Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Telefonnummer??

#26

Beitrag von Günter »

Erreichbar per Telefon:Per Telefon oder Handy muss ein Hartz 4 Empfänger nicht erreichbar sein. Er muss erst gar nicht eine Telefonnummer beim Jobcenter angeben.
https://www.datentransfer24.de/ALG2-30.html



https://netzpolitik.org/2015/jobcenter- ... haltbanner
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Telefonnummer??

#27

Beitrag von Olivia »

Aus der Weisung zum Sozialschutzpaket:
Sofern für die leistungsberechtigte Person eine persönliche Vorsprache unzumutbar ist (z. B. Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, Personen die unter Quarantäne gestellt wurden/Personen, bei denen aktuell eine Kinderbetreuung wg. der Schließung von Kindertagesstätten oder Schulen nicht zur Verfügung steht/Personen, die die Pflege von Angehörigen übernommen haben) oder aufgrund der nur schrittweisen Erweiterung des Publikumsverkehrs der gE noch nicht möglich ist, kann zwischen der Integrationsfachkraft und der leistungsberechtigten Person auf alternativen Kommunikationswegen abgestimmt werden, was beide Seiten sinnvoller Weise unter den aktuellen Rahmenbedingungen tun können, um Integrationsrückschritte zu vermeiden bzw. um Integrationsfortschritte zu erzielen.

Die mit der leistungsberechtigten Person auf alternativen Kommunikationswegen getroffenen Vereinbarungen sind in VerBIS zu dokumentieren und können bei Bedarf schriftlich zusammengefasst und der leistungsberechtigten Person als Informationsschreiben zugesendet werden. Vermittlerische Aktivitäten können bis auf Weiteres ebenfalls verstärkt auf alternativen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch, per E-Mail unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Belange oder postalisch) zwischen der Integrationsfachkraft und der leistungsberechtigten Person abgestimmt werden.

Werden die alternativen Kommunikationswege genutzt, können diese nicht Grundlage für eine Minderungsentscheidung sein. So stellt z. B. ein Informationsschreiben keine Eingliederungsvereinbarung dar. Die Fachlichen Weisungen zu den §§ 31, 31a, 31b und 32 SGB II sind insoweit zu beachten.

Bei (Solo-)Selbstständigen, die ihre Selbstständigkeit bedingt durch die Corona-Pandemie reduzieren mussten, jedoch voraussichtlich fortführen können, ist eine vermittlerische Begleitung im Übergangszeitraum bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung regelmäßig nicht erforderlich, sofern diese nicht von diesen selbst nachgefragt wird.

S. 32/33 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
Daraus folgt, dass telefonische vermittlerische Begleitung nicht erforderlich ist, sofern diese nicht durch Helz selbst nachgefragt wird. Und alternative Kommunikationswege brauchen nicht genutzt werden, wenn dies vom Kunden nicht gewünscht ist.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Telefonnummer??

#28

Beitrag von marsupilami »

Da könnt' ich schon wieder auf der Sau durch den Hühnerstall ....
Die mit der leistungsberechtigten Person auf alternativen Kommunikationswegen getroffenen Vereinbarungen sind in VerBIS zu dokumentieren und können bei Bedarf schriftlich zusammengefasst und der leistungsberechtigten Person als Informationsschreiben zugesendet werden.
Heißt für mich: SB MUSS ein Telefongespräch im "System" dokumentieren und wenn ich keinen Beistand, Zeugen, ... dabei habe, schreibt der womöglich irgendwelchen Schwachfug rein und unsereins ist hinterher der Mops.

"können bei Bedarf" - nix da! SB hat grundsätzlich ein Protokoll anzufertigen für Verbis und direkt ohne "Bedarf" an den "Kunden" zu schicken und um Genehmigung zu bitten.
Wenn der "Kunde" nicht genehmigt, dann kommt das Protokoll auch so nicht in's "System".
Denn nur weil SB das in's Verbis getippselt hat, muss das noch lange nicht richtig sein!

Telefongespräch für mich nur, wenn das von mir aufgezeichnet werden darf oder mind. "Beistand" mithört und gleich Notizen macht.

E-Mail nur mit sofortigen screen-shots UND Ausdruck auf Papier!


Bei allem anderen geht doch nur das Gezerfe los: wer hat was gesagt und dann doch ganz anders gemeint.
Das ist für den eLB mehr als lästig, da in der Regel er nach den Gesetzen des SGB in der Beweispflicht ist und nur in ganz seltenen Fällen umgekehrt.
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: Telefonnummer??

