Büro in Mietwohnung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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howalgonium
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Büro in Mietwohnung

#1

Beitrag von howalgonium »

Hallo liebe Forums-Gemeinde,

brauche euren Rat und mir wurde dieses Forum empfohlen.

Folgende Situation:

Bin freiberuflich tätig mit IT-Dienstleistungen. Grade als Corona begann, hatte ich frisch angefangen, Null Chance gehabt und ALG II beantragen müssen und auch problemlos bekommen. Dabei hab ich ein Zimmer in unserer Wohnung als Bürozimmer angegeben (12 qm) das wurde dann auch korrekt von den Mieterstattungen rausgenommen, also als Anteil von Warmmiete,Müll, sonstige Kosten.

Im letzen Jahr hatte ich nur einen Kunden, ganz wenig verdient, konnte aber meine Bürokosten selber von dem kleinen Gewinn tragen.
Im letzten BWZ (von 02/21 bis 07/21) hatte ich Null Euro Einnahmen, weil mein derzeit einzige Kunde keine Aufträge für mich hatte. Dies hab ich auch dem JC kurz vor Ablauf des BWZ mitgeteilt, mit der Bitte mir rückwirkend die Bürokosten (Anteil der Wohnungsmiete) zurückzuerstatten, weil ich ja KEINEN Gewinn hatte, mit dem ich die Bürokosten verrechnen konnte. Im nächsten BWZ kann das wieder anders aussehen, den mein Kunde braucht mich um mehrere tausende von Spendenbescheinigungen am Jahresende automatisch zu bearbeiten. d.h. möglicherweise verdiene ich im Dez (Vorbereitungsphase) und Jan (Ausführungphase) wieder etwas. Vielleicht schafft der Kunde es diesmal aber auch selber, das weiß ich jetzt noch nicht. Dann hätte ich wieder Null Einkommen.

Jetzt schreibt mir das JC auf meinen Antrag der Rückerstattung meiner Bürokosten (das sind immerhin 6 mal ca. 70 Euro)

"Bitte schreiben Sie uns, ob Sie das Zimmer in Ihrer Wohnung als Büro für Ihre Selbstständigkeit beibehalten wollen oder nicht".

Frage 1: Werde ich die Rückerstattung der Bürokosten bekommen ? Meine Berechnung ist doch richtig, oder ?

Frage 2: Kann ich weiterhin freiberuflich sein, OHNE ein Büro in der Wohnung zu haben ? Meine ganze Arbeit läuft am Laptop ab, zwar sitze ich tatsächlich oft in der Wohnung, oft aber auch in einem Cafe, oder sogar mal im Wald in einer Waldhütte. Was hat das für Vorteile/Nachteile, wenn ich das Zimmer in unserer Wohnung offiziell als Büronutzung aufgebe ?

Meine IT-Tätigkeit bringt jedenfalls nicht soviel ein, weil ich mit meinen Fähigkeiten halt nur ganz bestimmte Aufträge annehmen kann, und die muß ich auch erstmal finden. Richtig lukrativ ist meine IT-Tätigkeit bis jetzt noch nicht, aber das JC hat sich daran bisher nicht gestört.

(Ich bin verheiratet und wir haben ein Kind, aber das interessiert ja für meine Frage grade nicht.)

Besten Dank schon im Vorraus für eure Antworten !

Grüße von Howalgonium
Knipsibunti
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Re: Büro in Mietwohnung

#2

Beitrag von Knipsibunti »

Vorsichtig wage ich mich an die Beantwortung:

Frage 1:
Eine Rückerstattung wirst Du vermutlich nicht bekommen. Du hast angegeben, dass 12qm der Wohnung ausschließlich als Büroraum genutzt wurde - und das in der Vergangenheit. Das ist demnach bereits geschehen. Du hast demnach einen Verlust in der EKS ausgewiesen. Das Jobcenter ersetzt Dir aber keine betriebswirtschaftlichen Verluste.
Dafür müsstest Du ggf. Neustarthilfe beantragen. Bei Bewilligung darf die laut aktuellem Stand nicht ans ALG II angerechnet werden.

Für den Zeitraum ab 08/21 kannst Du natürlich mitteilen, dass das Büro nicht mehr als Büro genutzt wird, demnach wieder Bestandteil der KdU wird.

Vorteil: Die Kosten für die 12qm werden wieder als KdU berücksichtigt, sofern Miete und Wohnungsgröße "angemessen" ist.
Nachteil: Du kannst dann auch künftig die Kosten fürs Büro nicht mehr einnahmemindernd als Betriebsausgabe geltend machen.


Frage 2:
Natürlich kannst Du das. Du kannst von überall aus arbeiten und Deine Tätigkeit ausüben, sofern das nicht aus vertragsrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Als Freiberufler, der zu Hause am Laptop sitzt, solle es keine Ausschlussgründe geben. Diese wären ggf., wenn Du in der privaten Wohnung regelmäßig Kundenkontakte vor Ort hättest und dadurch andere Mieter gestört würden. Das ist aber bei Dir wohl nicht der Fall. Also Let's Go. Du kannst halt dann eben die Kosten für die betriebliche Nutzung nicht geltend machen, weder steuerrechtlich, noch als Betriebsausgabe beim Jobcenter.


