Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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assuma
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Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#1

Beitrag von assuma »

Hallo,
ich bin Künstlerin (Bildende und Angewandte Kunst) und beziehe aufstockend ALG2.
Nun habe ich die Soforthilfe erhalten und einiges davon bezahlt, um meine Arbeit besser auf reines "Onlinegeschäft" abzustellen, da Ausstellungen und Kunsthandwerkermärkte bis in den Herbst abgesagt sind.
Was die Ausgaben angeht - bin ich da nur dem Bund verpflichtet, die Nachweise zu erbringen, oder darf das Jobcenter mitentscheiden, was "notwenige Ausgaben" sind? In dem Fall wäre das ja reine Willkür und ich müsste aufgeben.
Muss ich den Erhalt der Soforthilfe sofort melden, oder erst in der abschließenden EKS?
Ich finde die Infos zur Verwendung so verwirrend, bin inzwischen total verunsichert und habe Sorge, daß ich das Geld zurückgeben muss.
Olivia
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#2

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

In dem Zusammenhang existiert bereits ein Thread, siehe viewtopic.php?f=16&t=26493
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Koelsch
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#3

Beitrag von Koelsch »

Zu dem Thema gibt's leider noch viel Unsicherheiten.

Ich stehe unverändert auf dem Standpunkt, dass Corona-Soforthilfe in der EKS nichts zu suchen hat. Bei der Soforthilfe handelt es sich um zweckbestimmte Leistungen.

Mir ist klar, das ist ein "Eiertanz", aber ich würde es erst einmal völlig separat neben der EKS laufen lassen und mich ggf. dann viel später mit dem JC darüber streiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
assuma
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#4

Beitrag von assuma »

Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Mai 2020, 12:11 Zu dem Thema gibt's leider noch viel Unsicherheiten.

Ich stehe unverändert auf dem Standpunkt, dass Corona-Soforthilfe in der EKS nichts zu suchen hat. Bei der Soforthilfe handelt es sich um zweckbestimmte Leistungen.

Mir ist klar, das ist ein "Eiertanz", aber ich würde es erst einmal völlig separat neben der EKS laufen lassen und mich ggf. dann viel später mit dem JC darüber streiten.
O.K., danke erstmal für die Einschätzung.
BWZ endet Ende Juli.
Ab 1.6. fange ich zusätzlich zu meiner Selbstständigkeit einen Teilzeit-Job an, der uns aber leider auch nicht aus dem Bezug rausbringt.
Ich arbeite und arbeite und mache mir Sorgen wegen noch mehr Schulden beim Staat wg. "Überzahlungen", Rückforderungen etc. :1:
Olivia
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#5

Beitrag von Olivia »

Wenn die Soforthilfe aus Bundesmitteln stammt, muss sie innerhalb von drei Monaten ab Zahlungseingang auf dem Konto auch ausgegeben werden. Ansonsten ist ein überschüssiger Betrag an die Förderbank zurückzuzahlen (in Berlin die IBB). Das JC darf auf dieses Geld nicht zugreifen, da sonst zwei Rückzahlungsverpflichtungen entstehen. Eine an die IBB, eine weitere ans Jobcenter.

Das JC sieht in seinen Ausführungsbestimmungen vor, dass nicht verwendete Soforthilfe als Einkommen in der EKS verrechnet wird. Wenn der BWZ bis Ende Juli läuft, muss das Geld bis dahin spätestens restlos verwendet worden sein.
assuma
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#6

Beitrag von assuma »

Olivia hat geschrieben: Mi 20. Mai 2020, 12:40 Wenn die Soforthilfe aus Bundesmitteln stammt, muss sie innerhalb von drei Monaten ab Zahlungseingang auf dem Konto auch ausgegeben werden. Ansonsten ist ein überschüssiger Betrag an die Förderbank zurückzuzahlen (in Berlin die IBB). Das JC darf auf dieses Geld nicht zugreifen, da sonst zwei Rückzahlungsverpflichtungen entstehen. Eine an die IBB, eine weitere ans Jobcenter.

