Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Knipsibunti
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#51

Beitrag von Knipsibunti »

... wäre das auch geklärt. Bin gespannt, ob das dann auch in meinem Jobcenter als Information ankommt...
Olivia
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#52

Beitrag von Olivia »

Aber eben auch:
Allerdings „kann“ es sein, dass die Soforthilfe zwar kein Einkommen darstellt, jedoch eine sog. Betriebseinnahme im Sinne der ALG II VO und somit unter Umständen angerechnet werden könnte. Das wäre dann evtl. der Fall, wenn ein Gewinn entsteht und dieser oberhalb der Freigrenze liegt.

http://inge-hannemann.de/die-bundesagen ... corona-an/
Somit entsteht das Risiko einer Anrechnung, wenn am BWZ-Ende ein Gewinn verbleibt. Selbst die Gewährung des Grundfreibetrages von 100 € pro Monat könnte fraglich sein, wenn Einkommen nur aufgrund des Zuschusses erzielt wird. Denn der Zuschusss stellt ja kein Erwerbseinkommen dar, und den Grundfreibetrag gibt es nur auf "Einkommen aus Erwerbstätigkeit".

Dazu kommt das bereits erörterte Problem einer möglichen Rückforderung nicht benötigter Zuschussanteile durch die Investitionsbank. Diese Rückforderung könnte irgendwann später durchaus zusätzlich zu einer (dann eventuell bereits erfolgten) Anrechnung durch das Jobcenter entstehen.
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Günter
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#53

Beitrag von Günter »

Oli, haste noch genug oder sollen wir Nachschub liefern?

Bild

schwarz, hochdeckend.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#54

Beitrag von Olivia »

Rechenbeispiel:

5.000 € Zuschuss
davon werden 500 € für Betriebsausgaben verwendet
-----> am Ende vom BWZ stehen 4.500 € Gewinn, von dem das JC 4.320 € anrechnet
-----> ein Grundfreibetrag kann nicht gewährt werden, nur die Versicherungspauschale von 30 €

Danach meldet sich die Investitionsbank. Der muss dann erklärt werden, wieso man den Zuschuss ans Jobcenter "weitergereicht" hat.

Also ist es doch besser, wenn man den Zuschuss vollständig für sinnvolle Betriebsausgaben ausgibt!
Olivia
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#55

Beitrag von Olivia »

Was steht in der BA-Weisung anders drin? Die Weisung ist kein Gesetz. Für Optionskommunen gelten die Weisungen gar nicht. Das Gesetz sieht einen Freibetrag nur auf Einkommen aus Erwerbsarbeit vor, nicht aber auf Zuschüsse. Wenn Einkommen nur aus dem Zuschuss erzielt wird, könnte sich das JC auf den Standpunkt stellen, dass das keine Erwerbsarbeit ist.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#56

Beitrag von Olivia »

Der Zuschuss gilt für die Deckung von Betriebskosten und ggf. Personalkosten/Unternehmerlohn für die nächsten 3 bis 6 Monate, d.h. ist dafür zweckgebunden. Endet nun ein BWZ aber vor Ablauf dieser 3-6 Monate, wäre eine Anrechnung entgegen der Zweckbindung des Zuschusses.
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Koelsch
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#57

Beitrag von Koelsch »

Richtig, und nicht genutzte Soforthilfe ist zurück zu zahlen - und das meines Wissens nicht an's JC.

Wobei tigerlaw ja zu Recht darauf hinwies - wenn es als Gewinn vom JC berücksichtigt würde, wäre das ja sogar positiv, dann bliebe einem wenigstens noch der Freibetrag.
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Olivia
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#58

Beitrag von Olivia »

Und ein "Freibetrag aus Zuschusseinkommen" wäre für die Investitionsbank wiederum der Beweis, dass eine Bundeshilfe zumindest in Höhe des Freibetrages unnötig war. Folge: Rückzahlungsverpflichtung, diesmal an die Bank!

