ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Wolf20
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ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#1

Beitrag von Wolf20 »

Hallo an alle, Ich bin neu hier.

Ich bin selbständig, kann nun meinen Unterhalt leider nicht mehr damit sichern und habe daher letzte Woche den ALG II Antrag gestellt.
Ich habe versucht mich da reinzuwursten, die ganzen Merkblätter zu lesen und zu verstehen ... da hat mir schon ganz schön der Kopf geraucht.
Schlußendlich habe ich im ersten Schritt den vereinfachten Antrag, Anlage SV und Anlage EKS ausgefüllt und über die dafür vorgesehene Seite der Agentur hochgeladen.
Damit die direkt erst mal das wichtigste haben, habe ich Kopie vom Mietvertrag und von der Gesundheitskarte gleich mitgeschickt.

2 Tage später lag bereits ein Brief im Brieftkasten von der Außenstelle des Jobcenters hier vor Ort. Mit einem weiteren Formular, in dem zu 99,9% die selben Informationen nochmal abgefragt wurden, welche ich bereits im Hauptantrag, EKS und SV angegeben hatte (ledgiglich die Frage, ob ich ein Pfändungsschutzkonto habe, war neu).
Schön und gut, alles nochmal ausgefüllt, eingescannt und über die "Nachreichen"-Funktion hochgeladen.

Weitere 2 Tage später liegen 2 dicke A4-Umschläge vom Jobcenter im Briefkasten. Der eine enthält ausgedruckt sämtliche Anträge (vereinfachter Hauptantrag, SV, EKS), welche ich unterschrieben zurück schicken soll und eine lange Liste, welche Nachweise ich denen noch alles schicken soll (die Nachweise an sich sind eigentlich kein Thema, die meisten Kopien hatte ich ja ohnehin schon vorbereitet)

Warum machen die das mit den Anträgen? Trotz dieser (angeblichen) Vereinfachung soll ich den jetzt doch wieder in Papierform nochmal einreichen.
Bin mir nicht sicher, aber ich meine bei der großen Odysee des Lesens von Merkblättern und Infos irgendwo gelesen zu haben, dass das vereinfachte Verfahren derzeit ohne Unterschrift gehen soll, was ja auch eigentlich Sinn macht, wenn man die runtergeladenen Formulare direkt am PC ausfüllt und so direkt hochladen kann.

Dann soll ich jetzt auch die Anlage KAS ausfüllen wegen Selbständigkeit. Doch da wird ja im Grunde noch einmal genau das selbe abgefragt, was ich im Detail bereits in der Anlage EKS angegeben habe. Ist das nur ein verpeilter SB oder muss ich jetzt immer wieder alles doppelt und dreifach angeben?
Das war der eine A4-Umschlag.

Der zweite A4-Umschlag kam offenbar aus der Vermittlungsabteilung, da soll ich seitenweise Zeugs ausfüllen (Formular lag natürlich auch ausgedruckt in Papierform bei), damit ich schnellstens ein Vermittlungsgespräch bei denen machen kann.
Allerdings läuft mein Gewerbe ja noch, nur die Aufträge und Einnahmen sind eben stark runtergegangen, deshalb habe ich ja den Antrag gestellt.
Das hatte ich auch angegeben, dass das Gewerbe voraussichtlich noch bis Ende des Jahres läuft, daher wäre eine Vermittlung derzeit noch gar nicht möglich. Trotzdem wollen die hierzu gleich alles wissen, zu was ich bereit bin, wo ich mich schon beworben habe .. naja, die Inhalte/Abfragen solcher Formulare dürften dem Forum ja sicher bekannt sein.


Bevor der Text hier alles sprengt, belasse ich es erst mal bei diesen Informationen.