#29

Beitrag von helz »

ist ja im moment so, bei terminen darf auch kein beistand mitgebracht werden, wegen corona!
oh ja
ist ja logisch, der beistand könnte ja infekiös sein!

:P

ich habe nie telefonische begleitung durch das jc erbeten. werde ich auch nicht.
und genau, die können da irgendeinen mist reinschreiben, der dann nicht mehr nachvollziehbar ist.

er kann ja mit mir schreiben :-D reicht meiner meinung nach im moment
ansonsten: soll er mich einfach arbeiten lassen.

mal schauen was er auf mein schreiben sagt und ich bin auch auf sein zusätzliches schreiben bzgl. löschung der von ihm extra erhobenen daten (meine telefonnummern) gespannt!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Telefonnummer??

#30

Beitrag von Olivia »

helz hat geschrieben: Di 15. Sep 2020, 21:15 ist ja im moment so, bei terminen darf auch kein beistand mitgebracht werden, wegen corona!
oh ja
ist ja logisch, der beistand könnte ja infekiös sein!

:P
Hartz IV Empfänger haben nach wie vor das Recht darauf, einen Beistand zu Terminen im Jobcenter mitzunehmen – ohne Wenn und Aber.

https://www.hartziv.org/news/20200818-j ... stand.html
helz

Re: Telefonnummer??

#31

Beitrag von helz »

Olivia hat geschrieben: Mi 16. Sep 2020, 00:08

Hartz IV Empfänger haben nach wie vor das Recht darauf, einen Beistand zu Terminen im Jobcenter mitzunehmen – ohne Wenn und Aber.

https://www.hartziv.org/news/20200818-j ... stand.html

meine ausführungen waren mehr ironisch gemeint, hätte ich kennzeichnen müssen, sorry

das JC hier im ort hat explizit bei der letzten einladung, zu einem termin wo ich nicht konnte und weswegen er jetzt telefonieren möchte geschrieben, ich zitiere, wobei ich einige punkte verkürze, damit es einfacher ist!:

"Auf Aushänge zu den Hygieneregeln im Gebäude ist stets zu achten.
Für den Termin bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachtebn:
  • Verpflichtung die ganze Zeit einen Mund-Nasenschutz zu tragen, es kann auch einer gestellt werden,
  • Einladung mitbringen
    nur kommen, wenn man selber und alle im Haushalt lebenden gesund sind.
  • Bitte kommen Sie, wenn möglich alleine zu Ihrem Termin. Wenn es erforderlich ist, z.b. aufgrund von Sprachproblemen, können sie eine Begleitperson mitbringen


klar kann man sagen: man kann beistand mitbringen, aber anders als sonst, möchten sie den deliquenten lieber alleine sehen.

ich hätte eh keinen beistand hier
helz

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#32

Beitrag von helz »

update:

heute einen brief in der post: er würde mich dann am mittwoch 23.9. um 11 uhr anrufen!

mit keiner silbe auf: woher haben sie meine telefonnummer? mein antrag auf marketingschulung bei einem experten meiner wahl! und "löschen sie telefonnummern und emailadressen" eingegangen.

mir fällt als antwort nur ein
"was haben sie an: woher haben sie meine verfi..... telefonnummer und löschen sie die gefälligst, nicht verstanden?"
nun muß ich mich beruhigen, um das höflicher zu formulieren
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#33

Beitrag von Koelsch »

Würde ich auch schreiben, höflicher ist aber gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#34

Beitrag von HarzerUrvieh »

Für den Fall des Anrufs; vielleicht schon mal `ne Trillerpfeife parat legen?
Falls Publikum dies mitbekommt, kann man ja auf wiederholt obszöne Anrufe verweisen ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
helz

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#35

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben: Fr 18. Sep 2020, 14:20 Würde ich auch schreiben, höflicher ist aber gut
ich meditiere echt noch

aber danke, dass du meine gedankengänge verstehst!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#36

Beitrag von Olivia »

SgDuH,

ich verweise auf mein Schreiben vom ............ mit der Bitte um Berichtigung bzw. Löschung meiner Sozialdaten gem. § 84 SGB X. Ich habe das Recht, Telefonnummern und Maildaten löschen zu lassen. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig. In meinem Schreiben vom ............. untersagte ich Ihnen jegliche Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon. Dabei bleibt es. Der Gesetzgeber hat für Kontaktaufnahmen des Jobcenters - schon aus Gründen der Beweisbarkeit - ausschließlich die Schriftform vorgesehen.

Diese Löschung ist mir auch weiterhin schriftlich zu bestätigen. Ich habe dazu noch keine Löschungsbestätigung erhalten. Bitte senden Sie mir diese Bestätigung nun unverzüglich zu.

