Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Die sächsischen Förderrichtlinien kenne ich nicht; in NRW dürfte turtle nicht als "Unternehmen in Schieflage" ausgeschlossen sein!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Sachsen fördert wohl im Rahmen des Bundesprogramms den Sach- und Finanzaufwand, der von einen Liquiditätsengpass bedroht ist. Personalaufwand und Eigenentnahmen sind ausgeschlossen. Ob Investitionsaufwand zum Sachaufwand dazuzählt, ist nicht ganz klar. Ein paralleles landeseigenes sächsisches Förderprogramm so wie in Berlin gibt es in Sachsen wohl leider nicht. Die Zuschüsse in Sachsen betragen für Einzelunternehmer und Freiberufler ohne oder mit bis zu 5 Angestellten bis zu 9.000 €.
Zusammengefasst: kommt es durch die Krise zu Verlusten, so werden diese durch das Förderprogramm aufgefangen. Die Verluste dürfen nicht durch Eigenentnahmen aus dem Unternehmen entstehen.
Der Zuschuss ist für die Deckungslücke der nächsten drei Monate zu kalkulieren und genau zu beziffern.
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderp ... s-bund.jsp
Zusammengefasst: kommt es durch die Krise zu Verlusten, so werden diese durch das Förderprogramm aufgefangen. Die Verluste dürfen nicht durch Eigenentnahmen aus dem Unternehmen entstehen.
Der Zuschuss ist für die Deckungslücke der nächsten drei Monate zu kalkulieren und genau zu beziffern.
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderp ... s-bund.jsp
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Eigenentnahmen habe ich gar keine ... im Gegenteil ich lege jeden Monat privates Geld rein (Telefon, Bankgebühren) und im August kommt eine dicke Rechnung mit knapp 590 € für 24 Monate und ob sich bis dahin reisetechnisch überhaupt wieder was tut ?Olivia hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 16:15Zusammengefasst: kommt es durch die Krise zu Verlusten, so werden diese durch das Förderprogramm aufgefangen. Die Verluste dürfen nicht durch Eigenentnahmen aus dem Unternehmen entstehen.
Der Zuschuss ist für die Deckungslücke der nächsten drei Monate zu kalkulieren und genau zu beziffern.
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderp ... s-bund.jsp
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Hat sich denn die wirtschaftliche Lage durch die Krise verschlechtert? Oder ist es genauso schlecht wie vorher?
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Turtle schreibt doch - im Dezember gab's noch Provisionen, jetzt gibt's nix mehr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Dann kann sie doch den Zuschuss beantragen.
- kleinchaos
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Klar kann sie. Und es wird momentan bis auf die PA-Kopie keinerlei Nachweis verlangt.
Ja, man kreuzt an und erklärt, dass es so richtig ist, man wird auch schrieftlich darauf hingewiesen, dass Falschangaben wie Subventionsbetrug geahndet werden. Es wird also im nachhinein irgendwann geprüft.
Ja, man kreuzt an und erklärt, dass es so richtig ist, man wird auch schrieftlich darauf hingewiesen, dass Falschangaben wie Subventionsbetrug geahndet werden. Es wird also im nachhinein irgendwann geprüft.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
mein Senf:
Definiere betriebliche Einnahme: Der Zuschuss ist gedacht, um laufende betriebliche Verpflichtungen zu decken. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch. D.h. evtl. sogar noch weiter gedacht, dass vorrangig dieser Zuschuss zu beantragen ist! Bevor ALG2 zum Zuge kommt, bzw. die "Verluste" oder das jetzige "Weniger" auffängt. Theoretisch.
oh menno.... Ich finde diese NRW-Zuschuss-Dings nicht mehr, wo ALG2-Bezug (nicht??) ausgeschlossen wurde.
Definiere betriebliche Einnahme: Der Zuschuss ist gedacht, um laufende betriebliche Verpflichtungen zu decken. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch. D.h. evtl. sogar noch weiter gedacht, dass vorrangig dieser Zuschuss zu beantragen ist! Bevor ALG2 zum Zuge kommt, bzw. die "Verluste" oder das jetzige "Weniger" auffängt. Theoretisch.
oh menno.... Ich finde diese NRW-Zuschuss-Dings nicht mehr, wo ALG2-Bezug (nicht??) ausgeschlossen wurde.
BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Hier - https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 ziemlich weit runterscrollen, hinter den "Beratungsstellen" kommen FAQ - da steht's
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
merci!
Ist der NRW-Zuschuss bei laufendem / langjährigem ALG2-Bezug möglich?
Gibt es hierzu schon ein eigene Fragestellung?
Habe nämlich von einem Antragsteller gehört, dass bereits laufender ALG2-Bezug im Formular NRW abgefragt wird und DORT dann verneint werden muss, um weiter auszufüllen. Dann also AUSSCHLUSS-Kriterium wäre.