Das JC sieht in seinen Ausführungsbestimmungen vor, dass nicht verwendete Soforthilfe als Einkommen in der EKS verrechnet wird. Wenn der BWZ bis Ende Juli läuft, muss das Geld bis dahin spätestens restlos verwendet worden sein.
Das Geld zu verwenden ist das kleinste Problem. Nur WOFÜR (außer Ateliermiete, Strom und andere laufende Kosten) darf sie verwendet werden? Da gibt es ja viel Unklarheiten.
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Koelsch
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#7

Beitrag von Koelsch »

Genau zur Frage des "wofür" gibt es eben weiter viele Unklarheiten. Nix Genaues weiß man nicht. Nur hier aus NRW z.B. - das zuständige Ministerium sagt € 2.000 der Soforthilfe darf für den Lebensunterhalt verwendet werden, eine mir bekannte IHK sagt, nach dieser Aussage, nein darf es nicht.
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kleinchaos
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#8

Beitrag von kleinchaos »

Du könntest ja die Domaine kaufen, schonmal die Shop-Lizenz kaufen (falls die anfällt) und Werbung schalten, Visitenkarten drucken lassen , Flyer, Spuckis etc. Das alles sind Betriebsausgaben, für die du normalerweise kein Geld hast oder das JC die unangemessen findet. Vielleicht auch einen Lehrgang buchen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#9

Beitrag von Knipsibunti »

Tipps wurden schon genannt.
Zum Thema Willkür frag mich mal. Ich streite mich nun in 5 Bewilligungsabschnitten, weil sämtliche zwingend notwendige Betriebsausgaben nicht anerkannt werden mit völlig absurden Begründungen, wieso die Kosten nicht mehr anerkannt werden.
Die Einnahmen daraus werden natürlich voll angerechnet und ich soll inzwischen über 10.000 Euro Leistungen erstatten. Wohlgemerkt: Nur dadurch, weil zwingend notwendige und grundlegende Kosten nicht mehr anerkannt werden. Die gerichtlichen Verfahren werden wohl viele Jahre gegen, da ich nun schon weiß, dass das LSG (also die zweite Instanz) da Richter platziert hat, die völlig weltfremd und bürgerfeindlich sind. Die Instanz kann man also in die Tonne kloppen. Wenn das Sozialgericht also nicht vernünftig entscheidet, bleibt faktisch nur das BSG und danach eine Verfassungsbeschwerde übrig.

Coronahilfe habe ich auch beantragt und bekommen.
Ich werde mich da ganz an die Diskussionen hier im Forum halten:
Zum Ende des Bewilligungsabschnitts wird das Geld komplett aufgebraucht sein und meine EKS mit einem Minus von vermutlich über 6.000 Euro abschließen, da ich als Eventfotograf auch keine nennenswerten Einnahmen mehr habe.
Das ist zwar völlig idiotisch, da ich ab September dann zusehen muss, wie ich meine weiteren Betriebsausgaben decke. Aber wirtschaftlich sinnvoll und logisch handeln ist nicht möglich, sobald man es mit einem Jobcenter zu tun hat.

Die Begründung, woraus das Minus finanziert wurde, werde ich dann angeben (mit Beleg), dass ich 5.000 Euro Corona-Soforthilfe erhalten habe. In die EKS werde ich das bei den Umsätzen nicht eintragen, da es kein Umsatz ist, sondern eine Hilfe. Darauf hinweisen muss man jedoch.

Das Jobcenter dürfte da aber kaum Mitspracherecht haben. Die Förderung gab es aus Landes- oder Bundesmitteln zur Unterstützung von Kleinselbständigen und deren ausdrückliche Betriebsausgaben abzüglich Unternehmerlöhne. Das Geld kommt nicht vom Jobcenter. Und es ist, für mich zumindest klar, dass das Geld nicht für den Lebensunterhalt (private Miete usw.) verwendet werden darf, da in diesem Zusammenhang stets auf ALG-II verwiesen wird. Zu den Bedingungen habe ich die Förderung abgeschlossen und der Vertrag kann zu meinen Lasten nicht im Nachhinein abgeändert werden.