Darüber hinaus weise ich Sie auf Folgendes hin: Bei Solo-Selbstständigen, die ihre Selbstständigkeit bedingt durch die Corona-Pandemie reduzieren mussten, jedoch voraussichtlich fortführen können, ist eine vermittlerische Begleitung im Übergangszeitraum bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung regelmäßig nicht erforderlich, sofern diese nicht von diesen selbst nachgefragt wird. Von meiner Seite besteht weder ein Beratungsbedarf noch ein Beratungswunsch.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#37

Beitrag von Günter »

Ich würde in etwa schreiben.

Laut den allgemein zugänglichen Informationen ist den Behörden nur die Speicherung von persönlichen Daten nur soweit erlaubt, wie ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist.

Meine Telefonnummer gehört mit Sicherheit nicht dazu, da ein Telefonat gegen das Schriftlichkeitsgebot verstößt und außerdem die Gefahr besteht, dass sie anrufen wenn Kunden anwesend sind. Daher untersage ich Ihnen ausdrücklich jegliche telefonische Kontaktaufnahme und fordere sie hiermit nochmals auf, meine Telefondaten zu löschen. Siehe auch Antrag vom ...



:verlegen: Ich werde alt, Oli war schneller.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#38

Beitrag von Olivia »

Günters Version mit eingebaut:
SgDuH,

ich verweise auf mein Schreiben vom ............ mit der Bitte um Berichtigung bzw. Löschung meiner Sozialdaten gem. § 84 SGB X. Ich habe das Recht, Telefonnummern und Maildaten löschen zu lassen.

Laut den allgemein zugänglichen Informationen ist den Behörden die Speicherung von persönlichen Daten nur soweit erlaubt, wie ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Meine Telefonnummer gehört mit Sicherheit nicht dazu, da ein Telefonat gegen das Schriftlichkeitsgebot verstößt und außerdem die Gefahr besteht, dass sie anrufen wenn Kunden anwesend sind.

In meinem Schreiben vom ............. untersagte ich Ihnen jegliche Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon. Dabei bleibt es. Der Gesetzgeber hat für Kontaktaufnahmen des Jobcenters - schon aus Gründen der Beweisbarkeit - ausschließlich die Schriftform vorgesehen.

Nachdem Sie mir aktuell ein weiteres Schreiben mit einem Telefontermin zugeschickt haben, untersage ich Ihnen hiermit erneut ausdrücklich jegliche telefonische Kontaktaufnahme und fordere sie hiermit nochmals auf, meine Telefondaten zu löschen. Siehe auch Antrag vom .............. Diese Löschung ist mir unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Darüber hinaus weise ich Sie auf Folgendes hin: Bei Solo-Selbstständigen, die ihre Selbstständigkeit bedingt durch die Corona-Pandemie reduzieren mussten, jedoch künftig fortführen können, ist eine vermittlerische Begleitung im Übergangszeitraum bis zur Wiederherstellung der vollen Geschäftstätigkeit regelmäßig nicht erforderlich, sofern diese nicht von diesen selbst nachgefragt wird. Von meiner Seite besteht weder Vermittlungs- noch Beratungsbedarf!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#39

Beitrag von Günter »

Sieht super aus.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#40

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#41

Beitrag von helz »

werde das schreiben, was er schon mal bekommen hat, nochmal mit anhängen!
so als erinnerungsstütze was er noch tun kann! für mich! fördernd!

danke olivia und günter!
sehr cool
helz

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#42

Beitrag von helz »

update:
heute kam kein angekündigter anruf!

läuft :-D
helz

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#43

Beitrag von helz »

update 2:
es kam aber post
gleich 4 umschläge vom fleißigen SB

(achtung text kann ggf. ironische bemerkugnen enthalten, die nicht unbedingt als solche gekennzeichnet sind!)

2 stellenvorschläge ohne rechtsbelehrung
beide stellen haben nicht meine qualifikation, sondern sind hilfsdienste
soll auf allen ebenen kommunikationsfähigkeit haben, was immer das ist. nun frage ich mich: was ist mit der schwerhörigkeit. hmm egal

der 3. brief ist der wichtige
ich zitiere in kursiv abkürzungen von mir, sorry wenn es konfus ist, gerade noch ne für mich schlimme nachricht erhalten

sehr geehrte frau helz
gerne beantworte ich alle ihre fragen. es stimmt, dass sie keine rufnummer hinterlegt haben,

(woher er dann die hatte, unter der er anrufen wollte sagt er nicht)

unter der ich sie erreichen kann. ich habe sie darum gebeten uns eine rufnummer mitzuteilen
stimmt da war was, kleiner zettel, allgemeiner art, habe ich ignoriert, weil ich keine rufnummer hinterlegen wollte.