Deshalb sollte man frühzeitig darüber nachdenken, den Zuschuss im Rahmen der Zuschussbedingungen vollständig für sinnvolle Betriebsausgaben zu verbrauchen. Meiner Ansicht nach hat das Jobcenter hier kein wie sonst übliches Mitbestimmungs-/Mitspracherecht, was diese Betriebsausgaben angeht, auch kein nachträgliches. Denn der Zuschuss muss nur gemäss den Förderbedingungen verwendet werden.
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Koelsch
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#59

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Linda
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#60

Beitrag von Linda »

Erste Frage zu https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 "Eine Überkompensation entsteht dann, wenn der Antragsteller mehr Zuwendungen erhält, als sein tatsächlich eingetretener Schaden – also insbesondere der durch die Corona-Krise eingetretene Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) ist. Eine Überkompensation ist nach der dreimonatigen Förderphase zurückzuerstatten."

Habe ich richtig verstanden, dass eine Überkompensation dann eintritt, wenn
Zuwendung >= Umsatzausfall,
also der Umsatzausfall in 3 Monaten mindestens 9000€ sein muss,
sonst muss die Zuwendung teilweise erstattet werden?
Olivia
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#61

Beitrag von Olivia »

Die Soforthilfe ersetzt keinen Umsatz, sie stellt kein Umsatzsubstitut dar. Die Soforthilfe ist zu verwenden für ungedeckte Betriebsausgaben, d.h. anderweitig nicht gedeckte Ausgaben bzw. ein "Loch in der Kasse". Du hast doch im bestimmt im Vorfeld der Antragstellung eine Finanzplanung gemacht und Dir genau den Zuschuss ausgerechnet, den Du gemäss den Zuschussbedingungen brauchst?
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#62

Beitrag von Linda »

Danke für deine Antwort. In NRW braucht man, wie du bestimmt schon weißt, so gut wie ihr informiert seid, nicht im Vorfeld aufzulisten, wofür die Soforthilfe genutzt wird. Ich wollte sie für Liquiditätsengpässe benutzten, auch Liquiditätsengpässe für Investitionen und Bildungsmaßnahmen (was auch beides der wirtschaftlichen Existenz dient), die ich sonst aus dem Umsatz finanziert hätte.

Darüberhinaus: Wenn Herr Pinkwart sich durchsetzt und man wählen kann, ob man Soforthilfe auch für Lebensunterhalt benutzt oder zusätzlich zur Soforthilfe ALG II beantragt als Selbstständige, dann würde ich Ersteres nehmen und hoffen, dass ich bald wieder normale Auftragslage habe. Nur ist meine Frage, wann die oben genannte Überkompensation eintritt. Kollegen von mir nehmen z.B. 3 Monate lang weniger Aufträge an... Aber wie ist Schaden definiert?
Olivia
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#63

Beitrag von Olivia »

Der Schaden muss coronabedingt sein, d.h. der Umsatzrückgang muss auf die Krise zurückgehen und nicht schon vorher bestanden haben. Vom den Hilfen kann sog. erwerbsmässiger Sach- und Finanzaufwand bezahlt werden, wenn die Einnahmen dafür nicht ausreichen.

Was genau ist erwerbsmässiger Sach- und Finanzaufwand?
Dazu gehören alle Aufwendungen, die nach den Grundsätzen des betrieblichen Rechnungswesens und des Handelsrechts als solche behandelt werden.

https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upl ... thilfe.pdf

Zum erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand gehören bspw. Telekommunikationskosten, Stromkosten, Darlehenszinsen, KFZ-Kosten, Mieten, Pachten, Leasing-Raten, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Warenbestellungen - immer unter der Voraussetzung, dass diese der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind. Personalaufwendungen zählen nicht zum Sach- und Finanzaufwand. Nicht zuzurechnen sind ebenfalls die Krankenkassenbeiträge des Unternehmers sowie private Entnahmen zum Lebensunterhalt.

https://www.ihk-koblenz.de/recht/corona ... ge-4748602
Olivia
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#64

Beitrag von Olivia »

Gibt es schon Erfahrungen, wie die Jobcenter vorgehen, wenn ein Corona-Zuschuss (Hife für drei Monate) über das BWZ-Ende hinausgeht? Rechnet das JC den dann als Einkommen in der EKS an (Zuflussprinzip)?
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Koelsch
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#65