Was aber vermutlich passieren wird:
Wenn nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts von der Coronahilfe noch Geld übrig ist und die Gewinne in dem Zeitraum die "Freigrenze" übersteigen, das Jobcenter dieses Geld großzügig als Einkommen anrechnen wird. Und dann bleiben nur Widerspruchs- und jahrelange Klageverfahren. Um das zu vermeiden, bleibt nur, auch wenn es idiotisch und wirtschaftlich unsinnig klingt: Verbrauche das Geld! Möglichst sinnvoll natürlich in Dinge investiert, die Deinen aktuellen Status aufrecht erhalten oder Dir zukünftig weiterhelfen.
assuma
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#10

Beitrag von assuma »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 20. Mai 2020, 15:10 Du könntest ja die Domaine kaufen, schonmal die Shop-Lizenz kaufen (falls die anfällt) und Werbung schalten, Visitenkarten drucken lassen , Flyer, Spuckis etc. Das alles sind Betriebsausgaben, für die du normalerweise kein Geld hast oder das JC die unangemessen findet. Vielleicht auch einen Lehrgang buchen?
Ja, hab ich alles schon, hab auch vorher schon online verkauft, aber eben nicht ausschließlich. Jetzt muss ich Werbung schalten auf Instagram, Etsy, Facebook und Google, um sichtbarer zu werden.
Dazu kommt, daß ich einen neuen Laptop brauche, weil die alte Runkelrübe für professionelle Bearbeitung von Produktfotos einfach zu schlecht ist, meine Staubabsaugung (vor vielen Jahren mal gebraucht gekauft) hat aufgegeben, Materialien und Werkzeug für neue Projekte / Produkte, die sich online gut verkaufen lassen etc. Alles was ich gekauft habe und noch kaufe, sind notwendige Dinge, um mein Atelier am Laufen zu halten und für die Social Distancing Situation auch in der Zukunft fit zu machen, dazu gehören auch solche Dinge wie Webcam, Kopfhörer für Online-Events und Ausstellungen, für Filme von meiner Arbeit, aber ich denke, vieles davon würde das JC gern als "nicht zwingend notwendig" streichen.

Ich habe keinen Cent für meinen Lebensunterhalt verwendet und werde das auch nicht tun.
Ab Juni gehe ich Teilzeit arbeiten, aber meine Selbstständigkeit als Künstlerin, die ich seit Jahren ohne Kapital oder Kredite aufbaue, lasse ich mir nicht kaputtmachen. Das Jahr hatte für mich so vielversprechend angefangen.
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Koelsch
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#11

Beitrag von Koelsch »

Das sieht für mich alles nach "Betriebsausgaben" aus, die Du aus der Soforthilfe tätigen kannst. Ob das JC da anderer Ansicht ist, sehen wir später, ändert aber, wenn ich Dein Posting richtig interpretiere, doch allenfalls etwas daran, ob das Ergebnis der EKS "leicht rot" oder "tief rot" ist.
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#12

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich sehe da ggf. ein anderes Problem (vielleicht nicht in diesem Fall, aber generell). Was ist, wenn man zwar die Coronahilfe "verbraten" hat, aber wider Erwarten doch noch Einnahmen hereinkommen, die dann u.U. zu einem Gewinn führen, evtl. auch nach den 3 Monaten "Coronahilfe-Verbrauchszeit"? Es ist doch noch völlig unklar, wann das abgerechnet wird. Und wie soll das gerechnet werden? Wenn man im April Coronahilfe bekommen hat, rechnet die Landesbank dann nur bis Juni/Juli oder wird das ganze Jahr gerechnet? Was ist mit der Zeit vor der Coronahilfe? Werden die Gewinne auch ins Jahresergebnis in Bezug auf Coronahilfe eingerechnet? Was ist, wenn man am Jahresende 3.000 Euro Gewinn hat, wird das dann zurückgefordert, egal, wann der Gewinn erzielt wurde?
Und wie geht das JC damit um? Als Selbständiger hat man ja in diesem Fall ausnahmsweise den Vorteil, dass man nur 6 Monate BWZ hat, da kann man ggf. noch etwas herumschieben. Aber es heisst auch, dass, wenn man im aktuellen BWZ Coronahilfe bekommen hat, alles über Freibetrag und Coronahilfe angerechnet wird. Wenn der BWZ aber vor dem Jahresende vorbei ist, dann aber ggf. nur noch geringe Umsätze kommen und man tief ins Minus rutscht, dann ist man gleich zwei mal angeschmiert. Denn zum Einen bleibt man auf den Verlusten sitzen, obwohl man vorher Gewinne erwirtschaftet hat, die man aber ans JC abführen muss, zum anderen hält eventuell die Landesbank die Hand auf, wenn man weiterhin Gewinne erwirtschaftet, weil man ja keine Ausgaben mehr hat, da die Corona-Einschränkungen dies verhindern.
Ich z.B. rechne damit, dass meine Umsätze zum Jahresende hin gegen Null gehen werden, wenn die Lockerungen nicht so weit gehen, dass wieder internationale Events stattfinden. Da wäre es dann noch fataler, wenn Landesbank oder JC noch zusätzlich dastehen und die Hand aufhalten würden.
Olivia
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#13

