Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
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Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Servus,
folgenden Mitschnitt einer Telefonkonferenz möchte ich empfehlen:
www.vgsd.de Telko zu obigem Thema...
Gespräch zwischen dem Vorstand des VGSD und einem Selbständigen Aufstocker, der seit 1,5 Jahren Erfahrungen mit dem Jobcenter sammelt.
Vor meinem ersten H4-Antrag hätte ich mich über solch ein Video sehr gefreut und viel schneller gezielte Fragen stellen können.
Ich bin mir sicher, diese Fragen wären hier im Forum sehr informativ beantwortet worden. Das hätte mir sicher einige Stunden lesearbeit erspart ;-)
Ich drücke uns allen die Daumen, dass wir die "Party" gut überstehen...
folgenden Mitschnitt einer Telefonkonferenz möchte ich empfehlen:
www.vgsd.de Telko zu obigem Thema...
Gespräch zwischen dem Vorstand des VGSD und einem Selbständigen Aufstocker, der seit 1,5 Jahren Erfahrungen mit dem Jobcenter sammelt.
Vor meinem ersten H4-Antrag hätte ich mich über solch ein Video sehr gefreut und viel schneller gezielte Fragen stellen können.
Ich bin mir sicher, diese Fragen wären hier im Forum sehr informativ beantwortet worden. Das hätte mir sicher einige Stunden lesearbeit erspart ;-)
Ich drücke uns allen die Daumen, dass wir die "Party" gut überstehen...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Ja, ich habe noch Luft nach oben...Wampe hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 18:49 Warum legst du nicht gleich den richtigen Link, sondern lässt uns erst suchen?
https://www.vgsd.de/ergebnisse-der-expe ... t-das-was/
Außerdem ist das Ding auch nur für dort angemeldete User verfügbar.
Also, den "richtigen" link hatte ich kurz gelegt. Habe dann aber an die "Schranke" gedacht und auf die "Startseite" verlinkt. War vielleicht nicht die schlaueste Idee...
Zur Anmeldung; es gibt zwei Möglichkeiten.
A) als Community-Mitglied, dazu gibt man seine E-Mail-Adresse an. Kann dann, soweit meine Erfahrung, alles ansehen und an Telkos teilnehmen usw.
B) als Vereins-Mitglied, dazu gibt man auch die E-Mail-Adresse und zahlt einen Beitrag (verschiedene Beiträge möglich). Dann hat man noch irgendwelche Boni, die ein Com.-Mitglied nicht hat...
Die Hürde finde ich recht niedrig, für den angebotenen Content. Ähnlich, wie hier ;-)
Nachtrag:
so oft wie hier auf irgendwelche Müll-Links von "gegen-hartz", Bild, Spiegel und sonstiger Boulevardblätter verlinkt wird, ist Deine Reaktion vielleicht etwas unverständlich.
Aber, so ein bißchen den Ars... voll kriegen, kann auch scharf machen
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Stimmt so nicht ganz. IdR kann man nicht alles ansehen und auch nicht an allen Telkos teilnehmen.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 19:07
Zur Anmeldung; es gibt zwei Möglichkeiten.
A) als Community-Mitglied, dazu gibt man seine E-Mail-Adresse an. Kann dann, soweit meine Erfahrung, alles ansehen und an Telkos teilnehmen usw.
Ist ja auch logisch, denn warum sollte jemand Mitglied werden und Beitrag zahlen, wenn er auch so fast alles nutzen kann.
Und auch dieser Verband muß seine Arbeit ja irgendwie finanzieren.
Er hat allerdings wg. dem jetzt hohen Informationsbedürfnis der Solos seine Nutzungshürden stark gesenkt.
Dieser Verband scheint mir der beste Partner und Infoquelle für Selbstständige zu sein.
Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Noch mal ein Problem, gerade für Selbstständige Aufstocker:
- Es wird auf Basis von vEKS ALG II bezogen bis Ende März
- die vergangenen Monate liefen super, ohne jeden Zweifel wird aEKS in "kein Anspruch" enden mit Rückforderung aller Leistungen
- eLB ist freiberufliche Lehrkraft an diversen Schulen
- selbige sind, wie man weiss "coronarisiert" = ab April 0 Einkommen
- besteht in dem Fall evtl. Anspruch auf Soforthilfe? Oder wird man wieder in ALG II gezwungen und muss evtl. sogar noch damit rechnen, dass man dieses nicht bekommt, weil der Überschuss über den zu erwartenden Rückzahlungen so hoch ist, dass dadurch plus ohnehin zuvor schon vorhandenes Schonvermögen die Grenzen des § 12 SGB II überschritten werden?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
zu 5#:
Wo "sitzt" denn die/der Betroffene?
