Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Stella
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Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#1

Beitrag von Stella »

Hallo liebe alle,

ich halte meine Selbstständigkeit am Laufen, habe sogar "Überschüsse" erzielt und somit Leistungen zurückgezahlt. Das lief alles korrekt.
Ohne Bezüge geht es leider nicht, da die Einnahmen schwanken; viele kennen das ja.

Jetzt sagt mein Steuerbüro, die empfangenen Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und erhöhen somit meine Einkommenssteuer. (Ich hoffe, ich habe das richtig formuliert.)
Ich habe dazu im Netz keine Aussage gefunden - weiß jemand von Euch damit allgemein Bescheid oder kann mir eine schlaue Website nennen?

Eigentlich sollte ich im Steuerbüro meine Fragen loswerden, aber seit ich Leistungen beziehe, ist mein Ansehen dort gesunken, glaube ich. Jedenfalls klappt die Kommunikation seit längerem schlecht bis gar nicht. Die Rechnung ist umgekehrt proportional zum Umgangston allerdings höher ausgefallen...

Mir ist das mit der Steuer alles etwas unlogisch. Klar habe ich Leistungen erhalten, die "über die Grenze gingen" und habe diese auch zurückgezahlt. Das war leider alles nicht planbar im Vorfeld.
Nur die Steuern... Laufe ich dann nicht Gefahr, mich ins Minus zu wirtschaften, falls meine Einnahmen wieder steigen? Worauf kann / sollte ich da ggfs. achten? Wie gesagt, ich kann die Einnahmen leider so gut wie gar nicht voraussehen.

Und wie behandelt eigentlich das JC die Est-Steuer Zahlungen? Falls die nicht anerkannt werden, ist ja derk Abwärtstrend vorprogrammiert. Oder sehe ich das zu schwarz?

Danke schon mal fürs Lesen!

Liebe Grüße
Stella
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (GG, Abs. 1)
Olivia
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#2

Beitrag von Olivia »

Kündige doch das Steuerbüro und befülle die Zahlen für die Steuererklärung nach dem Muster der Vorjahre. Wenn die nicht mal wissen, dass Leistungen nach dem SGB II weder dem Progressionsvorbehalt unterliegen noch steuerpflichtig sind, dann sind sie ihr Geld nicht wert.

ESt-Vorauszahlungen gehören in Teil C der EKS als Absetzbetrag mit rein und mindern das Einkommen entsprechend.
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Koelsch
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#3

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stella
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#4

Beitrag von Stella »

DANKE!
Wenn ich den Progressionsvorbehalt jetzt anmeckere, auf welchen Paragraphen kann ich mich da beziehen? Habt Ihr da einen Tipp? Oder eine schlaue Seite?

Sie haben alle Nachweise erhalten UND am Telefon sagte mir eine Bearbeiterin, dass sie die Zahlen sogar beim Amt (ich glaube, Finanzamt) einsehen können. Und die Bescheide nur zum Abgleichen brauchen.
Jetzt weiß ich nicht mal, ob ich das für bare Münze nehmen kann.
Ich muss das jetzt mit dem Steuerbüro zu Ende bringen.

Und dann suche ich Minimandantin mir ein Steuerbüro, das sauber arbeitet. Denn ganz ohne gehts leider nicht.

Und vielen Dank auch für den Hinweis auf die EKS. Dort trage ich die Steuerzahlungen immer ein; wusste nur nicht, ob sie tatsächlich das Einkommen mindern, da Privatsteuern. Jetzt bin ich etwas ruhiger.
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Koelsch
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#5

Beitrag von Koelsch »

https://www.iww.de/astw/archiv/-ofd-mue ... ngeld%20II)%20sind%20steuerfrei%20gem%C3%A4%C3%9F,aufgef%C3%BChrt%20sind%20(R%2032b%20Abs.&text=2%20EStG%20steuerfrei%20gestellt%20wird.
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tigerlaw
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#6

Beitrag von tigerlaw »

in unserem EKS-Rechentool ist doch auch ein Tabellenblatt "EÜR" enthalten? Daraus kannst Du die Werte ablesen und im Formular EÜR innerhalb von Elster eintragen.