Beitrag von Olivia »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Do 21. Mai 2020, 12:54 Ich sehe da ggf. ein anderes Problem (vielleicht nicht in diesem Fall, aber generell). Was ist, wenn man zwar die Coronahilfe "verbraten" hat, aber wider Erwarten doch noch Einnahmen hereinkommen, die dann u.U. zu einem Gewinn führen, evtl. auch nach den 3 Monaten "Coronahilfe-Verbrauchszeit"?
:aufgemerkt: Das wäre ein erster erfolgreicher Schritt aus der Bedürftigkeit heraus. Das Jobcenter wird dies als Erfolg werten, dass ein Umdenken eingesetzt hat.
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#14

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich muss aus gegebenem Anlass noch einmal auf meinen obigen Beitrag (#12) zurückkommen.
Da die 3 Monate Ende Juli vorbei sind und ich zwar die Corona-Hilfe ausgegeben, aber auch Einnahmen erzielt habe, würde mich interessieren, ob es hier jemanden gibt, der bezüglich einer derartigen Situation schon Erfahrungen gemacht hat. D.h. der im März oder April bereits die Corona-Hilfe bekommen hat und dessen 3 Monate schon vorbei sind und der eventuell weiss, ob er da was zurückzahlen muss.
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#15

Beitrag von Olivia »

Die Hilfezahlung kommt bei Zeile A3 in die EKS hinein. Dann werden alle anderen Einnahmen und Ausgaben eingetragen und wenn dann ein Gewinn über 600 € herauskommt, ist dieser zu 4/5 an das Jobcenter abzuführen, es sei denn, der Gewinn beruht allein auf der Eintragung in Zeile A3. In diesem Fal wäre der Gewinn übertragsfähig in den Folge-BWZ, da es sich um einen Rest der Hilfszahlung handelt. Allerdings ist auch die 3-Monats-Frist zur Rückzahlung an die IBB zu beachten.
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Koelsch
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#16

Beitrag von Koelsch »

Das ist sehr schön - nur wie sieht es aus, wenn Du € 9.000 in A3 packst ebenfalls € 9.000 hast als Betriebsausgaben in der EKS und JC (mir kam gerüchteweise zu Ohren, das machten die manchmal in begründeten Ausnahmefällen :zwinker: ) kommt nun mit größtem Bedauern an und sagt:

Von den 9.000 Betriebsausgaben können wir leider € 6.000 nicht anerkennen, weil nicht notwendig, nicht den Lebensumständen eines ALG II Empfängers angemessen und, und und.

Musst Du dann 6.000 Soforthilfe zurückzahlen?????
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#17

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter müsste in diesem Fall eine Fallunterscheidung vornehmen. Was die Soforthilfe angeht, so gelten nur die Bedingungen des Fördermittelgebers, also der jeweiligen Landesregierung oder der Fördermittelbank. Das Jobcenter hat, was die Art und Höhe der Betriebsausgaben aus der Soforthilfe angeht, kein eigenständiges Prüfungsrecht. Es darf nur prüfen, ob aus einem etwaigen Überschuss der Soforthilfe auch die Lebenshaltung bestritten wurde. Es muss dabei aber auch beachten, dass eine gesonderte Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem eigentlichen Geldgeber besteht (und nicht gegenüber dem Jobcenter).