Beitrag von Koelsch »

Mir ist da noch nix untergekommen
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kleinchaos
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#66

Beitrag von kleinchaos »

Hab auch noch nix gehabt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Knipsibunti
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#67

Beitrag von Knipsibunti »

Und hier auch nochmal, Meldung vom 09.05.2020 auf tagesschau.de
Ministerium: Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet
04:46 Uhr
Wenn Freiberufler oder Selbstständige mit Hartz-IV-Bezügen auch "Corona-Soforthilfen" bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken hin. Wenn "Corona-Soforthilfen" anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", heißt es darin.
Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker/li ... ngerechnet
 ! Nachricht von: Wampe
Für Zitate ist die Zitierfunktion zu benutzen. Das gilt umso mehr bei Zitaten aus kommerziellen Quellen. Als Fotograf solltest du mit dem Stichwort Urheberrecht etwas anfangen können.
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#68

Beitrag von Olivia »

Es geht lt. Linkspartei nur um pauschale Widerspruchsbescheide:
"Wer also vom Jobcenter einen pauschalen ALG II-Ablehnungsbescheid [wegen der Soforthilfe] erhält, dem kann ich nur empfehlen, Widerspruch einzulegen", sagte Kipping.

https://www.handelsblatt.com/dpa/konjun ... 15166.html
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Jobcenter verteilt Soforthilfe als Einkommen auf sechs Monate

#69

Beitrag von Olivia »

Ein Jobcenter in NRW hat die Soforthilfe eines Selbständigen als Einkommen auf sechs Monate verteilt und die Leistungsgewährung abgelehnt. Daraufhin hat Katja Kipping von den Linken klargestellt, dass dies nicht rechtens sei. Allerdings ist auch sie der Auffassung, dass ein Überschuss an Soforthilfe am Ende des BWZ an das Jobcenter zu zahlen wäre. Dann hätte der Betroffene zwei Rückzahlungsverpflichtungen - eine an das Jobcenter und eine weitere an die Landesregierung, denn Zahlungen an das Jobcenter sind aus dem Zuschuss nicht zulässig.
"Die Wirtschaftshilfen zählen nicht als persönliches Einkommen, sie sind Betriebseinnahmen. D.h. wenn sich im Ergebnis (Soforthilfe abzüglich Betriebskosten) ein Betriebsgewinn ergibt, dann zählt dieser als Einkommen. Aber eben nicht die gesamte Hilfe. Das betreffende Jobcenter hat aber die gesamte Hilfe angerechnet (auf sechs Monate verteilt)", sagte Kipping.

https://www.hartziv.org/news/20200511-w ... ungen.html
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Koelsch
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Re: Jobcenter verteilt Soforthilfe als Einkommen auf sechs Monate

#70

Beitrag von Koelsch »

Allein die Empfehlung "Widerspruch einlegen" zeigt, wie weit die "Dame" von der Realität entfernt ist. Widerspruch heißt, 3 Monate warten bis zum Bescheid, danach dann ggf. normale Klage, weil Eilbedürftigkeit nicht mehr erkennbar.

Man kann es auch banaler ausdrücken: Auch durch so was zeigt die Frau Kipping, warum leider auch die LINKE eigentlich nicht wählbar ist. Keine Ahnung von dem, was draußen abgeht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Jobcenter verteilt Soforthilfe als Einkommen auf sechs Monate

#71

Beitrag von Olivia »

Und das Jobcenter ist nicht die Inkassostelle der Landesregierung. Man hat bei der Antragstellung eidesstattlich versichert, die Gelder bedingungsgemäss zu verwenden. Den Zuschuss ans Jobcenter weiterzuleiten, gehört nicht dazu.
Knipsibunti
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#72

Beitrag von Knipsibunti »

Es fällt auf:
Durchdacht ist das nicht.
Es besteht also die Gefahr der Doppelerstattung. Einmal als Gewinn ans Jobcenter, wenn das Geld im Bewilligungsabschnitt nicht komplett verbraucht wurde, und dann die zu erwartende Erstattung im kommenden Jahr. Wie soll das gehen? Das halte ich für illegal, denn entweder oder. Was aber nicht sein kann, dass ein und die selbe Summe an zwei Stellen erstattet werden muss. Eine solche Doppelbelastung kann nur rechtswidrig sein.
Abgesehen davon, dass die Hilfe nicht für den Lebensunterhalt gedacht, sondern sogar explizit ausgeschlossen ist.