WENN der Fall sich so gestaltet, dass man im Monat März und April auf MINUS 1000 € Gewinn kommt, vorher aber immer so PLUS 1000 € Gewinn gemacht hat, dann beantrage ich doch die laufenden Fixkosten (Miete etc.) als Zuschuss? Sonst wär ich doch blöd. Und solange ich nicht über NULL komme, entnehme ich NULL zum Lebensunterhalt. Aber der allererste Cent Gewinn über NULL sichert dann aus wirtschaftlichen Einnahmen PLUS Zuschuss meinen Lebensunterhalt. ???? Wie soll das denn "gerechnet" werden ???
NRW so:
Frage: Können Bezieher des Arbeitslosengeldes II den Zuschuss erhalten?
Antwort: Der Bezug des Arbeitslosengeldes II ist unschädlich, um die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen.
Frage: Wird der Zuschuss aus der Soforthilfe als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angerechnet?
Antwort: Nein. Die NRW-Soforthilfe hat einen anderen Zweck: sie soll die wirtschaftliche Existenz sichern. Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sichern dagegen den Lebensunterhalt und umfassen insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Hausrat, etc. sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ist der NRW-Zuschuss bei laufendem / langjährigem ALG2-Bezug möglich?
Gibt es hierzu schon ein eigene Fragestellung?
Habe nämlich von einem Antragsteller gehört, dass bereits laufender ALG2-Bezug im Formular NRW abgefragt wird und DORT dann verneint werden muss, um weiter auszufüllen. Dann also AUSSCHLUSS-Kriterium wäre.
WENN der Fall sich so gestaltet, dass man im Monat März und April auf MINUS 1000 € Gewinn kommt, vorher aber immer so PLUS 1000 € Gewinn gemacht hat, dann beantrage ich doch die laufenden Fixkosten (Miete etc.) als Zuschuss? Sonst wär ich doch blöd. Und solange ich nicht über NULL komme, entnehme ich NULL zum Lebensunterhalt. Aber der allererste Cent Gewinn über NULL sichert dann aus wirtschaftlichen Einnahmen PLUS Zuschuss meinen Lebensunterhalt. ???? Wie soll das denn "gerechnet" werden ???
NRW so:
Frage: Können Bezieher des Arbeitslosengeldes II den Zuschuss erhalten?
Antwort: Der Bezug des Arbeitslosengeldes II ist unschädlich, um die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen.
Frage: Wird der Zuschuss aus der Soforthilfe als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angerechnet?
Antwort: Nein. Die NRW-Soforthilfe hat einen anderen Zweck: sie soll die wirtschaftliche Existenz sichern. Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sichern dagegen den Lebensunterhalt und umfassen insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Hausrat, etc. sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Zuletzt geändert von BK48 am Mi 1. Apr 2020, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
da warst du schneller, als ich gucken konnte...
BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Da schau auch mal hier: viewtopic.php?f=16&t=24948&p=546498#p546498 , da sind auch einge weitere Argumente.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Ihr seid so gut, so dermaßen saugut!!
Danke, Danke, Danke!
Jetzt kann ich gut schlafen!
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BK48
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
"Jein", , die Gedanken zur (Nicht-)Anrechenbarkeit sollten eigentlich bundesweit gelten.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Im Dezember habe ich die Provision für Abreise im Mai erhalten, die ich, falls die Reise storniert wird zurückzahlen muß und im Februar habe ich Provision für Abreisen im März erhalten.
MEHR ist bis dato nicht gebucht/in Aussicht.
Ich habe aber ehrlich gesagt auch keine Lust 9000 € zu erhalten, diese "zu 100 % als Einkommen angerechnet zu bekommen", für Betriebsausgaben zu verwenden und dann ggf. an die Regierung zurückzahlen zu müssen, weil ich (vielleicht) irgendwo was falsch angekreuzt habe.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Das Formular ist doch eigentlich sehr übersichtlich und einfach.
Die € 9.000 zählen bei der ESt. als Einnahme, steigern also Deinen Gewinn. Wenn Du dann darauf Steuern zahlen musst (was keineswegs sicher ist), dann aber doch mit Sicherheit keine € 9.000
Die € 9.000 zählen bei der ESt. als Einnahme, steigern also Deinen Gewinn. Wenn Du dann darauf Steuern zahlen musst (was keineswegs sicher ist), dann aber doch mit Sicherheit keine € 9.000
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- marsupilami
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Die 9.000 € gibt es nicht pauschal, sondern "bis zu". Die Finanzlücke muss genau beziffert werden. Möglich sind also auch deutlich geringere Beträge.
Sinnvoll ist eine Excel-Tabelle, wo man die erwarteten Betriebskosten (Miete, Telefon, Versicherungen, Internet/Hosting, Krankenkasse, Strom, Umsatzsteuerzahlungen ............... ) für die nächsten drei Monate auflistet und den Kosten die erwarteten Zahlungseingänge gegenüberstellt (eventuelle Provisionen ab März/April - in dem Fall Null, da nichts erwartet wird). Das Ergebnis ist der Hilfebedarf für Sach- und Finanzaufwand, den man in das Formular einträgt und dann beantragt.