Von den Geldern der Soforthilfe hätte also beispielsweise auch ein Computer der Spitzenklasse für einfache Büroarbeiten angeschafft werden können, wenn sich der bisher genutzte PC gerade während der Corona-Krise verabschiedet hat, oder ein 32-Zoll-Monitor für das Büro. Beide Ausgaben wären dem betrieblichen Sach- und Finanzaufwand zuzurechnen, damit ist die Bedingung des Geldgebers erfüllt.

Schwierigkeiten können sich dann ergeben, wenn zeitgleich verschiedene Betriebseinnahmen hereingekommen sind. Welche Betriebsausgabe ist dann von welchem Geld bestritten worden? Gilt eine prozentuale Aufteilung? Kann der Leistungsberechtigte die Ausgaben den Einnahmen nach seiner Wahl zuordnen? Gilt das Kalendermonatsprinzip? Hat das Jobcenter dann ein teilweises Mitspracherecht? Gilt das Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht dann prozentual pro Betriebsmittel?
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Koelsch
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich bemerke den Konjunktiv - oder hätte, hätte Fahrradkette
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#19

Beitrag von jcgeschaedigter »

Die Frage bezug sich nicht vorrangig auf das JC, sondern auf die Förderbank.

Denn dort sind die 3 Monate festgeschrieben. Der BWZ dagegen geht bei mir noch bis Ende Oktober, da fallen auch in den kommenden 3 Monaten noch Ausgaben an. Und da die Betriebseinnahmen immer noch recht bescheiden sind (weil ich verkaufstechnisch immer noch von den Beständen von 2019 lebe, da 2020 wegen JC-Kürzungen und Corona noch keine Veranstaltungen besucht wurden), denke ich mal, dass die Betriebsausgaben im aktuellen BWZ deutlich über der Höhe der Förderung liegen werden.

Ich habe auch mit dem Steuerberater gesprochen. Der meinte, da die Förderung eben nicht für private Zwecke verwendet werden kann, man aber natürlich private Ausgaben hat, dass für die Bank die selbst erwirtschafteten Betriebseinnahmen durchaus in diese Kategorie fallen würden.
Olivia
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#20

Beitrag von Olivia »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 19:03 Ich habe auch mit dem Steuerberater gesprochen. Der meinte, da die Förderung eben nicht für private Zwecke verwendet werden kann, man aber natürlich private Ausgaben hat, dass für die Bank die selbst erwirtschafteten Betriebseinnahmen durchaus in diese Kategorie fallen würden.
In welche Kategorie? :verwirrt:
jcgeschaedigter
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#21

Beitrag von jcgeschaedigter »

In die Kategorie "private Zwecke".
HarzerUrvieh
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#22

Beitrag von HarzerUrvieh »

Zu #14

Ich habe Ende März die Soforthilfe beantragt, da ich zu den damals gültigen Regeln berechtigt war und dann Anfang April die Soforthilfe erhalten.
Ich hatte, im geförderten Zeitraum, keinen Liquiditätsengpass. Deshalb müsste ich, nach den aktuellen Regeln, die volle Summe zurück zahlen.

Der Witz daran? Ich lebe in NRW; Und unsere Landesregierung hat die Rückmeldungen gestoppt, da sie erst klare Regeln von der Bundesregierung haben will.

Und egal was die Bundesregierung antworten wird, wenn es nicht mit den Regeln wie bei Antragststellung übereinstimmt, dann stoppe ich meine Rückmeldung und warte eine richterliche Entscheidung ab. ;-)

Nachtrag:
@ Bundesregierung: definiere Liquiditätsengpass!?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Corona - Soforthilfe (Bundesmittel) und EKS

#23

Beitrag von marsupilami »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 16. Jul 2020, 16:06 Nachtrag:
@ Bundesregierung: definiere Liquiditätsengpass!?
Das Wort und seine Bedeutung kennen die nicht.


Die haben immer eine Geldquelle!! :zwinker:
Bild
Signatur?
Muss das sein?
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