eine persönliche vorsprache beim JC ist nur noch in unabdingbaren situatioen möglich
ach vor 3 wochen bekam ich doch eine einladung für 11.9. wo ich nicht konnte, da arbeiten!

aufgrund der corona-pandemie haben wir eine dauerhafte anpassung an usere beratungsmöglichkeit vorgenommen. ihr gesundheitlicher schutz steht schließlich an oberste stelle eine beratung kann wunschgemäß schriftlich erfolgen. ich muss jedoch darauf hinweisen, dass die gewünschte effizienz verloren geht, da all ihre fragen zeitlich verzögert beantwortet werden.
dass spannende: ich habe ja keinen beratungsbedarf, er hat wohl gesprächsbedarf!


ihr wunschan einer durch das jc fnanzierten fortbildung im bereich "marketing speziell auf grafik-designer zugeschnitten" kann leider nicht entsprochen werden
es war ja weniger ein wunsch, denn ein antrag! also wohl widerspruch!

ihre selbständige tätigkeit als hauptgewerbe
dieses komische ding vom jc das man nur im nebengewerbe, wobei diese einteilung ja steuerrechtlich nicht vorhanden ist!

also tätigkeit als hauptgewerbe begrenzt unsere unterstützungsmöglichkeit. unser förderangebot für solche personenn umfasst eine mögliche unternehmensberatung zur optimierung ihrer geschäftlichen atktivität
ha ha das hatte ich vor 3 jahren glaube erst. andere bude als jetzt, aber da kenne ich die lebensgeschichte der "beraterin" und auch ihre krankengeschichte. für mich selber kam dabei null raus!

sie üben seit einiger zeit ihre hauptgewertbliche selbständige tätigkeit aus ohne eine wirtschaftliche unabhängigkeit vom jc realisiert zu haben
unter anderem auch deswegen, weil mir keine marketingschulung für grafik-design gewährt wird!

ich empfehle ihnen ndie kostenlose unternehmensberatung um ggf. mögliche berufliche alternativen in betracht zu ziehen. sin und zweck einer selbständigen tätigkeit ist schließlich die freie entfaltung ihrer beruflichen aktivitäten und die gewinnmaximierung.
sie erhalten mit diesem brief zwei vermittlungsvorschläge, um mögliche alternativen in betracht zu ziehen. unser gemeinsames ziel ist die realisiserung ihrer wirtschaftlichen unabhängigkeit voranzutreiben. ausnahmsweise erhalten sie in einem weiteren schreiben eine persönliche einladung zum 8-10. um 13 uhr, damit wir mögliche unklarheiten beseitigen und ihren bisherigen fortschritt besprechen können.
Mit freundlichen Grüßen
sb



und die einladung war dann brief 4.

es lief in den letzten monaten recht gut, gerade heute sagte dann eine dauerkundin wahrscheinlich für immer ab
sind 2 termine die woche
stehe gerade neben mir
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#44

Beitrag von Koelsch »

Sch... mit der Absage der Kundin.

Stimmt leider dass JC's sich bei Förderung von Selbstständigen immer "verstecken".

Versuche mal von dem Typen die schriftliche Zusage zu bekommen, dass Du selbst so einen Kurs buchst und die Kosten als Betriebsausgabe anerkannt werden. In D'dorf hab ich das nach langem Kampf hinbekommen, zwar auch nicht schriftlich, aber mündlich mit mir als Zeuge/Beistand. Datum Uhrzeit natürlich notiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#45

Beitrag von Olivia »

SgDuH,

anbei sende ich Ihnen die beiden Stellenvorschläge zu meiner Entlastung zurück. Diese sind unangebracht und abwegig. Wie Ihnen mit Schreiben vom ........... mitgeteilt besteht von meiner Seite kein Beratungs- und Vermittlungsbedarf. Ich arbeite in Vollzeit an einem Ausbau meiner Selbständigkeit, deren Umsatz coronabedingt zurückgegangen ist. Für eine oder mehrere weitere Tätigkeiten neben meiner hauptberuflichen Selbständigkeit ist keine Kapazität vorhanden. Ich zitiere erneut aus der Weisung der BA zum Sozialschutzpaket:

"Bei (Solo-)Selbstständigen, die ihre Selbstständigkeit bedingt durch die Corona-Pandemie reduzieren mussten, jedoch voraussichtlich fortführen können, ist eine vermittlerische Begleitung im Übergangszeitraum bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung regelmäßig nicht erforderlich, sofern diese nicht von diesen selbst nachgefragt wird."
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf


Bei meiner Selbständigkeit ist genau dies der Fall. Das bedeutet, dass vermittlerische Tätigkeit nur auf Nachfrage stattzufinden hat!