Die Frage, die ich mir stelle. Muss ich alles, was die mir nun immer weiter hinwerfen, ausfüllen, obwohl sämtliche Angaben denen bereits anhand der anderen Formulare teils doppelt vorliegen?
Mir kommt es so vor, dass die SB trotz Krise und der offiziell vereinfachten Antragsform unbedingt so arbeiten wollen wie bisher ohne Rücksicht darauf, dass das für den Antragsteller doppelte oder dreifache Arbeit bedeutet.
Ich bin ja im Moment nur noch mit Ausfüllen beschäftigt. Also eine ABM in der Form brauche ich nicht. Teilweise habe ich in die Felder jetzt schon reingeschrieben "siehe bereits eingereichtes Formular XYZ". Ich hoffe, dass die das so akzeptieren.
Puhh ... ja, wie gesagt, mir raucht der Kopf schon. Transparenter macht es dieses Durcheinander gerade nicht für mich für das ganze Antragsverfahren.


Gruß
Wolf
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#2

Beitrag von Wolf20 »

Wampe hat geschrieben: Mo 3. Aug 2020, 16:05
Wolf20 hat geschrieben: Mo 3. Aug 2020, 15:54Bin mir nicht sicher, aber ich meine bei der großen Odysee des Lesens von Merkblättern und Infos irgendwo gelesen zu haben, dass das vereinfachte Verfahren derzeit ohne Unterschrift gehen soll
Also ohne Unterschrift wäre mir neu ...
Wie erwähnt, ich bin nicht sicher, das mit dem "ohne Unterschrift" in Bezug auf den Antrag gelesen zu haben. Womöglich habe ich das beim Suchen im Netz in einem anderen Zusammenhang gelesen.

Schau mal nach, ob dein JC hier gelistet ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
Die verwenden zum Teil eigene Formulare und nicht die der BA, das würde zumindest Einiges erklären.
Mein zuständiges JC ist nicht dabei.


Würde es dann überhaupt Sinn machen, die von mir unterschriebenen Formular eingescannt über die "Nachreichen"-Seite hochzuladen, oder müssen diese jetzt original unterschrieben denen eingereicht werden?
Denn ich hatte das so verstanden, wenn ich nach der Antragstellung aufgefordert werde Unterlagen nachzureichen, das dass über diese "Nachreichen"-Seite gemacht werden kann/soll.
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marsupilami
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum und in der Realität des Amtsschimmel-Gestüts.

Das Mehrfach-Ausfüllen von Formularen wird Dir - vermutlich - insbesondere bei dieser Pseudo-Behörde noch öfter begegnen.

Das doppelt Ausfüllen weil keine Unterschrift dürfte so richtig sein.


Du kannst selbstverständlich denen mitteilen: hab ich doch schon ausgefüllt, diese oder jene Angeben stehen im Formular YZX, eingereicht am [Datum].
Nur: was, wenn genau diese Unterlagen nicht (mehr) vorliegen - aus welchem Grund auch immer.
Da genau das immer häufiger vorkommt, scheint da System dahinter zu stecken. :unschuld:

Und nun sitzen die nun mal am längeren Hebel und auf dem Geld während bei Dir Schmalhans Küchenmeister ist.


Also gewöhn' Dich jetzt schon mal dran.


Für die Zukunft:
1.) keine telefonischen Kontakte oder gar Absprachen.
Das ist 5 Sekunden nach dem Telefonat Gone by the Wind - sieht man oft genug, wenn man elektronische Akteneinsicht verlangt.
Denn dort wird jeder "Kunden-Kontakt" "protokolliert, selbst wenn Du dort "nur" in deren Call-Center anrufst wg. Ausfüll-Hilfe für so ein Formular.
Am besten keine Telefon-Nr. angeben, wenn schon geschehen, dann - schriftlich - die Löschung verlangen.

2.) E-Mail ist im Ernstfall nicht gerichtsfest, screenshots ebenfalls, da sie zu leicht gefälscht werden können.
Wenn Du denen also in Zukunft irgendwelche Unterlagen zukommen lassen willst/musst, dann sieh zu, dass Du eine - schriftliche - Eingangsbestätigung bekommst.
Nur dann kannst Du sagen: diese/jene Angaben/Unterlagen habe ich am [Datum] eingereicht, ihr habt den Zugang schriftlich bestätigt, seht zu, wie ihr zurechtkommt.

