Pflichtversichert in GKV nach Klage?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Pflichtversichert in GKV nach Klage?

#101

Beitrag von Günter »

Ist mir zu verschwurbelt.

Der Kläger beantragt, das Gericht möge die Beklagte verurteilen, alle durch die rechtswidrige Verweigerung der Versicherungspflicht entstandenen Kosten für die GKV einschl. der angelaufenen Zinsen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen.

Es handelt sich hier um keine Almosen ohne Anerkennung von Rechtspflichten, sondern um zustehende gesetzliche Leistungen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Pflichtversichert in GKV nach Klage?

#102

Beitrag von Günter »

Oder mM nach bessere Version.

Der Kläger beantragt, das Gericht möge Feststellen, dass die Verweigerung der Kostenübernahme rechtswidrig war. Das Gericht möge die Beklagte verurteilen sämtliche dadurch angefallenen Kosten und Mahngebühren (falls entstanden) einschl. der Zinsen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen.
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marsupilami
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Re: Pflichtversichert in GKV nach Klage?

#103

Beitrag von marsupilami »

Das mit den Almosen gefällt mir.

Vielleicht eine Kombi aus den Günter-Vorschlägen.
Signatur?
Muss das sein?
Marco
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Re: Pflichtversichert in GKV nach Klage?

#104

Beitrag von Marco »

Almosen ist das, was man jemand gibt, der (oder die) auf dem Bürgersteig sitzt mit einem Plastikbecher oder mit einem Tellerchen vor sich. Betteln zu müssen um zu überleben ist eine sehr große Erniedrigung, menschen unwürdig.

Was dieser Widerspruchssachbearbeiter des JC hier zum Ausdruck bringt ist doch nichts anderes als: "Hier hast du deinen Willen, aber höre gefälligst zu quengeln auf". So behandelt man nicht mal ein kleines Kind. Über 10 Jahre hat das JC alles abgestritten, und nun diese Offenbarung ihrer Macht: Das JC kann handeln wie es möchte, es bedarf überhaupt keiner Rechtsgrundlage. Diese unterschwellige und herablassende Art ertrage ich nicht länger.

Alle Vorschläge des JC, auch wenn sie noch so abwegig waren, wurden vom SG gerne aufgegriffen. Auf meine "Stellungnahmen" hingegen geht das Gericht nie ein. Als ich im Oktober 2020 die Klage eingereicht habe, war meine Forderung, das JC zu einer Nachversicherung zu verpflichten. Das SG hat das Verfahren so in die Länge gezogen, dass das JC am 17. März sich bereit erklärt hat, die Nachversicherung "ohne Rechtsanspruch" vorzunehmen. Dies geschah tatsächlich am 7. April.

Das Schreiben des JC vom 17. März habe ich erst am 14. Mai in meinem Briefkasten vorgefunden und am gleichen Tag dazu Stellung bezogen. Darin schreibe ich. "Ich möchte, dass in dieser Angelegenheit ein Urteil gesprochen wird" (Ich hatte den Text hier im Forum hochgeladen). Dass die Nachversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits stattgefunden hatte, erfuhr ich erst später.
Es ist wie ein Katz-und-Maus-Spiel. Briefe überschneiden sich. Das JC lässt sich ständig auffordern, die vom SG geforderten Akten zu übersenden und gibt immer (mit gespieltem Großmut) nur Scheibchenweise nach. Ich werde vor vollendete Tatsachen gestellt. Juristisch tappse ich vollständig im Dunkeln.
Am 17. Mai wollte das SG wissen, "was konkret mit der Klage noch begehrt wird". Am 2. Juni habe ich, was die Verzinsung betrifft, Zahlen in die Verhandlung gebracht.

Ich war bisher davon ausgegangen, das die 3. Macht im Staate, die Judikative, die Aufgabe hat, die Einhaltung und Umsetzung von Gesetze zu gewährleisten. Ich muss mich wohl schwer geirrt haben.
Marco
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Re: Pflichtversichert in GKV nach Klage?

#105

Beitrag von Marco »

Ich hatte in 2008 für die Monate, in denen das Jobcenter der Ansicht war, dass mir keine Leistungen nach SGB II zustanden, selbst die Krankenversicherungsbeiträge entrichtet. Nach einem Überprüfungsantrag und mehrerer Klagen ergab sich, dass mir für jeden Monat im Jahr 2008 aufstockendes Alg II zustand. Demzufolge wurde ich vom JC bei der Krankenkasse nachversichert und meine vorgestreckten Beiträge wurden mir vor kurzem von der gesetzlichen KV zurückerstattet.

Weil das JC immer behauptet hat, die Überprüfung und auch die Klagen seien unbegründet und es gäbe auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Nachversicherung, habe ich beim Sozialgericht beantragt, die von mir an die KV vorgestreckte Beiträge sollten vom JC verzinst werden.
Nun schreibt das Gericht: „Ihr vorsorglich gestellter Antrag gegen den Beklagten auf die Zahlung von Zinsen kann keinen Erfolg haben. Ein Anspruch auf Verzinsung nach § 44 Abs. 1 SGB I kommt nur bei Ansprüchen auf Geldleistungen in Betracht. Gegenstand der Klage ist kein Zahlungsanspruch gegen das Jobcenter. Es geht nur um die Nachversicherung für den Zeitraum 2008. Diese hat der Beklagte vorgenommen. Sie werden gebeten, die Klage zurückzunehmen.“

Der § 44 lautet: Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier von Hundert zu verzinsen.

Ist meine Einschätzung richtig, dass auch hier das JC keine Konsequenzen für den Schaden, den es mir willentlich zugefügt hat, zu tragen braucht?
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Günter
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Re: Pflichtversichert in GKV nach Klage?

#106

Beitrag von Günter »

Staatshaftungsklage? Der Schaden ist durch eine fehlerhafte Behördenentscheidung entstanden.
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Koelsch
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Re: Pflichtversichert in GKV nach Klage?

#107

Beitrag von Koelsch »

Staatshaftung doch nur bei Vorsatz und nicht bei Verbohrtheit oder so. Klage vorm Verwaltungsgericht, da müsste Marco meines Wissens mit Gerichtskosten in Vorlage treten, also vermutlich mit € 105,00. (Musste ich seinerzeit auch zahlen, als ich mich gegen mein Hausverbot im JC Aachen wehrte) Es stellt sich die Frage, ob es das wert ist, der Streitwert dürfte doch unter den Gerichtskosten liegen. Ist Sch... aber meines Erachtens realistisch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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