Nun zu der Massnahme für Selbständige. Auch bei dieser Massnahme handelt es sich um eine vermittlerische Begleitung, die von mir nicht gewünscht ist. Die von Ihnen zugewiesene Massnahme ............ hatte ich ausserdem erst vor 3 Jahren. Dies sind bereits zwei wichtige Gründe für eine Nichtteilnahme. Es ist ausgesprochen sinnlos, die vermittelten Inhalte zur Unzeit nochmals vermitteln zu wollen. Einer erneuten Zuweisung widerspreche ich hiermit.

Stattdessen beantrage ich Ihre schriftliche Zusage, einen Kurs ............. für Selbständige selbst zu buchen und die Kosten als Betriebsausgabe anzuerkennen. Alternativ geht auch eine verbindliche mündliche Zusicherung der Kostenanerkennung im Termin am .......... Der Kurs hilft mir bei der Überwindung der zeitweisen Gewinnminderung. Selbstverständlich bin ich an einer konstruktiven Verringerung meiner Hilfebedürftigkeit interessiert. Der Kurs geht genau in diese Richtung.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#46

Beitrag von Koelsch »

Keine mündliche Zusicherung bzw. nur, wenn Beistand dabei ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#47

Beitrag von helz »

guter plan koelsch!
ich kann ja leider nicht mit beistand hin
a. möchte das das JC im moment nicht (wäre mir egal)
b. ich habe leider keinen

die stellenvorschläge von ihm
habe da auch die pendelzeiten geschaut.
und der ÖPVN betreiber hat ja in der verkehrsauskunft immer sehr freundliche schätzungen, weil ja alles offiziell immer nach fahrplan läuft (weiß aber z.b. von junior: morgens braucht er zur ausbildungsstelle 1 std fahrzeit und nachmittags wegen verkehr und busausfall 2 std)
also die schätzungen für stelle 1 1 std 31 min (eine richtung)
und stelle 2 1 std 10 min (eine richtung)

gegen den abgelehnten antrag mache ich natürlich einen widerspruch

und deinen vorschlag werde ich als antrag mit zum gespräch nehmen!
helz

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#48

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben: Mi 23. Sep 2020, 21:28 Keine mündliche Zusicherung bzw. nur, wenn Beistand dabei ist
meine erfahrungen sind: ich mache immer alles schriftlich

olivia, liebes, danke, werde da trotzdem vorbei gehen, dann ist erstmal die nummer vom tisch.
das mit kein beratungsbedarf tackere ich ihm so wie du es schriebst freundlich vors knie und werde das auch schriftlich noch auf sein tischchen plazieren. dann hat der gute junge bettlektüre!
keine maßnahme für selbständige
ein 1:1 "coaching" in der hinsicht, freizuwählen, frei zu finanzieren, wie koelsch es sagte.
von diesen maßnahmen für selbständige bin ich über die jahre so angefressen
selbst wenn da in einem falle einzelgespräche angedacht waren, wo man wirklich über alles reden können sollte, dann wurden die am nächsten tag wieder kassiert.

oder wir erinnern uns noch an den brater, der dann lieber zeigen wollte, dass ich kein englisch könne und dann auflief!
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1319
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#49

Beitrag von jcgeschaedigter »

Also wenn ich richtig gelesen habe, sind die beiden stellenangebote ohne Rechtsbelehrung. Dann kannst du sie, wenn sie dir nicht zusagen, in der Rundablage entsorgen. Desgleichen die "kostenlose Unternehmensberatung", denn die ist (wenn ich es richtig gesehen habe) nur empfohlen und nicht zugewiesen. Man muss ja nicht allen Empfehlungen folgen. Eine persönliche Vorsprache im JC? Naja, du hast leider danach gefragt, also musst du jetzt wohl hin - wenn eine Rechtsfolgebelehrung an der Einladung hängt. Sonst kann man den ganz locker absagen, wegen Corona oder einem kurzfristigen Kundentermin.
Ohne Beistand würde ich auf keinen Fall da hin. Die schreiben dann möglicherweise einen Vermerk ins VerBIS, wo dir das Wort im Munde herumgedreht wird.
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6391
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Telefonnummer?? – darf das jobcenter webfunde nutzen??

#50

Beitrag von schimmy »

Bezüglich des Beistandes, kann es auch eine gute Bekannte / Bekannter sein.

Beistand muß zugelassen werden Paragraph 13 Absatz 4 SGB X.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“