3.) Inzwischen werden wieder Gesprächs-Termine vergeben.
Wenn möglich, nimm eine Person Deines Vertrauens als Begleitung mit.
Selbige begleitet das Gespräch schweigend, macht aber (Gesprächs-)Notizen und hinterher gemeinsam ein Gedächtnis-Protokoll.
https://job-agentur-cb.de/beistand-beim ... r-erlaubt/#



Zum Schluß noch eine launige - oder auch kabarettistische - Anmerkung:
Obiges klingt schlimm - und das ist es auch.

Ich :Daumen: , dass Du da bald wieder rauskommst.
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kleinchaos
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#4

Beitrag von kleinchaos »

Keine persönliche Vorsprache, keine Unterschriften, aber es gibt ja jetzt das tolle Selfie-Identverfahren. Wenn du da erst angekommen bist, biste schon weitgehend durch
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#5

Beitrag von Wolf20 »

Danke erstmal für die Infos.

Ja, das mit dem Telefon ist mir bekannt. Das habe ich selber auch schon nicht nur einmal erlebt "Ich kann mich nicht erinnern das gesagt zu haben".

Die Tel.Nr. habe ich im Antrag auch nicht angegeben und werde es auch nicht, obwohl der SB dieses Feld sogar im ausgedrucken Formular markiert hat (im Anschreiben heißt es, die Markierten solle ich unbedingt noch ausfüllen).


Ich weiß nur gerade nicht, wie ich mit diesem Formular für die Vermittlung umgehen soll, da ich ja wie gesagt immer noch selbständig bin und es nicht von heute auf morgen beendet werden kann.

Klar, einen Job nebenher mit 3-4 Stunden/Tag könnte und würde ich auch machen, solange das Gewerbe noch läuft. Danach hatte ich mich auch schon länger vor der Antragstellung umgeschaut als es begann mit den Einkünften abwärts zu gehen.

Bei diesem Formular für die Vermittlung ist auch im Anschreiben gar keine Abgabefrist angegeben, bei den anderen Formularen schon (für den unterschiebenen Hauptantrag, EKS, Kopien usw.).
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marsupilami
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#6

Beitrag von marsupilami »

Dann füll' das Formular so gut es geht aus und erstell' ein Begleitschreiben dazu.

SgDuH,
durch die aktuelle Pandemie sind mir - wie bei anderen auch - massiv die Umsätze weggebrochen.
Selbst wenn ich jetzt ad hoc das Geschäft aufgebe, sind aktuelle, längerfristige Aufträge noch zu erfüllen, Projekte abzuwickeln.
Dies würde vorraussichtlich bis ca. [Monat angeben] dauern.
Während dieser Zeit könnte ich max. xx h pro Woche in einer soz.vers.pfl. Beschäftigung tätig sein.
mfg.

So ähnlich würde ich schreiben.
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Wolf20
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#7

Beitrag von Wolf20 »

@marsupilami
Ja, stimmt. Vor lauter Formularwust hätte ich da selber drauf kommen können, das gesondert kurz zu erläutern.
Dein Mustertext hilft mir, danke. Bei so etwas hocke ich oft lange da und überlege mir, wie man das am besten formuliert. Bei so Formulierungen an Behörden tu ich mich manchmal schwer, obwohl das ja eigentlich nichts kompliziertes ist. Schon komisch manchmal.



Andere Frage.

Das JC will von mir auch eine Kopie der letzten Nebenkostenabrechnung. Nun ist darauf bei jeder aufgeführten Position einmal der Gesamtverbrauch aller Wohnungen im Haus, daneben der Verteilerschlüssel und rechts schließlich mein Anteil.
Wäre es hier besser, die Zahlen, welche das gesamte Haus betreffen, zu schwärzen? Ich denke mir, es geht ja das JC nichts an, was die anderen Hausbewohner verbrauchen, auch wenn es nur die Summe aller ist, oder?

Zudem ich mir nicht mal sicher bin, ob das datenschutzkonform wäre und ich am Ende von der Hausverwaltung einen auf den Deckel kriegen könnte, weil ich die Zahlen für das gesamte Haus mal ebenso an dritte weitergebe. Keine Ahnung, wie das mit solchen Daten ist.