Und, noch einmal: Im Link von Kölsch steht ausdrücklich, dass nur die Leistungen, dien in § 32b EStG aufgelistet sind, dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Mit ELSTER kannst Du natürlich auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung selber einreichen!

Und solange die Umsätze nicht "boomen", hast Du bestimmt genug Zeit, Dich in ELSTER einzufitzeln ... :zwinker: :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Stella
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#7

Beitrag von Stella »

DANKE! Für die schnellen Infos und für die Ermutigung.
Das tut gerade sehr gut.

Ich hab jetzt ein Anschreiben fertiggemacht und warte die Reaktion ab.

Wünsche Euch allen gutes Vorankommen, auch wenn die Zeiten gerade lausig sind...

Herzlich
Stella
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Olivia
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#8

Beitrag von Olivia »

Wenn das Steuerbüro im Jahr beispielsweise 2.000 € kostet, dann würde seine Einsparung immerhin 400 € mehr ALG II bedeuten, sofern der Grundfreibetrag bereits übersprungen ist (ansonsten sogar bis zu 1.000 € mehr ALG II).

Und bei einer Bestandsselbständigkeit könnten in zehn Jahren alle grundsätzlichen Fragen im Grossen und Ganzen geklärt sein, so dass ein weiterer Verbleib beim Steuerbüro wegen der (immer wieder erneuten?) Klärung dieser Fragen doch gar nicht nötig ist.
Olivia
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#9

Beitrag von Olivia »

Ich wollte ausdrücken:

Wenn ein Steuerbüro aus einem vorhandenem Betriebsgewinn bezahlt wird, gleichzeitig aber ALG II-Bezug vorliegt, dann führt die Einsparung der Kosten des Steuerbüros zu mehr Verbleib am Gewinn. Und zwar in Höhe von 20% der Einsparung, sofern der Grundfreibetrag bereits übersprungen d.h. "vereinnahmt" wird. Ansonsten 20% plus Anteile am Grundfreibetrag.
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tigerlaw
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#10

Beitrag von tigerlaw »

Richtig, Olivia, da hatte ich etwas zu kurz gedacht und nur in das Steuerrecht geschaut: Im Bereich EKS beteilgit sich das JC natürlich den facto mit 80 % bzw. 90 % (soweit der Ertrag über 100 € / Monat liegt).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Stella
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#11

Beitrag von Stella »

Liebe Leute, Ihr macht Euch ja echt viele Gedanken.

Um das nochmal klarzustellen: Die Beauftrgung eines Steuerbüros mit meinem Jahresabschluss ist keine Bequemlichkeit und kein künstliches Hochtreiben der Betriebsausgaben; ich mache schon selbst, was möglich ist. Allerdings bin ich keine Expertin in den Feinheiten von Steuern.
Und wenn ich den Jahresabschluss in fachliche Hände gebe, finde ich das genauso legitim wie eine Reparatur an einem PC, Auto oder sonstige Fachleistungen.
Es gibt immer Menschen, die das mit mehr oder weniger Erfolg selber machen und solche, die lieber die Finger davon lassen, weil sie ihre Grenzen kennen.

Insofern war die Legitimation der Inanspruchnahme eines Steuerbüros überhaupt nicht meine Frage.
Was die 10 Jahre "Bestandselbstständigkeit" betrifft, möchte ich ebenfalls keine Erklärung abgeben, da ich die Intention dieser Wertung im Zusammenhang mit meiner Frage nicht recht verstehe.
Das kann aber auch damit zusammenhängen, dass man sich nicht persönlich kennt und im schriftlichen Kontakt Missverständnisse entstehen können. Von daher lasse ich das einfach mal so stehen.

Danke nochmal und beste Grüße an alle
Stella
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Koelsch
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Re: Leistungen ALG II und Einkommenssteuer

#12

Beitrag von Koelsch »

Klar ist das alleine Deine Entscheidung, ob Du "selbst machst" oder StB hinzuziehst. Und wenn Dir StB sicherer ist, dann ist das ok.

Kleines Beispiel: Ich hab für mein Gewerbe alles selbst gemacht, mein Sohn "belästigt" mit so was nicht den "Papa" sondern er beauftragt einen StB. Und ich mecker nicht, ist seine Entscheidung. Jede Jeck is anders
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