei laufendem Bezug und Corona - Soforthilfe auf jeden Fall 2.000 € per se anrechnen.
Mehr dazu am Freitag mit Textauszügen des netten Sachbearbeiters.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Müssen die Leistungsberechtigten davon auch die Krankenkasse zahlen und werden vom Jobcenter dazu bei der Krankenkasse rückwirkend abgemeldet?
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Welches Bundesland?
Wenn dem so ist und dir Corona-Soforthilfe zweckbestimmt ist und nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen darf, dürfte das vor Gericht dann schnell korrigiert werden. Die Soforthilfe, und das ist stets so kommuniziert worden, darf nicht zum Lebensunterhalt verwendet werden. Zwecks Lebensunterhalt wird seitens Regierung stets auf die Jobcenter und ALG II verwiesen.
Dass Jobcenter es dennoch versuchen, ist abzusehen.
Wenn dem so ist und dir Corona-Soforthilfe zweckbestimmt ist und nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen darf, dürfte das vor Gericht dann schnell korrigiert werden. Die Soforthilfe, und das ist stets so kommuniziert worden, darf nicht zum Lebensunterhalt verwendet werden. Zwecks Lebensunterhalt wird seitens Regierung stets auf die Jobcenter und ALG II verwiesen.
Dass Jobcenter es dennoch versuchen, ist abzusehen.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Ist NRW und ich bringe das dort zur Kenntnis
Anrechnung hätte den Vorteil, dass der "Erwerbstätigenfreibetrag" so erhalten bleibt. Bei NULL-Gewinn ist der futsch.
Anrechnung hätte den Vorteil, dass der "Erwerbstätigenfreibetrag" so erhalten bleibt. Bei NULL-Gewinn ist der futsch.
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