Bei den Kontoauszügen meines gewerblichen Kontos war es klar, dass ich die Namen meiner Kunden dort schwärzen muss. Im gewerblichen Bereich ist das doppelt kritisch, erst recht wenn man persönliche Kundendaten ohne Einverständnis weitergibt.
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Koelsch
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#8

Beitrag von Koelsch »

Mit genau dem Argument würde ich das schwärzen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#9

Beitrag von marsupilami »

Richtig.
Der Gesamtverbrauch hat für's JC egal zu sein.
Auch wer bzw. welche Firma / Dienstleister die NK-Abrechnung erstellt - vor allem wenn das nicht der Vermieter direkt ist.
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Wolf20
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#10

Beitrag von Wolf20 »

Koelsch hat geschrieben: Mo 3. Aug 2020, 20:09 Mit genau dem Argument würde ich das schwärzen
So einfach kann es sein. Danke.

marsupilami hat geschrieben: Mo 3. Aug 2020, 20:12 Richtig.
Der Gesamtverbrauch hat für's JC egal zu sein.
Auch wer bzw. welche Firma / Dienstleister die NK-Abrechnung erstellt - vor allem wenn das nicht der Vermieter direkt ist.
Ja, da steht der Dienstleister drüber. Und wie ich gerade gesehen habe, auch noch andere sensible Daten der Hausverwaltung, die eigentlich nicht mal für die Mieter bestimmt sind. Alles weg, alles schwärzen! :zensur:



Muss sagen, das hier im Forum ist echt eine Hilfe für mich. Danke.
Man sieht manche Dinge erst, wenn das ein oder andere von Dritten mal angesprochen wird.
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Koelsch
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#11

Beitrag von Koelsch »

Der alte Spruch: Man sieht vor lauter Wald die Bäume nicht, deshalb ist es oftmals gut, wenn mal jemand "von draußen" mitguckt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wenn ich mich nicht irre, dann kann eine "Vermittlung" erst dann beginnen, wenn die Leistung gewährt wird.
Sprich; keine Kohle = keine Vermittlung.
Vielleicht kann mit dem Ausfüllen der "Vermittlungs-Post" gewartet werden, bis klar ist, ob und wenn welche Leistung der TE erhält?

Da ich hier nicht auf dem Laufenden bin, sollte das durch´s Forum abgenickt oder bekopfschüttelt werden ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#13

Beitrag von Olivia »

Und selbst wenn die Leistungen gewährt werden: eine Vermittlung während einer laufenden Vollzeittätigkeit halte ich nicht für zielführend.
jcgeschaedigter
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#14

Beitrag von jcgeschaedigter »

Nur ein paar Anmerkungen aus eigener Erfahrung:

Die von marsu in #4 gemachten Dinge wirklich beachten.

So wenig Daten wie möglich herausgeben. Keine Absprachen per Telefon treffen. Kommunikation mit dem Jobcenter nur per Brief. Auch wegen der Beweisbarkeit der vom JC getätigten Aussagen.

Wichtige Schreiben ans Jobcenter möglichst per Einschreiben oder vorab per Fax. Bei den Jobcentern geht gerne mal etwas "verloren" (was erst auftaucht, wenn man mehrfach nachdrücklich zum Suchen auffordert - oder wenn ein Richter am Sozialgericht beim Durchschauen der Akten Schriftstücke findet, deren Existenz das Jobcenter vorher vehement abgestritten hat).