Anders gesagt:
Du darfst das Geld nicht fürs Fressen ausgeben, sollst es aber fürs Fressen ausgeben.

Für mich bedeutet das konkret, dass ich im laufenden Bewilligungsabschnitt das Geld komplett ausgegeben haben muss, oder übrig gebliebene Coronahilfe zurück überweisen muss.

Völlig absurd wird es an der Stelle, weil ich weiß, dass aufgrund der Art und Beschaffenheit meiner Tätigkeit, die Einbußen noch mindestens bis Jahresende entstehen werden. Denn vor September rechne ich nicht damit, dass zum Beispiel für mich überhaupt eine Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich sein wird (mangels Sportevents). Die ersten Einnahmen sind im positivsten Fall also Ende Oktober zu erwarten. Aber auch nur dann, wenn im September tatsächlich wieder Events stattfinden, bei denen ich normalerweise tätig bin. Denn neue Aufträge werden sich nur schwer bis gar nicht generieren lassen.

Das heißt, eine sinn- und planvolle Mittelverwendung wird mir verwehrt. Spätestens ab September muss ich dann zusehen, wie ich die laufenden Betriebsausgaben bis Ende des Jahres decke. Und für mich wirkt sich die Krise eben erst ab jetzt richtig aus: Die Umsätze sind seit 2 Wochen exakt 0 Euro. Davor kam wenigstens ab und an noch etwas reingekleckert.
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Koelsch
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#74

Beitrag von Koelsch »

Leider hab ich die in Oli's Link erwähnte Dienstanweisung der BA vom 29.4.2020 nirgends gefunden, aber ich finde es nach langer Überlegung ausgesprochen gut und richtig, wenn die BA die Soforthilfe als Betriebseinnahme ansieht. :bravo: :bravo:

Daraus ergibt sich dann doch Folgendes:
  1. Sobald die Soforthilfe zufließt, muss ich dies dem JC melden (erhebliche Einnahmensteigerung)
  2. Zusammen mit der Meldung reiche ich eine neue vEKS ein, die diese Betriebseinnahme enthält plus natürlich meine "normalen" wg. Corona kümmerlichen Betriebseinnahmen
  3. Dann packe ich in meine Betriebsausgaben neben den ohnehin laufenden Ausgaben meine "Wunschausgaben", wie z.B. neuer PC, neuer PKW etc. etc.
  4. Ebenso packe ich natürlich in die Betriebsausgaben evtl. zu erwartende Rückzahlungen der Soforthilfe, dies verbunden mit dem deutlichen Hinweis, diese Position erhöht sich natürlich sofort, wenn Betriebsausgaben nicht vom JC anerkannt werden
  5. Bedeutet im Klartext: Das Betriebsergebnis meiner vEKS ist fix
  6. Schluckt JC das, sind die Betriebsausgaben in der vEKS also abgenickt und damit auch in der kommenden aEKS = ich tätige diese Ausgaben
  7. Kommt dann später die Soforthilfe und sagt, PC etc. hättest Du nicht kaufen dürfen zu Lasten Soforthilfe, dann muss ich die natürlich darauf hinweisen, dass ich diese Frage zuvor habe durch das JC "amtlich" prüfen lassen, und die haben mit dem Kopp genickt.
  8. Darauf durfte ich als Laie mich natürlich verlassen, also is nix mit Rückzahlung für den PC
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Re: Corona-Hilfe - Anrechnung auf ALG II

#75

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: So 24. Mai 2020, 10:21 Leider hab ich die in Oli's Link erwähnte Dienstanweisung der BA vom 29.4.2020 nirgends gefunden, aber ich finde es nach langer Überlegung ausgesprochen gut und richtig, wenn die BA ...
Es dürfte hier zu finden sein: https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA ... 4.2020.pdf

Auf der pdf-Seite 18
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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