Regeln für NRW: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Daraus:
Weiter:
Das würde ich annehmen, wenn die Einnahmen die Kosten decken. Ist das der Fall?
Olivia hat doch (ich glaube im "Berlin-Zuschuß-Faden?) den Begriff "Unternehmen in Schieflage" definiert. Irgendwas mit Insolvenz und EU-Recht, kann also kaum auf die Lehrkraft zutreffen.
Grundsätzlich würde ich den Antrag stellen, wenn es um NRW geht...
Nachtrag: Danke an wampe, jetzt habe ich wieder was gelernt ;-)
Wo "sitzt" denn die/der Betroffene?
Regeln für NRW: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Daraus:
Trifft mMn voll zu. Also besteht Anspruch, oder?Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen im Haupterwerb und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die
wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Weiter:
Jetzt wird es spannend. Der letzte Absatz ist interessant. Man kann ja aufstocken und das Unternehmen ist dennoch nicht in Schwierigkeiten.Was wird gefördert?
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)
Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind
oder
die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März oder im April gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.
oder
die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde
oder
die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)
Der Antragsteller muss versichern, dass der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 1. März bestanden hat. Der Antragsteller muss zusätzlich erklären, dass sich das Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" handelte. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.
Das würde ich annehmen, wenn die Einnahmen die Kosten decken. Ist das der Fall?
Olivia hat doch (ich glaube im "Berlin-Zuschuß-Faden?) den Begriff "Unternehmen in Schieflage" definiert. Irgendwas mit Insolvenz und EU-Recht, kann also kaum auf die Lehrkraft zutreffen.
Grundsätzlich würde ich den Antrag stellen, wenn es um NRW geht...
Nachtrag: Danke an wampe, jetzt habe ich wieder was gelernt ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Tut mir leid, aber es übersteigt meine Phantasie, ein Gewerbe o.ä. als "nicht in Schwierigkeiten" anzusehen, wenn ALG II bezogen werden muss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Ich denke:Koelsch hat geschrieben: ↑Sa 28. Mär 2020, 15:03 Noch mal ein Problem, gerade für Selbstständige Aufstocker:
- Es wird auf Basis von vEKS ALG II bezogen bis Ende März
- die vergangenen Monate liefen super, ohne jeden Zweifel wird aEKS in "kein Anspruch" enden mit Rückforderung aller Leistungen
- eLB ist freiberufliche Lehrkraft an diversen Schulen
- selbige sind, wie man weiss "coronarisiert" = ab April 0 Einkommen
- besteht in dem Fall evtl. Anspruch auf Soforthilfe? Oder wird man wieder in ALG II gezwungen und muss evtl. sogar noch damit rechnen, dass man dieses nicht bekommt, weil der Überschuss über den zu erwartenden Rückzahlungen so hoch ist, dass dadurch plus ohnehin zuvor schon vorhandenes Schonvermögen die Grenzen des § 12 SGB II überschritten werden?
0. Der Zuschuss kann bis Ende Mai beantragt werden.
1. Die EKS-Buchhaltung SOFORT erledigen bis Ende März.
2. Für sich selber rechnen: Wenn der um die div. Freibeträge reduzierte Gewinn immer noch größer ist als der Bedarf (RL + KdU), dann umgehend aEKS einreichen und um baldige Bearbeitung bitten.
3. Wenn dann tatsächlich eine vollständige Erstattung angefordert wird, steht damit fest, dass ex tunc keine Berechtigung für H-4 bestanden hat, dann darf man m.E. berechtigt ankreuzen, dass man keine ALG-II-Leistungen erhalten hat.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Das hat mit der beihilferechtlichen Definition eines "Unternehmens in Schwierigkeiten (UiS)" aber nichts zu tun. Hauptsächlich wäre erst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Beginn solcher Schwierigkeiten.
Ein Unternehmen ist in Schwierigkeiten, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Oder auch:https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... ition.html
- Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
- Im Falle von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, oder KGaA ausgenommen KMU (kleinere und mittlere Unternehmen, die noch keine drei Jahre bestehen - Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Energieeffizienzsysteme")):
- Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.