Solange die Selbständigkeit noch läuft und das ALG II gerade erst beantragt (und genehmigt) wurde, gehörst du ins Selbständigenteam (sofern es das an deinem JC gibt) und nicht in die "normalen" Vermittlungsteams, denn das Ziel sollte zunächst sein, mit den Erträgen aus der Selbständigkeit wieder aus dem Leistungsbezug zu kommen. Daher verstehe ich die Zusendung von dem ganzen Vermittlungsgedöhns nicht. Du musst die Dürrephase deiner Selbständigkeit überwinden, die aufgrund von Corona und damit unverschuldet entstanden ist.
Die Jobcenter sind schnell dabei, die Selbständigkeit als unwirtschaftlich und/oder als "nebenberuflich" zu deklarieren und versuchen dann, dich zu Bewerbungen und zur "Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit" zu nötigen. So haben sie auch viel weniger Arbeit, denn der Verwaltungsaufwand für einen Selbständigen ist wegen des ganzen EKS-Gedöhnses und der damit verbundenen Abrechnungen viel höher als bei "normalen" Leistungsbeziehern.
Aber nicht kirre machen lassen! Zunächst hat die Fortführung der Selbständigkeit Vorrang und nicht die Arbeitsvermittlung. Schließlich hast du vor Corona ja auch deinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften können.
HarzerUrvieh
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

Richtig. Freie Berufswahl usw.

Vollzeittätig ist TE auch dann, wenn TE gerade nicht direkt für Kundschaft tätig ist. Buchführung, Akquise, Werbung usw. gehören auch zur TE-Arbeitszeit.

Also, nicht vom JC einreden lassen, dass man ja nichts zu tun hat, wenn man gerade keinen Umsatz macht ;-)
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Olivia
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#16

Beitrag von Olivia »

Und die Formulare richtig ausfüllen. Fehlende Null führt zur Leistungseinstellung: https://www.gegen-hartz.de/news/neuer-s ... iv-zahlung
Wolf20
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#17

Beitrag von Wolf20 »

Ja, da gibt es wohl noch einiges zu klären mit dem Jobcenter.

Ich werde zunächst die Unterlagen für den eigentlichen Leistungsbezug fertig machen, unterschreiben und direkt bei denen abgeben.

Das mit der Arbeitsvermittlung und Selbständigkeit - da bin ich gerade dabei einen Text zu verfassen, den ich beilgen werde, der das ganze nochmal zusammenhängend anspricht. Denn anscheinend schauen die sich die gemachten Angaben in den Formularen zunächst gar nicht genau an, sondern bemängeln erstmal nur, wenn ein erforderliches Feld nicht ausgefüllt ist oder irgendwo ein Haken vergessen wurde.

Dieses Monsterformular, bei dem es um meinen berufl. Werdegang mit allem drum und dran geht, den lasse ich erst mal liegen, solange alles Grundlegende mit denen nicht geklärt ist. Zudem mir ja auch noch gar keine Leistung gewährt wurde (HarzerUrvieh hatte das weiter oben auch angesprochen).

Ich lese zwischendurch auch mal andere Beiträge hier im Forum. Ist sehr viel Interessantes dabei, aber auch Erschreckendes, was manche Leute für Erfahrungen mit dem JC machen mussten.
HarzerUrvieh
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#18

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wampe hat geschrieben: Di 4. Aug 2020, 23:26
HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 4. Aug 2020, 11:48Wenn ich mich nicht irre, dann kann eine "Vermittlung" erst dann beginnen, wenn die Leistung gewährt wird.
Sprich; keine Kohle = keine Vermittlung.
Meines Wissens gilt das nur für Eingliederungsvereinbarungen, VV können auch schon vor der Bewilligung kommen.
...
Kann sein, aber...

- dann VV ohne RFb und ohne Info an den suchenden Betrieb, oder?
- dann VV, wenn die Vermittlung in abhängige Beschäftigung, vom Antragsteller, gewünscht ist.
- dann VV, wenn keine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.
- dann VV, wenn es der selbständigen Tätigkeit nicht schadet.

Oder darf jeder Antragsteller munter an seine Marktbegleiter vermittelt werden? Ich denke, eher nicht.
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wolf20 hat geschrieben: Di 4. Aug 2020, 22:51 Ja, da gibt es wohl noch einiges zu klären mit dem Jobcenter.
...
Dieses Monsterformular, bei dem es um meinen berufl. Werdegang mit allem drum und dran geht, den lasse ich erst mal liegen, solange alles Grundlegende mit denen nicht geklärt ist. Zudem mir ja auch noch gar keine Leistung gewährt wurde (HarzerUrvieh hatte das weiter oben auch angesprochen).
...
Klärungen mit dem JC können sich schon mal über Jahre hinziehen oder einfach ausbleiben. Selbst mehrstufige Klageverfahren lassen, gelegentlich, viele Fragen offen ;-)

Das "Monsterformular" würde auch ich erstmal ruhen lassen. Denn, nur Angaben, die zur Leistungsermittlung erheblich sind, müssen gemacht werden. Da weiß das Forum auch den passenden Paragraphen. Dein beruflicher Werdegang ist sicher nicht erheblich, um einen eventuellen Leistungsanspruch zu ermitteln.