Sinnvoll ist eine Excel-Tabelle, wo man die erwarteten Betriebskosten (Miete, Telefon, Versicherungen, Internet/Hosting, Krankenkasse, Strom, Umsatzsteuerzahlungen ............... ) für die nächsten drei Monate auflistet und den Kosten die erwarteten Zahlungseingänge gegenüberstellt (eventuelle Provisionen ab März/April - in dem Fall Null, da nichts erwartet wird). Das Ergebnis ist der Hilfebedarf für Sach- und Finanzaufwand, den man in das Formular einträgt und dann beantragt.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Auch auf die Gefahr hin mich jetzt lächerlich zu machen, ich kann kein ExcelOlivia hat geschrieben: ↑Fr 3. Apr 2020, 11:58Sinnvoll ist eine Excel-Tabelle, wo man die erwarteten Betriebskosten (Miete, Telefon, Versicherungen, Internet/Hosting, Krankenkasse, Strom, Umsatzsteuerzahlungen ............... ) für die nächsten drei Monate auflistet und den Kosten die erwarteten Zahlungseingänge gegenüberstellt (eventuelle Provisionen ab März/April - in dem Fall Null, da nichts erwartet wird). Das Ergebnis ist der Hilfebedarf für Sach- und Finanzaufwand, den man in das Formular einträgt und dann beantragt.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Die wenigsten können Excel. Aber eine Liste "Einnahmen/Ausgaben" kann fast jeder ;-)
Vielleicht stellt Olivia hier eine Excel-Datei zur Verfügung? Schon mal vorab: Danke sehr!
Vielleicht stellt Olivia hier eine Excel-Datei zur Verfügung? Schon mal vorab: Danke sehr!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Das macht nichts. Du kannst auch eine handschriftliche Liste anfertigen, dort die einzelnen Posten eintragen, mit dem Taschenrechner zusammenzählen und dann die erwarteten Einnahmen abziehen. Da die erwarteten Einnahmen Null sind, ist dieser zweite Berechnungsschritt besonders leicht.
Ich kenne weder die Ausgabeposten noch die Summen. Ansonsten: siehe den Anfang des Postings. Eine handschriftliche Auflistung anfertigen!
HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 3. Apr 2020, 14:57 Vielleicht stellt Olivia hier eine Excel-Datei zur Verfügung? Schon mal vorab: Danke sehr!
Ich kenne weder die Ausgabeposten noch die Summen. Ansonsten: siehe den Anfang des Postings. Eine handschriftliche Auflistung anfertigen!
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Es genügt auch, wenn Du eine Exceltabelle erstellst, die nur noch mit Zahlen gefüttert werden muss. Manch einer nimmt dafür ordentlich Kohle...
Stimmt schon, eine einfache, handschriftlich Liste bringt auch schon weiter. ;-)
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Beim Gründerberater werden 4.000 € für solch eine Leistung veranschlagt.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 3. Apr 2020, 15:14 Es genügt auch, wenn Du eine Exceltabelle erstellst, die nur noch mit Zahlen gefüttert werden muss. Manch einer nimmt dafür ordentlich Kohle...
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Ich bin zu faul, Dir jetzt heute am WE was "zu basteln".Turtle39 hat geschrieben: ↑Fr 3. Apr 2020, 14:47Auch auf die Gefahr hin mich jetzt lächerlich zu machen, ich kann kein ExcelOlivia hat geschrieben: ↑Fr 3. Apr 2020, 11:58Sinnvoll ist eine Excel-Tabelle, wo man die erwarteten Betriebskosten (Miete, Telefon, Versicherungen, Internet/Hosting, Krankenkasse, Strom, Umsatzsteuerzahlungen ............... ) für die nächsten drei Monate auflistet und den Kosten die erwarteten Zahlungseingänge gegenüberstellt (eventuelle Provisionen ab März/April - in dem Fall Null, da nichts erwartet wird). Das Ergebnis ist der Hilfebedarf für Sach- und Finanzaufwand, den man in das Formular einträgt und dann beantragt.
Corona hin, Rentner her.
Ich hab aber einfach mal mit > Excel-Vorlage einfache Einnahmen Ausgabe rechnung < gegoogelt.
Das ist das Ergebnis:
http://tinyurl.com/woql63e
Kukk da mal nach, ob es da was gibt, das es a) kostenlos zum download gibt und mit dem b) Du zurechtkommst.
Wenn nicht, meldest Du Dich nochmal.
Nachtrag: wenn Du kein MS-Office-Excel hast, Calc von OpenOffice bzw. LibreOffice funktioniert genauso gut.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II
Soforthilfen des Bundes oder der Länder für Selbstständige werden nicht als Einkommen gewertet.
https://www.berliner-kurier.de/ratgeber ... r-li.81017