- Im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, OHG, KGaA; ausgenommen KMU, die noch keine drei Jahre bestehen):
Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.- Das Unternehmen hat im Sinn der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten der Europäischen Kommission eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan (Dieses Bewertungskriterium gilt nicht für die § 53a Abs. 6 und § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Energiesteuergesetz).
- Bei einem Unternehmen, ausgenommen KMU, lag in den vergangenen beiden Jahren:
der buchwertbasierte Verschuldungsgrad über 7,5 und
das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0.
ALG II fördert mit keinem einzigen Cent das Unternehmen, sondern bedeutet die Sicherstellung des Existenzminimums, wenn die Erträge aus der Wirtschaftstätigkeit nicht ausreichen, den sozialrechtlichen Bedarf sicherzustellen. Das ALG II ist insofern von der Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens abzugrenzen!Ein Unternehmen befindet sich europarechtlich in Schwierigkeiten, „wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht zwingen werden, seine Tätigkeit einzustellen, wenn der Staat nicht eingreift.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(EU)
Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Danke, ich werde eLB das so vorschlagen. Versuch macht kluch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Da sind wir uns einig, die Landesregierung ist aber toleranter als wir ;-)
Denn, ihrer Erklärungen zur Beantragung der Soforthilfe kann man folgendes entnehmen:
Dein Beispiel "Lehrkraft" dürfte demnach die Soforthilfe erhalten.Wann gilt mein Unternehmen als "Unternehmen in Schwierigkeiten"?
Hier gilt die EU-Definition: Ein kleines oder mittleres Unternehmen befindet sich zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten, wenn mindestens eine der Voraussetzungen erfüllt ist:
Überschuldung:
Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z. B. GmbH, UG), die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 31.12.2016 aufgenommen haben: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals (inkl. aller Agios) ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.
Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden haften (z. B. KG, OHG), die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 31.12.2016 aufgenommen haben: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
Insolvenzverfahren:
Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger. Ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahren auf Antrag des Gläubigers liegt vor, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Beihilfe:
Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt noch immer einem Umstrukturierungsplan.
Und:
Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020Können Bezieher des Arbeitslosengeldes II den Zuschuss erhalten?
Der Bezug des Arbeitslosengeldes II ist unschädlich, um die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen.
Auch der ALG-II-Bezug steht der Förderung nicht im Wege. Die Lehrkraft müsste die Förderung erhalten.
In den letzten Wochen sind sehr viele Informationen gestreut worden. Vieles davon war noch gar nicht beschlossen und deshalb "unnötig".
Leider werden immer noch viele falsche Informationen gestreut und mMn lesen sich zu wenige die offiziellen Informationen der jeweiligen Landesregierung genau durch.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
UPDATE:
https://www.vgsd.de/meetup/erste-frages ... tankewitz/Andreas Stankewitz hat im Gespräch mit Andreas Lutz in einer Experten-Telko https://www.vgsd.de/?p=34510 das Wichtigste zum Thema Grundsicherung, Antragszeitraum, Einkommensanrechnung, Bedarfsgemeinschaft etc. erklärt und sich bereit erklärt, die Themen in zwei "Fragestunden" zu vertiefen, in denen er viele weitere Tipps geben wird.
Für diese Fragestunde und fürs Anschauen der vorhergehenden Telko reicht eine einfache Anmeldung mit Mailadresse - man muß nicht Mitglied werden.
Re: Als Corona betroffener Selbständig/er Grundsicherung beantragen, bringt das was?
Hallo zusammen,
ich lese hier mal mit.
Die Telko ist ja schon verlinkt.
Es gibt einen eigenen (abgezweigten) Newsletter jetzt von der VSDG für Grundsicherung.
Ich schreib dann mal eine EKS ab 1.3. mit unter Null Einnahmen, lasse die Miete und alle Fixkosten ersteinmal stehen, damit evtl. Zuschüsse dann als "Einnahmen" nicht zu einer Überraschung führen.
Ihr seid die fittesten überhaupt!!
ich lese hier mal mit.
Die Telko ist ja schon verlinkt.
Es gibt einen eigenen (abgezweigten) Newsletter jetzt von der VSDG für Grundsicherung.
Ich schreib dann mal eine EKS ab 1.3. mit unter Null Einnahmen, lasse die Miete und alle Fixkosten ersteinmal stehen, damit evtl. Zuschüsse dann als "Einnahmen" nicht zu einer Überraschung führen.
Ihr seid die fittesten überhaupt!!
BK48
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