Auch, wenn Dir meine Meinung gefällt, ist sie nicht unbedingt richtig.

Im folgenden Faden kannst Du meine Erfahrungen zum Thema überfliegen.
viewtopic.php?f=16&t=24050
In #23 und #26 sind sehr gute Hilfestellungen von Günter und marsupilami. An dieser Stelle noch mal vielen Dank dafür!
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#20

Beitrag von Wolf20 »

Unterlagen direkt abgeben und den Eingang bestätigen lassen funktioniert noch nicht, die haben bei uns noch nicht wieder Puplikumsverkehr. Ich bin heute Vormittag daran vorbeigefahren und habe mich gewundert, warum deren Parkplatz so leer ist und habe daraufhin mal deren Homepage besucht.
Komisch, alle anderen Behörden bei uns in der Stadt haben mit entsprechenden Corona-Regeln schon eine Weile wieder für's Puplikum offen.

Dann wundert es mich auch nicht, dass das JC anfangs so schnell die ganzen Briefe rausgeschickt hat. Die haben wenig zu tun.
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#21

Beitrag von marsupilami »

Dann nimm Bekannte(n) mit und lass Dich beim Einwurf in deren Hausbriefkasten mit dem händie filmen/fotografieren - in der anderen Hand 'ne aktuelle Tageszeitung (BILD reicht) .....!
Sollte halt erkenntlich sein, dass das a) deren Briefkasten ist, dass Du das bist und dass das auch wirklich an dem Tag geschehen ist.
Rein theoretisch kann man Datum auch aus den Meta-Daten des Fotos bzw. Videos auslesen, aber dann wird der Aufwand unverhältnismäßig groß.
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#22

Beitrag von Wolf20 »

Oder ich lade es denen eingescannt einfach wieder über die "Nachreichen"-Seite hoch. Da bekommt man am Ende eine downloadbare Bestätigung, was man hochgeladen hat.
Für die Corona-Geschichte haben die das ja schließlich eingerichtet und da unser JC aufgrunddessen noch immer für Besuche dicht ist ...
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#23

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das geht ja inzwischen wohl auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#24

Beitrag von marsupilami »

Wolf20 hat geschrieben: Do 6. Aug 2020, 19:52 Oder ich lade es denen eingescannt einfach wieder über die "Nachreichen"-Seite hoch. Da bekommt man am Ende eine downloadbare Bestätigung, was man hochgeladen hat.
Für die Corona-Geschichte haben die das ja schließlich eingerichtet und da unser JC aufgrunddessen noch immer für Besuche dicht ist ...
Dann vielleicht ausdrucken mit allen Kopf- und Fußzeilen, die das Ding/screenshot hergibt.

Ich trau' den Brüdern und Schwestern immer noch nicht - erst recht nicht in Sachen EDV - für meinen Geschmack gab's viel zu viel Pannen auch Jahre nach Einführung ihrer Software.
Nicht für Geld und / oder gute Worte.
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Re: ALG II Antrag gestellt und nun völlig überfordert

#25

Beitrag von Wolf20 »

Na ja, wenn man überall und ständig mögliche Daten- oder Dokumentenverluste befürchtet, dann braucht man ja gar nicht erst einen Antrag stellen.

Nachdem der Upload das erste mal gut funktioniert hat (ich habe ja sämtliche dieser Uploads zum Unterschreiben per Post bekommen) gehe ich davon aus, dass das auch weiterhin funktioniert.

Falls es jemanden interessiert, wie dieser Upload-Nachweis aussieht, siehe Anhang.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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