Vorsicht:
Evtl. wird die Wohnung durch die Anrechnung der 12qm als privat dann künftig "unangemessen" und das Jobcenter könnte Dir eine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten zuschicken. Da müsstest Du Dich mal schlau machen, wie groß und teuer die Wohnung lt. KdU-Tabelle in Deiner Region sein darf.


PS:
Für den Bewilligungsabschnitt 02/21 bis 07/21 wird ein abschließender Bewilligungsbescheid nur auf Antrag erstellt. Ansonsten gilt vorläufig = abschließend. Ab 08/21 musst Du nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraumes wieder eine abschließende EKS nebst Unterlagen abgeben.
howalgonium
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Re: Büro in Mietwohnung

#3

Beitrag von howalgonium »

Danke ! Super ! Alles drin alles dran, ich muß das erstmal langsam lesen und verarbeiten, melde mich dann wieder, wenn noch Fragen sind.
Knipsibunti
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Re: Büro in Mietwohnung

#4

Beitrag von Knipsibunti »

Ich hatte noch Dinge ergänzt.
Evtl. werden Koelsch, marsu oder andere noch etwas dazu schreiben.
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Koelsch
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Re: Büro in Mietwohnung

#5

Beitrag von Koelsch »

Nee, ist meines Erachtens erst mal ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
howalgonium
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Re: Büro in Mietwohnung

#6

Beitrag von howalgonium »

Nur als Hinweis für Mitleser: Ich habe doch die Bürokosten vom letzten BWZ zurückerstattet bekommen. Vielleicht liegt es daran, daß ich die Büro-Kündigung noch knapp während des letzten BWZ abgeschickt habe. Kommentarlos kam Rückwirkend ein geänderter Bescheid vom alten BWZ und ein neuer Bescheid vom aktuellen BWZ. Das hat zwar lange gebraucht, aber die Bescheide kamen vor ein paar Tagen !

Nachteil an der ganzen Geschichte: Ich hab mich "bewegt" und bin wohl "auffällig" geworden, jetzt werde ich vorgeladen zu einem Gespräch zum Stand meiner Selbstständigkeit...
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marsupilami
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Re: Büro in Mietwohnung

#7

Beitrag von marsupilami »

Alle mündlich seitens JC geäußerten Wünsche oder gar Forderungen möge man bitte rechtssicher ausformuliert zu Papier bringen und Dir zuschicken.
Ansonsten nicht auf Diskussionen einlaßen - ja, aber .... - bringt dort gar nix.

Zuhören, Füße stillhalten, mit den Händen fleißig Notizen machen.

Vergangene und aktuelle Zahlen liegen euch vor, für die Zukunft - ich bin IT-ler und kein Jahrmarkts-Hellseher.
Aufgrund der immer noch grassierenden Pandemie sind die (Betriebs-) Zahlen für die Zukunft noch schlechter vorhersehbar.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Büro in Mietwohnung

#8

Beitrag von Olivia »

howalgonium hat geschrieben: Mo 30. Aug 2021, 18:28 Nachteil an der ganzen Geschichte: Ich hab mich "bewegt" und bin wohl "auffällig" geworden, jetzt werde ich vorgeladen zu einem Gespräch zum Stand meiner Selbstständigkeit...
Antwortvorschlag:
SgDuH,

zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Gesprächstermin bei Ihnen im Jobcenter rege ich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens an, alternativ einen Telefontermin durchzuführen. Die Besprechung der Selbständigkeit kann genau so gut am Telefon erfolgen. Bitte rufen Sie mich an unter ........

Ich bitte um kurzfristige schriftliche Rückbestätigung zum Telefontermin.
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marsupilami
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Re: Büro in Mietwohnung

#9

Beitrag von marsupilami »

Dann haben sie seine Tel.Nr. und wollen gerne auch mal via Telefon "Wünsche" durchgeben.
Zwiespältige Geschichte.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Büro in Mietwohnung

#10

Beitrag von Olivia »

Telefonnummer unmittelbar nach dem Termin löschen lassen und sich die Löschung schriftlich bestätigen lassen.
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Koelsch
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Re: Büro in Mietwohnung

#11

Beitrag von Koelsch »

Mit unterdrückter Nummer anrufen
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Büro in Mietwohnung

#12

Beitrag von Olivia »

Dann also so:
SgDuH,

zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Gesprächstermin bei Ihnen im Jobcenter rege ich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens an, alternativ einen Telefontermin durchzuführen. Die Besprechung der Selbständigkeit kann genau so gut am Telefon erfolgen. Bitte teilen Sie mir dazu Ihre Durchwahlnummer mit, unter der ich Sie im Jobcenter zum angegebenen Termin telefonisch erreichen kann.

Ich bitte um kurzfristige schriftliche Rückbestätigung zum Telefontermin.
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Koelsch
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Re: Büro in Mietwohnung

#13

Beitrag von Koelsch »

Richtig
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Büro in Mietwohnung

#14

Beitrag von kleinchaos »

Dir sollen ja keine Kosten entstehen. Also rufen die dich gern an. Wirklich gern. Sehr gern. So gern, dass sie von dir nicht angerufen werden wollen. Die tippen halt gern Ziffernblock
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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